Der Einsatz von Vomitivmitteln zur Beweissicherung im Strafverfahren.
Auf den Einsatz von Brechmitteln, der als körperlich wirkender Eingriff zur beweismäßigen Sicherung von verschluckten Drogenpäckchen an den Anforderungen von § 81a StPO zu messen ist, wird…