Verfassungsrechtliche Rahmenbedingungen für die Gewährleistung einer angemessenen Finanzausstattung der Länder nach Einführung der Schuldenregel.
Im Zuge der Föderalismusreform II wurde die sog. Schuldenbremse im Grundgesetz verankert. Neben dem Bund schreibt diese auch den Ländern vor, ihre Haushalte grundsätzlich ohne Einnahmen aus Krediten…