Die 'Terminshoheit' des Gerichts und das Recht auf Verteidigung
§ 137 StPO garantiert dem Angeklagten ein uneingeschränktes Recht auf Beistand eines Verteidigers und somit auch die Anwesenheit des Verteidigers in der Hauptverhandlung. Dieses Recht des Angeklagten…