Die materielle Beweiskraft des Hauptverhandlungsprotokolls im Strafprozess
Das Hauptverhandlungsprotokoll im Strafprozess dient gemäß § 274 Satz 1 StPO in der Revision als alleiniges Beweismittel für die Beachtung der in der Hauptverhandlung vorgeschriebenen Förmlichkeiten…