Das Zeugnisverweigerungsrecht aus § 52 StPO für besondere persönliche Nähe- und Vertrauensverhältnisse.
Zeugnisverweigerungsrechte begrenzen das Interesse der Strafverfolgungsorgane an möglichst ungehinderter Sachverhaltsaufklärung. Schon seit langem wird daher diskutiert, inwieweit der Kreis…