Das Völkerstrafgesetzbuch und das Verbot der Strafbegründung durch Gewohnheitsrecht.
Die Aktualität des Verbots der Strafbegründung durch Gewohnheitsrecht nach Art. 103 II GG (nulla poena sine lege) ergibt sich beim Völkerstrafgesetzbuch dadurch, dass dieses Gesetz in seinen…