Die außervertragliche Haftung der Europäischen Gemeinschaft für Verletzungen des WTO-Rechts durch ihre Organe.
Das WTO-Streitbeilegungsverfahren bietet den Mitgliedstaaten eine erhebliche Verbesserung der Rechtsdurchsetzung: Weigert sich der unterliegende Staat, den Schiedsspruch umzusetzen, kann der…