Die gerichtliche Entscheidung nach §§ 21 ff. InsO und ihre Auswirkungen auf die vermögensrechtliche Stellung des Insolvenzschuldners.
Da das Scheitern des potentiellen Insolvenzschuldners noch nicht feststeht, muß das Insolvenzgericht einerseits dessen Belange berücksichtigen, ohne aber andererseits den Gläubigern nachteilige…