»Heilung kraft Haftung« gemäß § 185 Abs. 2 S. 1 Fall 3 BGB.

In § 185 Abs. 2 S. 1 Fall 3 BGB ist eine 'Heilung kraft Haftung' geregelt: Die Verfügung eines Nichtberechtigten wird wirksam, wenn dieser stirbt und der Berechtigte dessen unbeschränkt, also auch…