Der Umgehungsbegriff im Arbeitsrecht unter besonderer Berücksichtigung einzelner Umgehungsmodelle im Zusammenhang mit § 613a BGB.
Im Rahmen von Restrukturierungen von Unternehmen sieht sich der Arbeitsrechtler zwangsläufig mit der Betriebsübergangsnorm § 613a BGB konfrontiert. Aufgrund des gesetzlichen Übernahmezwangs der…