Der LWL mit langer Tradition
Der Provinzialverband Westfalen als Vorläufer des LWL
Der LWL ist ein Verband mit langer Tradition und historischen Wurzeln. Sein Vorgänger, der Provinzialverband Westfalen (1886 – 1953), wurde mit der Provinzialordnung von 1886 als Kommunalverband mit umfangreichen regionalen Selbstverwaltungskompetenzen gegründet. Dazu gehörten: Landarmenwesen, Fürsorgeanstalten für Blinde, Taubstumme und Geisteskranke, Bau und Unterhaltung der Staatsstraßen, Förderung von Kunst und Wissenschaft sowie des Bibliothekswesens und Unterhaltung von Denkmälern. Der Provinzialverband mit seinen Organen Provinzialversammlung, Provinzialausschüssen und Landeshauptmann verstand sich als Repräsentation Westfalens.
Die Zeit der Weimarer Republik
In der Weimarer Republik erlebte der Provinzialverband aufgrund seiner verfassungsmäßigen Stellung und kontinuierlichen Erweiterung seines Aufgabenspektrums seine Blütezeit. Entsprechend der preußischen Verfassung von 1920 wurden die Abgeordneten des Provinziallandtages unmittelbar von der Bevölkerung gewählt. Ober- und Regierungs- präsidenten konnten nur im Einvernehmen mit dem Provinzialverband ernannt werden. Die Provinzen bildeten den preußischen Staatsrat und entsandten Vertreter in den Deutschen Reichsrat, so dass sie an der Gesetzgebung Preußens sowie des Deutschen Reiches mitwirkten.
Neue Aufgaben entstanden durch die Folgen des Ersten Weltkrieges, da Kriegsverletzte und Kriegshinterbliebene über die Wohlfahrtspflege, die sich nun endgültig von der alten Armenpflege absetzte, versorgt werden mussten. Das Landesjugendamt, das infolge des Reichsjugendwohlfahrts- gesetzes von 1922 errichtet wurde, entwickelte sich in den 1920er Jahren zur zentralen Anlaufstelle für die Aufgaben der öffentlichen Jugendwohl- fahrtspflege. Das neue Fürsorgerecht verlangte mit seinen Erwartungen an Heilung und Besserung, Rehabilitation und Prophylaxe ein neues Konzept in der Geisteskrankenfürsorge und leitete mit neuen Ansätzen zur offenen Fürsorge und Arbeitstherapie die Reform der Provinzialheil- und Pflegeanstalten ein. Dann erstickten seit 1929 die Folgen der Weltwirtschaftskrise die Keime des gerade begonnenen Reformprozesses.
Im Bereich der Kommunalwirtschaft nutzte der Provinzialverband seinen Gestaltungsspielraum, insbesondere durch den Ausbau der Beteiligungen an Versorgungs- und Verkehrsunternehmen und durch die Beteiligung an Siedlungs- und Wohnungsunternehmen. In der Kulturpflege wurde mit dem Konzept der „landschaftlichen Kulturpflege“ der Übergang von der „Pflege“ des materiellen kulturellen Erbes zur „Pflege“ des westfälischen „Volkstums“, der westfälischen Heimat und des Westfalenbewusstseins eingeleitet.
Die Zeit des Nationalsozialismus
In der Zeit des Nationalsozialismus beseitigten die NS-Machthaber auf der Basis des Oberpräsidentengesetzes vom Dezember 1933 auch den Parlamentarismus auf Provinzebene und ebneten den Weg für eine monokratisch strukturierte Verwaltung mit dem Oberpräsidenten an der Spitze. Das Gesetz bestimmte den Oberpräsidenten zum Leiter des Provinzialverbandes, garantierte jedoch gleichzeitig die formale organisatorische Selbstständigkeit des Verbandes, da der Oberpräsident den Landeshauptmann als seinen ständigen Stellvertreter mit der „selbstständigen Erledigung“ der laufenden Geschäfte beauftragte. Insbesondere die Jugendhilfe, Fürsorgeerziehung und psychiatrische Versorgung wurden nach rassenhygienischen Grundsätzen ausgerichtet. Leistungen billigte man nur den „erbgesunden, wertvollen Volksgenossen“ zu, sogenannte „Minderwertige“ wurden Opfer der selektiven Erb- und Rassenpflege. Bis 1945 wurden über 3.500 Patientinnen und Patienten der Provinzialheilanstalten zwangssterilisiert, fast 6.000 Patientinnen und Patienten wurden Opfer der NS-„Euthanasie“-Aktionen.
Westfalen - Teil des Bundeslandes Nordrhein-Westfalen
Nach dem Ende des Dritten Reiches löste die britische Militärregierung die Provinzen des Landes Preußen formell auf und bildete 1946 das Land Nordrhein-Westfalen. Die politischen Vertreter Westfalens unterstützten dieses Vorhaben, um auf diese Weise die französischen Pläne zur Ausgliederung des Ruhrgebietes aus Westfalen und der Rheinprovinz zu verhindern.
Die Provinz Westfalen ging territorial unverändert im Land Nordrhein-Westfalen auf – im Gegensatz zur Rheinprovinz, die um die Regierungsbezirke Koblenz und Trier geschmälert wurde. Das Land Lippe wurde 1947 an Nordrhein-Westfalen angegliedert. Unabhängig davon setzten der Provinzialverband Westfalen ebenso wie die rheinische Provinzialverwaltung ihre Tätigkeit unter Beteiligung eines „vorläufigen Provinzialausschusses“ fort. Eine kritische Auseinandersetzung mit der Zeit des Nationalsozialismus blieb auch der Provinzialverband zunächst schuldig. Es gab zwar unmittelbar nach Kriegsende einige bemerkenswerte Aufarbeitungsimpulse und strafrechtliche Verfahren, das Gesamtbild wurde jedoch durch skandalöse personelle Kontinuitäten und die Tendenz der Tabuisierung und Verdrängung geprägt. Die notwendige Auseinandersetzung mit der nationalsozialistischen Erblast begann erst Mitte der 1970er Jahre, als der LWL umfassende Forschungen zum Provinzialverband Westfalen in der NS-Zeit förderte.
In den Nachkriegsjahren beherrschte die Not der „Trümmerjahre“ das Handeln des Provinzialverbandes und stellte ihn vor besondere Herausforderungen. Die Fürsorge galt verstärkt den vom Krieg betroffenen Menschen wie Flüchtlingen, Vertriebenen und heimkehrenden Soldaten, für die maßgeblich die Hauptfürsorgestelle des Provinzialverbandes (das heutige Integrationsamt des LWL) eintrat. In seiner Funktion als Landesfürsorgeverband verstärkte der Provinzialverband die enge Zusammenarbeit mit den freien Wohlfahrtsverbänden. Die erheblich zerstörten Straßen und Verkehrswege machten große Anstrengungen im Straßenbau erforderlich. Als zusätzliche Pflichtaufgabe übertrug die Militärregierung der Provinzialverwaltung die Verwaltung der Autobahnen. Die Zerstörungen des Krieges wirkten sich auch auf die landschaftliche Kulturpflege aus. So war zum Beispiel die Denkmalpflege mit völlig neuen Aufgaben konfrontiert.
Gründung des Landes Nordrhein-Westfalen
Mit der Gründung Nordrhein-Westfalens 1946 stellte sich die Frage nach dem Staats- und Verwaltungsaufbau des neuen Landes sowie der Integration der Landesteile. Schon vorher hatten vor allem in Westfalen erste Bemühungen um die Wiederherstellung der landschaftlichen Selbstverwaltung eingesetzt. Forderungen nach einer entsprechenden gesetzlichen Grundlage wurden von kommunalen, wirtschaftlichen und karitativen Verbänden unterstützt. Sie führten schließlich nach langwierigen Auseinandersetzungen im Kabinett und Landtag zur Verabschiedung der Landschaftsverbandsordnung. Sie trat am 1. Oktober 1953 in Kraft.
Auch wenn der Landschaftsverband Westfalen-Lippe verfassungsmäßig eine „Neuschöpfung“ war, spiegelte sich in dem gesetzlich festgelegten Aufgabenkatalog das Aufgabenspektrum der früheren preußischen Provinzialverbände wider. Er umfasste die großen Bereiche soziale Aufgaben, Jugendhilfe und Gesundheitsangelegenheiten, Straßenwesen, landschaftliche Kulturpflege sowie Kommunalwirtschaft. Mitte der 1970er Jahre wurde die Landesplanung verstaatlicht. Zu Beginn des Jahres 2001 griff der Gesetzgeber noch einmal besonders stark in den Aufgabenzuschnitt des LWL ein, als der Straßenbau auf das Land Nordrhein-Westfalen übertragen wurde.
Heute versteht sich der LWL als moderner Dienstleister, der als Teil der kommunalen Familie schnell, flexibel und bürgerorientiert handeln kann. Er vertritt die Interessen Westfalens überall dort, wo es sinnvoll und notwendig ist. Der Landschaftsverband erwartet, dass durch eine geplante Verwaltungsreform in Nordrhein-Westfalen die Einheit Westfalens bestehen bleibt. Aus Westfalen darf kein „Restfalen“ werden, wie die Kommunalpolitikerinnen und Kommunalpolitiker im LWL einstimmig in einer Resolution an die Landesregierung im November 2005 forderten.