Das Europäische Parlament hatte schon am 4. Juni 2003 beschlossen, die Diäten seiner 626 (und bald 732) Mitglieder zu vereinheitlichen - auf Rekordniveau. Doch der Rat zögerte mit seiner Zustimmung. Daraufhin machte das Parlament kurz vor Weihnachten 2003 einen erneuten Versuch. Das Einverständnis des Rats sollte durch Zugeständnisse erkauft werden, die sich bei genauem Hinsehen aber als Mogelpackungen erwiesen - bis hin zur Erpressung. Es war deshalb konsequent, dass die Regierungen von Deutschland, Frankreich, Österreich und Schweden am 26. Januar 2004 mit ihrem Nein die erforderliche qualifizierte Mehrheitsentscheidung im Rat verhinderten. Damit ist das Abgeordnetenstatut, zumindest vorerst, gescheitert. Zum Glück. Denn das Statut drohte zum Symbol für eine abgehobene Europapolitik zu werden, die - ohne Rücksicht auf das europäische Wohl und weit weg von den Bürgern - ihre Eigeninteressen durchsetzt. Die vorliegende Analyse wurde in ihrer ursprünglichen Fassung Anfang Januar dem Kanzleramt und in englischer Übersetzung auch den Vertretungen der anderen vierzehn Ratsmitglieder zugesandt. Eine Woche später stellte der Verfasser sie deutschen und ausländischen Medien zur Verfügung. Sie wurde damit zur Grundlage der kritischen Berichterstattung im Inland und im Ausland. Hans Herbert von Arnim fühlt sich dabei dem Wort des großen Politikwissenschaftlers Ernst Fraenkel aus der Anfangszeit der Bundesrepublik verpflichtet, dass der Staatswissenschaftler, will er seinen Beruf nicht verfehlen, auch bereit sein muss, »anzuecken« und Vorgänge »über die man nicht spricht«, »rücksichtslos zu beleuchten«. Doch das Parlament sieht sich als Opfer einer Medien-Kampagne. Man hat sich eine richtiggehende »Dolchstoßlegende« ausgedacht: Eine deutsche Boulevardzeitung habe, munitioniert mit falschen Zahlen und Argumenten des Verfassers dieser Studie, Druck auf den deutschen Bundeskanzler ausgeübt und ihn dadurch in der Vorwahlzeit zum Nein bewegt, dem sich dann auch drei andere Mitglieder des Rats anschlossen. Das Parlament hat deshalb angekündigt, es werde das Thema nach den Europawahlen vom 13. Juni 2004 wieder aufgreifen, und der Rat hat es dazu ermutigt. Umso wichtiger erscheint es, die Fakten darzulegen, die Hintergründe aufzuhellen und die wesentlichen Gründe darzustellen, die gegen das Statut sprechen. Dies auch deshalb, weil selbst die deutsche Bundesregierung, die die opponierende Minderheit im Ministerrat anführte, die Gründe für ihr Nein nur sehr lückenhaft darstellte und dadurch Teile der Öffentlichkeit und auch des Parlaments selbst etwas ratlos zurückließ. Die Vagheit der Begründung beruht wohl nicht nur auf diplomatischen und politischen Rücksichten, sondern möglicherweise auch auf dem Kalkül der Regierung, sich nach der Wahl alles offenzuhalten. Um so mehr ist aus der Sicht der Bürger und der Öffentlichkeit eine Klärung geboten.
Hans Herbert von Arnim ist Jurist und Volkswirt. Nach der arbeitsrechtlichen Promotion in Heidelberg leitete er zehn Jahre lang das Forschungsinstitut des Bundes der Steuerzahler in Wiesbaden. Er habilitierte sich in Regensburg, für Öffentliches Recht, Finanz- und Steuerrecht, lehrte in München und Marburg und folgte 1981 dem Ruf der Deutschen Hochschule (heute: Universität) für Verwaltungswissenschaften Speyer, wo er auch über seine Pensionierung hinaus lehrt und forscht. Von 1993 bis 1995 war er Rektor der Hochschule. Sein Thema sind Grundfragen von Staat und Gesellschaft, was direkte Einmischung in die Politik aber nicht ausschließt.
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