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"Abgrenzung des Music on Demand Dienstes vom Webradio anhand des Beispiels ""StayTuned"""

AutorRilana Wenske
VerlagDiplomica Verlag GmbH
Erscheinungsjahr2011
Seitenanzahl101 Seiten
ISBN9783836640657
FormatPDF
Kopierschutzkein Kopierschutz/DRM
GerätePC/MAC/eReader/Tablet
Preis34,99 EUR
Fokus dieses Buches sind die zwei für Musikwerke relevanten Verwertungsformen des Urheberrechtsgesetzes, deren Abgrenzung im Einzelfall immer wieder Schwierigkeiten bereitet.
Das Recht der öffentlichen Zugänglichmachung eines Werkes gem. § 19a UrhG, welches anhand des MoD-Dienstes dargestellt wird, sowie das Senderecht gem. § 20 UrhG, welches anhand des Webradios erläutert wird. Diese beiden Dienste werden zunächst unter die jeweiligen Verwertungsrechte subsumiert, um anschließend die rechtlichen sowie wirtschaftlichen Konsequenzen der Einordnung für Urheber und Leistungsschutzberechtigte
aufzuzeigen.
Besondere Bedeutung hat die Unterscheidung zwischen Senderecht und Recht der öffentlichen Zugänglichmachung für die Leistungsschutzberechtigten, denen im Falle einer Einordnung zum Senderecht lediglich eine gesetzliche Vergütung anstelle eines ausschließlichen Verwertungsrechts zusteht. Somit können sie eine Verwendung ihrer bereits erschienenen Tonträger nicht untersagen. Dadurch ergeben sich auch Unterschiede in der Lizenzierung der Dienste. Je nach Einordnung des Dienstes hat der Dienste-Anbieter die Lizenzen bei den Leistungsschutzberechtigten selbst zu erwerben oder bei der zuständigen Verwertungsgesellschaft, in diesem Fall der GVL.
Deshalb wird anschließend dargestellt, wie und wo der MoD-Dienst und das Webradio in der Praxis durch den Anbieter lizenziert werden müssen. Dazu werden vorab die unterschiedlichen Rechtsbeziehungen zwischen den verschiedenen Urhebern eines Werkes, im Einzelnen Komponist, Textautor und Musikverlag, und den unterschiedlichen Leistungsschutzberechtigten, im Einzelnen ausübender Künstler und Tonträgerhersteller, dargestellt. Denn oftmals haben diese untereinander Verträge geschlossen, in denen bspw. die ausübenden Künstler den Tonträgerherstellern ihre Leistungsschutzrechte übertragen. Somit hat sich der Anbieter eines MoD-Dienstes nur die Lizenz bei dem Tonträgerhersteller einzuholen und erhält auch gleichzeitig die Rechte der ausübenden Künstler.
Im Folgenden wird auf die Grenzfälle zwischen dem Recht der öffentlichen Zugänglichmachung gem. § 19a UrhG und dem Senderecht gem. § 20 UrhG eingegangen. Bei den dort dargestellten Diensten ist eine eindeutige Einordnung oftmals sehr strittig und von den Umständen des Einzelfalls abhängig.
Anschließend wird der Dienst des Musikanbieters StayTuned erläutert. Dieser betreibt eine Website im Internet, auf der drei unterschiedliche Dienste angeboten werden: verschiedene Radiochannels, eigene Playlists und sog. Leih-Downloads. Gegen StayTuned waren bereits drei Rechtsstreitigkeiten anhängig. Darin ging es jeweils darum, dass StayTuned nicht die erforderlichen Lizenzen für die Musiktitel, die in seinem Internet-Dienst anboten wurden, erworben hatte. Dies hatte vor allem den Grund, dass StayTuned sich selbst als Webradio wissen wollte, die Gerichte jedoch durchweg eine Einordnung als MoD-Dienst vornahmen.
Die angebotenen Dienste von StayTuned werden deshalb urheberrechtlich qualifiziert und es wird auf die notwendige Lizenzierung dieser verschiedenen Dienste eingegangen.
Zum Schluss folgt eine Zusammenfassung der innerhalb dieser Studie behandelten Fragen und es wird auf die zukünftige Entwicklung von On-Demand-Diensten im Internet eingegangen.Rilana Wenske wurde 1982 in Dernbach geboren. Nach einer zweijährigen Berufsausbildung als Industriekauffrau und einer anschließenden einjährigen Tätigkeit in der Verkaufsabteilung, entschied sich die Autorin ein Studium des Informationsrechts zu beginnen. Dieses schloss sie im Jahre 2008 erfolgreich ab. Anschließend absolvierte sie ihr Masterstudium 'European Intellectual Property Law' an der Stockholm Universität in Schweden.

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Blick ins Buch
Inhaltsverzeichnis
Inhaltsverzeichnis3
Abkürzungsverzeichnis6
Abbildungsverzeichnis7
Einleitung9
A. Music on Demand12
I. Download-Verfahren12
II. Streaming-Verfahren16
III. Einordnung des MoD-Dienstes18
IV. Historie des § 19a UrhG18
V. Voraussetzungen des § 19a UrhG20
1. Werk20
2. Drahtgebunden oder drahtlos24
3. Öffentlichkeit26
4. Zugänglich machen28
5. Von Orten ihrer Wahl32
6. Zu Zeiten ihrer Wahl32
VI. Lizenzierung33
1. Rechte der Urheber34
2. Rechtsbeziehungen der Urheber untereinander37
a) Komponist und Textdichter37
b) Komponisten und Textdichter zum Musikverlag39
3. Rechte der Leistungsschutzberechtigten40
a) Ausübende Künstler40
b) Tonträgerhersteller41
4. Rechtsbeziehungen zwischen den Leistungsschutzberechtigten42
5. Rechtswahrnehmung durch die GEMA44
6. Rechtswahrnehmung durch die GVL45
7. Rechtswahrnehmung durch die Tonträgerhersteller47
8. Creative Commons48
B. Webradio50
I. Rundfunkrecht51
II. Einordnung des Webradios53
III. Historie des § 20 UrhG54
IV. Einordnung des Webradios unter § 20 UrhG55
V. Voraussetzungen des § 20 UrhG55
1. Werk56
2. Funk56
3. Öffentlichkeit57
4. Zugänglich machen58
VI. Einordnung des Webradio unter § 19a UrhG59
VII. Lizenzierung61
1. Rechte der Urheber und Leistungsschutzberechtigten61
2. Rechtswahrnehmung durch die GEMA62
3. Rechtswahrnehmung durch die GVL62
C. Musikangebote im rechtlichen Grenzbereich zwischen § 19a UrhG und § 20 UrhG64
I. Near-Music-on-Demand65
II. Mehrkanaldienste66
III. „Push“-Dienste67
IV. Webradio mit interaktiven Mehrwertanwendungen69
D. StayTuned - Die Musikflatrate70
I. Vertragsabschluss72
II. Rechtliche Einordnung der unterschiedlichen Dienste74
1. Radiochannels74
2. Eigene Playlists75
3. Leih-Downloads76
III. Rechtserwerb durch StayTuned78
1. Radiochannels79
2. Eigene Playlists79
3. Leih-Downloads81
Fazit82
I. Zusammenfassung82
II. Zukünftige Entwicklung der On-Demand-Dienste84
Anhangverzeichnis86
Anhang 1:Entwicklung der Online-Nutzung in Deutschland 1997 bis 200787
Anhang 2:Reinventing an Industry – The Digital Difference over 5 years88
Anhang 3:Studie Deutschland Online89
Literaturverzeichnis90
Internetquellen97

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