Inhaltsangabe:Einleitung: Da zur Gewährleistung einer gleichmäßigen, gerechten und möglichst einfachen Besteuerung im deutschen Steuerrecht die sog. wirtschaftliche Betrachtungsweise bei der Beurteilung von Tatbeständen maßgeblich ist, können Sachverhalte auftreten, bei denen Wirtschaftsgüter nicht dem (zivil-) rechtlichen Eigentümer, sondern dem sog. wirtschaftlichen Eigentümer zugerechnet werden. Die Abgrenzung des wirtschaftlichen Eigentums bildet dabei einen Problembereich, welcher bis zum heutigen Tage diskutiert wird. Die steuerbilanzielle Erfassung von Wertpapierpensionsgeschäften oder die Zurechnung von Leasinggegenständen sind zwei Beispiele aus der aktuellen Diskussion. Diese Geschäfte werden überwiegend von Steuerpflichtigen getätigt, die zur Einkünfteermittlung im Bereich der Einkommensteuer oder Körperschaftsteuer als Gewerbebetreibende eine Steuerbilanz erstellen und somit ihren Gewinn durch Betriebsvermögensvergleich - als Regelfall im geltenden Recht - ermitteln. Dabei bestimmt sich der Periodengewinn des Unternehmens aus der Differenz des Reinvermögens am Ende und am Anfang der Periode. Aufgrund der gebotenen Kürze konzentriert sich diese Arbeit auf diese Gewinnermittlungsmethode, bei welcher die steuerbilanzielle Zurechnung von Wirtschaftsgütern über eine etwaige Realisierung von Bewertungsreserven entscheidet. Gemäß dem Realisationsprinzip sind Gewinne am Abschlussstichtag nur dann zu berücksichtigen, wenn diese als realisiert anzusehen sind, was generell das Vorliegen eines Umsatzaktes am Markt erfordert. Für die Realisierung eines steuerlichen Veräußerungsgewinns ist z.B. nicht der Vertragsabschluß (z.B. eines Kaufvertrages), sondern die Vertragserfüllung durch die Übertragung des wirtschaftlichen Eigentums auf den Käufer maßgeblich. Insbesondere bei komplexen Geschäftsvorfällen, an denen mehrere Parteien beteiligt sind, kann es durch individuelle Vertragsgestaltung zu Problemen bei der Zurechnung von Wirtschaftsgütern kommen. Im Entwurf einer Stellungnahme zur Rechnungslegung vom 01.07.2004 befasst sich das Institut Deutscher Wirtschaftsprüfer (IDW) mit Einzelfragen zum Übergang des wirtschaftlichen Eigentums und dessen Konsequenzen für die Gewinnrealisierung nach HGB. Da für eine Gewinnrealisierung bei Veräußerungsvorgängen prinzipiell der Übergang des wirtschaftlichen Eigentums vorausgesetzt wird, zeigt dieser Entwurf exemplarisch Problemfelder beim Übergang des wirtschaftlichen Eigentums auf und entwickelt [...]
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