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Allgemeine und spezielle Regelung der Forderungsabtretung im deutschen und italienischen Recht.

AutorLaura Battafarano
VerlagDuncker & Humblot GmbH
Erscheinungsjahr2011
ReiheSchriften zum Internationalen Recht 187
Seitenanzahl383 Seiten
ISBN9783428534302
FormatPDF
KopierschutzWasserzeichen
GerätePC/MAC/eReader/Tablet
Preis99,90 EUR
Ziel und Aufgabe dieser Arbeit ist eine rechtsvergleichende Untersuchung sowohl der allgemeinen Regeln des italienischen Codice Civile mit derjenigen des deutschen BGB sowie der jeweiligen speziellen Regelungen zur Abtretung von Unternehmensforderungen (L. Nr. 52/1991 und § 354a HGB) durchzuführen. Aus diesem Vergleich hat sich deutlich ergeben, dass in beiden Ländern versucht wird der Dreierkonstellation der Forderungsabtretung gerecht zu werden und den direkt und indirekt involvierten Parteien, speziell aber dem Schuldner, größtmöglichen Schutz zu gewähren, ohne die Umlauffähigkeit der Forderungen zu beeinträchtigen, wobei das BGB stärker den Schuldnerschutz und der Codice Civile stärker die Umlauffähigkeit betont. Obwohl die Regelungen der beiden Länder auf zwei verschiedenen Grundprinzipien (dem Konsensual- und dem Abstraktionsprinzip) basieren, zeichnen sich jedoch in der Rechtsentwicklung und in der Rechtspraxis ähnliche Tendenzen ab, nicht zuletzt bedingt durch den sich ausweitenden internationalen Gebrauch der Forderungsabtretung als Kreditsicherheit.

Laura Battafarano, Jahrgang 1980, studierte an der Juristischen Fakultät der Universität 'Roma Tre' in Rom, wo sie 2004 mit einer Arbeit, welche das Dualistische System der Kapitalgesellschaften in Italien und Deutschland als Thema hatte, absolvierte. Zwischen 2005 und 2007 vertiefte sie ihre rechtsvergleichenden Kenntnisse im deutschen und italienischen Zivilrecht an der Johannes Gutenberg-Universität in Mainz, wo sie 2010 mit summa cum laude promovierte. Titel der Arbeit war 'Allgemeine und spezielle Regelung der Forderungsabtretung im deutschen und italienischen Recht'. Im selben Jahr wurde sie in Italien als Anwältin zugelassen und ist jetzt in Bologna in einer internationalen Rechtsanwaltskanzlei tätig.

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Inhaltsverzeichnis
Vorwort6
Inhaltsverzeichnis8
Abkürzungsverzeichnis16
A. Die historische Entwicklung der Forderungsabtretung20
I. Das Forderungsrecht im klassischen und nachklassischen römischen Recht20
1. Das klassische römische Recht20
2. Die Entwicklung im nachklassischen oströmischen Recht23
3. Die Entwicklung im nachklassischen weströmischen Recht24
II. Die Forderungsabtretung im Mittelalter25
III. Das Forderungsrecht in der Frühen Neuzeit26
IV. Das Forderungsrecht in der Historischen Rechtsschule und seine Entwicklungen im 19. Jahrhundert28
V. Fazit31
B. Die Einordnung der Forderungsabtretung im deutschen und italienischen Rechtssystem32
I. Die Forderungsabtretung im BGB und das Abstraktionsprinzip32
II. Die Forderungsabtretung im Codice Civile und das Konsensualprinzip35
1. Der Codice Civile in seinen Grundzügen35
2. Versuche einer Einordnung der Abtretung als abstraktes Rechtsgeschäft40
3. Die „causa allgemeiner Art“ bei der Forderungsabtretung42
4. Die Abtretung als kausales Rechtsgeschäft43
III. Die speziellen Regelungen des § 354a HGB und des italienischen Gesetzes Nr. 52/199144
1. § 354a HGB44
2. Das italienische Gesetz Nr. 52/199145
C. Das Verhältnis zum Schuldner49
I. Die Wirksamkeit der Abtretung gegenüber dem Schuldner49
1. Art. 126449
a) Art. 1264 als konstitutive Voraussetzung für die Forderungsübertragung49
b) Art. 1264 als Vorschrift zur Wahrung des Vertrauens und der Redlichkeit des Schuldners51
c) Die relative Unwirksamkeit der Abtretung gegenüber dem Schuldner gemäß Art. 1264 Abs. 153
2. Deutschland: Das Pandektenrecht56
3. Vergleich der deutschen und italienischen Regelung60
II. Die Abtretungsanzeige, -annahme und die Kenntnis der Abtretung in Italien und Deutschland62
1. Die deutsche Abtretungsanzeige und die italienische „notifica della cessione“62
a) Die Abtretungsanzeige nach deutschem Recht62
b) Die „notifica della cessione“ gemäß Art. 1264 Abs. 166
c) Vergleichende Zusammenfassung69
2. Die deutsche Abtretungsannahme und die italienische „accettazione della cessione“70
a) Die Abtretungsannahme nach deutschem Recht70
b) Die „accettazione della cessione“ gemäß Art. 1264 Abs. 173
c) Vergleichende Zusammenfassung78
3. Die Kenntnis der Abtretung78
a) Die deutsche Regelung78
b) Die italienische Regelung80
c) Vergleichende Zusammenfassung83
III. Die spezielle Regelung des italienischen Gesetzes Nr. 52/1991 über die Abtretung von Unternehmensforderungen84
1. Die Abtretung von Unternehmensforderungen (Gesetz Nr. 52/1991) und das Factoring84
2. Sachlicher Anwendungsbereich des Gesetzes Nr. 52/199186
3. Persönlicher Anwendungsbereich des Gesetzes Nr. 52/199188
D. Rechtsfolgen und Schuldnerschutz90
I. Neben- und Vorzugsrechte (§ 401 – Art. 1263)90
1. Die Reichweite des § 401 und des Art. 126390
2. Das Pfandrecht und die Bürgschaft92
3. Die fälligen Früchte95
4. Die Abtretung einer durch Hypothek gesicherten Forderung95
II. Gestaltungsrechte97
1. Einleitung97
2. Die forderungsbezogenen Gestaltungsrechte nach deutschem und italienischem Recht99
3. Die vertragsbezogenen Gestaltungsrechte nach deutschem und italienischem Recht101
a) Einleitung101
b) Das Anfechtungsrecht103
c) Das Rücktrittsrecht105
aa) Die italienische Regelung105
bb) Die deutsche Regelung110
cc) Vergleichende Zusammenfassung111
III. Einreden und Einwendungen (§ 404 – Art. 1263)112
1. Einleitung112
a) Die zum Zeitpunkt der Abtretung begründeten Einwendungen gemäß § 404114
b) Die gegenüber dem Zessionar geltenden Einwendungen nach italienischem Recht115
2. Die Ausübung von Gestaltungsrechten durch den Schuldner118
3. Der Empfänger der Gestaltungserklärung des Schuldners119
4. Einwendungen aus dem Verpflichtungs- und dem Verfügungsgeschäft bei der Abtretung121
a) Der Schuldnerschutz nach § 409: Die Gutgläubigkeit des Schuldners als zusätzliche Voraussetzung123
b) Die italienische Prüfungspflicht des Schuldners bei Unwirksamkeit der Abtretung126
aa) Einleitung126
bb) Die Rechtslage des Schuldners bei einer nichtigen oder aufschiebend bedingten Forderungsabtretung127
cc) Die These eines Leistungsverweigerungsrechts und der Ablehnung einer Prüfungspflicht des Schuldners128
dd) Die Prüfungspflicht des Schuldners130
ee) Grenzen der Prüfungspflicht des Schuldners132
ff) Die Hinterlegung mit befreiender Wirkung134
gg) Die Einwendungen des Schuldners bei Anfechtbarkeit oder Auflösbarkeit des der Abtretung zugrunde liegenden Rechtsgeschäfts135
5. Vergleich der deutschen und italienischen Regelung138
IV. Forderungsbezogene Rechtsgeschäfte: Stundung, Erlass, Aufrechnung und Vergleich (§ 407 Abs. 1 – Art. 1264 Abs. 2)140
1. Die Regelung des § 407 Abs. 1140
2. Die Rechtsgeschäfte im Sinne des § 407 Abs. 1141
3. Die italienische Regelung forderungsbezogener Rechtsgeschäfte zwischen Schuldner und Zedent142
4. Die Frage des Schuldnerschutzes bei für den Schuldner vorteilhaften bzw. nachteiligen Rechtshandlungen und Rechtsgeschäften145
a) Deutschland145
b) Italien146
5. Die Leistung des Schuldners und Leistung durch einen Dritten in Deutschland und Italien147
a) Der Begriff der Leistung147
b) Leistung durch einen Dritten147
6. Vergleich der deutschen und italienischen Regelung148
V. Besondere Leistungssurrogate: die Aufrechnung149
1. Einleitung149
2. Die deutsche Regelung der Aufrechnung und Forderungsabtretung: §§ 404, 406, 407153
a) Die Merkmale der deutschen Regelung: Kenntnis und Fälligkeit155
b) Die Bestimmung der „ratio legis“ der Vorschrift157
3. Die italienische Regelung der Aufrechnung und Forderungsabtretung: Art. 1248159
a) Die rechtliche Einordnung der Abtretungsannahme ohne Vorbehalt161
b) Die Bedeutung der Kenntnis gemäß Art. 1264 Abs. 2 hinsichtlich des Art. 1248163
c) Die Bestimmung der „ratio legis“ der Vorschrift165
4. Vergleich der deutschen und italienischen Regelung166
E. Die Abtretbarkeit169
I. Einleitung169
II. Gesetzliche Abtretungsausschlüsse170
III. Vertragliche Abtretungsausschlüsse176
1. Einleitung176
2. Die Wirkung180
a) Die deutsche Regelung und die wissenschaftliche Diskussion180
b) Die italienische Regelung und die wissenschaftliche Diskussion186
3. Vergleichende Zusammenfassung191
4. Die Heilung der verbotswidrigen Abtretung197
IV. Die besondere Regelung des § 354a Abs. 1 HGB202
1. Der Anwendungsbereich des § 354a Abs. 1 HGB202
2. Die Wirksamkeit der verbotswidrigen Abtretung207
3. Die Empfangszuständigkeit des Zedenten210
4. „Leistung“ im Sinne des § 354a Abs. 1 HGB und Rechtsgeschäfte in Ansehung der Forderung gemäß § 407 Abs. 1 Fall 2211
5. Die Wahlmöglichkeit des Schuldners nach § 354a Abs. 1 Satz 2 HGB215
6. Die Schranken der Wahlmöglichkeit des Schuldners gemäß § 354a Abs. 1 HGB215
7. Die Wirksamkeit schuldrechtlicher Abtretungsverbote216
8. § 354a Abs. 1 HGB als Argument für bzw. gegen die relative Unwirksamkeit einer verbotswidrigen Abtretung219
V. Das Gesetz zur Begrenzung der mit Finanzinvestitionen verbundenen Risiken (Risikobegrenzungsgesetz)220
1. Einleitung220
2. Das Risikobegrenzungsgesetz: Entstehungsgeschichte und Regelung223
VI. Die internationale Entwicklung zur Vereinheitlichung des Zessionsrechts225
1. Einleitung225
2. Das UNIDROIT-Übereinkommen über das internationale Factoring227
3. Das UNCITRAL-Übereinkommen über Abtretungen von Forderungen im internationalen Handel232
4. Die internationalen Übereinkommen im Vergleich zur deutschen und italienischen Regelung237
VII. Vergleich der deutschen und italienischen Regelung239
F. Die Berechtigung des Zedenten243
I. Die Abtretung von einem Nichtberechtigten – cessione a non domino243
1. Einleitung243
2. Die Haftung des Zedenten nach der deutschen Regelung243
3. Die Haftung des Zedenten nach der italienischen Regelung249
a) Die Auffassung von Panuccio250
b) Die Auffassung von Franceschelli251
c) Die Auffassung von Perlingieri252
d) Die Auffassung von Dolmetta254
e) Die Auffassung von Bianca255
f) Die Auffassung von Zaccaria256
4. Vergleich der deutschen und italienischen Rechtslage257
II. Die Haftung für die Bonität der Forderung (§ 438 a. F., Art. 1267, Art. 4 des Gesetzes Nr. 52/1991)261
1. Die Haftung für die Zahlungsfähigkeit des Schuldners261
a) Italien: Art. 1267261
b) Deutschland: § 438 a. F.263
2. Die Reichweite der Bonitätshaftung264
a) Italien: Reichweite und zeitlicher Anwendungsbereich der Haftung gemäß Art. 1267264
b) Deutschland: § 438 a. F.267
3. Die Beweislast hinsichtlich der Zahlungsunfähigkeit des Schuldners und die Sorgfaltspflicht des Zessionars267
4. Die Rechtsfolgen der Bonitätshaftung gemäß Art. 1267269
5. Vergleich der italienischen und deutschen Regelung270
G. Die Mehrfachabtretung273
I. Deutschland: § 408273
1. Die Regelung des § 408273
2. Die Durchbrechung des Grundsatzes der Priorität276
II. Italien: Art. 1265, 2914 Nr. 2281
1. Die Regelung der Art. 1265, 2914 Nr. 2281
2. Der Anwendungsbereich von Art. 1265283
3. Zum Verhältnis von Art. 1265 und Art. 1376284
a) Das Konsensualprinzip nach Art. 1376 und die Priorität der Abtretung als Lösungskriterium der Kollisionsfälle bei Mehrfachabtretung285
b) Art. 1265 als einziges Lösungskriterium bei Mehrfachabtretung287
c) Stellungnahme289
4. Funktion und Inhalt der Anzeige und der Annahme gemäß Art. 1265291
5. Die Zahlung mit sicherem Datum gemäß Art. 5 des Gesetzes Nr. 52/1991294
6. Zusammenfassung der italienischen Regelung298
III. Vergleich der deutschen und italienischen Regelung300
H. Die Abtretung künftiger Forderungen302
I. Die Zulässigkeit der Abtretung künftiger Forderungen in Italien und Deutschland302
II. Bestimmtheit und Bestimmbarkeit der Forderung305
1. Einleitung305
2. Bestimmtheit bzw. Bestimmbarkeit künftiger Forderungen in Deutschland306
3. Bestimmtheit bzw. Bestimmbarkeit künftiger Forderungen in Italien310
a) Die Auffassung der Rechtsprechung und die Einwände des Schrifttums312
b) Die Stellungnahme des Gesetzgebers: Das Gesetz über die Abtretung von Unternehmensforderungen (L. Nr. 52/1991) und die internationalen Übereinkommen313
c) Die Auffassung von Troiano315
d) Die Kritik an der Auffassung von Troiano318
4. Vergleich der deutschen und italienischen Regelung320
III. Die Wirksamkeit der Vorausabtretung zwischen den Parteien und gegenüber Dritten320
1. Der Direkt- und Durchgangserwerb und dessen insolvenzrechtliche Folgen in Deutschland320
a) Die Stellungnahme der Rechtsprechung321
b) Die Auffassungen des Schrifttums322
2. Die Theorien des Durchgangs- und Direkterwerbs in Italien328
3. Vergleichende Zusammenfassung329
IV. Die Vorausabtretung und das vertragliche Abtretungsverbot in Italien und Deutschland329
J. Die Forderungsabtretung in der deutschen und italienischen Rechtsordnung – Zusammenfassung332
Anhang: Legge 21 febbraio 1991, n. 52345
Literaturverzeichnis348
Personenverzeichnis373
Sachregister380

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