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Anwendbarkeit des humanitären Völkerrechts im Israel-Palästina-Konflikt.

AutorFriederike Bredt
VerlagDuncker & Humblot GmbH
Erscheinungsjahr2010
ReiheSchriften zum Völkerrecht 187
Seitenanzahl371 Seiten
ISBN9783428527786
FormatPDF
KopierschutzWasserzeichen
GerätePC/MAC/eReader/Tablet
Preis89,90 EUR
Ob das geltende humanitäre Völkerrecht neuartige, asymmetrische und bewaffnete Konflikte zwischen Staaten und nicht-staatlichen Gruppierungen, bspw. terroristische Gruppen, die von fremden Territorien aus agieren, noch sachgerecht erfasst, oder angesichts dieser Konfliktformen fortentwickelt werden muss, ist umstritten. Friederike Bredt untersucht, ob und wie weit das geltende humanitäre Völkerrecht dem »Kampf gegen den Terrorismus« im 21. Jahrhundert Grenzen setzt und ob seine Regelungen in asymmetrischen Konflikten genauso wie in traditionellen zwischenstaatlichen Konflikten einen sinnvollen Ausgleich zwischen militärischen Notwendigkeiten und Erwägungen der Menschlichkeit darstellen. Friederike Bredt zeigt anhand des Israel-Palästina-Konflikts, dass das bestehende humanitäre Völkerrecht auch Konflikte zwischen staatlichen und nicht-staatlichen Akteuren vernünftig regelt. Insbesondere ermöglicht nach Auffassung der Autorin nur die strenge Einhaltung des humanitären Völkerrechts in seiner bestehenden Fassung einen ausreichenden Schutz der Zivilbevölkerung. Die Autorin lehnt es deswegen ab, neue Kategorien jenseits von humanitärem Völkerrecht einerseits und innerstaatlichem Strafrecht andererseits zu schaffen, wie z.B. den Begriff des »unrechtmäßigen Kombattanten«. Auch legt die Autorin dar, weshalb im »Kampf gegen den Terrorismus« geschaffene Argumentationsmuster, wie z.B. die sog. »Bush-Doktrin« zum Selbstverteidigungsrecht, ein Abweichen von den kodifizierten Regeln des humanitären Völkerrechts nicht rechtfertigen können.

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Blick ins Buch
Inhaltsverzeichnis
Vorwort8
Inhaltsverzeichnis10
Abkürzungsverzeichnis17
Einführung20
A. Überblick20
B. Aufbau der Arbeit21
C. Abgrenzung zu weiteren Rechtsproblemen des Israel-Palästina-Konflikts24
I. Legitimität und Staatsqualität Israels25
II. Rechtsfolgen des anwendbaren humanitären Völkerrechts25
Kapitel 1: Historischer Hintergrund und gegenwärtige Situation27
A. Der Konflikt bis 196727
B. Der Sechstagekrieg 196732
C. Entwicklungen von 1967 bis zur ersten Intifada33
D. Vom ersten Golfkrieg bis 200040
E. Entwicklungen seit Beginn der sog. „Al-Aqsa-Intifada“ bis zum Abzug aus dem Gazastreifen47
F. Heutige Situation52
Kapitel 2: Das in den besetzten Gebieten geltende Recht58
A. Anwendbarkeit des humanitären Völkerrechts58
I. Vorliegen eines Grundtatbestandes des Humanitären Völkerrechts63
II. Status der Gebiete bei Waffenstillstand 196765
1. Herrschaftsgewalt65
2. Vom Schutz des humanitären Besatzungsrechts umfasste Gebiete?67
3. Rechtfertigung?72
4. Ergebnis72
III. Veränderungen des Status seit 196773
1. Fortdauer der tatsächlichen Herrschaftsgewalt73
a) Rückzug aus den selbstverwalteten Gebieten73
b) Fortdauer der Herrschaftsgewalt trotz bewaffneter Angriffe auf die IDF77
c) Ergebnis82
2. Fortdauer der Besetzung als rechtlicher Status82
a) Verzicht Ägyptens und Jordaniens auf die palästinensischen Gebiete82
b) Israelische Gesetzgebung in Bezug auf Ost-Jerusalem85
c) 40 Jahre Besatzungszeit und Einrichtung einer palästinensischen Selbstverwaltung86
IV. Ergebnis89
B. Modifikation oder Ergänzung durch Geltung der Menschenrechte?90
I. Vertragliche Bindung Israels an Menschenrechte und deren territoriale Reichweite90
1. Internationaler Pakt für bürgerliche und politische Rechte (IPbürgR)91
2. Internationaler Pakt für wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte (IPwirtR)98
3. Ergebnis99
II. Verhältnis zu den Besatzungsregeln des humanitären Völkerrechts100
III. Ergebnis111
C. Rechtsfolgen111
I. Israelische Siedlungen in den besetzten Gebieten112
II. Mauerbau117
1. Mögliche Verstöße gegen das humanitäre Völkerrecht117
2. Rechtfertigung der Beeinträchtigungen des humanitären Völkerrechts?119
a) Mögliche Rechtfertigungsgründe119
aa) Militärische Notwendigkeit120
bb) Sicherheitsmaßnahmen121
cc) Leistungsfähigkeit der Besatzungsmacht121
dd) (Andere) Kollisionen von Rechtsgütern122
ee) Selbstverteidigungsrecht aus Art. 51 UN-Charta123
ff) Ergebnis125
b) Verhältnismäßigkeit125
c) Ergebnis127
3. Verstoß gegen Menschenrechte127
a) Internationaler Pakt über bürgerliche und politische Rechte (IPbürgR)128
b) Internationaler Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte (IPwirtR)129
4. Ergebnis130
III. „Prolonged occupation“?131
1. Fehlende Regelung im humanitären Völkerrecht131
2. Auslegung des Art. 43 HLKO zugunsten einer Reformbefugnis der Besatzungsmacht?133
3. Wechselwirkung zwischen humanitärem Völkerrecht und Menschenrechtsschutz136
4. Ergebnis für den Israel-Palästina-Konflikt138
IV. Gehorsamspflicht der Bevölkerung?139
Kapitel 3: Bewaffnete Auseinandersetzungen seit Beginn der „Al-Aqsa-Intifada“ – Konfliktparteien und Dimensionen143
A. Israel145
B. Akteure auf palästinensischer Seite146
I. „Palästina“146
1. Keine Staatlichkeit146
2. Partielle und partikulare Völkerrechtssubjektivität150
a) Selbstbestimmungsrecht des palästinensischen Volkes150
aa) Recht auf eigene Staatlichkeit?154
(1) Zum Vergleich: Gibt es ein Recht auf Sezession?156
(2) Recht auf eigene Staatlichkeit bei Fremdbesetzung?159
bb) Recht auf bewaffnete Durchsetzung eigener Staatlichkeit?161
(1) Auffassung der Organe der Vereinten Nationen162
(2) Auslegung der UN-Charta164
(3) Wörtliche und systematische Auslegung166
(4) Zusammenhang mit späteren Übereinkünften168
(5) Teleologische Auslegung170
cc) Ergebnis175
b) Beobachterstatus „Palästinas“ bei den Vereinten Nationen176
c) Die PLO als Vertragspartnerin bilateraler, völkerrechtlicher Abkommen mit Israel177
d) Völkerrechtssubjektivität des von der palästinensischen Selbstverwaltungsbehörde regierten „Palästina“ im Verhältnis zu Israel179
e) Ergebnis183
3. Verwicklung in den Konflikt183
a) Konfliktbeteiligung seit Beginn der Al-Aqsa-Intifada bis März 2006185
b) Verwicklung seit März 2006190
c) Ergebnis191
II. Palästinensische Gruppierungen192
1. Entstehung, Zielsetzung und Methoden der einzelnen Gruppierungen193
2. Partielle Völkerrechtssubjektivität?199
3. Ergebnis200
III. Finanzierende Staaten200
IV. Ergebnis201
C. Rechtliche Ebenen der Auseinandersetzungen201
I. Auseinandersetzungen zwischen Israel und dem Völkerrechtssubjekt „Palästina“201
II. Auseinandersetzungen zwischen palästinensischen Gruppierungen und Israel206
III. Ergebnis207
Kapitel 4: Das in den bewaffneten Auseinandersetzungen anwendbare Recht209
A. Die israelischen Militäroperationen seit Beginn der „Al-Aqsa-Intifada“212
I. Internationaler Konflikt212
1. Zwischenstaatlicher Konflikt215
2. Internationaler Konflikt i.S.v. Art. 1 Abs. 4 ZP I i.V.m. Art. 2 Abs. 1 GK215
a) Befreiungskampf im Sinne von Art. 1 Abs. 4 ZP I216
b) Vertragliche Bindung der Konfliktparteien an das Zusatzprotokoll I?225
c) Bindung aufgrund gewohnheitsrechtlicher Geltung?226
aa) Folgt eine gewohnheitsrechtliche Geltung des Art. 1 IV ZP I bereits daraus, dass das Selbstbestimmungsrecht der Völker gewohnheitsrechtlich gilt?226
bb) Gibt es eine von Rechtsüberzeugung getragene Übung, die den Inhalten des Art. 1 Abs. 4 Zusatzprotokoll I entspricht?228
cc) Israel als „persistent objector“239
d) Ergebnis240
3. Anerkennung des palästinensischen Volkes als „kriegführende“ Konfliktpartei?241
4. Evolutive Auslegung des Begriffs „internationaler Konflikt“246
a) Ist der gemeinsame Art. 2 Abs. 1 GK einer evolutiven Auslegung zugänglich?250
b) Begriff des internationalen bewaffneten Konflikts bei evolutiver Auslegung des Art. 2 Abs. 1 der Genfer Konventionen254
c) Kann der Palästinakonflikt unter den modernen Begriff des internationalen bewaffneten Konflikts subsumiert werden?258
5. Analoge Anwendung des Rechts des internationalen Konflikts258
a) Analogie als Anwendungsmethode im Völkerrecht259
b) Unbeabsichtigte Regelungslücke260
c) Vergleichbare Interessenlage261
d) Ergebnis263
6. Ergebnis263
II. Bewaffneter Konflikt263
1. Kampfhandlungen des Staates Israel gegen das Völkerrechtssubjekt „Palästina“264
2. Kampfhandlungen des Völkerrechtssubjekts „Palästina“ gegen Israel?265
3. Ausreichende Intensität?266
a) Kein generelles Intensitätserfordernis267
b) Intensitätserfordernis zur Auflösung der Kollision mit Besatzungsregeln des humanitären Völkerrechts?270
4. Ergebnis271
III. Bindung der Konfliktparteien an das Haager und Genfer Recht des bewaffneten Konflikts271
1. Gewohnheitsrechtliche Bindung271
2. Vertragliche Bindung272
3. Ergebnis273
B. Die palästinensischen Feindseligkeiten gegen Israel seit Beginn der „Al-Aqsa-Intifada“273
I. Internationaler bewaffneter Konflikt i. S. d. gemeinsamen Art. 2 Abs. 1 der Genfer Konventionen?274
1. Evolutive Auslegung275
2. Analoge Anwendung278
3. Ergebnis279
II. Gemeinsamer Art. 3 der Genfer Konventionen280
1. Ausreichende Völkerrechtssubjektivität?280
2. Bewaffneter Konflikt?281
a) Beschränkung des Rechts zur Strafverfolgung?282
b) Pflichten Israels oder „Palästinas“ aus Art. 3 GK?283
c) Rechtliche Legitimationswirkung?283
d) Politische Legitimationswirkung und faktische Beeinträchtigungen?284
e) Abgrenzung von beliebigen Straftaten?285
f) Auflösung der festgestellten Kollisionen286
g) Ergebnis288
III. Martens’sche Klausel288
IV. Strafrecht289
C. Verhältnis zum Humanitären Besatzungsrecht289
I. Vergleich mit dem internen bewaffneten Konflikt: Intensitätserfordernis?291
II. Spezielleres Kriterium: „militärische Notwendigkeit“294
III. Konkretisierung des Begriffs „militärische Notwendigkeit“295
IV. Nicht geregelte Kollisionen299
V. Konsequenz: grundsätzlich kumulative Anwendung301
VI. Zeitpunkt eines vollständigen Übergangs zu den Regeln des bewaffneten Konflikts?303
D. Menschenrechte als Alternative oder Ergänzung?304
I. Menschenrechte als Alternative304
II. Menschenrechte als Ergänzung307
III. Rechtsdurchsetzung mittels menschenrechtlicher Kodifikationen310
E. Rechtsfolgen312
I. Feindseligkeiten zwischen Israel und dem Völkerrechtssubjekt „Palästina“313
1. Gezielte Tötungen (targeted killings)313
a) Tötung mutmaßlicher Terroristen313
aa) Personenkategorien im Recht des internationalen bewaffneten Konflikts315
(1) Kombattanten317
(2) Friedfertige Zivilisten318
(3) Unmittelbar feindselige Zivilisten318
(4) Gefährliche Zivilisten319
bb) Klassifizierung der verdächtigen palästinensischen „Terroristen“322
cc) Wann sind verdächtigte Terroristen ein legitimes Angriffsziel?326
(1) Rechtfertigung durch die Eingriffsbefugnisse der IV. Genfer Konvention?326
(2) Rechtfertigung über Art. 5 Abs. 1 GK IV analog?327
(3) Rechtfertigung über Art. 51 UN-Charta329
(a) Webster-Formel333
(ß) „Interceptive self-defence“334
(.) Sog. „Bush-Doktrin“335
dd) Strafprozessuale Bewertung342
ee) Ergebnis342
b) Tötung von Passanten bei den sog. „Gezielten Tötungen“342
2. Feindseligkeiten „Palästinas“?344
II. Feindseligkeiten zwischen bewaffneten palästinensischen Gruppierungen und Israel344
1. Angriffe auf israelische Zivilisten344
2. Kampfhandlungen gegen Soldaten der IDF347
3. Entführung israelischer Soldaten348
4. Strafrechtliche Dimensionen349
III. Ergebnis350
Zusammenfassung und Ausblick352
Literaturverzeichnis356
Stichwortverzeichnis369

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