2. Definition, Ursachen und Entwicklung der Jugendarbeitslosigkeit
Unter dem Begriff der „Arbeitslosigkeit“ wird meist der Verlust eines Arbeitsplatzes bzw. das erfolglose Bemühen um eine bezahlte Arbeitstätigkeit verstanden, doch nach Häcker & Stapf ist diese „Bezeichnung etwas irreführend, da ‚Arbeitslose’ keineswegs aufhören zu arbeiten, sondern immer auch unbezahlte Arbeit, etwa im Haushalt oder in der Familie ausführen“ (1998, S. 61). Die offizielle Begriffs-definition der Bundesagentur für Arbeit lautet:
Arbeitslose sind nach § 16 Abs. 2 SGB III Personen, die wie beim Anspruch auf Arbeitslosengeld
vorübergehend nicht in einem Beschäftigungsverhältnis stehen oder weniger als 15 Stunden pro Woche arbeiten,
eine versicherungspflichtige Beschäftigung suchen und
dabei den Vermittlungsbemühungen der Agentur für Arbeit zur Verfügung stehen und
sich bei einer Agentur für Arbeit arbeitslos gemeldet haben.
In § 16 Abs. 2 ist ferner geregelt, dass Teilnehmer an Maßnahmen der aktiven Arbeitsmarktpolitik nicht als arbeitslos gelten.
Nicht als arbeitslos zählen demnach insbesondere Personen, die
mehr als zeitlich geringfügig erwerbstätig sind (mindestens 15 Stunden pro Woche),
nicht arbeiten dürfen oder können,
ihre Verfügbarkeit einschränken,
das 65. Lebensjahr vollendet haben,
sich als Nichtleistungsempfänger länger als drei Monate nicht mehr bei der zuständigen Agentur für Arbeit gemeldet haben,
arbeitsunfähig erkrankt sind,
Schüler, Studenten und Schulabgänger, die nur eine Ausbildungsstelle suchen sowie
arbeitserlaubnispflichtige Ausländer und deren Familienangehörigen sowie Asylbewerber ohne Leistungsbezug, wenn ihnen der Arbeitsmarkt ver-schlossen ist.
Diese Arbeitslosendefinition des SGB III wird in den Grundsätzen auch auf den Personenkreis des SGB II angewandt (Bundesagentur für Arbeit, 2008, 26. Januar, S. 2f).
Heer-Kleinert (1994, S. 516) definiert Arbeitslosigkeit bereits im Zusammenhang mit den Ursachen als „saisonal, konjunkturell oder strukturell bedingte berufliche Nichtbeschäftigung (Erwerbs- oder Ausbildungslosigkeit)“. Der Begriff „Jugend-arbeitslosigkeit“ wird von Wolfinger (1997) als die „Arbeitslosigkeit junger Menschen, die im Zusammenhang mit den Übergängen vom Bildungs- ins Beschäftigungssystem auftritt“ bezeichnet. Daraus ergeben sich für die Jugendlichen zwei Schwellen in das Arbeitsleben: Die erste ist der Übergang nach einer allgemeinbildenden Schule in eine berufliche Ausbildung oder ungelernte Tätigkeit, die zweite entsteht nach der Ausbildung in eine Erwerbstätigkeit. Beide Übergangsstufen sind während wirtschaftlicher Krisenzeiten und einer angespannten Arbeitmarktlage mit dem erheblichen Risiko verbunden, arbeitslos zu werden. „Als Ersteinsteiger in den Arbeitsmarkt sind sie von Einstellungsstopps der Betriebe und Einschränkungen der Ausbildungskapazitäten am ehesten betroffen und bei Entlassungen am wenigsten geschützt“ (Wolfinger, 1997, S. 150; vgl. auch Witthaus, 1996). Heinz (1985) fasst die wichtigsten charakteristischen Ursachen bzw. Erklärungsversuche der Jugendarbeitslosigkeit an den beiden genannten Schwellen folgendermaßen zusammen:
1. Soziologische Erklärungen beziehen sich auf die Selektionsprozesse des Arbeitsmarktes: Da die in den Betrieben Beschäftigten arbeitsrechtlich stärker abgesichert sind und dadurch ein geringerer Personaltausch stattfindet, richten sich diese Prozesse vor allem gegen Jugendliche, da sie noch keine nachprüf-baren „Arbeitstugenden“ aufweisen können, mit dem Hinweis auf die ihnen zur Verfügung stehenden Alternativrollen in Schule oder bei Mädchen auch in der Familie.
2. Von der Berufsausbildung in eine stabile Beschäftigung ergeben sich verschärfte Übergangsrisiken, weil viele Klein- und Mittelbetriebe über den eigenen Bedarf hinaus ausbilden. Großunternehmen bilden dagegen oft nur bedarfsdeckend aus oder suchen ihren Nachwuchs an Fachkräften am Markt.
3. Ein weiterer Erklärungsversuch bezieht sich auf die demographische Entwick-lung, da der Arbeitsmarkt aufgrund der geburtenstarken Jahrgänge seit Ende der 70er Jahre überfordert wurde. Dieses Argument sieht Heinz (1985) jedoch nicht als haltbar an, da 1975 und 1976 aufgrund der Kurzschuljahre der Sekundarstufe I die Zahl der Schulabsolventen nicht angestiegen war, aber die Jugendarbeits-losigkeit dennoch weiter zunahm. Auch die geburtenschwachen Jahrgänge hätten schon ab Mitte der 80er Jahre zu einer Entspannung auf dem Lehrstellen- und Arbeitsmarkt führen müssen.
4. Strukturbedingte Entwicklungen führen zu einer Vernichtung von Arbeitsplätzen und zu extrem monotonen Arbeitsaufgaben, da das Angebot von Ausbildungs- und Arbeitsplätzen an die technologische und arbeitsorganisatorische Rationali-sierung der Betriebe geknüpft wird.
Obwohl das Jugendalter nicht eindeutig definierbar ist, werden in den Statistiken der Bundesagentur für Arbeit arbeitslose junge Menschen als Jugendliche erfasst, die das 25. Lebensjahr noch nicht erreicht haben (vgl. Kap. 4.1.). Innerhalb dieser Gruppe wird seit 1982 in Anlehnung an das Duale Ausbildungssystem nochmals unter-schieden zwischen den unter 20jährigen Arbeitslosen, die vorwiegend an der ersten Schwelle in das Berufsleben scheitern, und den unter 25jährigen, von denen eher vermutet wird, dass sie an der zweiten Schwelle scheitern (2007a, 30. Dezember).
Es ist sehr wahrscheinlich, dass es eine sehr hohe Dunkelziffer weiterer arbeitsloser Jugendlicher gibt, die statistisch nicht erfasst ist, sie wird aufgrund von Schätzungen auf nochmals die Hälfte der gemeldeten Jugendlichen angenommen (Spitznagel, 1995). Nur Jugendliche, die sich in der Arbeitsagentur für Arbeit persönlich arbeitslos melden und weiterhin regelmäßig zur Verfügung stehen, werden in diese Statistik aufgenommen. Da Schul- und Hochschulabsolventen jedoch noch keine Arbeitslosenunterstützung erhalten und eine nicht näher zu bestimmende Anzahl von Arbeitslosen auf keine Vermittlungsaussichten vertraut, kann von einer sehr viel größeren Anzahl arbeitsloser Jugendlicher ausgegangen werden (Hermanns, 1990; Spitznagel, 1995; Wolfinger, 1997). Darüber hinaus werden für arbeitslose Jugendliche in einer immer noch aktuell herausgegebenen Broschüre der Bundessagentur für Arbeit (2006) mit dem Titel „Arbeitslosengeld II/Sozialgeld“ noch „strengere Folgen für Hilfebedürftige unter 25 Jahren [festgelegt]. Wenn Sie zwischen 15 bis unter 25 Jahren alt sind, erhalten Sie bei Pflichtverletzungen…keine Geldleistungen mehr. Sie haben dann auch keinen Anspruch auf ergänzende Hilfe zum Lebensunterhalt“ (S. 56). Lediglich die Kosten für Unterkunft und Heizung, die allerdings nur direkt an den Vermieter ausgezahlt werden, oder Sach- bzw. Geldleistungen (z. B. Lebensmittelgutscheine) könnten noch gewährt werden.
Um das Problem der Jugendarbeitslosigkeit zu entschärfen, vor allem aber, um auch den bedrohlichen Begleiterscheinungen wie Kriminalität, Bandenbildung, Drogen- und Alkoholerkrankungen etc. entgegenzuwirken, wurden in den vergangenen Jahren immer wieder staatliche Interventionsmaßnahmen ergriffen, die ebenfalls dazu führten, dass die Arbeitslosenquote der Jugendlichen künstlich erheblich gesenkt werden konnte. Die Jugendlichen wurden beispielsweise in Bildungs- oder Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen bzw. in ein Berufsvorbereitungs- oder Berufsgrund-bildungsjahr vermittelt, welches natürlich nicht als Eintritt in das Berufsleben, son-dern als Eintritt in eine der zahlreichen Warteschleifen zu werten ist. Das Einstiegs-alter in das wirkliche Berufsleben hat sich so während der letzten 30 Jahre aufgrund der immer schlechten werdenden Arbeits- und Ausbildungssituation für viele Jugendliche kontinuierlich und z. T. drastisch erhöht (Hurrelmann, Albert, Quenzel & Langness, 2006; Klink & Kieselbach, 1990, Vonderach, Siebers & Barr, 1992).
Sieht man das Ausmaß und die Struktur der Jugendarbeitslosigkeit an, so lässt sich beobachten, dass sich seit Mitte der 70er Jahre in der BRD die Jugendarbeits-losigkeit von einem eher vorübergehenden zu einem strukturellen Problem verfestigt hat. Aber sie wurde – entsprechend der Gesamtarbeitslosigkeit in Deutschland – durch drei wirtschaftliche Rezessionen in den Jahren 1973/74, 1981/83 und 1992/93 entscheidend mitgeprägt (Abb. 1).
Bis 1949 ohne Berlin (West) und Saarland, bis 1958 ohne Saarland, bis 1999 Bundesgebiet West (ohne ehemalige DDR)
Abbildung 1: Entwicklung der Arbeitslosigkeit in Deutschland – in Tausend –
(Bundesagentur für Arbeit, 2008, 28. Januar)
1974 lag die Arbeitslosenquote für Jugendliche erstmals über der Gesamtarbeits-losenquote, d. h. 28 % aller registrierten Arbeitslosen waren jünger als 25...