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»Aut dedere - aut iudicare«.

Herkunft, Rechtsgrundlagen und Inhalt des völkerrechtlichen Gebotes zur Strafverfolgung oder Auslieferung.

AutorChristian Maierhöfer
VerlagDuncker & Humblot GmbH
Erscheinungsjahr2011
ReiheSchriften zum Völkerrecht 162
Seitenanzahl453 Seiten
ISBN9783428519606
FormatPDF
KopierschutzWasserzeichen
GerätePC/MAC/eReader/Tablet
Preis89,90 EUR
Der Kampf gegen »safe havens« für Terroristen und die Schaffung internationaler Strafgerichte zeigen: Die Auffassung, schwerste Straftaten dürften nicht ungesühnt bleiben, gewinnt weltweit an Boden. Ein Weg dahin führt über die Aufenthaltsstaaten der Täter, die zur Auslieferung oder Strafverfolgung - lateinisch »aut dedere - aut iudicare« - verpflichtet sind. Christian Maierhöfer untersucht die historischen Wurzeln dieses Pflichtenbündels, stellt seine Ausgestaltung im heutigen Völkerrecht dar und setzt es in Beziehung zur internationalen Strafgerichtsbarkeit. Im Vordergrund steht die Untersuchung der Praxis von »Drittstaaten« bei der Verfolgung »internationaler Verbrechen« sowie der Versuch einer Systematisierung der vertraglichen »aut dedere - aut iudicare«-Regelungen.

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Blick ins Buch
Inhaltsverzeichnis
Vorwort8
Inhaltsverzeichnis10
Abkürzungsverzeichnis20
Einleitung26
1. Kapitel: Die Funktionen des Satzes "aut dedere –
30
A. Die Abschaffung sicherer Zufluchtsorte für den Täter30
B. Die Ausdehnung der staatlichen Strafgewalt auf Auslandssachverhalte33
I. Setzt das Völkerrecht dem Erlass von auf Auslandstaten anwendbaren Strafgesetzen Grenzen?34
1. Das Erfordernis eines "genuine link" in Literatur und Staatenpraxis35
2. Die Rechtsprechung des IGH und des StIGH zur extraterritorialen Geltung von Strafrechtsnormen36
3. Resümee38
II. Die allgemein anerkannten Prinzipien des internationalen Strafrechts38
1. Das Territorialprinzip39
2. Das Flaggenprinzip39
3. Das passive Personalprinzip und das Schutzprinzip40
4. Das aktive Personalprinzip40
5. Das Prinzip stellvertretender Strafrechtspflege41
6. Das Weltrechtsprinzip41
7. Die Sonderstellung des Weltrechtsprinzips und der stellvertretenden Strafrechtspflege42
III. Die Zuordnung des völkerrechtlichen Strafverfolgungs- oder
44
1. Das Territorialprinzip, das Flaggenprinzip, das Schutzprinzip und das passive Personalprinzip44
2. Das aktive Personalprinzip44
3. Stellvertretende Strafrechtspflege und Weltrechtsprinzip45
IV. Die Rechtfertigung der Ausdehnung
47
V. Resümee50
C. Die Berechtigung zur Verweigerung der Auslieferung50
D. Resümee: die Funktionen des "aut dedere –
54
2. Kapitel:
55
A. Die Herkunft des Terminus "aut dedere –
55
B. Auslieferung und Asylrecht in der Antike56
C. Grenzüberschreitende Strafverfolgung und christliches Gerechtigkeitsempfinden im mittelalterlichen Abendland58
I. Die Grundlage materiellen Gerechtigkeitsdenkens: die christlich-abendländische Gemeinschaft58
1. Weltweite Strafverfolgung als Verteidigung universeller Werte58
2. Die Einheit des christlichen Abendlandes und ihre Auswirkungen auf das mittelalterliche (Straf-)Rechtsdenken59
II. Die Umsetzung des materiellen Gerechtigkeitsgedankens: Lückenlose Sühnung des Bösen als Aufgabe des Strafrechts60
1. Auslieferung als Instrument lückenloser Strafverfolgung60
2. Die Multiplikation der Gerichtsstände61
a) Die Gerichtsstandslehre des Accursius (1185–1263)
61
b) Die Gerichtsstandslehre des Bartolus de Sassoferato (1314–1357)
62
III. Baldus de Ubaldis: die Verknüpfung von Auslieferung und Gerichtsstandslehre63
D. Die wissenschaftliche Diskussion um ein allgemein gültiges "aut dedere – aut punire" im 16. bis 18. Jahrhundert und ihre praktischen Auswirkungen
64
I. Die Befürworter eines allgemein gültigen völkerrechtlichen Strafverfolgungs- oder Auslieferungsgebotes64
1. Covarruvias y Leyva (1512–1577)
64
2. Ayrault (1536–1601)
67
3. Bodin (1529/30–1596)
69
4. Gentili (1552–1608)
72
5. Grotius (1583–1645)
73
6. Die "nachgrotianischen" Befürworter eines "aut dedere –
79
7. Vattel (1714–1767)
81
8. La Maillardière85
II. Die Gegner eines allgemein gültigen völkerrechtlichen Strafverfolgungs- oder Auslieferungsgebotes86
1. Pufendorf (1632–1694)
86
2. Wolff (1679–1754)
90
3. Die Lehren Beccarias (1738–1794)
93
4. Martens (1756-1821) und Moser (1701–1785)
95
III. Die praktischen Auswirkungen der wissenschaftlichen Diskussion96
E. Vertrags- und gewohnheitsrechtliches "aut dedere –
99
I. Die Entstehung des modernen Auslieferungsrechts und ihre
99
1. Der historische Hintergrund des modernen Auslieferungsrechts99
2. "Aut dedere –
99
3. Weitere Fälle eines "aut dedere –
102
4. Jenseits der Verträge: ein gewohnheitsrechtliches Auslieferungs- oder Strafverfolgungsgebot auf dem Prüfstand der Staatenpraxis
103
II. Die wissenschaftliche Diskussion um ein gewohnheitsrechtliches "Auslieferungsgebot"107
F. Sonderfall Deutschland: Auslieferungs- oder Strafverfolgungsgebote im Heiligen Römischen Reich und im Deutschen Bund110
I. Die Rechtslage im Heiligen Römischen Reich110
II. Die Zusammenarbeit der Staaten des Deutschen Bundes in der Strafverfolgung112
G. Exkurs: völkerrechtliche Besonderheiten von Piraterie und Sklavenhandel und ihre Abgrenzung zum "aut dedere –
114
I. Der Pirat: der älteste hostis humani generis114
II. Sklavenhandel: Gegenstand eines "aut dedere –
116
H. Kriegsverbrecher, Geldfälscher, Drogenhändler und Terroristen: die Zwischenkriegszeit (1918-1939)117
I. Die Bemühungen zur Verfolgung deutscher Kriegsverbrecher nach 1918: Ein Anwendungsfall des "aut dedere –
118
1. Die Versuche zur Bestrafung Kaiser Wilhelms II.118
2. Die Verfahren gegen weitere deutsche Kriegsverbrecher121
II. Falsche Francs, Drogen und ein toter König:
125
1. Das Internationale Abkommen zur Bekämpfung der Falschmünzerei126
2. Das Drogenhandelübereinkommen von 1936128
3. Das Abkommen zur Verhütung und Bestrafung des Terrorismus129
3. Kapitel: Die heutigen Rechtsgrundlagen des "aut dedere –
132
A. Vertragliche "aut dedere - aut iudicare"-Regelungen132
I. Der Kampf gegen den Terrorismus132
1. "Terrorismus" –
132
2. Der Schutz der Zivilluftfahrt136
a) Die Konvention von Tokio136
b) Das Haager Übereinkommen gegen Flugzeugentführungen von 1970137
c) Die Montrealer Konvention von 1971 und ihr Zusatzprotokoll von 1988139
3. Die Verfolgung von Angriffen gegen völkerrechtlich geschützte Personen140
a) Die OAS-Diplomatenschutzkonvention141
b) Die UN-Diplomatenschutzkonvention142
c) Die UN-Personalsicherheitskonvention145
4. Die Bekämpfung der Geiselnahme145
5. Der Schutz vor den Gefahren des Nuklearterrorismus147
6. Der Schutz der Seefahrt148
7. Die Bekämpfung von Sprengstoffattentaten150
8. Die Bekämpfung der Finanziers des Terrors151
9. Regionale Verträge zur Bekämpfung des Terrorismus auf breiterer Front152
a) Die Europäische Antiterrorkonvention und die Europäische Terrorismusvorbeugungskonvention152
b) Die Antiterrorkonvention der SAARC158
c) Die Antiterrorkonventionen der OIC und der Arabischen Liga159
d) Die Afrikanische Antiterrorkonvention160
II. Der Kampf gegen Völkermord, Kriegsverbrechen und andere schwere Menschenrechtsverstöße161
1. Kriegsverbrechen161
a) Die Genfer Konventionen vom 12. August 1949161
b) Die Abkommen gegen das Söldnerwesen164
c) Der Schutz von Kulturgütern in bewaffneten Konflikten165
2. Völkermord166
3. Folter170
4. Zwangsweises Verschwindenlassen von Personen172
III. Die Bekämpfung der organisierten und sonstigen "gewöhnlichen" Schwerkriminalität173
1. Die Bekämpfung des Drogenhandels173
2. Die Bekämpfung der Geldfälschung175
3. Der Versuch einer Bekämpfung der transnationalen organisierten Kriminalität insgesamt175
4. Die Bekämpfung der Korruption177
5. Die Bekämpfung der "Cyberkriminalität"178
IV. Die Kodifizierung und Weiterentwicklung des Rechts
179
1. Piraterie180
2. Der Sklaven- und Menschenhandel181
V. "Aut dedere –
183
VI. Weltgemeinschaft oder bloßes "do ut des": Motive vertraglicher Auslieferungs- oder Strafverfolgungsgebote186
B. Gewohnheitsrechtliche Auslieferungs- oder Strafverfolgungspflichten193
I. Die Staatenpraxis und Rechtsüberzeugung seit 1945195
1. Kriegsverbrechen, Völkermord und weitere schwere Menschenrechtsverstöße195
a) Kriegsverbrechen in internen Konflikten196
aa) Innerstaatliche Gerichtsentscheidungen197
(1) Dänemark: Saric197
(2) Frankreich: Javor und Wenceslas Munyeshyaka198
(3) Niederlande: Knesevic199
(4) Schweiz: Grabec und Niyonteze200
(5) Deutschland202
(6) Belgien: Ntezimana, Higaniro, Mukangango und Mukabutera203
(7) Die Verfolgung von Bürgerkriegsverbrechern durch Zufluchtsstaaten auf dem Balkan204
(8) Kamerun: Bagosora205
(9) Nigeria und Ghana: Taylor206
(10) USA: das Zivilverfahren S. Kadic v. Radovan Karadzic207
(11) Weitere einschlägige Verfahren: Ungarn und Chile207
bb) Sonstige Staatenpraxis209
(1) UN-Resolutionen209
(2) Die Schaffung der internationalen Strafgerichtsbarkeit213
(3) Weitere Praxis215
cc) Resümee218
dd) Entscheidungen internationaler Gerichte und die völkerrechtliche Literatur als "Hilfsmittel"223
(1) Die Rechtsprechung des ICTY223
(2) Die völkerrechtliche Literatur225
b) Völkermord226
aa) Innerstaatliche Gerichtsentscheidungen227
(1) Israel: Eichmann227
(2) USA: Demjanjuk v. Petrovsky S. Kadic v. Radovan Karadzic228
(3) Österreich: Cvjetkovic229
(4) Deutschland230
(5) Frankreich: Javor und Wenceslas Munyeshyaka232
(6) Schweiz: Niyonteze232
(7) Kanada: Mugesera234
(8) Indien: Karakira235
(9) Kamerun: Bagosora Fall der 19 bzw. 8 Ruander235
(10) Belgien: Ntezimana, Higaniro, Mukangango und Mukabutera236
(11) Australische und spanische obiter dicta zu einem "aut dedere –
236
bb) Sonstige Staatenpraxis237
(1) UN-Resolutionen237
(2) Die Schaffung der internationalen Strafgerichtsbarkeit238
(3) Weitere Erklärungen von Staaten239
cc) Resümee240
dd) Entscheidungen internationaler Gerichte und die völkerrechtliche Literatur als "Hilfsmittel"241
(1) Die Rechtsprechung des IGH241
(2) Die völkerrechtliche Literatur244
c) Schwere Menschenrechtsverstöße außerhalb bewaffneter Konflikte245
aa) Innerstaatliche Gerichtsentscheidungen246
(1) Die Letelier-Mörder Townley, Larios, Contreras und Espinoza247
(2) Pinochet249
(3) Habré250
(4) Cavallo252
bb) Einige weitere "Menschenrechtsverbrecher", denen ihr Zufluchtsstaat bislang sichere Zuflucht einräumt253
cc) Das US-Zivilverfahren Filartiga v. Pena-Irala255
dd) UN-Resolutionen256
ee) Resümee257
ff) Die internationale Rechtsprechung
259
gg) Exkurs: Bestrafungspflichten aus den Menschenrechten?260
2. Terrorismus263
a) Staatenpraxis von 1945 bis zum 11. September 2001263
aa) Palästinensische Täter: Terroristen oder Freiheitskämpfer?264
(1) Gewalttaten auf Flughäfen vor dem Zusatzprotokoll von 1988
264
(2) Geiselnahme vor der UN-Geiselnahmekonvention: der Fall Abu Daud264
(3) Bomben in Israel: "Terrorismus" oder "Freiheitskampf"? –
265
(4) Die Achille Lauro266
(5) Das Verhalten Griechenlands gegenüber palästinensischen Terroristen271
bb) Europäische Separatisten im Ausland: PIRA, ETA und PKK271
(1) Die Probleme der USA im Umgang mit Mitgliedern der PIRA271
(2) Belgien, Spanien und zwei ETA-Unterstützer: der Fall Garcia-Moreno273
(3) Der Fall Öcalan274
cc) Europäische Linksterroristen im Ausland: RAF und Rote Brigaden275
(1) Ex-RAF-Mitglieder in der DDR und die Völkerrechtsauffassung beider deutscher Staaten275
(2) Zuflucht für italienische Linksterroristen in Frankreich276
dd) Der islamistische Terrorismus: das Nachspiel der Bombenanschläge von Nairobi und Dar es Salam277
ee) Sonderfall Flugzeugentführungen277
ff) UN-Resolutionen und andere Erklärungen281
gg) Resümee287
b) Die Auswirkungen des 11. Septembers 2001288
aa) Die Bemühungen um die Auslieferung bin Ladens288
bb) Allgemein gegen den Terrorismus gerichtete Erklärungen von Staaten290
cc) Die weitere Staatenpraxis bei der Auslieferung oder Strafverfolgung von Terroristen293
c) Die "aut dedere - aut iudicare"-Übereinkommen als Beweis für Gewohnheitsrecht?297
d) Resümee299
e) Die internationale Rechtsprechung und völkerrechtliche Literatur als "Hilfsmittel"300
3. Resümee301
II. Die völkerrechtliche Verantwortlichkeit des Zufluchtsstaates für die Tat als Grundlage eines "aut dedere –
302
1. Die Unterlassung von Auslieferung bzw. Strafverfolgung als eigenständiger Zurechnungsgrund302
2. Die Pflicht zur Auslieferung oder Strafverfolgung
307
III. Die Ableitung eines "aut dedere –
308
1. Das "civitas maxima"-Argument in der Literatur zum Auslieferungs- oder Strafverfolgungsgebot308
2. Der größere Zusammenhang:
309
3. Die Verteidigung der klassischen Konzeption des Völkerrechts312
a) Das Bestimmtheits- und Rechtssicherheitsdefizit313
b) Das Legitimitätsdefizit316
c) Das sich verschärfende Effizienzdefizit317
d) Die Entzauberung des ius cogens-Arguments: vom Fehlen einer Normenkollision318
e) Der rechte Platz des Weltgemeinschaftsgedankens: die rechtspolitische Ebene320
IV. Resümee und Einordnung gewohnheitsrechtlicher Vorschriften in Bezug auf das Strafrechtsanwendungsrecht321
C. Sicherheitsratsbeschlüsse nach Kapitel VII UN-Charta als Grundlage für ein "aut dedere –
323
I. Die völkerrechtsgemäße Nichtauslieferung und Nichtverfolgung eines Straftäters als Friedensgefahr im Sinne des Artikel 39 UN-Charta
323
II. Die Anordnung einer Auslieferungs- oder Strafverfolgungspflicht als Maßnahme nach Artikel 41 UN-Charta330
III. Resümee336
4. Kapitel:
337
A. Der Eingang eines Auslieferungsersuchens als Voraussetzung des "iudicare"?338
I. Verträge, die nach ihrem Wortlaut eindeutig
338
II. Das Haager Modell339
1. Der Meinungstand in der Literatur339
2. Die Entstehungsgeschichte der Abkommen341
3. Die Gerichtspraxis342
4. Theoretische Erklärungen und Begründungen343
a) Die Prinzipien des internationalen Strafrechts und die unterschiedlichen Varianten des "aut dedere – aut iudicare"343
b) Theoretische Erklärungsmuster für die Verwendung von Weltrechtsprinzip und stellvertretender Strafrechtspflege347
c) Grenzen einer an Zielen und Motiven der Vertragsparteien orientierten Auslegung349
III. Die Genfer Konventionen350
IV. Die "Convention for the Suppression of the Traffic in Persons and of the Exploitation of the Prostitution of Others"351
V. Gewohnheitsrechtliche "aut dedere –
352
B. Das Verhältnis zwischen "dedere" und "iudicare": Freie Wahl des Zufluchtsstaates oder Vorrang der Auslieferung?353
I. Die Fragestellung353
II. Der Meinungstand in der Literatur354
III. Der Kernpunkt: die Existenz einer Auslieferungspflicht355
1. Das Haager Modell355
2. Die Genfer Konventionen358
3. Die Europ. Antiterrorkonvention359
4. OAS-Diplomatenschutzkonvention OAS-Folterkonvention
SAARC-Antiterrorkonvention
die Verträge gegen organisierte Kriminalität,
360
5. Die Antiterrorkonventionen der Arabischen Liga und der OIC361
6. Die Auslieferungsverträge361
7. Gewohnheitsrechtliche "aut dedere –
362
IV. Die Relativität der gewonnenen Ergebnisse362
V. Resümee364
VI. Der Staat als Richter über sich selbst? Strafverfolgung in einem für die Straftat völkerrechtlich verantwortlichen Staat364
C. Was bedeutet "iudicare"? –
373
I. Die Voruntersuchung und die Sicherung des Verfahrens374
1. Die Voruntersuchung374
2. Die Sicherung der Anwesenheit des Verdächtigen375
II. Die Einschaltung der Strafverfolgungsbehörde377
III. Einstellung oder Anklageerhebung: die verfahrensabschließende Entscheidung der nationalen Strafverfolgungsbehörde379
1. Entscheidung unter dem Regime der Verträge,
379
a) Der Grundsatz379
b) Sonderproblem Opportunitätsprinzip382
2. Die Entscheidung unter dem Regime der Verträge,
386
3. Die Entscheidung unter dem Regime strikter formulierter Verträge387
4. Der "national treatment standard nach Haager Art" als Ausdruck des allgemeinen Grundsatzes von Treu und Glauben?388
IV. Die Rechte des Beschuldigten392
V. Ein eventuelles Urteil und sein Inhalt394
VI. Die "Sicherung" des "iudicare": Informationspflichten, Streitbeilegung und Sanktionen396
VII. Der Inhalt des gewohnheitsrechtlichen "iudicare"399
5. Kapitel:
400
A. Überschneidungen von "aut dedere –
400
B. Die Pflicht zur Überstellung an ein internationales
403
I. Das Verhältnis zur Überstellung an die beiden ad-hoc-Tribunale403
II. Das Verhältnis zur Überstellung an den ICC404
C. Die Pflicht zur Überstellung an ein internationales
405
I. Das Verhältnis zur Überstellung an die beiden ad-hoc-Tribunale405
II. Das Verhältnis zur Überstellung an den ICC405
1. Auslieferung an einen Mitgliedstaat des Statuts von Rom405
2. Auslieferung an einen Nichtmitgliedstaat des Statuts von Rom406
D. Resümee und kurzer rechtspolitischer Ausblick
407
Schluss: "aut dedere – aut iudicare" –
410
Literaturverzeichnis428
Verzeichnis häufig zitierter Verträge447
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