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Beurteilung des europäischen Verfassungsvertrags

AutorAnonym
VerlagGRIN Verlag
Erscheinungsjahr2005
Seitenanzahl30 Seiten
ISBN9783638360777
FormatePUB/PDF
Kopierschutzkein Kopierschutz
GerätePC/MAC/eReader/Tablet
Preis3,99 EUR
Studienarbeit aus dem Jahr 2004 im Fachbereich Jura - Europarecht, Völkerrecht, Internationales Privatrecht, Note: 12 Punkte, Albert-Ludwigs-Universität Freiburg, 15 Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Abstract: 1. Grundlagen der Beurteilung 1.1. Beurteilungsrahmen Der Verfassungsvertrag umfasst über 460 Artikel. Es ist deshalb notwendig, die Beurteilung auf eine rigorose Auswahl zu beschränken. Meine Entscheidung geht dahin, in erster Linie auf die Neuerungen gegenüber dem bisherigen Recht einzugehen. Darüber hinaus werde ich mich im Folgenden vor allem auf den ersten Teil der Verfassung konzentrieren. Das bedeutet, dass ich die Politiken der Union beiseite lassen und die Grundrechtscharta nur im Hinblick auf ihre Kodifikation besprechen werde. 1.2. Beurteilungskriterien Zunächst möchte ich den Bewertungsmaßstab aufstellen, anhand dessen ich den Verfassungsvertrag untersuchen werde. Dabei sollen die Kriterien mit Blick auf die Entwicklung der europäischen Verfassungsidee ausgewählt werden. 1.2.1. Entwicklungsgeschichte als Maßstab Die Debatte um eine europäische Verfassung existiert seit Beginn der europäischen Gemeinschaft. Es gab bereits idealistische Verfassungspläne, die jedoch an der politischen Realität scheiterten. Im Rahmen der Tagung des Europäischen Rates in Nizza (2000) kam der Anstoß dagegen von den Staats- und Regierungschefs. Diesen war es mit dem Vertrag von Nizza nicht gelungen, die EU umfassend auf die bevorstehende Erweiterung vorzubereiten. Mit der 'Erklärung zur Zukunft der Union'1 wurde der Wunsch nach einer breiter angelegten Diskussion über die Abgrenzung der Zuständigkeiten zwischen der Union und den Mitgliedstaaten, den Status der in Nizza proklamierten Charta der Grundrechte, die Vereinfachung der Verträge sowie die Rolle der nationalen Parlamente deutlich. Konkretisiert wurde der Post-Nizza-Prozess beim Gipfel von Laeken (Dez. 2001) und durch die Einberufung eines Reformkonvents. Dessen vorrangiges Ziel war es, für alle Beteiligten eine akzeptable Lösung der ungelösten Fragen der vergangenen Regierungskonferenzen zu finden, um die EU demokratischer, transparenter und effizienter zu gestalten2. Am 13. Dezember 2003 scheiterte jedoch zunächst die Regierungskonferenz trotz breitem Konsens an Uneinigkeiten über die Abstimmungsregeln im Rat. Die Beratungen wurden jedoch erneut aufgenommen. Am 17. Juli 2004 einigten sich die Staats- und Regierungschefs auf den Verfassungstext. Als Grundlage diente der Konventsentwurf3, der jedoch abgeschwächt wurde.

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