Inhaltsangabe:Einleitung: Seit dem Wirtschaftsjahr 2005 sind kapitalmarktorientierte Unternehmen verpflichtet ihren Konzernabschluss nach IAS/IFRS aufzustellen. Da gegen eine Spaltung der Rechnungslegungsgrundsätze zwischen Einzel- und Konzernabschluss gute Gründe sprechen, werden die IAS/IFRS letztlich auch Eingang in den handelsrechtlichen Einzelabschluss finden. Dies wirft zwangsläufig die Frage nach der Zukunft des Maßgeblichkeitsgrundsatzes auf. Als mögliche Alternative hat sich unter anderem das Modell der IFRS-Maßgeblichkeit herausgebildet. Zielsetzung dieser Arbeit ist es deshalb, die steuerliche Gewinnermittlung auf Basis der IAS/IFRS auf ihre Übereinstimmung mit entscheidungsrelevanten Zielkriterien der Unternehmensbesteuerung hin zu untersuchen. Die Untersuchung beschränkt sich dabei auf die Bilanzpositionen der bilanziellen Schulden. Zu Beginn der Arbeit werden die entscheidungsrelevanten Zielkriterien formuliert und im Anschluss daran folgt die vergleichende Darstellung der Rechnungslegungsvorschriften nach IAS/IFRS und Steuerrecht. Danach wird ein mehrperiodiger Steuerbelastungsvergleich auf Basis eines Modellunternehmens durchgeführt, wobei die zuvor qualitativ erarbeiteten Unterschiede anhand der Bilanzierung und Bewertung verschiedener Geschäftsvorfälle quantifiziert werden. Im Mittelpunkt der Untersuchung steht dabei die Beantwortung von zwei Fragen. Zuerst muss festgestellt werden, ob die IAS/IFRS im Vergleich zum derzeit gültigen Steuerrecht zu einem früheren Gewinnausweis führen und der Staat damit früher Steuereinnahmen erzielen kann. Zweitens ist der Frage nachzugehen, ob die IAS/IFRS zu einer Verbesserung der Objektivierung der Gewinnermittlung führen. Als wichtiges Ergebnis muss festgehalten werden, dass eine pauschale Aussage nicht möglich ist. Es kann weder konstatiert werden, dass die Bilanzierung nach IAS/IFRS stets höhere oder niedrigere Steuereinnahmen, noch eine höhere oder geringere Objektivität der Gewinnermittlung zur Folge haben wird. Positive Steueraufkommenseffekte einerseits könnten v. a durch das Ansatzverbot für Aufwandsrückstellungen und den Ausweis unrealisierter Gewinne bei Fremdwährungsverbindlichkeiten erzielt werden. Negative Aufkommenseffekte andererseits sind durch die oft höheren Wertansätze der IAS/IFRS als Folge des Einbezugs künftiger Kostensteigerungen sowie den geringeren Diskontierungsfaktors der IAS/IFRS zu erwarten. Außerdem ist der Umfang der einzubeziehenden Aufwendungen für [...]
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