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Bilanzrechtsreformgesetz und Bilanzkontrollgesetz

AutorFahriye Coskun
VerlagGRIN Verlag
Erscheinungsjahr2005
Seitenanzahl26 Seiten
ISBN9783638356961
FormatPDF/ePUB
Kopierschutzkein Kopierschutz/DRM
GerätePC/MAC/eReader/Tablet
Preis4,99 EUR
Studienarbeit aus dem Jahr 2004 im Fachbereich BWL - Revision, Prüfungswesen, Note: 2,0, Hochschule für Wirtschaft und Umwelt Nürtingen-Geislingen; Standort Nürtingen, Veranstaltung: Oberseminar, 15 Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Abstract: Im Zuge der Internationalisierung und der Verflechtung von Finanzmärkten haben Unternehmensskandale in jüngster Zeit das Vertrauen der Anleger in die Aktienmärkte erschüttert. Ausgehend von den international vorgekommenen Unternehmenszusammenbrüchen hat das Bundesministerium für Justiz in Zusammenarbeit mit dem Bundesministerium für Finanzen den 'Maßnahmenkatalog zur Stärkung des Anlegerschutzes und Unternehmensintegrität' 1 vorgestellt. Dieser so genannte 10-Punkte-Katalog zielt auf erhöhte Transparenz und Integrität der Aktienmärkte, die durch die Stärkung der internen sowie externen Kontrollen und durch die Erhöhung der Unabhängigkeit des Abschlussprüfers Rechnung tragen soll. Den gesetzlichen Rahmen hierzu legt der Entwurf des Bilanzrechtsreformgesetzes (BilReG) und des Bilanzkontrollgesetzes (BilKoG) fest, die zum 01.01.2005 in Kraft treten werden. Mit dem BilReG sollen Unternehmen international vergleichbarer gemacht werden und das Vertrauen der Anleger in die internationalen Finanzmärkte durch die verschärften Publikations - und Prüfungsanforderungen gestärkt, bzw. wiedergewonnen werden. Eine weitere wichtige Funktion des BilReG ist die Bilanzierungsregelung nach den IAS/IFRS. Neben dem BilReG wurde am 21.04.2004 auch das BilKoG entworfen. Das BilKoG zielt auf die Schaffung einer rechtlichen Basis für ein zweistufiges Enforcement-Verfahren, welches bei einer Bilanzmanipulation diese aufdecken und den Kapitalmarkt darüber informieren soll. Unter Enforcement versteht man die 'Überwachung der Rechtmäßigkeit konkreter Unternehmensabschlüsse durch eine außerhalb des Unternehmens stehende, nicht mit dem gesetzlichen Abschlussprüfer (Wirtschaftsprüfer) identische unabhängige Stelle.'2 Das oberste Ziel des BilKoG ist es, das in die Kapitalmärkte erschütterte Vertrauen der Anleger nachhaltig zu stärken. Auf der ersten Stufe soll neben dem Aufsichtsrat und dem Abschlussprüfer ein staatlich beauftragtes privatrechtliches Gremium diese Prüfung vornehmen. Eskaliert die Prüfung, soll auf der zweiten Stufe die BaFin entsprechende Maßnahmen ergreifen 1 Inhalt des Maßnahmenkataloges im Anhang, Anlage 1. 2 Maßnahmenkatalog der Bundesregierung zur Stärkung der Unternehmensintegrität und des Anlegerschutzes, Punkt 6 S. 1.

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