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Das novellierte Environmental Management and Audit Scheme (EMAS-II) und sein Potenzial zur Privatisierung der umweltrechtlichen Betreiberüberwachung in Deutschland.

AutorMichael Langerfeldt
VerlagDuncker & Humblot GmbH
Erscheinungsjahr2010
ReiheSchriften zum Öffentlichen Recht 1061
Seitenanzahl848 Seiten
ISBN9783428523535
FormatPDF
KopierschutzWasserzeichen
GerätePC/MAC/eReader/Tablet
Preis119,90 EUR
Die behördliche Regel-Überwachung von Anlagenbetreibern verkörpert einen zentralen Teil umweltrechtlichen Vollzugs in Deutschland. Wegen faktischer Defizite steht sie seit langem in der Kritik. Damit stellt sich die Frage, ob eine Privatisierung der umweltrechtlichen Betreiberüberwachung unter Einsatz des europarechtlich fundierten EMAS-Systems rechtlich zulässig und darüber hinaus nicht gar verfassungsrechtlich geboten ist. Diesem Fragenkomplex ist die vorliegende Untersuchung gewidmet. Erörtert werden die de lege lata bestehenden behördlichen Möglichkeiten einer faktischen Vollzugsprivatisierung unter Einbeziehung von EMAS. Sodann wird geprüft, ob ein vollständiger Ersatz staatlicher Regelüberwachung durch ein im Kern privat organisiertes Überwachungsmodell auf der Basis von EMAS europarechtlich und verfassungsrechtlich zulässig ist. Ein kursorischer Blick auf die verfassungsrechtliche Bewertung faktisch defizitärer staatlicher Überwachung von Umweltrecht rundet die Arbeit ab.

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Blick ins Buch
Inhaltsverzeichnis
Geleitwort6
Inhaltsübersicht8
Inhaltsverzeichnis10
Abkürzungsverzeichnis30
Teil 1: Einführung44
A. Konkretisierung der Fragestellung und der Untersuchungsobjekte52
I. Umweltrechtliche Betreiberüberwachung52
1. Der Betreiberbegriff im deutschen Umweltordnungsrecht53
2. Der Überwachungsbegriff im deutschen Umweltrecht und i.S. der vorliegenden Arbeit55
3. Sachverhalte und Tatbestände umweltrechtlicher Betreiberüberwachung59
II. Das Environmental Management and Audit Scheme (EMAS-II)61
III. Potenzial zur Privatisierung64
1. Faktische Privatisierung64
2. Der rechtliche Privatisierungsbegriff65
a) Materielle Privatisierung und formelle Privatisierung i.w.S.67
b) Formelle Privatisierung i.e.S. und funktionelle Privatisierung69
c) Exekutivische Privatisierung und legislative Privatisierung70
3. Potenzial zur Privatisierung im Kontext von EMAS-II71
B. Aktueller rechtswissenschaftlicher Forschungsstand zum Problembereich Privatisierung staatlicher Kontrolle des Umweltrechts unter Einbeziehung von EMAS72
I. Das Grundmodell von Borchardt u.a.: „Funktionelle Privatisierung mit staatlicher Gewährleistungsverantwortung“ (UAB-FB 98-081)72
II. Modelle betreffend die Verzahnung ordnungsbehördlicher Kontrollen materiellen Umweltrechts mit EMAS75
1. Der Bayerische Umweltpakt76
2. Das Deregulierungsmodell der Umweltministerkonferenz vom Mai 1998 und die EMAS-Privilegierungs-Verordnung79
III. Zwischenergebnis zum Forschungsstand80
IV. Aktuelle wissenschaftliche Arbeiten zur Verzahnung ordnungsbehördlicher Kontrollen materiellen Umweltrechts mit EMAS sowie zur Privatisierung ordnungsrechtlicher Überwachung unter Einbeziehung von EMAS82
C. Gang der Untersuchung84
Teil 2: Die umweltrechtlichen Überwachungsregime für Anlagenbetreiber nach Immissionsschutz-, Wasser- und Abfallrecht86
A. Ordnungsbehördliche Betreiberüberwachung90
I. Träger staatlicher Überwachung im Immissionsschutz-, Wasser- und Abfallrecht93
II. Zulässige Überwachungsmaßnahmen94
1. Zutrittsrechte96
2. Besichtigungsrechte98
3. Prüfungsrechte99
4. Auskunftsrechte100
a) Mündliche oder schriftliche Auskünfte101
b) Vorlage von Unterlagen101
5. Rechte auf Mitwirkung der Anlagenbetreiber102
6. Speziell: Recht zur Anordnung von Überprüfungen durch zugelassene private Sachverständige bei Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen103
III. Anordnung von Maßnahmen der Eigenüberwachung103
IV. Sonstige ordnungsrechtliche Überwachungsbefugnisse des Staates105
V. Rechtsschutz107
B. Eigenüberwachung der Anlagenbetreiber109
I. Umweltschutzmanagement111
1. Allgemeine Organisationspflichten111
a) Allgemeine Organisationspflichten im Immissionsschutz- und im Abfallrecht111
b) Allgemeine Organisationspflichten im Wasserrecht113
2. Beauftragtenwesen114
II. Staatlich veranlasste Maßnahmen umweltrechtlicher Eigenüberwachung119
III. Dokumentations- und Aufbewahrungspflichten124
1. Dokumentations- und Aufbewahrungspflichten im Immissionsschutzrecht124
2. Dokumentations- und Aufbewahrungspflichten im Wasserrecht125
3. Dokumentations- und Aufbewahrungspflichten im Abfallrecht125
a) Abfallwirtschaftskonzepte und Abfallbilanzen126
b) Abfallrechtliche Nachweisverfahren für besonders überwachungsbedürftige Abfälle127
c) Abfallrechtliche Aufbewahrungspflichten127
IV. Betreiberbezogene Berichtspflichten als Teil der Eigenüberwachung128
1. Innerbetriebliche Berichtspflichten129
2. Anzeige- und Berichtspflichten gegenüber den zuständigen staatlichen Stellen130
a) Berichtspflichten zum Umweltschutzmanagement und hier insbesondere zum Beauftragtenwesen131
b) Berichtspflichten zu staatlich angeordneten Maßnahmen der Eigenüberwachung133
c) Sonstige Berichtspflichten der Anlagenbetreiber135
aa) Emissionserklärung135
bb) Untergesetzliche Berichtspflichten gegenüber den zuständigen Behörden136
C. Betreiberüberwachung unter Einschaltung unabhängiger sachverständiger Dritter137
I. Einbeziehung unabhängigen Sachverstandes in der immissionsschutzrechtlichen Betreiberüberwachung138
1. Bekanntgegebene Messstellen gem. § 26 S. 1 BImSchG138
2. Bekanntgegebene Sachverständige und ihnen im Einzelfall gleichgestellte Sachverständige gem. § 29a I BImSchG139
3. Beauftragte nach § 52 II BImSchG140
II. Einbeziehung unabhängigen Sachverstandes in der wasserrechtlichen Betreiberüberwachung141
1. Wasserrechtliche Fachbetriebe i.S. von § 191 WHG141
2. Beauftragte nach § 21 WHG142
3. Zugelassene Sachverständige i.S. von § 19i II 3 WHG142
III. Einbeziehung unabhängigen Sachverstandes in der abfallrechtlichen Betreiberüberwachung143
1. Sachverständigenprüfungen gem. § 40 III KrW-/AbfG143
2. Bekanntgegebene Sachverständige i.S. von § 21 II KrW-/AbfG145
3. Beauftragte i.S. von § 40 II 2 KrW-/AbfG146
D. Zusammenfassende Betrachtung der anlagenbezogenen Überwachungsregime im Immissionsschutz-, Wasser- und Abfallrecht und Berücksichtigung von Erkenntnissen der Tatsachenforschung147
I. Zusammenfassung der rechtlichen Regelungsmodelle zur Betreiberüberwachung147
II. Zur rechtlichen Bedeutung der tatsächlichen bzw. faktischen Situation im Bereich der Betreiberüberwachung154
III. Erkenntnisse und Erkenntnisdefizite der Tatsachenforschung im Bereich der umweltrechtlichen Betreiberüberwachung158
E. Umweltordnungsrechtliche Sonderregelungen für Organisationen, die erfolgreich an EMAS teilnehmen, insbesondere: Die EMAS-Privilegierungsverordnung (EMASPrivilegV)169
I. Überblick zu den überwachungsrechtlichen Sonderregelungen mit EMAS-Bezug169
1. Rechtsgrundlagen zum Erlass von Sonderregelungen mit EMAS-Bezug174
2. Regelungen betreffend die Berücksichtigung von im Zusammenhang mit einer Teilnahme an EMAS erzeugten Unterlagen im Rahmen behördlicher Kontrollen im Umweltrecht175
3. Vorschriften betreffend die Berücksichtigung von Prüfberichten der Umweltgutachter im Rahmen umweltrechtlicher Überwachung durch sachverständige Dritte176
4. Erweiterte Prüfungsbefugnisse für Umweltgutachter176
5. Abfallwirtschaftskonzepte und Abfallbilanzen im Kontext von EMAS176
6. Einschränkungen der wasserrechtlichen Regelüberwachung bei nach EMAS auditierten Standorten177
7. Spezielle Gebührenermäßigungen für Organisationen, die in das EMAS-Register eingetragen sind178
II. Die EMAS-Privilegierungsverordnung178
1. Für die zuständigen Behörden zwingende Vorschriften der EMASPrivilegV180
2. Ermessenslenkende Sollbestimmungen in der EMASPrivilegV181
3. Ermessenseröffnende Kannbestimmungen in der EMASPrivilegV182
III. Exkurs: Bewertung der überwachungsrechtlichen Spezialvorschriften mit EMAS-Bezug aus der Perspektive einer Privatisierung der umweltrechtlichen Betreiberüberwachung182
Teil 3: Das novellierte Environmental Management and Audit Scheme der EG (EMAS-II)184
A. Inhalt der Verordnung (EG) Nr. 761/2001 sowie ergänzendes europäisches und deutsches Recht191
I. Zielsystem und umweltpolitische Strukturprinzipien von EMAS-II191
1. Zielsetzungen der Verordnung (EG) Nr. 761/2001192
a) Volkswirtschaftliche Zielsetzung von EMAS-II192
b) Organisationsbezogene Zielsetzungen von EMAS-II193
aa) Originäre Zielsetzungen von EMAS-II194
(1) Betriebswirtschaftliches Oberziel von EMAS-II194
(2) Betriebswirtschaftliche Unterziele von EMAS-II195
bb) In EMAS-II inkorporierte Zielsetzungen198
cc) Wesentliche Änderungen im Zielsystem im Vergleich zu EMAS-I und Zusammenfassung199
2. Politische Strukturprinzipien von EMAS-II199
a) Leitbild kooperativer Verantwortungsteilung zwischen Staat und Gesellschaft/Eigenverantwortlichkeitsprinzip200
b) Prinzip freiwilliger Teilnahme201
c) Prinzip des Einsatzes wettbewerbswirksamer Teilnahmeanreize202
d) Prinzip der Gewährung unmittelbarer staatlicher Vergünstigungen203
e) Prinzip privater Kontrolle der Umwelt(schutz)leistungen in Organisationen204
II. Elemente des EMAS-Subsystems zur unmittelbaren Umsetzung umweltschutzbezogener Maßnahmen in Organisationen205
1. Akteure des EMAS-Subsystems unmittelbarer Umsetzung umweltschutzbezogener Maßnahmen206
a) Organisationen207
b) Zuständige Stellen208
c) EG-Mitgliedstaaten208
d) Interessierte Kreise und die Öffentlichkeit210
2. Instrumente des EMAS-Subsystems unmittelbarer Umsetzung umweltschutzbezogener Maßnahmen212
a) Umweltprüfung213
b) Umweltmanagementsystem214
aa) Umweltpolitik215
bb) Umweltzielsetzungen, Umweltziele und Umweltprogramme218
cc) Sonstige Instrumente eines Umweltmanagementsystems220
(1) Festlegung einer umweltschutzorientierten Aufbauorganisation221
(2) Festlegung einer umweltschutzorientierten Ablauforganisation221
(3) Schulung, Motivation und Einbindung der Mitarbeiter221
(4) Etablierung externer und interner Kommunikationsverfahren222
(5) Dokumentation des Umweltmanagementsystems222
c) Umwelterklärung222
d) Eintragung von Organisationen in das EMAS-Register226
e) EMAS-Zeichen227
III. Elemente des EMAS-Subsystems zur Kontrolle der Umweltleistung228
1. Akteure des EMAS-Subsystems zur Kontrolle der Umweltleistung229
a) Betriebsprüfer i.S. der Verordnung (EG) Nr. 761/2001230
b) Umweltgutachter230
c) Zulassungsstelle232
2. Instrumente des Kontrollsystems233
a) Instrumente direkter Kontrolle von Umweltschutzmaßnahmen234
aa) Eigenkontrollen der Organisationen234
(1) Operative Kontrollen im Rahmen des Umweltmanagementsystems235
(2) Umweltbetriebsprüfungen236
(a) Planung von Umweltbetriebsprüfungen237
(b) Vorbereitung der Umweltbetriebsprüfung237
(c) Prüfung schriftlicher Unterlagen238
(d) Untersuchung der Betriebsbedingungen und Ausrüstungen238
(e) Prüfung des Umweltmanagementsystems238
(f) Kommunikation mit dem zuständigen Personal238
(g) Erstellung eines schriftlichen Berichts über die Umweltbetriebsprüfung239
bb) Unmittelbare Fremdkontrollen durch unabhängige externe Akteure239
(1) Prüfung des Umweltgutachters240
(a) Prüfungsgrundsätze umweltgutachterlicher Tätigkeit242
(aa) Objektivitätsprinzip242
(bb) Vollständigkeitsprinzip242
(cc) Funktionsfähigkeitsprinzip243
(dd) Prinzip der Rechtstreue243
(ee) Dokumentationsprinzip244
(ff) Prinzip der Vermeidung unnötiger Doppelarbeit und Stichprobenprinzip244
(gg) Prinzip ganzheitlicher Bewertung244
(b) Das Handlungsschema des Umweltgutachters245
(aa) Einsicht in die relevanten Unterlagen245
(bb) Besuch der Organisation245
(cc) Kommunikation mit den Angehörigen der Organisation245
(dd) Erstellung eines Prüfungsberichts für die Leitung der Organisation246
(2) Kontrolle durch die zuständige Stelle246
(3) Kontrolle durch die Öffentlichkeit und durch interessierte Kreise248
b) Instrumente indirekter Kontrolle (Kontrolle der Kontrolleure)248
aa) Zulassung von Umweltgutachtern249
bb) Aufsicht über zugelassene Umweltgutachter252
IV. Zeitlicher Ablauf einer Teilnahme an EMAS-II255
1. Startphase257
2. Folgephasen259
3. Phasen der Teilnahme an EMAS sowie Betriebsprüfungszyklus und Prüfungszyklus des Umweltgutachters260
B. Rechtmäßigkeit der Verordnung (EG) Nr. 761/2001?262
I. Wahl der richtigen Rechtsgrundlage?262
1. Art. 95 I EGV - Handlungsbefugnis der EG im Sachbereich Binnenmarkt als Rechtsgrundlage der Verordnung (EG) Nr. 761/2001?263
2. Artt. 40, 47 I i.V. mit Artt. 48 und 55 EGV - Befugnisse zum Erlass von Rechtsakten im Bereich der Anerkennung von Befähigungsnachweisen als einschlägige Rechtsgrundlage?266
II. Rechtmäßigkeit des Rechtsetzungsverfahrens der Verordnung (EG) Nr. 761/2001?270
1. Rechtmäßiger Wechsel vom Verfahren der Zusammenarbeit zum Verfahren der Mitentscheidung?271
2. Rechtmäßigkeit einzelner Verfahrensschritte nach Art. 251 EGV?273
a) Fehlende Stellungnahme des Ausschusses der Regionen276
b) Billigung des gemeinsamen Entwurfes durch den Vermittlungsausschuss sowie seine Annahme durch das Europäische Parlament und den Rat277
III. Weitere Argumente, die gegen eine Rechtmäßigkeit der Verordnung (EG) Nr. 761/2001 insgesamt oder in Teilen sprechen278
1. Wahl der richtigen Handlungsform?280
2. Beachtung des europarechtlichen Subsidiaritätsprinzips?281
IV. Ergebnis282
C. Instrumente von EMAS im Hinblick auf die Einhaltung geltenden Umweltrechts durch Organisationen283
I. Instrumente der Eigenüberwachung von Organisationen283
1. Umweltprüfung284
2. Umweltmanagementsystem284
a) Selbstverpflichtung zur Einhaltung geltenden Umweltrechts285
b) Kontrollmaßnahmen betreffend die Einhaltung geltenden Umweltrechts285
3. Speziell: Umweltbetriebsprüfungen286
4. Umwelterklärung als Ergänzung287
II. Fremdüberwachung288
1. Überwachung durch zugelassene Umweltgutachter288
2. Überwachung durch die zuständige Stelle289
III. Instrumente der Kontrolle der Kontrolleure289
1. Zulassung der Umweltgutachter290
2. Aufsicht über zugelassene Umweltgutachter290
IV. Abschließende Betrachtung der Instrumente von EMAS im Hinblick auf die Einhaltung geltenden Umweltrechts durch Organisationen291
Teil 4: Möglichkeiten und Grenzen der Privatisierung umweltordnungsrechtlicher Betreiberüberwachung im Immissionsschutz-, Wasser- und Abfallrecht durch EMAS de lege lata294
A. Möglichkeiten zur faktischen Privatisierung der Betreiberüberwachung nach geltendem Recht298
I. Rechtmäßigkeit faktischer Privatisierungsmaßnahmen im Bereich der umweltrechtlichen Betreiberüberwachung298
1. Streng gesetzesakzessorische Verwaltung als zwingendes Gebot des Rechtsstaatsprinzips?299
2. Fachrechtliche Befugnisse zur Festlegung von Zeitpunkt sowie von Art und Umfang behördlichen Überwachungsverhaltens?301
3. Zur Verfassungsmäßigkeit von § 52 BImSchG, § 21 WHG und § 40 KrW-/AbfG305
a) Zur Vereinbarkeit von § 52 BImSchG, § 21 WHG und § 40 KrW-/AbfG mit den Freiheitsgrundrechten305
aa) Staatliche Aufgabenzuweisungen an die Exekutive als Verstoß gegen Freiheitsgrundrechte?306
bb) Behördliche Entscheidungsbefugnisse als Verstoß gegen Freiheitsgrundrechte?307
b) Zur Vereinbarkeit von § 52 BImSchG, § 21 WHG und § 40 KrW-/AbfG mit der verfassungsrechtlichen Kompetenzverteilung zwischen Legislative und Exkutive308
4. Qualifizierung der behördlichen Entscheidungsbefugnisse zum umweltrechtlichen Überwachungsverhalten aus § 52 BImSchG, § 21 WHG und § 40 KrW-/AbfG als Ermessen?314
5. Ermessenstypologie im Kontext faktischer Privatisierungsmaßnahmen unter Einbeziehung von EMAS betreffend den Bereich der umweltrechtlichen Betreiberüberwachung316
a) Typisierung des dauerhaften Verzichts auf Überwachungsmaßnahmen gegenüber Betreibern, die in das EMAS-Register eingetragen sind: 1. Gruppe faktischer Privatisierungsmaßnahmen317
b) Typisierung des dauerhaften Ersatzes unmittelbarer behördlicher Überwachungsmaßnahmen durch Überwachungsmaßnahmen der am Kontrollsystem von EMAS beteiligten Akteure bei Betreibern, die in das EMAS-Register eingetragen sind: 2. Gruppe faktischer Privatisierungsmaßnahmen321
6. Rechtmäßigkeit der Ausübung des quasi-planerischen Entschließungsermessens nach § 52 BImSchG, § 21 WHG und § 40 KrW-/AbfG i.S. eines dauerhaften Verzichts auf Überwachungsmaßnahmen gegenüber Betreibern, die in das EMAS-Register eingetragen sind?321
a) Materielles Vollständigkeitsgebot in Bezug auf alle wesentlichen rechtlichen und alle wesentlichen tatsächlichen Aspekte im Zusammenhang mit der Ermessensbetätigung322
b) Genereller Umfang des behördlichen Entschließungsermessens in der umweltrechtlichen Betreiberüberwachung gem. § 52 BImSchG, § 21 WHG und § 40 KrW-/AbfG in Bezug auf Betreiber, die in das EMAS-Register eingetragen sind327
aa) Wortlaut sowie innere und äußere Systematik von § 52 BImSchG, § 21 WHG und § 40 KrW-/AbfG328
bb) Sinn und Zweck von § 52 BImSchG, § 21 WHG und § 40 KrW-/AbfG328
(1) Verbot eines auf die Aufgabenerfüllung bezogenen behördlichen Entschließungsermessens als Grenze teleologischer Auslegung?330
(2) Zum Einfluss des europäischen Sekundärrechts auf Sinn und Zweck von § 52 BImSchG, § 21 WHG und § 40 KrW-/AbfG331
cc) Informationsgehalt der EMAS-Registereintragung in Bezug auf die Einhaltung von Umweltrecht durch Anlagenbetreiber335
dd) Zusammenfassung336
c) Sonstige wesentliche rechtliche Aspekte in Bezug auf die Ausübung des behördlichen Entschließungsermessens im Zusammenhang mit der umweltrechtlichen Betreiberüberwachung bezogen auf Organisationen, die in das EMAS-Register eingetragen sind336
aa) Überwachungsrechtliche Spezialvorschriften des Bundes im Immissionsschutz-, Wasser- und Abfallrecht337
bb) Grundrechtspositionen der zu überwachenden Organisationen340
(1) Probleme der Grundrechtsträgerschaft von Organisationen341
(a) Probleme der Grundrechtsträgerschaft rein privater Anlagenbetreiber342
(b) Grundrechtsträgerschaft faktischer privater Organisationseinheiten und ausländischer juristischer Personen des Privatrechts?344
(c) Grundrechtsträgerschaft staatlicher Anlagenbetreiber in privater Rechtsform?345
(d) Probleme der Grundrechtsträgerschaft gemischtwirtschaftlicher Anlagenbetreiber346
(e) Ergebnis349
(2) Staatliche Überwachungsmaßnahmen als Eingriff in den sachlichen Schutzbereich einschlägiger Grundrechte?350
(a) Eigentumsgarantie gem. Art. 14 I GG, Berufsfreiheit gem. Art. 12 I GG und allgemeine Handlungsfreiheit gem. Art. 2 I GG sowie Schutz der räumlichen Privatsphäre nach Art. 13 GG und Recht auf informationelle Selbstbestimmung aus Art. 2 I i.V. mit Art. 1 I GG351
(b) Allgemeiner Gleichheitssatz gem. Art. 3 I GG357
(aa) Probleme der Vergleichbarkeit von Überwachungssachverhalten im Lichte von Art. 3 I GG358
(bb) Ungleichbehandlungen im Rahmen behördlicher Betreiberüberwachung auf Basis der Eintragung in das EMAS-Register?359
(cc) Gleichbehandlungen im Rahmen behördlicher Betreiberüberwachung auf Basis der Eintragung in das EMAS-Register?361
(dd) Ergebnis362
(3) Fazit zu den Grundrechtspositionen der umweltrechtlich zu überwachenden Organisationen363
cc) Rechtlicher Schutz Dritter - objektive Grundrechtsgewährleistungen und subjektive öffentliche Rechte364
(1) Objektivrechtlicher Grundrechtsgehalt: Grundrechtlicher Schutz für Dritte bzw. die Allgemeinheit aus Art. 2 II 1 und Art. 14 I GG365
(2) Subjektive öffentliche Rechte Dritter auf umweltrechtliche Überwachungsmaßnahmen der zuständigen Umweltbehörden: Individueller Drittschutz367
dd) Sonstige verfassungsrechtlich geschützte Gemeinwohlbelange371
(1) Staatszielbestimmung zum Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen gem. Art. 20a GG371
(2) Effektivität und Effizienz als allgemeine Grundsätze ordnungsgemäßer Verwaltung373
(a) Verwaltungseffektivität379
(b) Verwaltungseffizienz und Sparsamkeit379
ee) Länderverfassungsrecht und Landesrecht betreffend die umweltrechtliche Betreiberüberwachung381
(1) Landesverfassungsrecht382
(2) Landesrechtliche Überwachungsvorschriften im Bereich der umweltrechtlichen Betreiberüberwachung388
ff) Umweltrechtliche Verwaltungsvorschriften mit Bezug zu EMAS390
d) Wesentliche faktische Gesichtspunkte im Rahmen der Ausübung behördlichen Entschließungsermessens betreffend die umweltrechtliche Betreiberüberwachung von Betreibern, die in das EMAS-Register eingetragen sind393
e) Zusammenfassende Betrachtung aller wesentlichen Aspekte im Rahmen der Ausübung von Entschließungsermessen betreffend die immissionsschutz-, wasser- und abfallrechtliche Überwachung gegenüber Betreibern, die als Organisation in das EMAS-Register eingetragen sind396
aa) Quasi-planerisches Entschließungsermessen im Rahmen der Ausübung von Entschließungsermessen betreffend die immissionsschutz-, wasser- und abfallrechtliche Überwachung gegenüber Betreibern, die als Organisation in das EMAS-Register eingetragen sind396
(1) Abwägungsmaßstäbe im Zusammenhang mit der Betätigung des quasi-planerischen Entschließungsermessens im Rahmen der umweltrechtlichen Betreiberüberwachung durch die zuständigen Behörden399
(2) Anwendungskonkurrenz unterschiedlicher Abwägungsmaßstäbe im Rahmen der Betätigung des quasi-planerischen Behördenermessens im Rahmen der umweltrechtlichen Betreiberüberwachung: Lösungsansätze402
(3) Anwendungskonkurrenz unterschiedlicher Abwägungsmaßstäbe im Rahmen der Betätigung des quasi-planerischen Behördenermessens im Rahmen der umweltrechtlichen Betreiberüberwachung: Bewertung der Lösungsansätze403
(4) Eigenes Konzept rechtmäßiger Entscheidungen im Rahmen der Betätigung des quasi-planerischen Behördenermessens im Rahmen der umweltrechtlichen Betreiberüberwachung405
(5) Anwendung des eigenen Konzepts rechtmäßiger Entscheidungen auf das quasi-planerische Entschließungsermessen im Rahmen der umweltrechtlichen Betreiberüberwachung406
(6) Zur zentralen Bedeutung der Faktenlage sowie der Vorentscheidungen des Gesetzgebers bei der Betätigung des quasi-planerischen Entschließungsermessens der zuständigen Behörden im Rahmen der umweltrechtlichen Betreiberüberwachung408
(7) Ergebnis410
bb) Klassisches Entschließungsermessen im Rahmen der Ausübung von Entschließungsermessen betreffend die immissionsschutz-, wasser- und abfallrechtliche Überwachung gegenüber Betreibern, die als Organisation in das EMAS-Register eingetragen sind411
7. Rechtmäßigkeit der Ausübung des quasi-planerischen Auswahlermessens nach § 52 BImSchG, § 21 WHG und § 40 KrW-/AbfG i.S. eines dauerhaften Ersatzes unmittelbarer behördlicher Überwachung durch Überwachungsmaßnahmen der am Kontrollsystem von EMAS beteiligten privaten Akteure bei Betreibern, die in das EMAS-Register eingetragen sind?411
a) Genereller Umfang des behördlichen Auswahlermessens in Bezug auf die öffentlichrechtliche Beauftragung Privater mit staatlichen Überwachungsmaßnahmen413
b) Eignung der Akteure des EMAS-Kontrollsystems als öffentlich-rechtliche Beauftragte der nach Immissionsschutz-, Wasser- und Abfallrecht zuständigen Behörden?414
aa) Beauftragungsverbot für Betriebsprüfer?415
bb) Beauftragungsverbot für Umweltgutachter?417
II. Zusammenfassung421
B. Möglichkeit einer rechtlichen Flankierung faktischer Privatisierungen im Rahmen der Betreiberüberwachung durch den Abschluss öffentlich-rechtlicher Verträge?424
I. Zum Mindestinhalt öffentlich-rechtlicher Verträge im Zusammenhang mit der planmäßigen faktischen Privatisierung der umweltrechtlichen Betreiberüberwachung im Immissionsschutz-, Wasser- und Abfallrecht428
II. Zur Rechtmäßigkeit öffentlich-rechtlicher Verträge im Zusammenhang mit der planmäßigen faktischen Privatisierung der umweltrechtlichen Betreiberüberwachung im Immissionsschutz-, Wasser- und Abfallrecht429
1. Subordinationsrechtlicher oder koordinationsrechtlicher Vertrag?430
2. Zulässigkeit des skizzierten Vertragstyps nach §§ 54 ff. VwVfG?431
a) Formelle Zulässigkeit431
b) Materielle Zulässigkeit431
aa) Leistung der Behörde: Unterlassen i.S. eines Verzichts auf alle - nicht zwingend vorgeschriebenen - Maßnahmen der umweltrechtlichen Regelüberwachung431
bb) Gegenleistung der Anlagenbetreiber: Zusicherung eines bestimmten umweltschutzbezogenen Informationsverhaltens432
cc) Zum Vergleichscharakter des skizzierten Vertragstyps i.S. von § 55 VwVfG433
dd) Vertrag zu Lasten Dritter nach § 58 I VwVfG?434
c) Ergebnis436
C. Zusammenfassung437
Teil 5: Möglichkeiten und Grenzen einer materiellen Privatisierung der umweltordnungsrechtlichen Betreiberüberwachung im Immissionsschutz-, Wasser- und Abfallrecht durch EMAS de lege ferenda440
A. Zieldefinition für eine Privatisierung der Betreiberüberwachung in Deutschland442
I. Ausgangspunkt: Die (politische) Hypothese der Geeignetheit und Wirksamkeit von EMAS als ein privates Überwachungsinstrument des Umweltrechts443
II. Notwendigkeit eines Dualismus von ordnungsrechtlicher Überwachung einerseits und EMAS-II andererseits?445
1. Primär wirkungstheoretische (überwachungstheoretische) Argumente446
a) Wechselspiel zwischen dem Strukturprinzip freiwilliger Teilnahme einerseits und dem Teilnahmeanreiz staatlicher Vollzugserleichterung andererseits447
b) Überwachungsmechanismen der Eintragungsverweigerung, der Aussetzung einer Eintragung oder der Austragung aus dem Teilnahmeregister bei behördlicher Kenntnis von Verstößen gegen geltendes Umweltrecht447
c) Risiko der Umweltgutachter betreffend die Aufdeckung mangelhafter Prüfungen durch parallele staatliche Kontrollen448
2. Primär (rechts-)politische Argumente454
a) Aufrechterhaltung eines (Mindest-)Überwachungspotenzials des Staates im Bereich der umweltrechtlichen Betreiberüberwachung454
b) (Rechts-)Unsicherheit aufgrund der Konzeption von EMAS als experimentelles Recht auf europäischer Ebene456
aa) Verlust an nationaler Steuerungskompetenz457
bb) Verlust an Rechts- und Rechtsanwendungssicherheit457
cc) Aufgabe von EMAS durch die EG457
c) Bessere Überwachungsqualität der behördlichen Überwachung aufgrund ordnungsrechtlicher Instrumente459
d) Gewährleistung von Rechtskontinuität und Rechtsanwendungskontinuität461
3. Ergebnis463
III. Zur Notwendigkeit einer Aufgabe des rechtspolitischen Strukturprinzips freiwilliger EMAS-Teilnahme463
1. Inhalt und Bedeutung des EMAS zu Grunde liegenden rechtspolitischen Freiwilligkeitsprinzips464
2. Privatisierung der umweltrechtlichen Betreiberüberwachung unter Einbeziehung von EMAS - kein Widerspruch zum Inhalt des EMAS zu Grunde liegenden rechtspolitischen Freiwilligkeitsprinzips?467
3. Ergebnis470
IV. Funktionale Äquivalenz von behördlich getragener umweltordnungsrechtlicher Betreiberüberwachung einerseits und EMAS-II andererseits als Vorbedingung einer Privatisierung der umweltrechtlichen Betreiberüberwachung?470
1. Funktionale Äquivalenz als normativer Maßstab474
a) Die Methodik der Bestimmung funktionaler Äquivalenz475
aa) Wirkmächtigkeit von Überwachungsinstrumenten nach V. Schneider476
bb) Faktische Durchsetzungsmacht von Überwachungsinstrumenten nach V. Schneider477
b) Methodische Probleme bei der Bestimmung funktionaler Äquivalenz477
2. Funktionale Äquivalenz als Merkmal von EMAS und als rechtspolitisches Argument480
3. Ergebnis481
V. Skizze eines zukünftigen Regelungsmodells privater Betreiberüberwachung im Immissionsschutz-, Wasser- und Abfallrecht unter Einbeziehung von EMAS481
1. Grundzüge eines möglichen zukünftigen Regelungsmodells privater Betreiberüberwachung unter Einbeziehung von EMAS482
a) Sachlicher Geltungsbereich eines Regelungsmodells privater Betreiberüberwachung482
b) Personeller Geltungsbereich eines Regelungsmodells privater Betreiberüberwachung483
c) Zeitlicher Geltungsbereich einer privaten Betreiberüberwachung unter Einbeziehung von EMAS485
d) Aufbau und Funktionsweise eines privaten Überwachungssystems im Unterschied zu den de lege lata bestehenden Überwachungsregimen486
2. Zur Neudefinition einiger Schnittstellen zwischen öffentlichem Recht - und hier insbesondere den staatlichen betreiberbezogenen Kontrollfunktionen - einerseits und privater Betreiberüberwachung andererseits491
a) Behördliche Handlungsoptionen in Fällen (begründeter) Zweifel an Mitteilungen der Anlagenbetreiber oder in Fällen ungenügender Information durch die Anlagenbetreiber492
b) Behördliche Handlungsoptionen in Fällen konkreter akuter Rechtsgutgefährdungen494
c) Zur Funktion nationaler Bestimmungen zur Eigenüberwachung im Kontext einer Privatisierung der Betreiberüberwachung durch EMAS495
d) Zur Funktion privater Sachverständiger im Kontext einer Privatisierung der Betreiberüberwachung durch EMAS498
3. Einordnung des skizzierten Regelungsmodells in das Raster gängiger Privatisierungskategorien500
4. Eine kurze Reflexion zum Privatisierungspotenzial von EMAS im Bereich der umweltrechtlichen Betreiberüberwachung504
B. Rechtliche Grenzen einer Privatisierung der umweltordnungsrechtlichen Betreiberüberwachung in Deutschland unter Einbeziehung von EMAS506
I. Europarechtliche Grenzen einer Privatisierung der Betreiberüberwachung506
1. Privatisierungsgrenzen des primären EG-Rechts im Hinblick auf die umweltrechtliche Betreiberüberwachung?507
a) Die Eigentumsordnung sowie die Wirtschafts- und Wettbewerbsordnung in der Europäischen Gemeinschaft508
b) Allgemeine Funktionsfähigkeit der EG510
aa) Allgemeine europarechtliche Anforderungen an den nationalen Vollzug europäischen Rechts511
bb) Zwischenergebnis514
c) Vollzug von gemeinschaftlichen Umweltschutzvorschriften gem. Art. 175 IV EGV515
aa) Wortlaut von Art. 175 IV EGV516
bb) Systematische Auslegung von Art. 175 IV EGV517
(1) Innere Systematik von Art. 175 EGV518
(2) Äußere Systematik zu Art. 175 IV EGV518
(a) Art. 175 IV EGV als Element des dritten Teils im EGV und hier insbesondere von Titel XIX518
(b) Art. 175 IV EGV im Licht der allgemeinen Grundsätze des primären Gemeinschaftsrechts520
(aa) Prinzip nationaler Eigenständigkeit im Rahmen des mitgliedstaatlichen Vollzugs von Gemeinschaftsrecht521
(bb) Prinzip nationaler Eigenständigkeit im Rahmen des mitgliedstaatlichen Vollzugs von Gemeinschaftsrecht vs. Prinzip der Gemeinschaftstreue523
cc) Teleologische Auslegung von Art. 175 IV EGV526
d) Ergebnis526
2. Privatisierungsgrenzen des sekundären EG-Rechts im Hinblick auf die umweltrechtliche Betreiberüberwachung?527
a) Europäisches Immissionsschutzrecht528
aa) Europäisches Sekundärrecht im Sachbereich Lärmbekämpfung528
bb) Richtlinien im Bereich der Bekämpfung von Luftverschmutzung531
(1) Richtlinie 2000/76/EG über die Verbrennung von Abfälle und ihre Vorgängerregelungen533
(a) Richtlinie 2000/76/EG534
(b) Richtlinie 94/67/EG sowie Richtlinie 89/369/EWG und Richtlinie 89/429/EWG536
(c) Ergebnis538
(2) Richtlinie 1999/13/EG über die Begrenzung von Emissionen flüchtiger organischer Verbindungen, die bei bestimmten Tätigkeiten und in bestimmten Anlagen bei der Verwendung organischer Lösungsmittel entstehen539
(3) Richtlinie 88/609/EWG zur Begrenzung von Schadstoffemissione von Großfeuerungsanlagen in die Luft540
(4) Richtlinie 84/360/EWG zur Bekämpfung der Luftverunreinigung durch Industrieanlagen542
(5) Ergebnis542
b) Europäisches Wasserschutzrecht543
aa) Stoffbezogenes europäisches Wasserschutzrecht545
(1) Das stoffbezogene Wasserschutzregime der (Rahmen-)Richtlinie 76/464/EWG und ergänzender Richtlinien545
(2) Gewässerschutz vor Verunreinigungen durch Nitrat aus landwirtschaftlichen Quellen nach Richtlinie 91/676/EWG546
bb) Behandlung kommunaler Abwässer gem. Richtlinie 91/271/EWG547
cc) Ergebnis549
c) Europäisches Abfallrecht549
aa) Allgemeines Abfallrecht549
bb) Besonderes Abfallrecht für bestimmte Abfallarten550
cc) Richtlinie 1999/31/EG über Abfalldeponien552
dd) Ergebnis553
d) Projekt- und anlagenbezogener Umweltschutz (UVP- und IVU-Richtlinie)554
aa) UVP-Richtlinie554
bb) IVU-Richtlinie555
e) Verordnung (EG) Nr. 761/2001: EMAS-II556
aa) 9. Erwägungsgrund zur Verordnung (EG) Nr. 761/2001556
bb) Art. 10 Abs. 2 Satz 1 und Art. 6 Abs. 4 Satz 2 Verordnung (EG) Nr. 761/2001557
3. Zur Vereinbarkeit der im sekundären Europarecht festgestellten Grenzen einer Privatisierung der umweltrechtlichen Betreiberüberwachung mit dem primären Europarecht559
4. Zusammenfassung560
II. Verfassungsrechtliche Grenzen einer Privatisierung der Betreiberüberwachung?561
1. Das skizzierte Regelungsmodell als ungerechtfertigter Eingriff in die wirtschaftliche Handlungsfreiheit betroffener privater Anlagenbetreiber?562
a) Eröffnung freiheitsgrundrechtlicher Schutzbereiche562
b) Aspekte der Maßstabstrias des allgemeinen Verhältnismäßigkeitsprinzips564
aa) Ausgewählte Gesichtspunkte der Erforderlichkeit eines privatisierten Überwachungsmodells unter Einbeziehung von EMAS565
(1) Erforderlichkeit im Vergleich zur umweltrechtlichen Betreiberüberwachung de lege lata?566
(2) Erforderlichkeit im Vergleich zu Überwachungsmodellen mit reduzierten binnenorganisatorischen Vorgaben für die Eigenüberwachung von Anlagenbetreibern?567
(3) Erforderlichkeit zukunftsgerichteter EMAS-Systemkomponenten?569
(4) Erforderlichkeit anlagenbezogener Stilllegungsverpflichtungen?571
bb) Angemessenheit bzw. Proportionalität574
c) Verschärfte verfassungsrechtliche Maßstäbe für staatliche Indienstnahmen Privater aufgrund der Sonderabgaben-Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts?576
d) Zur Bedeutung des allgemeinen Gleichheitssatzes im Rahmen der Proportionalitätsprüfung staatlicher Inpflichtnahmen am Maßstab wirtschaftlicher Freiheitsgrundrechte579
e) Sonstige Bewertungen des privatisierten Überwachungsmodells am Maßstab des allgemeinen Gleichheitssatzes580
2. Verfassungsgrundsätze und Staatszielbestimmungen581
a) Notwendige bzw. originäre Staatsaufgaben584
aa) Notwendige Staatsaufgaben als ungeschriebenes Verfassungsrecht584
bb) Methodik zur Ermittlung notwendiger Staatsaufgaben587
cc) Umweltrechtliche Betreiberüberwachung als notwendige Staatsaufgabe mit Privatisierungsverbot?588
(1) Allgemeiner Staatsaufgabenbegriff und Privatisierungsverbot589
(2) Notwendige Staatsaufgaben und Privatisierungsverbot590
(3) Aufgabe als Feld möglicher Handlungen von Akteure in Bezug auf ihre Umwelt595
(4) Notwendigkeit von abstrakt-generellen Staatsaufgaben als funktionale Alternativlosigkeit am Maßstab der Wohlfahrt596
(5) Abstrakt-generelle notwendige Staatsaufgaben und abgeleitete konkretere Staatsaufgaben597
(6) Grenzen der Qualifikation konkreterer Staatsaufgaben als notwendige Staatsaufgaben599
(7) Abschließende Betrachtung der Staatsaufgabe umweltrechtliche Betreiberüberwachung600
dd) Ergebnis603
b) Demokratieprinzip603
c) Rechtsstaatsprinzip und Gewährleistung innerer Sicherheit606
d) Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen als Staatsziel610
3. Staatliche Verantwortung für die Wirksamkeit der Grundrechte (objektivrechtlicher Grundrechtsschutz)612
a) Die im Kontext einer Privatisierung der umweltrechtlichen Betreiberüberwachung einschlägigen objektivrechtlichen Grundrechtsdimensionen613
b) Zur möglichen Gegenansicht von Laskowski618
c) Zum objektiven Aspekt der Reduzierung von Grundrechtsbindungen durch materielle Privatisierungen620
4. Sonstiges Staatsorganisationsrecht im Grundgesetz622
a) Exekutivische Kompetenzordnung des Grundgesetzes (Artt. 83 ff. GG)623
b) Funktionsvorbehalt für die Beamten des öffentlichen Dienstes (Art. 33 IV GG)624
5. Weitere verfassungsrechtliche Aspekte mit potenziell privatisierungshemmendem Charakter628
a) Staatliche Letztverantwortung und staatliches Steuerungsvermögen630
aa) Staatliche Letztverantwortung als verfassungsrechtliche Grenze einer privatisierten umweltrechtlichen Betreiberüberwachung unter Einbeziehung von EMAS?631
bb) Die Kritikpunkte von Reinhardt und Weiß636
cc) Ergebnis641
b) (Verfassungs-)Gebot funktionaler Äquivalenz?642
c) Öffentlicher Überwachungszweck und übergeordnetes öffentlich-rechtliches Kontrollsystem als Grenzen einer materiellen Privatisierung?645
d) Verfassungswidrige Haftungsreduzierung auf Grund von Privatisierung?650
6. Zusammenfassung651
III. Umweltrechtliche Grenzen einer Privatisierung der Betreiberüberwachung?654
1. Verursacherprinzip657
2. Kooperationsprinzip660
3. Vorsorgeprinzip662
4. Ergebnis663
C. Exkurs: Ausgewählte rechtliche Probleme des Prozesses einer Privatisierung der umweltordnungsrechtlichen Betreiberüberwachung in Deutschland unter Einbeziehung von EMAS664
I. Erforderliche Änderungen des (sekundären) europäischen Umweltrechts665
1. Mindestumfang einer Änderung umweltrechtlicher Überwachungsregelungen im europäischen Sekundärrecht und alternative Regelungsmodelle666
a) Privatisierungsindifferente Überwachungsregelungen667
b) Explizit privatisierungsoffene Überwachungsregelungen667
2. Primärrechtlicher Rahmen der für eine Privatisierung erforderlichen Änderungen an europarechtlichen Überwachungsregelungen668
II. Erforderliche Änderungen im nationalen Umweltrecht672
1. Notwendigkeit und Mindestumfang der Änderungen an umweltrechtlichen Überwachungsregelungen im deutschen Immissionsschutz-, Wasser- und Abfallrecht672
2. Verfassungrechtlicher Rahmen von Gesetzesänderungen im Immissionsschutz-, Wasser- und Abfallrecht675
a) Änderungen des Bundes-Immissionsschutzgesetzes sowie des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes676
b) Änderungen des Wasserhaushaltsgesetzes und der Landeswassergesetze676
III. Einbindung oder Substitution bestehender umweltrechtlicher Verwaltungsvorschriften?678
1. Überführung in Rechtsnormqualität679
2. Individualisierte Aufwertung des Inhalts von Verwaltungsvorschriften durch (normkonkretisierenden) Verwaltungsakt im Rahmen von Eröffnungskontrollen und (späteren) Auflagen681
3. Ergebnis682
IV. Zusammenfassung682
Teil 6: Zusammenfassung der Untersuchungsergebnisse und ergänzende Ausblicke686
A. Zusammenfassung der Untersuchungsergebnisse und abschließende Betrachtungen687
I. Zusammenfassung der Untersuchungsergebnisse687
1. Erkenntnisse zu den Überwachungsregimen im Immissionsschutz-, Wasser- und Abfallrecht de lege lata688
2. Erkenntnisse zum novellierten Environmental Management and Audit Scheme, kurz EMAS694
3. Möglichkeiten und Grenzen der Privatisierung umweltordnungsrechtlicher Betreiberüberwachung im Immissionsschutz-, Wasser- und Abfallrecht durch EMAS de lege lata698
4. Möglichkeiten und Grenzen einer materiellen Privatisierung der umweltordnungsrechtlichen Betreiberüberwachung im Immissionsschutz-, Wasser- und Abfallrecht durch EMAS de lege ferenda714
II. Gegenüberstellung der eigenen Ergebnisse mit den wesentlichen Befunden der Arbeiten von Ch. Groß und Ch. Streck734
III. Statt eines Schlusswortes738
B. Ergänzende Ausblicke740
I. Kursorische Prüfung der Rechtmäßigkeit bestehender umweltrechtlicher (Fremd-) Überwachungsmonopole740
1. Eingriff in den sachlichen Schutzbereich der Berufsfreiheit?742
2. Berufszulassungs- oder Berufsausübungsregelungen?746
3. Anforderungen der Stufentheorie und des allgemeinen Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes748
a) Erforderlichkeit?749
aa) Alternativensuche750
bb) Wirksamkeitsvergleich752
b) Proportionalität oder Angemessenheit?753
4. Zwischenergebnis755
5. Aspekte intertemporalen Grundrechtsschutzes755
a) Intertemporale Erforderlichkeitskorrektur?757
b) Intertemporale Proportionalitätskorrektur?760
aa) Gewichtsverschiebungen im Rahmen der Angemessenheitsabwägung aufgrund von Vollzugsdefiziten und Verfassungsänderungen?762
bb) Gewichtsverschiebungen im Rahmen der Angemessenheitsabwägung aufgrund gesteigerter staatlicher Verantwortungsübernahme?764
(1) Gesteigerte staatliche Verantwortung für grundgesetzliche Freiräume aufgrund struktureller verfassungsrechtlicher Immunisierung der Begründung der Überwachungsmonopole aus § 52 BImSchG, § 21 WHG und § 40 KrW-/AbfG?765
(2) Die Bedeutung staatlicher Monopolverantwortung im Kontext der grundrechtlichen Berufsfreiheitsgarantie769
6. Ergebnis771
7. Verletzung der verfassungsrechtlichen Pflicht des Staates zur Bereitstellung funktionsfähiger Überwachungsinstitutionen?773
II. Abschließender Blick auf das politische Handlungsfeld im Bereich der umweltrechtlichen Betreiberüberwachung779
Literaturverzeichnis800

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