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Der Konzernabschluss nach HGB und IFRS: Konzernrechnungslegung nach BilMoG

AutorMarkus Singer
VerlagBachelor + Master Publishing
Erscheinungsjahr2015
Seitenanzahl62 Seiten
ISBN9783863418250
FormatPDF
KopierschutzWasserzeichen/DRM
GerätePC/MAC/eReader/Tablet
Preis19,99 EUR
Dieses Buch vermittelt die Grundlagen der Konzernrechnungslegung und zieht einen Vergleicht zwischen IFRS und HGB unter Berücksichtigung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes. Es wird ein Grundverständnis über die Notwendigkeit der Konzernrechnungslegung vor dem Hintergrund einer zunehmenden Internationalisierung geschaffen. Zudem wird auf verständliche Art und Weise das Grundkonzept der Rechnungslegungsvorschriften IFRS und HGB vermittelt. Inhaltlich beschäftigt sich dieses Werk mit den Aufstellungspflichten und behandelt dabei die Themengebiete Unternehmensverbund, Mutter-Tochter-Verhältnis sowie den Konsolidierungskreis und die maßgeblichen Befreiungsvorschriften. Im weiteren Verlauf geht der Autor auf die Pflichtbestandteile des Konzernabschlusses ein und beschreibt dabei die wichtigsten Bestandteile und deren Notwendigkeit mit dem entsprechenden Praxisbezug. Kernstück dieses Werkes ist der Konsolidierungsvorgang, welcher anhand einer Vollkonsolidierung und der Unterscheidung der verschiedenen Investmentstufen detailgenau und mit anschaulichen Praxisbeispielen erklärt wird. Des Weiteren wird die Thematik des Ausweises des Konzerneigenkapitals sowie die Darstellung und Verarbeitung von Ergebnissen behandelt. Abschließend wagt der Autor einen Ausblick auf die Entwicklung hinsichtlich der verschiedenen Rechnungslegungsarten und rundet dieses Buch mit einer Beurteilung der Arbeitsergebnisse ab.

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Leseprobe
Textprobe: Kapitel 3., Pflicht zur Aufstellung eines Konzernabschlusses: Die Pflicht zur Aufstellung eines Konzernabschlusses ergibt sich im nationalen Recht aus dem Handelsgesetzbuch und ist sowohl von der Rechtsform des Unternehmens als auch von den Größenklassen und der Besonderheit des Geschäftszweiges abhängig. Die §§ 290 bis 315a HGB regeln die Aufstellungspflicht für Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften i.S.d. § 264a HGB. Zudem regelt das PublG die Pflichten zur Konzernrechnungslegung für Nichtkapitalgesellschaften, während sich dem jeweiligen Geschäftszweig spezifische Regelungen, beispielsweise für Kreditinstitute und Versicherungsgesellschaften, wiederum im Handelsgesetzbuch (§§ 340i u. j sowie §§ 341i u. j) finden lassen. Desweiteren ist als Voraussetzung zur Konzernrechnungspflicht das Vorliegen eines Mutter-Tochter-Verhältnisses notwendig, welches unter Punkt 3.2 näher behandelt wird. Mit der jüngsten Bilanzrechtsreform, dem BilMoG, hat der Gesetzgeber eine Abkehr vom alternativen Konzept hin zum Konzept der möglichen Beherrschung beschlossen. Waren vor dem BilMoG im Rahmen des alternativen Konzepts eine tatsächliche einheitliche Leitung und ein Beteiligungsverhältnis für die Begründung eines Konzerns notwendig, so stellt das BilMoG auf die Möglichkeit der Beherrschung ab. Die internationale Rechnungslegung kennt keine einheitliche Leitung als Voraussetzung zur Aufstellung eines Konzernabschlusses, sie stellt vielmehr auf das Prinzip des 'control' ab. Nach IAS 27.13 übt die Muttergesellschaft über die Tochtergesellschaft das 'control' aus, wenn es über eine direkte oder indirekte Stimmrechtsmehrheit über mehr als die Hälfte der Stimmrechte verfügt. Unter bestimmten Voraussetzungen kann die Kontrollfunktion auch dann unterstellt werden, wenn von 50% oder weniger an Stimmrechten die Rede ist. Das 'control' muss in diesen Fällen klar nachgewiesen sein und kann beispielsweise durch Bündelung der Stimmrechte aufgrund einer Vereinbarung mit anderen Aktionären erlangt werden. Desweiteren kann die Kontrolle über eine Unternehmung durch vertragliche Vereinbarungen oder entsprechende Satzungen zwischen Mutter- und Tochtergesellschaft erreicht werden. Voraussetzung hierfür ist die Möglichkeit der Ernennung oder Abberufung des Vorstandes durch die Muttergesellschaft oder deren Stimmrechtsmehrheit im Vorstand. 3.1, Der Unternehmensverbund: 3.1.1, Darstellung verschiedenartiger Konzernverhältnisse: Zunächst sollte der Begriff des Konzerns definitorisch geklärt werden, da in Zeiten globaler Märkte dieser Begriff in aller Munde ist. Oftmals denkt man bei diesem Begriff automatisch an Großunternehmen, jedoch ist die Bildung von Konzernen nicht ausschließlich diesem Klientel vorbehalten. Rein juristisch ist dann die Rede von einem Konzern, wenn sich mindestens zwei rechtlich selbständige Unternehmen zusammenfassen und unter eine einheitliche Unternehmensleitung begeben. Deshalb spricht man auch von einer rechtlichen (selbständiges Unternehmen) und einer wirtschaftlichen (einheitliche Leitung) Komponente als konzernbegründende Merkmale.
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