Diplomarbeit aus dem Jahr 2008 im Fachbereich BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern, Note: 1,0, Katholische Universität Eichstätt-Ingolstadt (Lehrstuhl für Allgemeine Betriebswirtschaftslehre und Unternehmensrechnung), Sprache: Deutsch, Abstract: Ziel der vorliegenden Arbeit ist zu untersuchen, inwiefern Pre-Existing Relations-hips und Reacquired Rights erstmalig im Rahmen der Erstkonsolidierung gemäß IFRS 3 (revised) abzubilden sind und wie diese Regelungen vor dem Hintergrund des Rechnungslegungsziels des IASB kritisch zu würdigen sind. Die vorliegende Arbeit gliedert sich in fünf Kapitel. Im Anschluss an die Einlei-tung werden in Kapitel 2 Grundlagen zur Abbildung von Unternehmenszusam-menschlüssen dargestellt. Neben dem Rechnungslegungsziel des IASB werden zunächst wesentliche Definitionen sowie der Anwendungsbereich von IFRS 3 (revised) herausgearbeitet. Eine Beurteilung der Vorschriften zur Abbil-dung von Pre-Existing Relationships und Reacquired Rights setzt voraus, dass die Konzeption der Akquisitionsmethode, als Kernelement des IFRS 3 (revised), zunächst in der Übersicht dargestellt wird. Für die weitere Untersuchung der Ab-bildung von Pre-Existing Relationships ist des Weiteren besonders auf die Vorschriften zur Abgrenzung nicht im Rahmen des Unternehmenszusammen-schlusses abzubildender Transaktionsbestandteile einzugehen. Innerhalb der Akquisitionsmethode sind unter IFRS 3 (revised) immaterielle Vermögenswerte und Schulden verstärkt zu identifizieren und zu bewerten. Bevor Reacquired Rights als identifizierbare immaterielle Vermögenswerte zum Akqui-sitionszeitpunkt mit ihrem beizulegenden Zeitwert bewertet werden können, sind in einem ersten Schritt die Ansatz- und Bewertungsvorschriften immaterieller Vermögenswerte zu diskutieren. Um im weiteren Verlauf der Arbeit die konzern-bilanzielle Abbildung eines Gewinns bzw. Verlusts aus der wirtschaftlichen Abbildung von Pre-Existing Relationships nachvollziehen zu können, ist in einem weiteren Schritt auf den Ansatz und die Bewertung des Unterschiedsbetrags aus der Kapitalkonsolidierung einzugehen. Das strukturelle Vorgehen von Kapitel 2 spiegelt dabei die wesentlichen Schritte der Konzeption der Akquisitionsmethode wider. Ein Zwischenfazit rundet die Darstellung der Grundlagen zur Abbildung von Unternehmenszusammenschlüssen gemäß IFRS 3 (revised) ab.
In Kapitel 3 wird im Anschluss ausführlich die Abbildung von Reacquired Rights gemäß IFRS 3 (revised) untersucht. Zu diesem Zweck wird zunächst der Begriff der Reacquired Rights definiert, um dann die Ansatzkriterien für Reacquired Rights näher zu beleuchten. Des Weiteren wird vor dem Hintergrund der normier-ten Bewertungsvorschriften ausführlich erörtert, wie der beizulegende Zeitwert für Reacquired Rights anhand marktpreisorientierter, kapitalwertorientierter bzw. kostenorientierter Bewertungsverfahren ermittelt werden kann. Im Zuge der unter-suchten Bewertungsverfahren ist zu beachten, dass die Erstbewertung von Reac-quired Rights eine Ausnahme vom Grundsatz zur Abbildung von Bilanzposten darstellt. Abhängig vom jeweiligen Verfahren wird im Kontext der Erstbewertung von Reacquired Rights der subjektive Ermessensspielraum des Erwerbers42 aufge-zeigt sowie das jeweilige Bewertungsverfahren kritisch gewürdigt. Unter IFRS 3 (revised) sind Transaktionsbestandteile, welche nicht der Definition des Unternehmenszusammenschlusses entsprechen, im Zuge der Ermittlung und Bewertung der übertragenen Gegenleistung zu identifizieren und zu bewerten. In Kapitel 4 wird daher vertiefend auf die Abbildung von Pre-Existing Relationships gemäß IFRS 3 (revised) eingegangen. Um einen Gewinn bzw. Verlust aus der wirtschaftlichen Abwicklung von Pre-Existing Relationships bewerten zu können, bedarf es zunächst der Identifizierung dieser, unter Rückgriff auf eine erstmals in IFRS 3 (revised) kodifizierte Regelung zu Mehrkomponentengeschäften. Nach einer anschließenden Klassifikation möglicher Pre-Existing Relationships erfolgt eine Darstellung der Bewertung eines Abwicklungsgewinns bzw. -verlusts, unter Rückgriff auf die teilweise bereits in Kapitel 2 und Kapitel 3 ausgeführten Bewer-tungsvorschriften. Die Darstellung des Sonderfalls, bei dem Reacquired Rights Gegenstand der Vorschriften über die Bewertung eines Abwicklungsgewinns bzw. -verlusts sein können, erfolgt ebenso in Kapitel 4. Die vorliegende Arbeit schließt in Kapitel 5 mit einer Zusammenfassung der wichtigsten Ergebnisse ab.
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