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Die Akkreditierung fachkundiger Stellen und Zertifizierung für Träger von Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung im System der Qualitätssicherung nach den §§ 77 ff. SGB III.

Rechtliche Probleme und mögliche Lösungen für die betriebliche Praxis.

AutorChristoph Roos
VerlagDuncker & Humblot GmbH
Erscheinungsjahr2008
ReiheSchriften zum Sozial- und Arbeitsrecht 271
Seitenanzahl659 Seiten
ISBN9783428526994
FormatPDF
KopierschutzWasserzeichen
GerätePC/MAC/eReader/Tablet
Preis109,90 EUR
Im Zuge der sog. Hartz-Gesetzgebung wurde im Arbeitsförderungsrecht des SGB III für die in den §§ 77 ff. SGB III geregelte Förderung der beruflichen Weiterbildung von Arbeitnehmern ein neues System der Anerkennung und Zulassung von Trägern von Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung sowie für die von ihnen angebotenen Weiterbildungsmaßnahmen geschaffen. Auf der Grundlage der Verordnungsermächtigung des § 87 SGB III wurde die Anerkennungs- und Zulassungsverordnung - Weiterbildung - (AZWV) erlassen, die ein - jedenfalls für das Sozialrecht - vollkommen neues System der Anerkennung bzw. Akkreditierung und Zulassung bzw. Zertifizierung enthält. In diesem Zusammenhang ist eine Fülle rechtlicher Fragen bisher nicht bzw. nicht abschließend geklärt. So ist zweifelhaft, ob die Verordnungsermächtigung des § 87 SGB III verfassungsgemäß ist. Streitig ist zudem, ob die Zulassung von Trägern und Maßnahmen durch sog. fachkundige Stellen als sog. Beliehene öffentlich-rechtlich durch Verwaltungsakt oder rein privatrechtlich auf der Basis eines zivilrechtlichen Vertrages zwischen Zertifizierungsstelle und Träger oder - so das Ergebnis des Autors - in einer Kombination aus öffentlich-rechtlichen und privatrechtlichen Elementen erfolgt. Zur Klärung dieser Frage zieht Christoph Roos Verfahren der Anerkennung und Zulassung aus anderen Rechtsgebieten als Vergleichsmaßstab heran, insbesondere aus dem Umwelt- und Technikrecht (StVZO, UAG, GPSG, SigG). Neben der Prüfung einer Beleihung erörtert Roos neue Ansätze wie das Modell eines privaten Sachverständigen-Vollzuges (Verifikateur). Untersucht werden schließlich in der Praxis von anerkannten Zulassungsstellen verwendete Zertifizierungsverträge und AGBs im Hinblick auf ihre Vereinbarkeit mit den Regelungen der §§ 77 ff. SGB III, der AZWV, aber z. B. auch mit den §§ 305 ff. BGB. Die vom Autor untersuchten Formularverträge und AGBs enthalten eine Fülle unwirksamer Regelungen. Roos unterbreitet Vorschläge für eine wirksame Vertragsgestaltung.

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Blick ins Buch
Inhaltsverzeichnis
Vorwort8
Inhaltsübersicht10
Inhaltsverzeichnis14
Abkürzungsverzeichnis28
Einleitung34
Teil 1: Das neue Anerkennungs- und Zulassungsverfahren für Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung und ihre Träger und seine rechtlichen Probleme – Darstellung der rechtlichen Grundlagen sowie Erläuterungen zu Aufbau und Methodik der Untersuchung37
I. Rechtliche Grundlagen37
II. Regelungsziele und Motive des Gesetzgebers39
III. Überblick über die rechtlichen Probleme der neuen gesetzlichen Regelung und über erste Stellungnahmen hierzu in der Literatur40
IV. Zur Methode und zum Gang der Untersuchung45
Teil 2: Verfahren der Anerkennung und Zulassung aus dem Umwelt- und Technikrecht als Vergleichsmaßstab50
I. Die Anerkennung von Kfz-Sachverständigen zur Durchführung der Hauptuntersuchung nach § 29 StVZO und zur Abgasuntersuchung nach § 47 a StVZO i. V.m. dem Kraftfahrsachverständigengesetz (KfSachvG)51
1. Die Hauptuntersuchung der Kraftfahrzeuge und Anhänger nach § 29 StVZO51
2. Die Abgasuntersuchung nach § 47 a StVZO52
3. Das Anerkennungsverfahren53
a) Anerkennung von Sachverständigen, die Untersuchungen nach §§ 29, 47 a StVZO vornehmen dürfen53
b) Anerkennung von Überwachungsorganisationen54
c) Anerkennung von Kraftfahrzeugwerkstätten zur Durchführung von Abgasuntersuchungen nach § 47 a Abs. 2 StVZO56
d) Öffentlich-rechtliches Anerkennungsverfahren/Anerkennung durch Verwaltungsakt57
4. Die Tätigkeit als Kraftfahrzeugsachverständiger im Rahmen der Hauptuntersuchung nach § 29 StVZO sowie der Abgasuntersuchung nach § 47 a StVZO – Tätigkeit als Beliehener58
5. Zwischenergebnis63
II. Die Tätigkeit der Prüf- und Bestätigungsstellennach dem Signaturgesetz64
III. Das System der Anerkennung und Zulassung im Umwelt-Audit-Recht66
1. Gegenstand und Funktionsweise des Umwelt-Audit-Systems68
2. Die einzelnen Abschnitte des Umwelt-Audit-Systems70
3. Zulassung von Umweltgutachtern und Aufsicht im Umwelt-Audit-System80
a) Vorgaben der EMAS-VO für das Zulassungs- und Aufsichtssystem81
b) Zulassung von und Aufsicht über Umweltgutachter und Umweltgutachterorganisationen in der Bundesrepublik Deutschland83
aa) Der Umweltgutachterausschuss86
bb) Die Zulassung von Umweltgutachtern und Umweltgutachterorganisationen88
cc) Die Aufsicht über Umweltgutachter und Umweltgutachterorganisationen96
4. Die rechtliche Stellung des Umweltgutachters im Umwelt-Audit-System, insbesondere seine Stellung gegenüber der zu prüfenden Organisation bzw. dem zu prüfenden Unternehmen101
a) Die „schriftliche Vereinbarung“ zwischen dem Umweltgutachter und dem zu prüfenden Unternehmen102
aa) Der Rechtscharakter des Vertrages zwischen Umweltgutachter und Unternehmen102
bb) Der Gutachtervertrag als Gefahr für die Unabhängigkeit und Objektivität des Umweltgutachters105
(1) Die Kritik am Erfordernis eines Vertrages zwischen Umweltgutachter und Unternehmen105
(2) Lösungsvorschläge zur Vermeidung von Interessenkonflikten und Gefahren für Unabhängigkeit sowie Objektivität des Umweltgutachters111
(a) Insbesondere: Die Kündbarkeit des Umweltgutachtervertrages und die Notwendigkeit von Beschränkungen des Kündigungsrechtes der Unternehmen115
(b) Doppelprüfungen – eine sinnvolle Sicherung?118
(3) Weisungsrecht des „Auftraggebers“ gegenüber dem Umweltgutachter?119
c) Der Umweltgutachter als Beliehener?120
aa) Die Auffassungen in der Literatur121
bb) Eigene Auffassung128
5. Zusammenfassung131
IV. Die Zulassung und die Tätigkeit von Stellen zur Durchführung von Prüfverfahren nach § 11 i.V.m. §§ 2 Abs. 15 Nr. 1, 3 Abs. 3 Geräte- und Produktsicherheitsgesetz133
1. Die Formen und die Aufgaben der zugelassenen Stellen133
2. Die Anerkennung (Zulassung) der zugelassenen Stellen136
3. Öffentlich-rechtliches Anerkennungsverfahren142
4. Die Tätigkeit als zugelassene Stelle nach §§ 2 Abs. 15, 3 Abs. 3, 11 GPSG142
a) Privatrechtliche Tätigkeit oder Handeln als Beliehene?143
b) Eigene Auffassung149
c) Ergebnis153
V. Zusammenfassung der Untersuchungsergebnisse und der gemeinsamen Strukturen betreffend die untersuchten Vergleichsverfahren aus den Gebieten des Umwelt- und Technikrechts153
Teil 3: Anerkennung von fachkundigen (Zertifizierungs-) Stellen nach der AZWV155
I. Grundlagen der Förderung von Arbeitnehmern durch Übernahme von Weiterbildungskosten155
II. Das Anerkennungsverfahren nach §§ 2 ff. AZWV156
1. Verfassungswidrigkeit der Regelungen des § 87 SGB III bzw. der §§ 2–6 AZWV über das Anerkennungsverfahren wegen Verstoßes gegen das Bestimmtheitsgebot des Art. 80 Abs. 1 Satz 2 GG?157
a) Argumente für die Verfassungswidrigkeit157
b) Das Bestimmtheitsgebot des Art. 80 Abs. 1 Satz 2 GG und seine Voraussetzungen158
c) Hinreichende Bestimmtheit der Verordnungsermächtigung des § 87 SGB III?163
d) Ergebnis166
2. Verstoß gegen den Parlamentsvorbehalt in Verbindung mit dem Grundrecht der Berufsfreiheit nach Art. 12 Abs. 1 GG?167
a) Anerkannte Zertifizierungsstelle bzw. fachkundige Stelle nach § 2 AZWV als „Beruf“ i. S. d. Art. 12 Abs. 1 GG168
b) Eingriff in die Freiheit der Berufswahl und/oder in die Freiheit der Berufsausübung?169
c) Eingeschränkter Schutz aufgrund der Stellung als Beliehener173
d) Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Rechtsgrundlage für subjektive Zulassungsvoraussetzungen und Berufsausübungsregelungen nach der sog. Wesentlichkeitstheorie in Verbindung mit Art. 12 Abs. 1 GG174
e) Ergebnis177
3. Die Anerkennungsstelle178
a) Die Anerkennungsstelle bei der BA – Gibt es (bessere) Alternativen?179
b) Das „Anerkennungsmonopol“ der BA – Sinnvoll oder empfiehlt sich de lege ferenda eine Lösung mit mehreren Anerkennungsstellen?182
4. Der Ablauf des Anerkennungsverfahrens185
5. Der Anerkennungsbeirat gemäß § 6 AZWV186
a) Die Regelung des § 6 AZWV186
b) Verfassungsrechtliche Probleme der Beteiligung pluralistisch besetzter Gremien an Entscheidungen der Verwaltung am Beispiel des Umweltgutachterausschusses und des Gemeinsamen Bundesausschusses nach §§ 91 ff. SGB V188
aa) Zusammensetzung des Umweltgutachterausschusses und Rechtsbeziehung zum BMU189
bb) Verfassungsrechtliche Probleme und Kritik189
cc) Zusammenfassung192
dd) Zusammensetzung des Gemeinsamen Bundesausschusses, Aufgaben des Gemeinsamen Bundesausschusses und Rechtsbeziehung zum Bundesministerium für Gesundheit und soziale Sicherung192
ee) Verfassungsrechtliche Probleme in Zusammenhang mit dem Gemeinsamen Bundesausschuss gemäß §§ 91 ff. SGB V195
c) Verfassungsmäßigkeit des Anerkennungsbeirates?196
aa) Die Anforderungen des Demokratieprinzipsnach Art. 20 Abs. 2 GG196
bb) Ausübung von Staatsgewalt i. S. d. Art. 20 Abs. 2 GG durch den Anerkennungsbeirat198
(1) Verbindlichkeit der „Empfehlungen“ nach § 6 AZWV201
(2) Ergebnis204
cc) Die organisatorisch-personelle demokratische Legitimation des Anerkennungsbeirates bzw. seiner Mitglieder205
(1) Die „staatlichen“ Mitglieder des Anerkennungsbeirates206
(2) Die „nicht-staatlichen“ Mitglieder des Anerkennungsbeirates207
dd) Die sachlich-inhaltliche demokratische Legitimation des Anerkennungsbeirates und seiner Mitglieder211
(1) Weisungsfreiheit der Mitglieder des Anerkennungsbeirates?213
(2) Ergebnis217
(3) Fachliche Weisungsfreiheit und Entscheidungsbefugnisse der Mitglieder des Anerkennungsbeirates – verfassungsrechtliche Grenzen betreffend die sachlich-inhaltliche demokratische Legitimation217
ee) Fehlen einer den Anforderungen des Demokratieprinzips entsprechenden gesetzlichen Grundlage für den Anerkennungsbeirat und Überschreitung des Bereichs zulässiger Selbstverwaltung220
(1) Der Vorbehalt des Parlamentsgesetzes für Gremien mit Entscheidungsbefugnissen in den Bereichen der „ministerialfreien Räume“ und der funktionalen Selbstverwaltung221
(2) Fehlen einer (hinreichenden) parlamentsgesetzlichen Grundlage für den Anerkennungsbeirat und Fehlen von Möglichkeiten der Kompensation dieses Defizits an demokratischer Legitimation224
ff) Ergebnis233
gg) Vereinbarkeit des § 6 AZWV mit den Anforderungen des Rechtsstaatsprinzips nach Art. 20 Abs. 3 GG?234
6. Die allgemeinen Anforderungen für die Anerkennung gemäß § 2 AZWV234
a) Organisatorische und finanzielle Anforderungen nach § 2 Nr. 1 AZWV234
b) Fachliche Qualifikation und Kompetenz (§ 2 Nr. 2 AZWV)237
c) Unabhängigkeit der Zertifizierungsstellen und Zuverlässigkeit ihres Personals sowie beauftragter Dritter (§ 2 Nr. 3 AZWV)237
d) Weitere Anerkennungsvoraussetzungen239
7. Die Rechtsnatur des Anerkennungsverfahrens nach §§ 2 ff. AZWV241
8. Rechtsschutz im Anerkennungsverfahren242
a) Rechtsweg242
b) Statthafte Klageart242
c) Klagebefugnis243
d) Vorverfahren244
e) Klagefrist245
f) Begründetheit der Anfechtungs- oder Verpflichtungsklage245
9. Sonderfall: Zertifizierungsstellen aus anderen Mitgliedstaaten der EU (§ 14 AZWV)245
a) Verpflichtung der Anerkennungsstelle zur Prüfung der Vergleichbarkeit des ausländischen Zulassungsverfahrens246
b) Ergebnis249
c) Die „Gleichstellung“ von Zertifizierungsstellen aus anderen Mitgliedstaaten der EU249
aa) Probleme für die Zertifizierungspraxis250
bb) Ergebnis253
III. Zusammenfassung253
Teil 4: Das Zertifizierungsverfahren für Träger und Maßnahmen nach §§ 84 ff. SGB III, §§ 7 ff. AZWV259
I. Der Ablauf des Verfahrens260
II. Die Rechtsnatur des Zertifizierungsverfahrens nach den §§ 7 ff. AZWV263
1. Gang der Untersuchung265
2. Die Auffassungen in der Literatur265
a) Argumente in der Literatur für eine Beleihung der Zertifizierungsstellen266
b) Argumente in der Literatur für eine rein privatrechtliche Tätigkeit der Zertifizierungsstellen267
3. Begriff und Voraussetzungen der Beleihung268
a) Natürliche oder juristische Personen des Privatrechts als Beliehene269
b) Wahrnehmung von Aufgaben der öffentlichen Verwaltung270
aa) Aufgaben- und Rechtsstellungstheorie270
bb) Zertifizierung nach §§ 77 ff. SGB III/AZWV als öffentliche bzw. staatliche Aufgabe272
c) Übertragung von speziellen hoheitlichen Befugnissen – Zulassungs- bzw. Zertifizierungsentscheidung durch Verwaltungsakt oder Zulassung als gesetzliche Folge einer Zertifizierung?273
aa) Entscheidung der Zertifizierungsstelle über die Zulassung273
bb) Ergebnis277
cc) Zulassung als Regelung eines Einzelfalls auf dem Gebiet des öffentlichen Rechts, die auf unmittelbare Rechtswirkung nach außen gerichtet ist277
dd) Insbesondere: Die Bedeutung des Antragserfordernisses gemäß §§ 7, 9 AZWV281
(1) Wortlaut282
(2) Begründung des Verordnungsgebers/Auslegung nach Sinn und Zweck der Regelung284
(3) Normenhistorische Auslegung286
(4) Ergebnis287
ee) Zulassung und Zertifizierung als Verwaltungsakt „im Rahmen eines privatrechtlichen (Zertifizierungs-)Vertrages“ zwischen Zertifizierungsstelle und „Antragstellern“?287
(1) Nichtiger öffentlich-rechtlicher Austauschvertrag?289
(2) Gebührenerhebung durch Zertifizierungsstellen oder Kostenerstattungsanspruch aus öffentlich-rechtlichem Auftragsverhältnis?290
(3) Vereinbarkeit der Tätigkeit als Beliehener mit dem gleichzeitigen Abschluss privatrechtlicher Verträge292
4. Kritikpunkt: Aufspaltung eines einheitlichen Lebenssachverhaltes in einen öffentlich-rechtlichen und einen privatrechtlichen Teil295
5. Ergebnis297
6. Die „Entziehung“ der Zulassung298
7. Zusammenfassung300
8. Gesetzliche Grundlage der Beleihung und Beleihungsakt301
9. Notwendigkeit der Staatsaufsicht302
a) Nur Rechts- oder auch Fachaufsicht über Beliehene?303
b) Keine ausdrücklichen Regelungen über Rechts- und Fachaufsicht305
c) Ergebnis307
10. Pflicht zur Zulassungs- bzw. Zertifizierungstätigkeit als Vorteil der Beleihung gegenüber einer rein privatrechtlichen Tätigkeit der Zertifizierungsstellen307
III. Sonderfall: Zertifizierungsstellen aus anderen Mitgliedstaaten der EU als Beliehene?309
IV. Vergleich mit der Erteilung von Leistungs- und Qualitätsnachweisen gemäß § 113 SGB XI durch anerkannte unabhängige Sachverständige und Prüfstellen311
1. Die Erteilung der Leistungs- und Qualitätsnachweise nach §§ 113, 118 SGB XI bzw. nach dem Entwurf einer Verordnung zur Beratung und Prüfung von Pflegeeinrichtungen312
2. Zertifizierungstätigkeit bei Erteilung des Leistungs- und Qualitätsnachweises – öffentlich-rechtlich oder privatrechtlich?314
3. Ergebnis316
4. Folgerungen für die rechtliche Einordnung des Zertifizierungsverfahrens nach der AZWV316
V. Die Zertifizierungsstellen nach der AZWV als „Verifikateure“ im Rahmen eines privatrechtlichen „Sachverständigen-Vollzugsmodells“?318
1. Grundlagen des privaten Sachverständigen-Vollzugsmodells320
2. Von der Erfüllungsverantwortung zur Gewährleistungsverantwortung – der verwaltungswissenschaftliche und verwaltungsrechtliche Kontext eines privaten Sachverständigen-Vollzuges323
a) Privatisierung und Übergang von der Erfüllungs- zur Gewährleistungsverantwortung des Staates325
b) Gewährleistungsverwaltung und die Forderung nach einem „Privatverfahrensrecht327
c) Qualitätssicherungsverfahren, Audit-Verfahren, Akkreditierungsverfahren (Anerkennungsverfahren) und Zertifizierungsverfahren: Verfahrensprivatisierung unter staatlicher Gewährleistungsverantwortung330
d) Rechtliche Probleme der Qualitätssicherungsverfahren sowie der Systeme von Akkreditierung und Zertifizierung infolge materieller Privatisierung und Lösungsversuche335
aa) Zwingendes Recht als Mittel der Re-Regulierung336
bb) Re-Regulierung statt Deregulierung337
cc) Verwaltungsverfahrensrecht als „Auffangregelung“338
dd) Beleihung als „sichere“ Lösung339
3. Die Einzelheiten des privaten Sachverständigen-Vollzugsmodells bzw. des Verifikateur-Modells340
a) Das „Funktions- und Steuerungskonzept“ des Verifikateurs und der privatrechtliche Vertrag zwischen Zertifizierungsstelle bzw. Sachverständigen und Normadressat als Steuerungsinstrument340
b) Aufsicht über die bzw. Kontrolle der Verifikateure im System des privaten Sachverständigen-Vollzuges344
c) Die Tätigkeit des beliehenen Sachverständigen als Gegenstück zum Verfikateur349
aa) Die rechtliche Stellung des Beliehenen aus Sicht des Verifikateurmodells350
bb) Erfüllung von Staatsaufgaben oder öffentlichen Aufgaben als Unterscheidungskriterium?354
cc) Art und Umfang der Entscheidungsbefugnis des Sachverständigen, insbesondere eventuelle Regelungs- und Bindungswirkung der Entscheidung, als Abgrenzungskriterium von beliehenen Sachverständigen und Verifikateuren?354
dd) Der Adressat der Bescheinigung bzw. des Zertifikates als Abgrenzungskriterium?362
ee) Veranlassung der Tätigkeit des Sachverständigen durch den Normadressaten als Unterscheidungs- und Abgrenzungskriterium?363
ff) Der privatrechtliche Vertrag zwischen Sachverständigen und Normadressaten als Unterscheidungskriterium?364
gg) Aufsicht als Abgrenzungskriterium?367
4. Kritik am Modell des Verifikateurs, Zusammenfassung und Ergebnis368
5. Einordnung des Zertifizierungsverfahrens nach der AZWV und Ergebnis372
VI. Vergleich des Beleihungsmodells mit den für eine rein privatrechtliche Tätigkeit der Zertifizierungsstellen genannten Argumenten und Endergebnis zur rechtlichen Stellung der Zertifizierungsstellen374
VII. Rechtsfolgen der Beleihung375
1. Amtshaftung nach Art. 34 GG i. V.m. § 839 BGB für Erteilung der Zulassung bzw. des Zertifikates durch die Zertifizierungsstellen375
2. Grundrechtsbindung der Zertifizierungsstellen379
3. Grundrechtsschutz für die Zertifizierungsstellen382
4. Sicherung der staatlichen Erfüllungsverantwortung statt fraglicher Sicherstellung der sogenannten Gewährleistungsverantwortung – ein Plädoyer für das Beleihungsmodell385
a) Staatliche Erfüllungs- und staatliche Gewährleistungsverantwortung im Recht der Förderung der beruflichen Weiterbildung nach den §§ 77 ff. SGB III und nach der AZWV385
b) Keine Gewährleistungsverantwortung ohne ausreichende Staatsaufsicht – Beleihung der Zertifizierungsstellen als Sicherung der staatlichen Erfüllungsverantwortung388
c) Der Vertragsschluss zwischen Zertifizierungsstelle und „Antragsteller“ als Gefahr für die Unabhängigkeit und Objektivität der Zertifizierungsentscheidung – Probleme und mögliche Lösungen392
VIII. Rechtsschutz im Verhältnis zwischen Zertifizierungsstellen und Trägern von Weiterbildungsmaßnahmen395
1. Rechtsweg395
2. Statthafte Klageart398
3. Klagebefugnis398
4. Vorverfahren398
5. Klagefrist402
6. Klagegegner402
7. Begründetheit der Anfechtungs- oder Verpflichtungsklage403
IX. Zusammenfassung403
Teil 5: Die vertragliche Regelung von Rechtsbeziehungen zwischen Zertifizierungsstelle und den Trägern von Weiterbildungsmaßnahmen, die eine Zulassung nach der AZWV beantragen406
I. Rechtsnatur des Zertifizierungsvertrages407
1. Die Tätigkeit der Zertifizierungsstelle als Gegenstand des abzuschließenden Vertrages407
2. Verträge über ähnliche Leistungen und ihre rechtliche Einordnung408
3. Dienstvertrag gemäß §§ 611 ff. BGB?410
4. Vertrag über entgeltliche Geschäftsbesorgung i. S. d. § 675 BGB?411
5. Vergleich mit der rechtlichen Einordnung der Verträge über die Prüfung und Validierung der Umwelterklärung durch Umweltgutachter nach dem UAG416
6. Ergebnis: Werkvertrag gemäß §§ 631 ff. BGB418
II. Verträge zwischen Zertifizierungsstellen und Trägern beruflicher Weiterbildungsmaßnahmen in Zusammenhang mit dem Zertifizierungsverfahren nach §§ 84 f. SGB III/AZWV im Spannungsverhältniszwischen den Grundsätzen der Privatautonomie bzw. der Vertragsfreiheit und der Gewährleistungsverantwortung des Staates418
1. Grundlagen der Privatautonomieund der Vertragsfreiheit420
2. Abschlussfreiheit oder Kontrahierungszwang für Zertifizierungsstellen?422
a) Ausdrücklicher bzw. unmittelbarer Abschlusszwang?424
b) Kartellrechtlicher Kontrahierungszwang (§§ 19, 20 GWB)?428
aa) Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung nach § 19 GWB?429
bb) Diskriminierungsverbot/Verbot unbilliger Behinderung (§ 20 GWB)435
cc) Ergebnis445
c) Kontrahierungszwang gemäß § 826 BGB445
d) Kontrahierungszwang nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz449
aa) Anwendbarkeit des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes auf die Verträge zwischen den Zertifizierungsstellen und den Trägern von Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung449
bb) Benachteiligungen nach §§ 1, 2 AGG und ihre Rechtsfolgen451
cc) Ergebnis452
e) Gesamtergebnis452
3. Beschränkungen der inhaltlichen Gestaltungsfreiheit453
a) Gründe für Beschränkungen der Vertragsfreiheit durch zwingende gesetzliche Regelungen454
b) §§ 84, 85 SGB III und die AZWV als zwingendes Recht oder als Verbotsgesetze i. S. d. § 134 BGB?455
III. Untersuchung von in der Praxis verwendeten Formularverträgen und Allgemeinen Geschäftsbedingungen gemäß § 2 AZWV anerkannter Zertifizierungsstellen461
1. Zur Auswahl der untersuchten Vertragsformulare und Geschäftsbedingungen461
2. Vertragsformulare der Zertifizierungsstellen als Allgemeine Geschäftsbedingungen i. S. d. § 305 Abs. 1 BGB462
3. Die Einbeziehung von AGB und Formularverträgen anerkannter Zertifizierungsstellen in die Verträge und die für eine AGB-rechtliche Prüfung anzuwendenden Vorschriften464
4. Rechtliche Prüfung von drei in der Praxis verwendeten Vertragsformularen467
a) Formularvertrag A467
aa) Der „Antrag“467
bb) Die Trägerzulassung bzw. Erteilung des Zertifikates nach § 10 AZWV als Vertragsgegenstand468
cc) Weitere Regelungen über den Ablauf des Zertifizierungsverfahrens470
dd) Befristung von Zulassung und Zertifikat/Durchführung von Vollprüfungen und „Überwachungsaudits“471
(1) Regelmäßige Vereinbarung der Höchstfrist des § 11 Abs. 1 Satz 1 AZWV?471
(2) Zulässigkeit der Vereinbarung von (zusätzlichen) Überwachungsaudits472
(3) Jährliche Überprüfung nach §§ 8 Abs. 4, 11 Abs. 1 Satz 2 AZWV als „Überwachungsaudit“?474
(4) Die Regelung im Formularvertrag475
ee) Gerichtsstandsvereinbarung476
(1) Zulässigkeitsvoraussetzungen nach § 38 Abs. 1 ZPO476
(2) Gerichtsstandsvereinbarungen in AGB479
(3) Ergebnis480
ff) Einbeziehung der AGB im zu prüfenden Formularvertrag481
gg) Gesamtergebnis481
b) Formularvertrag B482
aa) Die Einbeziehung der AGB und ihr Verhältnis zu den Regelungen des Formularvertrages482
(1) Die Einbeziehung der AGB482
(2) Das Verhältnis von Formularvertrag und AGB483
bb) Der Vertragsschluss und der Bestätigungsvorbehalt in den AGB484
cc) Selbstverpflichtung der Zertifizierungsstelle485
(1) Selbstverpflichtung zum Vertragsschluss485
(2) Selbstverpflichtung zur Unabhängigkeit485
(3) Ausschluss der Beratungstätigkeit486
dd) Fehlen des nach §§ 7, 9 AZWV vorgeschriebenen Antrages487
ee) Gegenstand des Vertrages488
ff) Trennung von Zulassung und Zertifikat?489
gg) Befristung des Zertifikates sowie Umfang undIntensität der Prüfungen489
hh) Rechte und Pflichten nach § 4 des Formularvertrages (Prüfbericht, Zertifikatserteilung, Verschwiegenheitspflicht, Qualifikation des Prüfpersonals)491
(1) Beauftragung Dritter mit Teilleistungen/Einsatz von Erfüllungsgehilfen491
(2) Verschwiegenheitspflicht und ihre Absicherung im Vertrag492
ii) Verpflichtung zur Kooperation, Betretungsrechte und Recht zur Einsichtnahme in relevante Unterlagen494
(1) Informationsrechte und -pflichten494
(2) Betretungsrechte496
jj) Vertragsdauer und Kündigungsrechte497
(1) Besondere Formerfordernisse an Kündigung497
(2) Wirksame Vereinbarung einer Vertragslaufzeit von drei Jahren und Ausschluss des Rechts zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund?497
(3) Begutachtungsvertrag als Dauerschuldverhältnis?500
(4) Ausschluss des Kündigungsrechtes des Bestellers nach § 649 BGB?502
(5) Ergebnis503
kk) Die Regelungen über „Nachbesserungen“ bei nicht (vollständig) erfolgreicher Prüfung und die Entziehung des Zertifikates504
(1) Entziehung von Zulassung und Zertifikat bei Nichterfüllung der Zulassungsvoraussetzungen und fruchtlosem Ablauf einer „Nachbesserungsfrist“504
(2) Entziehung der Zulassung bei Verletzung „sonstiger“, außerhalb der AZWV begründeter Pflichten des Trägers?508
(3) Kündigung des Vertrages als Grund für die (sofortige) Zulassungs- und Zertifikatsentziehung?509
ll) Die Vergütungsregelung511
(1) Keine Erhebung von „Gebühren“511
(2) Monatliche Abrechnungen?512
(3) Verzicht auf Abnahme als Fälligkeitsvoraussetzung?513
(4) Fälligkeit „sofort ohne Abzug“ nach Erhalt der Rechnung515
(5) Verzug ohne Mahnung nach Ablauf von 30 Tagen nach Rechnungszugang516
mm) Form für Vertragsänderungen – Schriftformklausel517
nn) Regelung für den Fall, dass einzelne Vertragsbestimmungen nichtig sind518
oo) Schiedsgerichtsklauseln519
(1) Anforderungen an die Wirksamkeit von Schiedsgerichtsklauseln nach §§ 1029 ff. ZPO520
(a) Ausschluss der staatlichen Gerichtsbarkeit oder zumindest Wahlrecht zwischen Schiedsverfahren und staatlicher Gerichtsbarkeit?520
(b) Schiedsfähige Ansprüche523
(c) Schiedsfähigkeit privat- und vermögensrechtlicher Ansprüchen ach § 1030 Abs. 1 ZPO525
(d) Formerfordernisse für Schiedsvereinbarungen bzw. Schiedsklauseln526
(2) Wirksamkeit einer Schiedsklausel nach § 307 BGB527
pp) Gewährleistung, Haftungsbegrenzungen und Haftungsausschlüsse528
(1) Die Regelungen im Formularvertrag528
(2) Weitere Regelungen zu Haftungsausschluss und Haftungsbegrenzung in den AGB530
(a) Beschränkung auf Nachbesserung530
(b) Vollständiger Haftungsausschluss für Anerkennung des Zertifikates durch „Dritte“?531
(c) Vollständiger Haftungsausschluss für Verzugsschäden?532
(d) „Erlöschen“ von Schadensersatzansprüchen unabhängig von ihrer Begründung bereits sechs Monate nach Erbringung der Leistung?533
aa) Unzulässige Haftungsbegrenzungen534
bb) Unzulässige Abkürzung der gesetzlichen Verjährungsfristen535
qq) Regelungen über die zulässige Verwendung des Zertifikates, insbesondere zu Werbezwecken, sowie über die Rechtsfolgen einer nicht zulässigen bzw. einer missbräuchlichen Verwendung537
rr) Endergebnis541
c) Formularvertrag C nebst zugehöriger „Allgemeine Bedingungen und Vertragsbedingungen für die Prüfung von Trägern und Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung gemäß §§ 84, 85 SGB III/§§ 7–9 AZWV“541
aa) Der Formularvertrag541
bb) „Allgemeine Bedingungen und Vertragsbedingungen für die Prüfung von Trägern und Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung gemäß §§ 84, 85 SGB III/§§ 7–9 AZWV“543
(1) „Allgemeine Bedingungen für die Prüfung von Trägern und Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung gemäß §§ 84, 85 SGB III/§§ 7–9 AZWV“543
(a) Unabhängigkeit und Unparteilichkeit der Auditoren543
(b) Antragstellung vor Vertragsschluss543
(c) „Geltungsbereich“544
(d) „Verfahren zur Abwicklung der Dienstleistung“544
(2) Vertragsbedingungen über die Zertifizierung und die Nutzung des Zertifikates der Zertifizierungsstelle sowie die Nutzung des eigenen Zeichens der Zertifizierungsstelle550
(a) Vertragsgegenstand550
(b) § 2 Pflichten und Rechte des Auftraggebers551
(c) § 3 Pflichten der Zertifizierungsstelle556
(d) § 5 Umfang des Nutzungsrechtes für das Zertifikat und das Zeichen der Zertifizierungsstelle558
(e) § 7 Gewährleistung561
(f) § 8 Haftung562
(g) § 6 Beendigung des Nutzungsrechtes/§ 9 Dauer564
(aa) Unwirksamkeit des Vorbehalts des Rechts zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund nur für die Zertifizierungsstelle564
(bb) Die Definitionen „wichtiger“ Gründe für eine fristlose Kündigung durch die Zertifizierungsstelle566
(a) Verletzung gesetzlicher oder vertraglicher Mitteilungspflichten566
(ß) Falsche Angaben über bereits beantragte und abgelehnte Zulassungen568
(.) Missbräuchliche oder vertragswidrige Verwendung des Zertifikates und/oder des Zeichens der Zertifizierungsstelle569
(d) Feststellung der Nichterfüllung von Zulassungsvoraussetzungen im Rahmen eines Überwachungsaudits569
(e) Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Trägers/Ablehnung eines gegen den Träger gerichteten Antrages auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens mangels Masse571
(.) Nichtzahlung der Vergütung innerhalb der von der Zertifizierungsstelle gesetzten Frist574
(.) Nichtdurchführung von Überwachungsaudits575
(.) Ordnungsrechtliche oder gerichtliche Untersagung der Aufrechterhaltung des Zertifikates575
(.) Vertragswidrige Verwendung des Zertifikates als Grund für die sofortige Beendigung des Rechtes, das Zertifikat zu verwenden?576
(.) Erlöschen des Rechtes zur Zertifikatsnutzung bereits mit „ordnungsgemäßer Kündigung“?577
(cc) Laufzeit des Vertrages, Kündigungsfrist und stillschweigende Vertragsverlängerung577
cc) Ergebnis581
(h) § 10 Vergütung579
(i) § 11 Teilunwirksamkeit, Schriftform, Gerichtsstand580
cc) Ergebnis581
IV. Verträge zwischen Zertifizierungsstellen und Trägern in Zusammenhang mit dem Zertifizierungsverfahren nach der AZWV – eine zweckmäßige Lösung?582
1. Kritik von Betroffenen und Erfahrungen aus der Praxis582
2. Erheblicher Verbesserungsbedarf des Zulassungsverfahrens nach der AZWV584
3. Sicherung staatlicher Gewährleistungsverantwortung durch umfassende, zwingende gesetzliche Regelungen und ihre Vereinbarkeit mit einem rein privatrechtlichen Zertifizierungsverfahren588
Teil 6: Zusammenfassung595
I. Untersuchungsgegenstand, -interesse und -methode der Arbeit595
II. Untersuchungsergebnisse und gemeinsame Strukturen betreffend die untersuchten Vergleichsverfahren aus den Gebieten des Umwelt- und Technikrechts597
III. Das Anerkennungsverfahren nach §§ 2 ff. AZWV für fachkundige Zertifizierungsstellen598
IV. Das Zulassungs- bzw. Zertifizierungsverfahren nach den §§ 7 ff. AZWV603
V. Untersuchung von drei in der Zertifizierungspraxis nach der AZWV verwendeten Formularverträgen sowie Allgemeiner Geschäftsbedingungen605
Anhang610
Literaturverzeichnis622
Sachwortverzeichnis633

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