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Die Auswirkungen der neuen Abgeltungssteuer auf die Steuerbelastung von Kapitalanlegern. Eine kritische Betrachtung mit Beispielrechnungen

AutorUlrich Kleining
VerlagDiplomica Verlag GmbH
Erscheinungsjahr2008
Seitenanzahl106 Seiten
ISBN9783836611923
FormatPDF
Kopierschutzkein Kopierschutz/DRM
GerätePC/MAC/eReader/Tablet
Preis43,00 EUR

Im Rahmen des Unternehmenssteuerreformgesetzes 2008 wird ab dem 01.01.2009 eine Abgeltungssteuer auf private Kapitaleinkünfte eingeführt. Das Buch vermittelt praxisnah, welche Auswirkungen die neue Gesetzgebung in der Praxis für den einzelnen Kapitalanleger erwarten lässt. An konkreten Berechnungsbeispielen werden verschiedene mögliche Fallkonstellationen durchgespielt und im Rahmen eines Vergleichs zwischen alter und neuer Gesetzgebung kritisch angewandt, analysiert und verglichen. Die gängigsten Kapitalanlageformen werden dargestellt.

Dem Leser steht damit ein praxisorientierter Leitfaden für die private Kapitalanlageentscheidung zur Verfügung.

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Leseprobe

Kapitel 3.6, Gestaltungskonsequenzen aus Bankensicht:

Durch die Einführung der Abgeltungssteuer soll die sogenannte Jahresbescheinigung nach § 24c EStG entfallen. Eine Jahresbescheinigung ist nach derzeitigem Stand letztmals für den Veranlagungszeitraum 2008 auszustellen (§ 52a Abs. 12 EStG-E). Für die inländischen Depotbanken ergeben sich durch Wegfall des § 24c EStG allerdings keine Erleichterungen hinsichtlich ihrer (Informations-) pflichten. Der Fokus der Anleger wird sich nach Abschaffung der Jahresbescheinigung noch stärker auf die Erträgnisaufstellungen richten. Die Depotbanken müssen sich zudem mit für sie zum Teil neuartigen Sachverhalten befassen.

Unter Berücksichtigung der Abgeltungssteuer ist ein Einbehalt von Kapitalertragsteuer auf ausländische Dividenden sowie bei Veräußerung von Aktien, Zertifikaten und Schuldverschreibungen sicherzustellen. Die Depotbanken benötigen zudem detailliertere Informationen über ihre Kunden, zum Beispiel hinsichtlich der Religionszugehörigkeit.

Weiterhin brauchen die Depotbanken Informationen, seit welchem Zeitpunkt der Steuerpflichtige die Anlage hält, um so eine Differenzierung zwischen Alt- und Neufällen sicherzustellen. Daher müssen die Anschaffungsdaten bei einem Depotübertrag im Inland der aufnehmenden Depotbank von der abgebenden Depotbank mitgeteilt werden. Im Fall eines inländischen Depotübertrags muss von der abgebenden Depotbank sichergestellt werden, dass ein adäquater Informationsfluss zur aufnehmenden inländischen Depotbank stattfinden kann.

Im Fall einer abgebenden ausländischen Depotbank mit Sitz in einem anderen Mitgliedstaat der EU oder in einem anderen Vertragsstaat des EWR-Abkommens kann der Steuerpflichtige den Nachweis der Anschaffungsdaten gegenüber der aufnehmenden inländischen Depotbank dagegen nur durch eine Bescheinigung des ausländischen Instituts führen. Können keine Anschaffungskosten nachgewiesen werden, kommt eine Ersatzbemessungsgrundlage von 30 % der Einnahmen aus Veräußerung oder Einlösung (§ 43a Abs. 2 EStG-E) zur Anwendung.

Die Regelung ist vor dem Hintergrund der Abgeltungssteuer erforderlich. Weiterhin ist nachvollziehbar, dass beim Wechsel von einer ausländischen Depotbank zu einer inländischen Depotbank den Steuerpflichtigen bestimmte Nachweispflichten treffen. Warum ein Nachweis allerdings nur bei Depotbanken der EU und EWR möglich sein soll, ist nicht nachvollziehbar.

Der nach geltendem Recht geführte Stückzinstopf muss zu zwei sogenannten Verlustverrechnungstöpfen (für Veräußerungsgewinne beziehungsweise -verluste aus Aktien sowie andere Einkünfte aus Kapitalvermögen) erweitert werden, die im Gegensatz zum Stückzinstopf über das Kalenderjahresende weitergeführt werden müssen, bis der Kunde einen Antrag auf Bescheinigung der Verluste stellt (§ 43a Abs. 3 EStG-E).

Die Depotbanken müssen in der Lage sein, auf Antrag ihrer Kunden Bescheinigungen nach amtlichem Muster über nicht im Rahmen des Verlustverrechnungstopfes ausgeglichene Verluste auszustellen und gleichzeitig den betreffenden Verlustverrechnungstopf auf 0 zu stellen. Diese Bescheinigung ist von großer Bedeutung, da ansonsten eine Verrechnung mit Kapitalerträgen, die dem Abgeltungssteuersatz, aber nicht dem allgemeinen Steuerabzug unterliegen, im Rahmen der Veranlagung für den Steuerpflichtigen nicht möglich ist.

Die Voraussetzung einer Bescheinigung der Verluste soll der Missbrauchsvermeidung dienen und eine doppelte Berücksichtigung von Verlusten vermeiden. Neu für inländische Depotbanken ist auch die Pflicht zur Mitteilung der regionalen Verteilung des Steueraufkommens nach Postleitzahlen der Finanzbehörden (Artikel 10 des Unternehmenssteuerreformgesetztes 2008 („Änderung des Zerlegungsgesetzes“).

Die Kreditinstitute müssen ab Geltung der Abgeltungssteuer viele neue Sachverhalte und Anforderungen verarbeiten können. Dies erfordert eine umfangreiche und rechtzeitige Anpassung der vorhandenen EDV-Systeme, damit die inländischen Depotbanken den neuen Pflichten ab dem 01.01.2009 gerecht werden können. Die neuerlichen EDV-Umstellungen sind vor dem Hintergrund zu würdigen, dass erst in den letzten Jahren mit hohem konzeptionellem, personellem, zeitlichem und finanziellem Aufwand die EDV-Systeme an die Anforderungen der Jahresbescheinigung angepasst wurden.

Ein Prozess, der auch zurzeit noch nicht abgeschlossen ist, da immer wieder Anpassungen an die Änderung der Rechtsprechung und Meinung der Finanzverwaltung notwendig sind. "

Inhaltsverzeichnis
Inhaltsverzeichnis3
Abkürzungsverzeichnis5
Abbildungsverzeichnis6
1 Einleitung7
1.1 Ausgangssituation und Problemstellung7
1.2 Ziel des Buches7
2 Zum gegenwärtigen Stand der Besteuerung von Kapitaleinkünften9
2. 1 Allgemeine Rechtsgrundlagen9
2.2 Zum Begriff Einkünfte aus Kapitalvermögen11
2.3 Probleme beim gegenwärtigen Stand der Besteuerung15
3 Die neue Abgeltungssteuer16
3.1 Überblick zur Unternehmenssteuerreform 200816
3.3 Überblick zur neuen Vorschrift des § 32d EStG19
3.4 Überblick und Erklärung der einzelnen Vorschriften21
3.5 Gestaltungsprobleme aus der Sicht der Opposition29
3.6 Gestaltungskonsequenzen aus Bankensicht32
3.7 Gestaltungsalternativen aus Anlegersicht35
4 Praktische Konsequenzen der Abgeltungssteuer36
4.1 Allgemeine Auswirkungen in der Praxis36
4.2 Einkünfte aus Kapitalvermögen außerhalb des § 20 Abs. 8 EStG39
4.2.1 Grundzüge der Besteuerung39
4.2.2 Berechnungsbeispiele40
4.2.3 Kritische Betrachtung43
4.3 Kapitalertragsteuerpflichtige Einkünfte44
4.3.1 Grundzüge der Besteuerung44
4.3.2 Berechnungsbeispiel46
4.3.3 Kritische Betrachtung48
4.4 Steuerfestsetzung im Rahmen der Einkommensteuererklärung49
4.4.1 Grundzüge der Besteuerung49
4.4.2 Berechnungsbeispiel51
4.4.3 Kritische Betrachtung52
4.5 Die Berücksichtigung ausländischer Steuern53
4.5.1 Grundzüge der Besteuerung53
4.5.2 Berechnungsbeispiele54
4.5.3 Kritische Betrachtung57
4.6 Günstigerprüfung58
4.6.1 Grundzüge der Besteuerung58
4.6.2 Berechnungsbeispiele59
4.6.3 Kritische Betrachtung61
5 Zusammenfassung und Fazit63
Literaturverzeichnis66
Anhang68

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