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Die Auswirkungen des Exposure Drafts 2010/2009 zur Neuregelung des IAS 17 auf ausgewählte Leasingverhältnisse

AutorYama Waziri
VerlagBachelor + Master Publishing
Erscheinungsjahr2015
Seitenanzahl51 Seiten
ISBN9783955499143
FormatPDF
KopierschutzWasserzeichen/DRM
GerätePC/MAC/eReader/Tablet
Preis14,99 EUR
Die Auslegung der Leasingbilanzierung gemäß IAS 17 ist ein seit 2006 andauerndes Prestigeprojekt des IASB und FASB zur Konvergenz der internationalen Rechnungslegung zwischen den beiden Standardsettern. Zweck dieses Projektes ist die seit Jahren unter Kritik geratene Leasingbilanzierung zu verbessern, vereinfachen und die globale Anwendung der IFRS auszuweiten. Im August 2010 wurde der Öffentlichkeit letztendlich seitens des Boards ein Standardentwurf 'Leases ED/2010/09' vorgelegt. Der Standardentwurf basiert auf dem Diskussionspapier, das im März 2009 als vorläufiger Entwurf veröffentlicht wurde. Bis Dezember 2010 hatte die teilnehmende Öffentlichkeit Anspruch darauf den vorgeschlagenen Exposure Draft auf Lücken zu kommentieren. Ziel dieser Arbeit ist es im ersten Schritt, die internationale Leasingbilanzierung auf den derzeitigen Status Quo hin zu prüfen und aus diesem Standpunkt heraus die Notwendigkeit einer substanziellen Veränderung der aktuellen Regelung zu erläutern. Im Anschluss soll der von beiden Boards vorgeschlagene Exposure Draft untersucht und auf Hinblick seiner Wirkung für den jeweiligen Anwender kommentiert werden. Somit sollen im Zuge der Neuregelung die Konsequenzen des Exposure Drafts aufgegriffen werden, um folglich die Existenzfähigkeit bzw. lückenlose Anwendbarkeit des neuen Standards im Alltag zu ergründen.

Yama Waziri, B.A., wurde 1986 in Kabul, Afghanistan, geboren. Als Flüchtling kam er mit seinen Eltern Ende 1992 nach Deutschland mit der Hoffnung ein besseres Leben ohne Krieg führen zu können. Begeistertet von fremden Kulturen verbrachte Yama nach seinem

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Leseprobe
Textprobe: KAPITEL 3, LEASINGBILANZIERUNG NACH ÄNDERUNGEN DURCH DEN EXPOSURE DRAFT: 3.1, EINFÜHRUNG IN DIE NEUE LEASINGBILANZIERUNG: Der Standardentwurf 'ED/2010/09 Leases' sieht eine Änderung des bisherigen Ansatzes vor, um das Off-Balance-Sheet-Accounting zu ersetzen. Im Zuge des neuen Leasingbilanzierung-Modells werden sich wesentliche Veränderungen für Leasingnehmer, wie auch für Leasinggeber ergeben. Nach dem vorgeschlagenen Konzept werden künftig alle Leasingverhältnisse sowohl beim Leasingnehmer, als auch beim Leasinggeber bilanzierungspflichtige Maßnahmen auslösen. Ausnahmen von der Regel bilden die kurzfristigen Leasingverhältnisse. Ein hinreichender Umbruch ergibt sich durch den Wegfall des Finanzierungs- und Operating-Leasing Modells, sodass Off-Balance-Sheet-Effekte ausgehobelt werden. Eine Klassifizierung zwischen Finanzierungs- und Operating-Leasing ist in diesem Fall nicht mehr notwendig. Mit der Abweichung vom bisherigen Ansatz setzen die Standardsetter IASB und FASB ein deutliches Zeichen, um die Ermessungs- und Interpretationsspielräume aus der Leasingbilanzierung zu eliminieren. Dem neuen Konzept zufolge werden generell alle Leasingverhältnisse einheitlich in die Bilanz des Leasingnehmers aufzunehmen sein. Dabei schlägt das IASB den sog. Right-of-Use-Ansatz vor. Folgt man dem Ansatz bilanziert der Leasingnehmer künftig ein Nutzungsrecht an dem Leasinggegenstand (the 'right-of-use' assets), während gleichzeitig eine Verpflichtung zur Zahlung der Leasingraten (liability to make lease payments) passiviert wird. Für die Leasingbilanzierung aus Sicht des Leasinggebers schlägt der ED zwei neue Modelle vor; das Performance-Obligation-Modell und das Derecognition-Modell. Hierbei spielt die Verteilung der Chancen und Risiken weiterhin eine bedeutende Rolle. Behält der Leasinggeber die mit dem Leasingobjekt verbundenen Chance und Risiken, ist das Performance-Obligation-Modell anzuwenden. Kommt das Performance-Obligation-Modell zur Anwendung, hat der Leasinggeber neben dem Leasinggegenstand den Anspruch auf künftige Mieteinnahmen als Forderung und die entsprechende Leistungsverpflichtung zur Überlassung des Nutzungsrechts als Verbindlichkeit zu bilanzieren. Anders verläuft das Verfahren beim Derecognition-Modell. Seinen Namen hat das 'Derecognition-Modell' erhalten, weil eine anteilige Ausbuchung des Leasingobjekts beim Leasinggeber vorgenommen wird, wobei die wesentlichen Chancen und Risiken des Leasinggegenstandes auf den Leasingnehmer über gehen. Neben der Buchung einer Forderung aus zukünftigen Mieteinnahmen seitens des Leasinggebers wird derjenige Anteil ausgebucht, der das Nutzungsrecht des Leasingnehmers darstellt. Der verbleibende Anteil an dem Leasinggegenstand wird weiterhin beim Leasinggeber fortgeführt und soll den Restwert des Leasingobjektes repräsentieren. Zusammenfassend kann gesagt werden, dass das Derecognition-Modell einen schrittweisen Übergang des Leasinggegenstandes vom Leasinggeber auf dem Leasingnehmer darstellt.
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