Das Wort Droge wurde in unserem Sprachgebrauch wahrscheinlich aus dem niederländischen Wort „Droog“ abgeleitet. „Droog“ ist die Bezeichnung für „Getrocknetem“ oder „Trockenware“. Seit dem 19. Jahrhundert wird der Begriff „Droge“ auch im Sinne von „medizinischem Präparat“ oder „Rauschmittel/Rauschgift“ verwendet (vgl. suchthilfe-wetzlar o.J.: o.S., Kmdd o.J: o.S.). Heute wird das Wort „Droge“ jedoch in der Regel als Bezeichnung für Stoffe verwendet, die durch ihre Wirkung einen Erregungs- oder Rauschzustand herbeiführen. Es gilt als Synonym für Begriffe wie z.B. Rauschmittel, Rauschgift, Suchtmittel oder Betäubungsmittel.
Folgend einige Definitionen und Erklärungsversuche:
„Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) definiert jede Substanz als Droge, die in einem lebenden Organismus Funktionen zu verändern vermag. Dieser umfassende Drogenbegriff erfasst nicht nur illegale Substanzen wie: Cannabisprodukte, Halluzinogene, Opiate und Kokain, sondern auch legale Substanzen wie: Alkohol, Tabakerzeugnisse, Schmerzmittel, Schnüffelstoffe, Schlaf- und Beruhigungsmittel. Er bezieht sich auch auf die Alltagsdrogen wie z.B. Kaffee und Tee und grenzt Drogen einerseits sowie Genuss- und „Lebens“- mittel andererseits nicht mehr trennscharf voneinander ab“ (Landesinstitut für Schule und Weiterbildung 1988: 14 zitiert nach DHS).
„Im weitesten Sinne sind Drogen all jene Substanzen, Arzneien oder Gifte, die auf das Bewusstsein oder den Körper eine biochemische Wirkung ausüben“ (Jay 2001: 49).
Der Begriff „Droge“ bezieht sich auf Substanzen, die eingenommen werden, um eine bestimmte Wirkung zu erzielen. Manche dienen der Behandlung von Krankheiten, andere werden der Genusswirkung wegen konsumiert. Der Ursprung beider Anwendungsweisen ist uralt (vgl. Iverson 2004: 1).
„Drogen sind Substanzen, die auf das zentrale Nervensystem einwirken, und so in die natürlichen körperlichen Vorgänge eingreifen. Dabei können sie die Wahrnehmung von Sinneseindrücken, Gefühlen und Stimmungen beeinflussen. Drogen haben eine wahrnehmungs- und bewusstseinsverändernde Wirkung“ (kmdd o.J.: o.S.).
„Unter Drogen verstehen wir alle Mittel, die anregen oder beruhigen. Stoffe, die den Menschen zunächst in angenehme – aber auch unangenehme – Stimmungen versetzen, und ihn körperlich und/oder seelisch abhängig machen können. Das gilt sowohl für legale Drogen als auch für illegale Drogen“ (kmdd o.J.: o.S.).
Problematisch wird die Einteilung in legale und illegale Substanzen. „Legal“ bedeutet für viele Konsumenten keine Konflikte mit dem Gesetz und auch eine gewisse Verharmlosung der Substanzen wird suggestiert. Wie im weiteren Verlauf der Arbeit zu lesen sein wird, verursachen legale Suchtmittel wie Alkohol und Nikotin jedoch weit mehr negative Auswirkungen auf die Gesellschaft als illegale Drogen.
Geschichtlich gesehen war es in den meisten Kulturen üblich, nur eine kleine Anzahl von Drogen für den allgemeinen Gebrauch zu bestimmen (vgl. Jay 2010: 34).
In der über viele Jahrzehntausende dauernden Kultur der „Jäger und Sammler“, die zeitweise über die ganze Welt verbreitet war, entstanden schamanische Praktiken, bei denen Rauschdrogen eine wichtige Rolle spielten, u.a. Fliegenpilz, Hexensalben, Sakrale Drogen und Schnupfdrogen (vgl. Schmiedbauer 2003: 627). Vor ca. 50.000 Jahren besiedelten die Ureinwohner Australien (Aborigines). Eine noch heute in Australien verwendete Substanz ist die Nachtschatten-Droge Pituri (Blätter einer Duboisia-Art). Die Traumzeit ist für diese Kultur ebenso ein wichtiger Bereich wie die Tageszeit – dies ist ein Hinweis auf eine ansonsten untergegangene Innenwelt, die der moderne Mensch sich durch Rauschdrogen zu erschließen sucht (vgl. Schmiedbauer 2003: 627). Bereits der Cro-Magnon-Mensch (ab 40.000 v. Chr.) kannte sich wahrscheinlich mit der Herstellung vergorener Getränke aus (vgl. Schneider 2015: 40). Um 6000 vor Christus wird von den Babyloniern bereits Biotechnik angewandt, 8000 vor Christus erste Gärungen, 4000 vor Chr. erste Brau- und Bierkultur der Sumerer – mit Hilfe von Hefepilzen vergärten sie Zucker und Stärke zu Alkohol (vgl. Schmiedbauer 2003: 627). Die Ägypter kannten um 2000 vor Chr. bereits ca. 700 Heilpflanzen, ähnlich verhielt es sich bei den Persern, Indern und Chinesen (vgl. List 1996: 6). Um 3000 vor Chr. stirbt „Ötzi“, neben Hanfsamen hatte er auch noch Reste von Lärchen- und Birkenporlingen (denen halluzinogene Eigenschaften zugeschrieben werden) bei sich. Einer der ältesten aus Ägypten bekannten medizinischen Texte, der auf 1600 v. Chr. datierte „Papyrus Ebers“, beschreibt die Wurzeln, Samen und Kapseln der Mohnpflanze (vgl. Jay 2010: 50). Im antiken Griechenland besingt Homer um 800 v. Chr. den Mut und Freude spendenden Zaubertrank Nepenthes, wobei es sich wohl um ein mit Opium versetztes Getränk gehandelt hatte. Zur gleichen Zeit wird Cannabis in einer brahmanischen Schrift erwähnt (vgl. Schmidbauer 2003: 630). Im Jahre 34 n. Chr. setzt Jesus beim Abendmahl den Wein als Sakrament ein: „Dies ist mein Blut“ (vgl. Schmiedbauer 2003: 632). Ein indischer Text aus dem 6. Jahrhundert führt Betel kauen unter den acht Freuden des Lebens auf (neben Weihrauch, Kleidung, Musik, Betten, Essen, Frauen und Blumen) (vgl. Jay 2010: 31).
In den folgenden Jahren bis Anfang des 18. Jahrhunderts wurden Drogen vor allem zu medizinischen und spirituellen Zwecken eingesetzt (Im 12. Jhr. empfiehlt Hildegard von Bingen die Hanfdroge zur lokalen Anwendung bei offenen Wunden und Geschwüren – um 1500 erfindet Paracelsus seine Wunderarznei „Laudanum“, zu deren Wirkung der Gehalt an Opium nicht wenig beigetragen haben dürfte) (vgl. Schmiedbauer 2003: 633). In der Geschichte der Drogen wurde es immer dann kritisch, wenn die Substanzen stets verfügbar und billig waren oder wenn neue Drogen sich in einer Gesellschaft ausbreiteten, die für den Umgang noch keine verbindlichen Regeln entwickelt hatten (vgl. Schneider 2015: 41). Im Zuge der aufkommenden Industrialisierung zur Mitte des 18. Jahrhunderts wurden Drogen zum zunehmenden gesellschaftlichen Problem. Ohne ausreichendes Wissen über die Gefahren konnten nun breite Massen der Bevölkerung konsumieren. Auch durch den zunehmenden wissenschaftlichen Fortschritt gelang es Forschern, aus bekannten und neuen Naturstoffen diverse Wirkstoffe zu isolieren. Als Beispiele können Morphin (1806), Koffein (1828), Kokain (1860), Ephedrin (1887) oder auch Mescalin (1896) genannt werden.
Im Jahr 1839 verbot die chinesische Regierung den Opiumimport. Dies hatte eine militärische Intervention von Seiten der Engländer zur Folge. Der anschließende Krieg von 1840 – 1842 endete mit einer Niederlage Chinas. China musste den Opiumimport im Handel bzw. Austausch gegen entsprechende Waren ohne Einschränkung akzeptieren (vgl. Mann 1996: 34). 1856 folgte ein zweites Verbot, welches wieder einen Krieg zur Folge hatte, der 1860 wiederum mit einer Niederlage der chinesischen Regierung endete. Die Folgen waren verheerend. China musste Opium legalisieren und für den ungehinderten Import sorgen. Die beiden Opiumkriege, die enormen wirtschaftlichen Profite und der daraus entstandene unkontrollierte Konsum werden in der Fachliteratur als einer der Gründe gewertet, wieso es überhaupt zu Bestrebungen der internationalen Kontrollmechanismen und der daraus resultierenden Verbote von Drogen gekommen ist (vgl. Mann 1996: 34, Gerlach 1995: 10, Hug-Beeli 1995: 142). Auch setzte zu Beginn des 20. Jahrhunderts in der Gesellschaft langsam ein Umdenken ein. Durch Erkennen der Suchtgefahren und politischen Veränderungen wurden diverse Stoffe verboten oder zeitweise unter Strafe gestellt (Prohibition). Der Konsum von Kokain wurde in den USA bereits 1922 verboten, Deutschland folgte im Jahre 1930 (vgl. drugfreeworld 2006 – 2016: o.S.). Am 10. Dezember 1929 trat in Deutschland das Opiumgesetz in Kraft. Darin hieß es: „Mit Freiheitsstrafen bis zu drei Jahren wird bestraft, wer (solche) Stoffe und Zubereitungen ohne die … vorgeschriebene Erlaubnis einführt, ausführt, gewinnt, herstellt, verarbeitet, Handel mit ihnen treibt, sie erwirbt, abgibt, veräußert oder sonst in den Verkehr bringt, oder sie an nicht genehmigten Örtlichkeiten gewinnt, herstellt, verarbeitet, aufbewahrt, feilhält oder abgibt“ (Schmidbauer 2003: 292). Mit dem letzten Zusatz wird praktisch auch der – nicht ausdrücklich genannte – Besitz strafbar. 1971 wurde dieses Gesetz durch das „Gesetz über den Verkehr mit Betäubungsmitteln“ (BTM-Gesetz) abgelöst. Es umfasst heute alle bekannten Stoffe, die zur psychischen und physischen Abhängigkeit führen, und wird ständig erweitert (vgl. Schmidbauer 2003: 292). 1937 unterzeichnete Roosevelt den „Marihuana Tax Act“, der den Behörden erlaubte, Handel und Gebrauch von Marihuana mittels brachialer Strafen total zu unterbinden. Durch den Fortschritt im Laufe des 20. und zu Beginn des 21. Jahrhunderts drängen immer mehr neue oder in der Zusammensetzung veränderte (berauschende) Substanzen auf den Markt. Sie haben alle ein Ziel – den Menschen zu berauschen.
Kulturelle und ethnische Faktoren setzen die Rahmenbedingungen und bestimmen die Regeln für den Umgang und Gebrauch eines Suchtmittels.
Für die Akzeptanz von...