I. Kapitel
Das Laienapostolat nach dem Zweiten Vatikanischen Konzil
Zentraler theologischer Bezugspunkt des neueren Kirchenverständnisses sind die Texte des Zweiten Vatikanischen Konzils, vor allem die dogmatische Konstitution über die Kirche Lumen gentium (21. November 1964). Die Rolle der Frau in der katholischen Kirche kann in verantworteter theologischer Weise nur geklärt werden in Bezug auf Lumen gentium. Um diese dogmatische Konstitution haben die Konzilsväter lange und intensiv gerungen. Um die richtigen Koordinatenverhältnisse für die in diesem Buch verhandelte Thematik zu benennen, ist es überaus sinnvoll, sich die acht Kapitel von Lumen gentium bewusst vor Augen zu führen. Der Aufbau der dogmatischen Konstitution sagt bereits Wesentliches über das Verständnis von Kirche aus. Die acht Kapitel der Kirchenkonstitution sind folgende: (1.) Das Mysterium der Kirche, (2.) Das Volk Gottes, (3.) Die hierar chi sche Verfassung der Kirche, insbesondere das Bischofsamt, (4.) Die Laien, (5.) Die allgemeine Berufung zur Heiligkeit in der Kirche, (6.) Die Ordensleute, (7.) Der endzeitliche Charakter der pilgernden Kirche und ihre Einheit mit der himmlischen Kirche und (8.) Die selige jungfräuliche Gottesmutter Maria im Geheimnis Christi und der Kirche.
Mit diesen acht Kapiteln ist der große thematische Rahmen der folgenden Ausführungen vorgegeben: Die Kirche als die Gemeinschaft derer, die von Jesus Christus erwählt sind und sich zu einem Leben in seiner Nachfolge aufgemacht haben, ist innerlich strukturiert. Nachdem die Konzilsväter das Geheimnis der Kirche als Ganzer entfaltet haben, sprechen sie über das „Volk Gottes“. Zum Volk Gottes gehören alle, die durch die Taufe (und die Firmung) dem Leib Christi eingegliedert sind.1 Gleichsam in der Mitte der Konstitution (Kap. 5) steht das – für alle Christgläubigen – zentrale Thema der Berufung zur Heiligkeit. Das Volk Gottes setzt sich aus verschiedenen „Gruppen“ von Personen zusammen: aus Laien und aus Personen, die eine Weihe (Bischofsweihe, Priesterweihe, Diakonenweihe) empfangen haben. Das Wort „Laie“ hat in der Alltagssprache leider einen etwas negativen Klang – im Sinne von Nicht-Fachleuten; das Wort ist vom griechischen Wort laos („Volk“) abgeleitet und drückt eigentlich eine besondere Würde aus; d. h. jeder „Laie“ gehört zum Volk Gottes. Manche bevorzugen auch den – positiver klingenden – Begriff „Weltchrist“, der auf die Sendung (missio) der Christen in die Welt Bezug nimmt. Dieser Begriff erinnert also daran, dass Christen „Missionare“, d. h. von Christus ausgeschickt, sind.
Das dritte Kapitel von Lumen gentium ist insbesondere dem Bischofsamt gewidmet. Den Bischöfen, den Nachfolgern der Apostel, hat Christus die Leitung seiner Kirche anvertraut. Auch der Papst ist ein (besonderer) Bischof. Als Bischof von Rom kommt ihm, dem Nachfolger des Petrus, im Bischofskollegium eine besonders herausragende Stellung zu. Kapitel 6 ist den Ordensleuten gewidmet. Kapitel 7 verweist auf das endgültige Ziel der pilgernden Kirche, und im letzten Kapitel der Kirchenkonstitution wird den Gläubigen Maria, die Mutter der Kirche, vor Augen gestellt.
Das Zweite Vatikanum hat – neben Lumen gentium – noch weitere wichtige Texte hervorgebracht. In diesen „Dekreten“ werden verschiedene Dienste und Sendungen innerhalb des Gottesvolkes sehr konkret beschrieben – unter folgenden Themen: Laienapostolat; Hirtenaufgabe der Bischöfe; Dienst, Leben und Ausbildung der Priester; Erneuerung des Ordenslebens.
• Dekret über das Laienapostolat Apostolicam actuositatem (28. November 1965)
• Dekret über die Hirtenaufgabe der Bischöfe in der Kirche Christus Dominus (28. Oktober 1965)
• Dekret über Dienst und Leben der Priester Presbyterorum ordinis (7. Dezember 1965)
• Dekret über die Ausbildung der Priester Optatam totius (28. Oktober 1965)
• Dekret über die zeitgemäße Erneuerung des Ordenslebens Perfectae caritatis (28. Oktober 1965)
Im ersten Kapitel versuche ich, die Rolle der Frau in der Kirche im Zusammenhang mit dem „Laienapostolat“ zu entfalten. Zunächst werde ich (1.) aktuelle Äußerungen von Papst Franziskus zum Verhältnis von Laien und geweihten Amtsträgern aufgreifen. Dann versuche ich, (2.) einige wichtige Aspekte der christlichen Berufung aus biblischer Sicht aufzuzeigen. Im dritten – wichtigen – Schritt soll „die Einheit der Sendung und die Verschiedenheit des Dienstes“ innerhalb der Kirche bewusst gemacht werden. Dann soll (4.) die Stellung der Frau im Kirchenrecht beleuchtet werden. Abschließend (5.) werde ich – anhand eines Dokumentes der deutschen Bischöfe aus dem Jahr 1981 – die gemeinsame Berufung von Frauen und Männern zum Dienst am Leben aufzeigen.
1. Laien und geweihte Amtsträger im Verständnis von Papst Franziskus
Die Laien bilden – so Papst Franziskus in seinem Apostolischen Schreiben Evangeli gaudium – „die riesige Mehrheit des Gottesvolkes“2. Die geweihten Amtsträger, eine „Minderheit“, stehen im Dienst der Laien. Das Bewusstsein der Identität und des Auftrags der Laien in der Kirche ist in der Vergangenheit gewachsen. „Wir verfügen über ein zahlenmäßig starkes, wenn auch nicht ausreichendes Laientum mit einem verwurzelten Gemeinschaftssinn und einer großen Treue zum Einsatz in der Nächstenliebe, der Katechese, der Feier des Glaubens.“3 Doch die Bewusstwerdung der Verantwortung der Laien, die aus der Taufe und der Firmung hervorgeht, zeigt sich „nicht überall in gleicher Weise“: in einigen Fällen, weil die Laien nicht ausgebildet sind, in anderen Fällen, weil sie in ihren Teilkirchen „aufgrund eines übertriebenen Klerikalismus, der sie nicht in die Entscheidungen einbezieht, keinen Raum gefunden haben, um sich auszudrücken und handeln zu können“4. Auch wenn eine größere Teilnahme vieler an den Laiendiensten zu beobachten ist, wirkt sich dieser Einsatz – so fährt der Papst in seinen kritischen Bemerkungen fort – „nicht im Eindringen christlicher Werte in die soziale, politische und wirtschaftliche Welt aus. Er beschränkt sich vielmals auf innerkirchliche Aufgaben ohne ein wirkliches Engagement für die Anwendung des Evangeliums zur Verwandlung der Gesellschaft.“5 Die Bildung der Laien und die Evangelisierung der beruflichen und intellektuellen Klassen stellen – so Papst Franziskus – eine „bedeutende pastorale Herausforderung“ dar.
Nach diesen allgemeinen Aussagen zum Laienapostolat beider Geschlechter konkretisiert der Papst seinen Blick auf die Rolle der Frau in Kirche und Gesellschaft: Die Kirche erkennt – so fährt er fort – den „unentbehrlichen Beitrag“ an, den die Frau in der Gesellschaft leistet – „mit einem Feingefühl, einer Intuition und gewissen charakteristischen Fähigkeiten, die gewöhnlich typischer für die Frauen sind als für die Männer“6. Als Beispiel nennt Franziskus „die besondere weibliche Aufmerksamkeit gegenüber den anderen, die sich speziell, wenn auch nicht ausschließlich, in der Mutterschaft ausdrückt“7. Franziskus sieht „mit Freude“, wie viele Frauen pastorale Verantwortung gemeinsam mit den Priestern ausüben, ihren Beitrag zur Begleitung von Einzelnen, von Familien oder Gruppen leisten und neue Anstöße zur theologischen Reflexion geben. Die Räume für eine wirksamere weibliche Gegenwart in der Kirche müssen „noch erweitert werden“. Denn das weibliche Talent ist „unentbehrlich“ in allen Ausdrucksformen des Gesellschaftslebens; aus diesem Grund muss die Präsenz der Frauen auch im Bereich der Arbeit garantiert werden „und an den verschiedenen Stellen, wo die wichtigen Entscheidungen getroffen werden, in der Kirche ebenso wie in den sozialen Strukturen“8.
Die Beanspruchung der legitimen Rechte der Frauen aufgrund der festen Überzeugung, dass Männer und Frauen die gleiche Würde besitzen, „stellt die Kirche vor tiefe Fragen, die sie herausfordern und die nicht oberflächlich umgangen werden können“9. Der Papst hält ganz klar an der Überzeugung fest, dass das Priestertum den Männern vorbehalten ist – „als Zeichen Christi, des Bräutigams, der sich in der Eucharistie hingibt“10. Diese Entscheidung der Kirche steht „nicht zur Diskussion“; sie kann – das gibt Franziskus freimütig zu – „Anlass zu besonderen Konflikten geben, wenn die sakramentale Vollmacht zu sehr mit der Macht verwechselt wird“11. Wenn wir von „priesterlicher Vollmacht“ sprechen, befinden wir uns „auf der Ebene der ‚Funktion‘ und nicht...