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Die strafrechtliche Verantwortlichkeit faktischer Vertretungsorgane bei Kapitalgesellschaften.

AutorBernd Groß
VerlagDuncker & Humblot GmbH
Erscheinungsjahr2010
ReiheSchriften zum Strafrecht 182
Seitenanzahl192 Seiten
ISBN9783428523344
FormatPDF
KopierschutzWasserzeichen
GerätePC/MAC/eReader/Tablet
Preis69,90 EUR
Ziel des Autors ist es zu klären, ob faktische Organe nach dem geltenden Recht strafbar sein können. Bernd Groß zeigt, dass die strafrechtliche Organeigenschaft nicht anhand der faktischen Betrachtungsweise festgestellt werden kann. Einige Strafnormen geben aber Raum zur Erfassung der Hintermänner. Es wird aufgezeigt, dass faktische Geschäftsführer unter das GmbHG zu subsumieren sind. Die Ausdehnung der Untersuchung auf Vorstände macht deutlich, dass dieser Ansatz zu einer (normabhängigen) unterschiedlichen Behandlung führt. Ferner wird der Frage nachgegangen, wie ein faktischer Geschäftsführer zu bestimmen ist, wobei die Herleitung sich an den gesellschaftsrechtlichen Bestimmungen orientiert. Im Anschluss wird erörtert, was diese Ergebnisse für die Strafbarkeit faktischer Organe im Einzelfall bedeuten. Hierbei wird die Untersuchung anhand von insolvenznahen Delikten vorgenommen.

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Inhaltsverzeichnis
Vorwort8
Inhaltsverzeichnis10
I. Einleitung14
II. Rechtlicher Hintergrund und Anwendungsbereich22
1. Rechtlicher Hintergrund22
a) Gesellschaftsrechtliche Voraussetzungen einer wirksamen Organbestellung22
aa) Wirksame Bestellung des GmbH-Geschäftsführers22
bb) Gesellschaftsrechtliche Voraussetzungen einer wirksamen Vorstandsbestellung25
b) Faktische Verhältnisse im deutschen Recht27
aa) Faktische bzw. fehlerhafte Gesellschaft27
bb) Faktische Vertragsverhältnisse30
cc) Faktische Betrachtungsweise im Steuerrecht31
c) Die Problematik der faktischen Organe34
2. Anwendungsbereich35
a) Nichtiger Bestellungsakt37
b) Nichtige Gesellschaft38
c) Unterbliebener Bestellungsakt39
III. Begründungsansätze für die Strafbarkeit faktischer Organe in Rechtsprechung und Literatur43
1. Die Entwicklung der Rechtsprechung43
a) Entscheidungen des Reichsgerichts43
aa) RGSt 16, 26944
bb) RGSt 43, 40744
cc) RGSt 64, 8145
dd) RG, JW 1934, 69645
ee) Zusammenfassung der reichsgerichtlichen Rechtsprechung zu faktischen Gesellschaftsorganen46
b) Entscheidungen des Bundesgerichtshofs46
aa) BGHSt 3, 3246
bb) BGHSt 21, 10148
cc) BGHSt 31, 11849
dd) BGH, StV 1984, 46151
ee) BGHSt 46, 6251
ff) BGH, NStZ 2002, 54755
c) Zusammenfassende Auswertung der Rechtsprechung56
2. Begründungen für und gegen die Strafbarkeit „faktischer Organe“ in der Literatur58
a) Faktische Betrachtungsweise58
b) Garantentheorien60
aa) Garantenstellung faktischer Organe aufgrund der tatsächlichen Herrschaft über das Unternehmen61
bb) Organverantwortlichkeit kraft faktischer Übernahme der Geschäftsführerstellung62
c) Rechtsmissbrauch als Begründung der Einbeziehung faktischer Organe in die Strafbarkeit63
d) Autoren, die die Einbeziehung faktischer Geschäftsführer in die Strafbarkeit ablehnen64
aa) Bestellung zum Gesellschaftsorgan durch konkludentes Verhalten64
bb) Konsequente Ablehnung der Einbeziehung faktischer Organe in die Strafbarkeit67
(1) Verstoß gegen das Analogieverbot68
(2) Die Regelung des § 14 Abs. 3 StGB als Grenze der Einbeziehung faktischer Organe71
(3) Verstoß gegen den Bestimmtheitsgrundsatz als Argument gegen die Anwendung von Strafnormen auf „faktische Organe“72
IV. Beurteilung der einzelnen Argumente und eigener Lösungsansatz74
1. Das Analogieverbot als Argument gegen die Strafbarkeit faktischer Organe74
a) Sinn und Zweck der Norm als Grenze des strafrechtlichen Analogieverbots76
b) Wortlaut als Grenze des Analogieverbotes82
c) Eigene Stellungnahme83
d) Geltungsbereich des Analogieverbotes86
e) Möglichkeit der Strafbarkeitserweiterung durch zivilrechtliche Analogie87
2. Sperrwirkung des § 14 Abs. 3 StGB88
a) Wirkung des § 14 Abs. 3 StGB89
b) Auswirkung auf die Sondertatbestände90
c) Ergebnis zur Reichweite des § 14 Abs. 3 StGB92
3. Zusammenfassende Bewertung der einzelnen Lösungsansätze92
a) Faktische Betrachtungsweise92
b) Garantentheorien94
c) Rechtsmissbrauch als Begründung für die Erweiterung des Normadressatenkreises97
aa) Der Rechtsmissbrauch im deutschen Recht98
bb) Faktische Organe als Fallgruppe des Rechtsmissbrauchs99
cc) Übertragbarkeit des Rechtsmissbrauchsgedankens auf das Strafrecht100
(1) Einschränkungen des Notwehrrechts102
(2) Actio libera in causa105
(3) Rechtsmissbrauch im Umweltstrafrecht107
dd) Zusammenfassung zum Rechtsmissbrauch108
d) Faktische Geschäftsführung ablehnende Autoren109
e) Argumente gegen die Strafbarkeit faktischer Geschäftsführer aus der Konzeption des GmbHG113
aa) § 82 Abs. 1 Nr. 5 GmbHG113
bb) § 84 Abs. 1 Nr. 1 GmbHG114
4. Eigener Lösungsansatz115
a) Allgemeines zu den Auslegungsmethoden118
aa) Grammatische Auslegung118
bb) Teleologische Auslegung119
(1) Subjektive Theorie zur Ermittlung des Sinnes und Zwecks einer Norm119
(2) Objektive Theorie zur Ermittlung von Sinn und Zweck einer Norm119
(3) Stellungnahme120
cc) Anwendung auf faktische Organe120
(1) Auslegung des Begriffs „Geschäftsführer“121
(2) Auslegung des Vorstandsbegriffes123
dd) Weiterführende Auslegung des Geschäftsführerbegriffs124
V. Der Begriff des faktischen Geschäftsführers128
1. Herleitung von Kriterien faktischer Geschäftsführung128
a) Wege zur Herleitung von Kriterien für faktische Geschäftsführer129
b) Auswirkungen auf den Geschäftsführerbegriff131
aa) Vertrag als Grundlage der Strafbarkeit faktischer Geschäftsführer133
bb) Zuständigkeit für den Abschluss von Anstellungsverträgen134
c) Umsetzung in der Praxis134
2. Objektive Kriterien zur Bestimmung faktischer Geschäftsführung137
a) Wahrnehmung von Geschäftsführungsaufgaben / Überragende Stellung in der Gesellschaft138
aa) Geschäftsführungsaufgaben138
(1) Bestimmung der Unternehmenspolitik140
(2) Unternehmensorganisation141
(3) Einstellung und Entlassung von Mitarbeitern und Ausstellen der Zeugnisse142
(4) Gestaltung der Geschäftsbeziehungen zu Vertragspartnern der Gesellschaft einschließlich der Vereinbarung von Vertrags- und Zahlungsmodalitäten143
(5) Entscheidung über Steuerangelegenheiten144
(6) Verhandlungen mit Kreditgebern145
(7) Steuerung von Buchhaltung und Bilanzierung146
(8) Höhe des Gehaltes147
(9) Völlige Identifikation mit dem Unternehmen147
(10) Zusammenfassung Geschäftsführertätigkeit148
bb) Mitgeschäftsführung / Überragende Stellung150
(1) Faktische Geschäftsführung nur bei überwiegender Stellung151
(2) Nebeneinander von bestelltem und faktischem Geschäftsführer151
b) Handeln mit Außenwirkung153
c) Dauer des Organhandelns154
d) Zusammenfassung155
VI. Übertragung der Untersuchungsergebnisse auf die in Betracht kommenden Normen157
1. Allgemeines zu Insolvenzstraftaten157
a) Begriffsbestimmung157
b) Krisenmerkmale158
2. Die Strafbarkeit des faktischen Geschäftsführers nach § 266 a StGB160
a) Der faktische Geschäftsführer als Adressat des § 266 a StGB160
b) Lösung über § 14 Abs. 2 StGB161
c) Ergebnis164
3. Die Strafbarkeit des faktischen Geschäftsführers gemäß § 84 I Nr. 2 i.V. m. § 64 I GmbHG164
a) Adressat / Begriff des Geschäftsführers165
b) Fehlende Befugnis zur Antragstellung165
aa) Insolvenzantragsrecht verneinende Ansichten166
bb) Insolvenzantragpflicht des faktischen Geschäftsführers166
cc) Lösungsansatz von K. Schmidt167
dd) Eigene Stellungnahme167
c) Ergebnis168
VII. Auswirkung der bisherigen Untersuchung auf verschiedene Personenkreise169
1. Allein- oder Mehrheitsgesellschafter, die auf die Geschäftsführung intensiven Einfluss nehmen169
2. Geschäftspartner und Unternehmensberater170
3. Einseitige Usurpation der Geschäftsführung / Notwendigkeit des Einverständnisses der Gesellschafter171
VIII. Die Strafbarkeit des institutionellen Organs, das tatsächlich kaum oder überhaupt keine Organaufgaben wahrnimmt (Strohmann)174
1. Der Strohmann als Adressat der Strafnormen175
2. Straffreiheit des Strohmannes175
3. Würdigung der Argumente / Ergebnis176
IX. Zusammenfassung in Thesen179
Literaturverzeichnis183
Sachwortverzeichnis192

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