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Erfolgszurechnung in der Strafzumessung

Die verschuldeten Auswirkungen der Tat gemäß § 46 Abs. 2 StGB in einer regelgeleiteten Strafmaßlehre

AutorThomas Grosse-Wilde
VerlagMohr Siebeck
Erscheinungsjahr2017
ReiheStudien und Beiträge zum Strafrecht 10
Seitenanzahl685 Seiten
ISBN9783161545153
FormatPDF
KopierschutzDRM
GerätePC/MAC/eReader/Tablet
Preis109,00 EUR
Das Erfolgsunrecht der Tat gehört neben der Vorstrafenbelastung und dem Geständnis des Täters zu den wichtigsten Strafzumessungsfaktoren. Welche Tatsachen zum Erfolgsunrecht einer Straftat gehören und welche objektiven und subjektiven Zurechnungsmaßstäbe gelten, ist bis heute umstritten. Eine monographische Untersuchung der verschuldeten Auswirkungen der Tat i.S.v. § 46 Abs. 2 StGB fehlt bisher, die höchstrichterliche Rechtsprechung ist diffus. Anhand dutzender Fälle entwickelt Thomas Grosse-Wilde ein eigenständiges Zurechnungsmodell für das strafzumessungsrechtliche Erfolgsunrecht einer Straftat und die 'haftungsausfüllende Kausalität'. Die Arbeit gliedert sich in zwei Teile: Im ersten umfassenden Teil werden allgemeine Fragen des Strafzumessungsrechts erörtert und eine rechtstheoretische (Re-)Konstruktion der Strafmaßentscheidung entworfen. Der zweite Teil widmet sich im Detail mit vielen Beispielen der Auslegung der 'verschuldeten Auswirkungen der Tat' gemäß § 46 Abs. 2 StGB. Die vorliegende Arbeit wurde von der Akademie der Wissenschaften und Literatur Mainz mit der Joachim Vogel-Gedächtnismedaille 2019 ausgezeichnet.

Geboren 1980; Studium der Rechtswissenschaft an den Universitäten Passau, Bonn und Helsinki; Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Strafrechtlichen Institut der Universität Bonn; Referendariat im OLG-Bezirk Köln; 2013 Zweites Staatsexamen; 2014 Visiting scholar am Chicago-Kent College of Law, Illinois Institute of Technology (IIT); seit 2015 Akademischer Rat am Strafrechtlichen Institut der Universität Bonn.

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Inhaltsverzeichnis
Cover1
Vorwort8
Inhaltsverzeichnis10
Einleitung20
1. Teil28
Kapitel I: Über Straftheorien und Strafzumessungstheorien28
I. Einleitung28
II. „Vereinigungstheorien“ und „mixed theories of justification“30
III. Recht und Moral in Straftheorie und Strafzumessungstheorie32
1. Straftheorien als moralische oder rechtliche Theorien?33
2. Rechtspositivismus und moralische Rechtfertigung34
3. Zwischenfazit40
IV. John Rawls’ Two Concepts of Rules40
1. Der Begriff der Strafe und der Vorwurf eines „definitional stop“45
2. Konstitutive vs. regulative Regeln?47
3. Erfolgshaftung und Utilitarismus48
V. Handlungsmoral und Institutionenmoral51
VI. Deontologische Rechtfertigung der Institution Strafe?55
VII. Die „innere Moralität“ des Rechts und retributiv-deontologische Theorien59
VIII. Das eigentliche moralische Problem der retributiv-deontologischen Straftheorien61
IX. Deontologische Strafbegründung als bloße Strafermöglichungstheorie?63
X. Konsequentialismus und Institutionenmoral66
XI. Roxins „präventive Vereinigungstheorie“ und Nozicks Idee der „side contraints“68
XII. Strafbegründungsprinzipien und Strafzumessungsentscheidungen71
XIII. Einwände gegen eine pluralistische Straftheorie76
1. Verstoß gegen die Menschenwürde durch mittelbare Einbettung eines einzelnen Bestrafungsaktes in eine allgemeine Strafpraxis?76
2. „Intoleranz“ der Schuldvergeltung gegenüber anderen Strafzwecken?78
3. Maßlosigkeit eines zweckfrei verstandenen Strafmaßes im Einzelfall?78
XIV. Ergebnis82
Kapitel II: Die „Theorienfamilie“ der tatproportionalen Strafzumessung84
I. Einleitung84
II. Die Evaluierung des Erfolgsunrechts nach dem Einschnitt in die Lebensqualität des Opfer89
1. Die Unmöglichkeit einer Ordinalskala für alle Individualdelikte89
2. Probleme bei der Erklärung von Strafrahmen93
3. Die Unterkomplexität einer rein viktimologischen (Erfolgs-) Unrechtsbestimmung97
a) „Krankenwagendiebstahls“-Fall99
b) „Untreue-Wettbewerbsverzerrungs“-Fall100
4. Enttäuschte Hoffnungen als Erfolgsunrechts-Dimension?101
5. Problem bei der Evaluierung von „egoistischen vs. altruistischen“ Handlungen104
6. Einheitliche Maßstäbe für Individual- und Kollektivdelikte?108
III. Die Überschätzung der Strafzweckantinomien für die gegenwärtige Unbestimmtheit der Strafzumessungspraxis109
IV. Fazit111
Kapitel III: Das Verhältnis von Unrecht und Schuld aus der Perspektive der Strafzumessungsdogmatik und die Strafzumessungsschuld114
I. Schuld als objekt- oder metasprachlicher Ausdruck?115
II. Steigerbarkeit der Schuld und ihre Abhängigkeit vom Tatunrecht119
III. Das Unrechtsbewusstsein als materialer und steigerbarer Schuldvorwurf?121
IV. Reine Schuldmerkmale?127
V. Strafzumessungsschuld als überflüssiger Begriff?131
Kapitel IV: Die Relevanz des Erfolges und von Handlungsfolgen für die Strafzumessungsschuld135
I. Einleitung135
II. Hirschs vorrechtlicher Handlungsbegriff und Gardners Sprachargument141
III. „Kantian thought“? – Das „Symmetrieargument“ der Zurechnung guter und schlechter Handlungsfolgen143
IV. Das Kontroll- und Zufallsargument147
V. Das empirische Opferschutzargument154
VI. Jakobs Obliegenheitsargument und Lewis Bestrafungslotterie155
VII. Das subjektive Recht des Opfers einer Straftat auf Folgenberücksichtigung161
VIII. Ergebnis167
Kapitel V: Der Partikularismus der Strafzumessungspraxis im Widerstreit mit dem Universalisierbarkeitspostulat als Grundkonsens des juristischen Diskurses168
I. Einleitung168
II. Der ethische Partikularismus und das Universalisierbarkeitspostulat169
III. Regelorientierung vs. Schuldprinzip?173
IV. Regelskeptizismus179
Kapitel VI: Regelbildung für die Strafzumessung – eine normentheoretische (Re-)Konstruktion der Strafzumessungsentscheidung184
I. Puppes Strafzumessungsnormen-Modell und Kochs Ermessensmodell185
II. Frischs Strafzumessungsmodell – die Schuldstrafe als unbestimmter Rechtsbegriff?197
III. Kuhlens „fallgebundene Ähnlichkeitsregeln“ und „Prima facie“-Regeln200
IV. Die Operationalisierung des Strafzumessungsnormenmodells anhand von Fallbeispielen205
1. BGHSt 52, 84 – Tatschuldobergrenzen für Bagatelltaten von Rückfalltätern?205
2. Die Reaktion der Rechtswissenschaft210
3. BGHSt 53, 71 – Tatschulduntergrenzen für Steuerhinter-ziehungen großen Ausmaßes217
a) Der Gewaltenteilungseinwand und das Gebot richterlicher Unabhängigkeit222
b) Der Willkür-, Dezisionismus- und Unbestimmbarkeits-einwand225
c) Der Schematismus-, Taxenwesen-, Mathematisierungseinwand228
d) Der Einwand der Überbetonung des Erfolgsunrechts230
e) Der Steuerungs- und Präventionseinwand230
4. Die Vorsatzformen als Beispiel für nicht-numerische Prima facie-Regeln232
5. Weitere Potentiale der Regelbildung – Geständnis und Rückfall im allgemeinen235
V. Die Grenzen der Regelbildung in der Strafzumessung240
VI. Wer soll Autor und damit Motor der Regelbildung in der Strafzumessung sein?243
VII. Seitenblicke: Die Entwicklung der Schmerzensgeldrechtsprechung im Vergleich zur Strafzumessung und das Recht der Ordnungswidrigkeiten249
VIII. Fazit – Auf dem Weg zu einem Besonderen Teil des Strafzumessungsrechts mithilfe von Prima facie-Regeln251
2. Teil256
Einleitung: Problemaufriss der verschuldeten Auswirkungen der Tat256
Kapitel I: Der Vorwurf der indirekten Bestrafung und die Normvalenz von Art. 103 Abs. 2 GG in der Strafzumessung260
I. Einleitung260
II. Zum Wortlaut des § 46 Abs. 2 StGB263
III. Die Normvalenz von Art. 103 Abs. 2 GG in der Strafzumessung266
IV. Der Vorwurf der „indirekten Bestrafung“ im Widerspruch zur Berücksichtigungsfähigkeit von „Zielen des Täters“276
Kapitel II: Die objektiven Zurechnungskriterien der neueren höchstrichterlichen Rechtsprechung zu den verschuldeten Auswirkungen der Tat und das zeitgenössische Schrifttum279
I. Der „Heroinabgabefall“ BGHSt 37, 179 als Beginn der Implementierung der Lehre(n) vom Schutzzweck der Norm in die Strafzumessung?281
II. Die divergierende neuere höchstrichterliche Rechtsprechung283
III. Die Einschätzung im Schrifttum zu der neueren höchstrichterlichen Rechtsprechung287
IV. Die objektiven Zurechnungskriterien des Schrifttums292
1. Frischs Adäquanzurteil und seine Vorläufer292
2. Frischs Schutzzweck-Erwägungen299
3. Bloys „streng rechtsgutsbezogener“ Ansatz305
4. Hörnles Einschnitt in die Lebensqualität und die „Appellfunktion von Normen“312
5. Stahls Verweis auf die Strafrahmen als kontinuierliche Schwereskala und die h.M. zur ungleichartigen Idealkonkurrenz317
V. Fazit321
Kapitel III: Puppes innertatbestandliche Zurechnungslehre („haftungsbegründende Kausalität“)323
I. Einleitung323
II. Die Puppe’sche Kausalitätslehre – „in einer Nussschale“326
1. Die Einzelursache als notwendiger Bestandteil einer hinreichenden Minimalbedingung326
2. Das Kausalgesetz327
3. Das Erfordernis der Minimalbedingung329
4. Die Ausscheidung von Ersatzursachen334
5. Zusammenfassung336
6. Die Möglichkeit mehrerer instantiierter hinreichender (Minimal-) Bedingungen337
III. Die Kausalität der Sorgfaltspflichtverletzung338
1. „Pistolen“-Fall341
2. „Rattengift“-Fall342
3. „Pistolenkugel“-Fall343
4. „Schiffskapitän“-Fall343
IV. Die normativen Gründe für das Erfordernis der Kausalität der Sorgfaltspflichtverletzung344
V. Weitere Kriterien der Erfolgszurechnung346
VI. Einwände gegen ein solches Zurechnungsmodell352
1. „Werturteile können nichts verursachen“352
2. „Was ist eine Sorgfaltspflichtverletzung?“353
3. „Unerlaubte Gefahr als Zirkelschluss“?355
4. „Naiver strafrechtlicher Naturalismus?“355
5. „Dispositionale Handlungs(un-)fähigkeit kann nichts verursachen?356
6. Konfundierung von „Zurechnungsgegenstand“ und „Zurechnungsgrund“356
VII. Fazit360
Kapitel IV: Die außertatbestandliche Zurechnungslehre („haftungsausfüllende Kausalität“)363
I. Analyse des Kriteriums der „Kausalität der Tatbestandsverwirklichung“364
1. „Umweltschaden“-Trunkenheitsfahrt-Fall369
2. Untauglicher Versuchsfall369
3. Der „Bismarck“-Fall (Paparazzi I)370
4. Der „Lady Diana“-Fall (Paparazzi II)372
II. Welche Elemente der tatbestandsmäßigen Eigenschaften der Handlung müssen in der Kausalerklärung vorkommen?374
1. Die überschießenden Innentendenzen?374
2. Vorsatz oder Fahrlässigkeit?379
3. Die objektiven Eigenschaften der tatbestandsmäßigen Handlung381
4. Die Paralleldiskussion um die Bestimmung des Verfallsgegenstandes gem. § 73 Abs. 1 Satz 1 StGB383
III. Das Durchgängigkeitserfordernis384
IV. Mögliche Einwände gegen das Durchgängigkeitserfordernis389
V. Anwendungsfälle für Schutzzweckerwägungen?393
1. Dürfen nur „unrechtsverwandte Tatsachen“ schulderhöhend zugerechnet werden?393
2. Rekurs auf gesetzgeberische Zweckklauseln?395
VI. Die Drittschadensproblematik – Zugleich eine Neubestimmung des Opferbegriffs für das Strafzumessungsrecht398
1. Der „Bundesligawettskandal“-Fall (Fall „Hoyzer“)399
2. Weitere Einwände gegen die Einbeziehung von Drittschäden406
a) Der Einwilligungseinwand406
b) Der Strafantragseinwand407
c) Anerkennung eines subjektiven Rechts durch Berücksichtigung in der Strafzumessung?410
d) Folgerungen für die Bestimmung des Opferbegriffs und die „Schockschadens“-Problematik412
3. Die Drittschadensproblematik in der Strafzumessung als Ausfluss unterschiedlicher Grundverständnisse vom strafrechtlichen Unrecht418
VII. Zusammenfassung426
Kapitel V: Das Erfolgsunrecht in der strafzumessungsrecht-lichen Folgenzurechnung429
I. Grundlagen433
II. „Enttäuschte Liebe“ und „enttäuschte Hoffnungen“ als Bestandteil des Erfolgsunrechts?435
III. „Immaterielle Genugtuung“ als Strafschärfungsgrund in Ausnahmefällen?446
IV. Strafrechtliches Erfolgsunrecht vs. zivilrechtliches Erfolgsunrecht448
1. Vertragsunrecht449
2. Spezifisch strafrechtliche Wertungen449
3. „Fangprämie“450
4. Fazit452
V. Alternative Bestimmungen des Erfolgsunrechts453
1. „unfair advantage“-Modelle/„Fairness“-Theorien453
2. (Güter-)Vorteile gegenüber dem Opfer?459
3. Generalpräventive Ausdeutungen eines „Normgeltungs-“/ „intellektuellen Verbrechensschadens“462
a) Jakobs changierende Stellungnahmen zur Strafzumessung462
b) Der Fall Hoeneß als Paradigma für einen fehlenden gesellschaftlichen Diskurs und Konsens zum Strafmaß468
c) Die Strafschärfung für „Normgeltungsschäden“ als Strafe für fremde Schuld475
d) Ein diskursiver Schuldbegriff und die Möglichkeit von Kollektivzurechnungen484
e) Die Möglichkeit der Strafschärfung durch nachfolgende Straftaten Unbeteiligter aufgrund der Ingerenzgarantenstellung des Ersttäters486
f) Ein funktionaler strafzumessungsrechtlicher Beendigungsbegriff der Tat488
g) Kein Zurechnungsausschluss bei Vorsatztaten Dritter, sofern die tatbestandliche Sorgfaltspflichtverletzung vor solchen schützen soll495
h) Zusammenfassung498
VI. Ausnahmefälle der Berücksichtigungsfähigkeit „enttäuschten Normvertrauens“?499
Kapitel VI: Die subjektiven Zurechnungskriterien der verschuldeten Auswirkungen der Tat510
I. Eine kleine Geschichte der Erfolgszurechnung in der Strafzumessung512
1. Unterschiede zu der Entwicklung der erfolgsqualifizierten Delikte und besonders schweren Fälle513
2. Das Problembewusstsein hinsichtlich außertatbestandlicher Auswirkungen516
3. Die Entscheidung des Großen Senates BGHSt 10, 259517
II. Die neuere höchstrichterliche Rechtsprechung zur subjektiven Zurechnung der Auswirkungen der Tat520
1. „Vorhersehbarkeit“520
2. Die Vermengung mit anderen Kriterien523
3. Die Unklarheit des deskriptiven Gehalts der Vorhersehbarkeit526
4. Ein normativer Gehalt der Vorhersehbarkeit?529
a) Intentionale Vermeidbarkeit der Strafbarkeit?530
b) Die verschuldeten Auswirkungen der Tat als bloßer Verstärker der Gegenmotivation?531
c) Fairness- und Gerechtigkeitsgründe?534
III. Der Fahrlässigkeitsmaßstab im Strafzumessungsrecht536
1. Der „Mingvasen-Notwehrfall“536
2. Der „Reisekoffer-Diebstahlsfall“539
3. Der „Christstollen-Diebstahlsfall“544
4. Fazit546
IV. Einwände550
1. „versari“-Haftung?550
a) Der Vertrauensgrundsatz550
b) Handeln mit aktuellem Unrechtsbewusstsein553
c) Zwischenfazit554
2. Privilegierung des planvoll handelnden Täters?555
3. „Crimen culpae“?556
4. Der Unbestimmtheitseinwand557
V. Exkurs: Die eigenverantwortliche Selbstgefährdung des Opfers558
1. Der Tatbeteiligte als Opfer?558
a) Schäden bei Tatbeteiligten559
b) „Verstrickung Dritter“ als verschuldete Auswirkungen der Tat?561
2. Die eigenverantwortliche Selbstgefährdung des Opfers564
VI. Fazit zu den Minimalbedingungen der subjektiven Zurechnung569
VII. Vorsatz oder Fahrlässigkeit für die Zurechnung „innertatbestandlicher Tatfolgen“?571
1. Das Verhältnis von Vorsatz und Fahrlässigkeit573
2. Die Einbeziehung fahrlässiger Vermögensschäden als Verstoß gegen das Schuldprinzip?580
3. Frischs normlogischer Einwand gegen die Einbeziehung fahrlässiger Vermögensschäden583
4. Hörnles Verantwortungsdialog mit dem Vorsatztäter585
5. Fazit588
Kapitel VII: Sonderprobleme der Erfolgszurechnung in der Strafzumessung589
I. „Hassverbrechen“ und verschuldete Auswirkungen der Tat589
1. Größere physische oder psychische Schäden für die Primäropfer von Hassverbrechen als Grund der Strafschärfung?591
2. Hassverbrechen als Angriff auf alle Mitglieder einer Minderheit oder Verursachung eines größeren Sozialschadens?595
3. Handlungsgründe als Straferschwerungsgründe599
a) Gesinnungsstrafrecht?599
b) Schuld als „Andershandelnkönnen“?602
c) Verhaltens- und Sanktionsnormen603
d) Ausdrückliche Strafschärfungen für Hassverbrechen als „Systembruch“?606
e) Die Transitivität von Straferschwerungsgründen607
f) Vernachlässigte Probleme von Strafschärfungen für Hassverbrechen608
4. Fazit611
II. Teilnahme und verschuldeten Auswirkungen der Tat613
1. Die Zurechnung fahrlässig kausierter „Exzesse“ anderer Beteiligter614
2. Die Unrechtsakzessorietät der Teilnahme als strenge Obergrenze für die Strafzumessung?619
Zusammenfassung und Ausblick623
Literaturverzeichnis634
Sachregister680

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