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E-Book

Gesellschafterfremdfinanzierte Auslandsgesellschaften

Kollisionsrechtliche Behandlung des Gesellschafterdarlehensrechts

AutorBenjamin Schilpp
VerlagMohr Siebeck
Erscheinungsjahr2017
ReiheVeröffentlichungen zum Verfahrensrecht 137
Seitenanzahl342 Seiten
ISBN9783161550690
FormatPDF
KopierschutzDRM
GerätePC/MAC/eReader/Tablet
Preis94,00 EUR
Infolge der EuGH-Urteile 'Centros', 'Überseering' und 'Inspire Art' wurde es möglich, Unternehmen mit Hauptsitz in Deutschland in der Rechtsform eines anderen EU-Mitgliedstaates zu betreiben, etwa als englische Limited. Seitdem stehen Rechtswissenschaft und -praxis vor der Aufgabe, neue Lösungen für den Umgang mit solchen Auslandsgesellschaften zu finden. So überführte der Gesetzgeber 2008 mit dem MoMiG das Gesellschafterdarlehensrecht insgesamt ins Insolvenzrecht und gestaltete es rechtsformneutral aus, um auch Auslandsgesellschaften zu erfassen. Wurde dieses Ziel kollisionsrechtlich erreicht? Benjamin Schilpp qualifiziert das Gesellschafterdarlehensrecht ausgehend von den zuvor ermittelten Funktionen und Wertungen des materiellen Rechts und arbeitet die Konsequenzen für die Anwendung der Kollisionsnormen der EuInsVO und des autonomen Internationalen Insolvenzrechts auf.

Geboren 1987; Studium der Rechtswissenschaften an der Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg; 2012 Erste Juristische Staatsprüfung; 2016 Promotion (Universität Heidelberg, gefördert durch die Studienstiftung des deutschen Volkes); seit 2015 Rechtsreferendar am LG Heidelberg.

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Inhaltsverzeichnis
Cover1
Vorwort8
Inhaltsübersicht10
Inhaltsverzeichnis12
Abkürzungsverzeichnis22
A. Einleitung26
I. Problemaufriss und Ziele der Arbeit27
II. Eingrenzung des Untersuchungsgegenstands29
III. Gang der Untersuchung30
B. Das Gesellschafterdarlehensrecht31
I. Entwicklung des Gesellschafterdarlehensrechts31
1. Lückenschluss im Gläubigerschutzsystem durch die Rechtsprechung – die sog. Rechtsprechungsregeln32
2. Kodifizierung durch die GmbH-Novelle 1980 – die sog. Novellenregeln33
3. Zweisäuliges Eigenkapitalersatzrecht35
4. Weitere Entwicklungen36
5. Einschneidende Änderungen durch das MoMiG37
a. Nichtanwendungsbefehl hinsichtlich der Rechtsprechungsregeln ??????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????38
b. Verlagerung des gesamten Regelungskomplexes in die Insolvenzordnung mit Ergänzungen im AnfG, rechtsformneutrale Ausgestaltung39
c. Aufgabe des Merkmals „eigenkapitalersetzend“39
II. Die Regelungen des Gesellschafterdarlehensrecht nach dem MoMiG??????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????40
1. Tatbestandliche Grundkonstanten, persönlicher Anwendungsbereich??????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????40
2. Nachrang und Anfechtbarkeit in der Insolvenz41
3. Regelungen zu den gesellschafterbesicherten Drittforderungen in der InsO42
4. Kleinbeteiligungs- und Sanierungsprivileg43
5. Regelungen des AnfG43
6. Kein präventives Auszahlungsverbot mehr43
7. Die Sonderregelung für die früher sog. „eigenkapitalersetzende Nutzungsüberlassung“ in § 135 III InsO44
III. Wertungskonzept des Gesellschafterdarlehensrechts: Legitimationserwägungen und Normzweck45
1. Finanzierungsfolgenverantwortung im Eigenkapitalersatzrecht ????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????46
a. Einzelerwägungen zur Begründung der Finanzierungsfolgenverantwortung47
b. Grundgedanke der Finanzierungsfolgenverantwortung und Kritik am Begriff50
2. Wertungsgrundlage der reformierten Regelungen51
a. Keine bzw. unzureichende wertungsmäßige Rechtfertigung ??????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????52
b. Ansätze im Sinne einer Finanzierungsfolgenverantwortung52
aa. Unveränderte Finanzierungsfolgenverantwortung52
bb. Gewandelte bzw. fortentwickelte Finanzierungsfolgenverantwortung54
c. Widerlegliche Vermutung der Insolvenzreife56
d. Haftung für Insolvenzverschleppungsbeitrag57
e. Sanktion der nominellen Unterkapitalisierung59
f. An die Haftungsbeschränkung anknüpfende Ansätze60
aa. Missbrauch der Haftungsbeschränkung60
bb. Ausgleich für die Haftungsbeschränkung61
g. An das Näheverhältnis anknüpfende Ansätze63
aa. Doppelrolle des Gesellschafters63
bb. Risikoausgleich64
cc. Steuerungsfunktion des Eigenkapitalrisikos66
dd. Informationsvorsprung des Gesellschafters66
h. Kombinationsansätze67
i. Standpunkt der höchstrichterlichen Rechtsprechung68
j. Stellungnahme69
aa. Zum Vorschlag der konzeptionellen Trennung und zur Miteinbeziehung der Tatbestände des AnfG70
bb. De lege lata untaugliche Erklärungsansätze72
cc. Auswertung der Gesetzesbegründung73
dd. Zu klärende Detailpunkte75
ee. Zur unveränderten Fortgeltung der75
(1) Konstruktive Bedenken76
(2) Historische Bedenken gegen eine Krisenvermutung ??????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????77
(3) Bedenken in Anbetracht des geänderten Handlungsanreizes78
(4) Bedenken angesichts der Anfechtungsfrist des § 135 I Nr. 1 InsO79
(5) Untaugliche historische und verfassungsrechtliche Begründungselemente80
(6) Ergebnis81
ff. Zur gewandelten Finanzierungsfolgenverantwortung, Vermutung der Insolvenzreife, Haftung für Insolvenzverschleppungsbeitrag und dem Problem der nominellen Unterkapitalisierung81
gg. Zur Bedeutung der Haftungsbeschränkung für das Legitimations-und Wertungskonzept84
(1) Näheverhältnis ungeeignet als Erklärungsansatz84
(2) Haftungsbeschränkung als Tatbestandsmerkmal85
(3) Haftungsbeschränkung keine bloße Einschränkung des Anwendungsbereichs86
(4) Weitere Bezüge zur Haftungsbeschränkung88
(a) Bezug zur Haftungsbeschränkung der Ansätze vom Risikoausgleich oder -beitrag88
(b) Zusammenhang zur faktischen Aufgabe des gesetzlichen Mindestkapitals89
(5) Gesetzlicher Risikobeitrag als Begrenzung und Ausgleich für das Privileg der Haftungsbeschränkung90
hh. Überprüfung des erarbeiteten Wertungskonzepts93
(1) Vereinbarkeit mit den tatbestandlichen Grundkonstanten des Gesellschafterdarlehensrechts93
(2) Vereinbarkeit mit den Einzelregelungen des Gesellschafterdarlehensrechts93
(3) Zu weiteren Kritikpunkten am Ansatz an der Haftungsbeschränkung97
ii. Zusammenfassung der Ergebnisse zur Legitimations- und Wertungsgrundlage98
3. Ergebnis: geändertes Wertungskonzept99
IV. § 135 III InsO als Teil des Gesellschafterdarlehensrechts vor dem Hintergrund des entwickelten Wertungskonzepts?99
C. Das Internationale Insolvenzrecht nach der EuInsVO101
I. Entwicklung des Internationalen Insolvenzrechts101
1. Grundzüge der Entwicklung des Internationalen Insolvenzrechts ??????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????101
a. Ausgangspunkt in Deutschland: territoriale Abschottung102
b. Wende im deutschen Internationalen Insolvenzrecht und nationale Kodifikation des Internationalen Insolvenzrechts103
c. Europäische Vereinheitlichungsbemühungen und die EuInsVO????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????104
d. Reform der EuInsVO in den Jahren 2012–2015: EuInsVO 2017106
2. Entwicklung des Internationalen Insolvenzanfechtungsrechts und der Kollisionsregelungen zum Rang107
a. Entwicklung des Internationalen Insolvenzanfechtungsrechts ????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????107
aa. Diskussion in der Rechtswissenschaft107
bb. Rechtsprechung107
cc. Kodifikationsgeschichte108
(1) Nationale Regelungen108
(2) Internationale, vor allem europäische Regelungen110
b. Kollisionsrecht für die Rangordnung der Gläubiger111
aa. Nationale Regelungen111
bb. Internationale, vor allem europäische Regelungen112
3. Exkurs: Entwicklung des Internationalen Gläubigeranfechtungsrechts113
II. Allgemeines und Regelungssystematik114
III. Anwendungsbereich116
1. Sachlicher Anwendungsbereich116
2. Räumlicher Anwendungsbereich117
a. Drittstaatenbezug des Sachverhalts ausreichend118
b. Qualifizierter Mitgliedstaatenbezug des Sachverhalts erforderlich??????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????119
c. Differenzierung nach einzelnen Teilkomplexen121
d. Keine Anwendbarkeit der EuInsVO bei Vermögen in Drittstaat ??????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????121
e. Das EuGH-Urteil „Schmid“122
f. Relevanz für die vorliegende Problematik123
g. Verbleibende Problembereiche und Stellungnahme124
aa. Kein qualifizierter Mitgliedstaatenbezug für die internationale Zuständigkeit127
bb. Qualifizierter Mitgliedstaatenbezug für die Kollisionsnormen??????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????129
h. Zusammenfassung der Ergebnisse zum räumlichen Anwendungsbereich131
IV. Eröffnungszuständigkeit in der Insolvenz einer EU-Auslandsgesellschaft131
V. Die kollisionsrechtliche Generalklausel in Art. 4 EuInsVO und die Reichweite des Insolvenzstatuts133
1. Das Insolvenzrecht des Eröffnungsstaates – Grundgedanke des Art. 4 I EuInsVO133
a. Art 4 I EuInsVO als kollisionsrechtliche Generalklausel133
b. Gründe und Zweck der Geltung der lex fori concursus in Gestalt des Rechts am Mittelpunkt der hauptsächlichen Interessen134
2. Reichweite des Insolvenzstatuts135
a. Art 4 II 1 EuInsVO135
aa. Übertragung der Grundsätze aus dem EuGH Urteil „Gourdain“137
bb. Das EuGH-Urteil „Kornhaas“138
cc. Keine formelhafte Lösung140
b. Katalog des Art. 4 II 2 EuInsVO als Konkretisierung des Art. 4 I 1, II 1 EuInsVO141
VI. Art. 13 EuInsVO als Sonderregel für die Insolvenzanfechtung142
1. Geschichte dieser Norm143
2. Ratio der Norm144
3. Das „für die Rechtshandlung maßgebliche Recht“145
a. Methodischer Rahmen145
aa. Verordnungsautonome Auslegung oder Auslegung ausgehend vom nationalen Kollisionsrecht?145
bb. Auslegung nach der lex fori des angerufenen Gerichts oder nach der lex fori concursus?146
cc. Grundüberlegungen zum Vorgang der Qualifikation147
b. Rechtshandlungsbegriff149
c. Bestimmung des „für die Rechtshandlung maßgeblichen Rechts“??????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????150
aa. Differenzierungslehre150
bb. Schuldstatutslehre151
cc. Neuere differenzierende Schuldstatutslehre152
dd. Kritische Würdigung der Schuldstatutslehre und Streitentscheid153
(1) Art. 32 I Nr. 2 EGBGB a. F. bzw. Art. 12 I lit. b Rom I-VO??????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????153
(2) Parallele zum Bereicherungsrecht154
(3) Das „Streitgegenstands-Argument“ ????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????155
(4) Parallelität zu § 339 InsO156
(5) Erfüllungshandlungen unter Rechtsordnungen mit Einheitsprinzip156
(6) Bestimmung des Wirkungsstatuts hier und in anderen Fällen, historische Betrachtung158
(7) Grundsätzliche Bedenken gegen die Ermittlung des maßgeblichen Rechts der Rechtshandlung unter Rückgriff auf die Funktionsweise der Insolvenzanfechtungstatbestände160
(8) Weiter Rechtshandlungsbegriff162
(9) Erstreckung auf sonstige Unwirksamkeitsgründe162
(10) Gewährleistung des Vertrauensschutz163
ee. Ergebnis zur Bestimmung des „für die Rechtshandlung maßgeblichen Rechts“164
d. Problematik der Manipulierbarkeit, Rechtswahl bzw. anderweitig „gezieltes Schaffen einer Anknüpfung“164
aa. Binnensachverhalte Art. 3 III Rom I-VO164
bb. Eingriffsnormen165
cc. Wesentlich engere Verbindung gem. Art. 46 EGBGB165
dd. Wesentlich nähere Beziehung zum Recht des Staates der Verfahrenseröffnung165
ee. Insolvenzanfechtung der Rechtswahl oder der Veränderung der entscheidenden Anknüpfungspunkte165
ff. Fraudulöse Anknüpfung166
e. Exkurs: das „für die Rechtshandlung maßgebliche Recht“ bei grenzüberschreitender Zahlung167
aa. Bare Zahlungen167
bb. Unbare Zahlungen167
(1) SEPA-Überweisung168
(a) Vorüberlegungen168
(b) Bestimmung des „maßgeblichen Rechts“ i. S. v. Art. 13 EuInsVO169
(2) Lastschrift172
(a) Einzugsermächtigungslastschrift172
(b) SEPA Lastschriftverfahren177
(3) Ergebnis179
4. Regelungsmechanismus179
a. Rechtsfolge179
b. Bezug auf die konkrete Rechtshandlung und Einbeziehung sämtlicher Unwirksamkeitsgründe180
c. Form der Geltendmachung der Anfechtung Verjährungs-, Anfechtungs- und Ausübungsfristen181
aa. Diskurs über die Beachtung von Formvorschriften und Verjährungs-, Anfechtungs- und Ausübungsfristen des Wirkungsstatuts181
bb. EuGH-Urteil „Lutz“183
d. Darlegungs- und Beweislast184
e. Ergebnis185
5. Anwendungsbereich186
a. Räumlich186
b. Sachlich186
VII. Würdigung des Internationalen Insolvenzanfechtungsrechts der EuInsVO189
1. Nachteile einer kumulativen Anknüpfung189
2. Schutz der heimischen Rechtsordnung als untaugliches Argument??????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????190
3. Argumente für eine Maßgeblichkeit des Insolvenzstatuts190
a. Vergleich mit anderen Materien, die dem Insolvenzstatut unterfallen190
b. Erstreckung der Grundnorm auf die Insolvenzanfechtung als Konkurswirkung191
c. Einheitliche Anknüpfung zusammenhängender Fragen192
d. Gleichbehandlung aller Anfechtungsgegner192
e. Zweckmäßigkeitserwägungen193
f. Zweck der Insolvenzanfechtung194
g. Ergebnis197
4. Argumente für eine Maßgeblichkeit des Wirkungsstatuts197
a. Vertrauensschutz198
b. Wirkweise der Insolvenzanfechtung201
c. Gleichlauf mit der Einzelgläubigeranfechtung202
d. Vergleich mit anderen Unwirksamkeitsgründen203
e. Ergebnis204
5. Ergebnis204
D. Das Internationale Gesellschaftsrecht205
I. Entwicklung des Gesellschaftskollisionsrechts – Von der Sitztheorie über die Niederlassungsfreiheit zur Gründungstheorie für EU-Auslandsgesellschaften205
1. Ausgangspunkt: Sitz- und Gründungstheorie206
2. Das Urteil „Daily Mail“ als vermeintliche Bestätigung der Sitztheorie207
3. Die Urteile „Centros“, „Überseering“ und „Inspire Art“208
a. „Centros“208
b. „Überseering“209
c. „Inspire Art“210
d. Folgen für das Gesellschaftskollisionsrecht: Gründungstheorie im Bereich der unionsrechtlichen Niederlassungsfreiheit211
4. Weitergeltung der Sitztheorie für Drittstaaten214
5. Fortentwicklung der EuGH Rechtsprechung zur Niederlassungsfreiheit214
a. „Cartesio“, „National Grid Indus“ und „Sevic Systems“214
b. „Cadbury Schweppes“ und “Vale”: kein generelles “genuine link”-Erfordernis216
6. Wegzugsermöglichung für Kapitalgesellschaften durch das MoMiG??????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????218
7. Zwischenergebnis – aktueller Stand des Internationalen Gesellschaftsrechts218
II. Reichweite des Gesellschaftsstatuts219
E. Anwendbarkeit des Gesellschafterdarlehensrechts in der Inlandsinsolvenz von EU-Auslandsgesellschaften ??????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????221
I. Vorüberlegungen222
1. Präzisierung der kollisionsrechtlichen Fragestellung: Zuordnung zum Gesellschafts- oder Insolvenzstatut als Qualifikationsfrage222
2. Auslegung des Unionsrechts222
3. Getrennte Betrachtung der einzelnen Rechtsnormen?223
4. Qualifikation eines Rechtsinstituts224
5. Abgrenzung von Gesellschafts- und Insolvenzstatut225
II. Meinungsstand zur kollisionsrechtlichen Behandlung des Eigenkapitalersatzrechts229
1. Insolvenzrechtliche Qualifikation des gesamten Eigenkapitalersatzrechts229
2. Gesellschaftsrechtliche Qualifikation des gesamten Eigenkapitalersatzrechts231
3. Unterscheidung nach Rechtsprechungs- und Novellenregeln232
a. Eigenkapitalersatzcharakter als eigenständig anzuknüpfende, gesellschaftsrechtliche Vorfrage235
b. Eigenkapitalersatzcharakter als bloßes Tatbestandsmerkmal236
4. Doppelqualifikation237
III. Kollisionsrechtliche Behandlung des Gesellschafterdarlehensrechts unter der EuInsVO237
1. Stand der Diskussion238
a. Anwendbarkeit aufgrund insolvenzrechtlicher Qualifikation238
aa. Kollisionsrechtliche Erwägungen bei Azara242
bb. Kollisionsrechtliche Erwägungen bei Lüneborg243
cc. Kollisionsrechtliche Erwägungen bei Balke244
dd. Kollisionsrechtliche Erwägungen bei Clemens244
ee. Kollisionsrechtliche Erwägungen bei Koutsós245
b. Vereinzelte Berücksichtigung des Gesellschaftsstatuts über Art. 13 EuInsVO245
2. Würdigung und Kritik am bisher erreichten Diskussionsstand246
3. Kollisionsrechtliche Natur des Gesellschafterdarlehensrechts251
a. Insolvenzrechtliche Rechtsfolgen und Regelungstechnik252
b. Wertungsgrundlage des nationalen Rechtsinstituts252
c. Abgleich mit den Zwecken der Verweisungsnormen und ihrer Systembegriffe254
d. Zuordnung nach den weiteren vorgeschlagenen Abgrenzungsformeln257
e. Weitere relevante Gesichtspunkte für die kollisionsrechtliche Rechtsnatur257
aa. Gesellschafterdarlehensrecht „wirkt“ bereits vor dem Zeitpunkt materieller Insolvenz: präventiver, insolvenzferner Handlungsanreiz258
bb. Problematik der Sitzverlegung und Auslands-GmbH258
cc. Rechtsvergleich: beschränkte Aussagekraft des Vergleichs mit Gläubigerschutzregeln anderer Rechtsordnungen260
f. Ergebnis zur kollisionsrechtlichen Natur des Gesellschafterdarlehensrechts262
4. Folgen der ermittelten kollisionsrechtlichen Natur263
a. Keine Ansatzpunkte im Wortlaut der Katalogtatbestände263
b. Dennoch keine Anwendung der Katalogtatbestände264
aa. Wertneutralität des rechtstechnischen Katalogs264
bb. Kein Zusammenhang zu den klassischen Fällen der actio pauliana265
cc. Rückschluss aus Art. 13 EuInsVO266
dd. Problematik um die Abgrenzung von Insolvenz-und Gesellschaftsstatut stellt sich verschärft erst seit Centros, Überseering und Inspire Art267
ee. Keine durchgreifende Bedenken aus dem Gesichtspunkt der Rechtssicherheit und des „effet utile“268
ff. Keine Korrektur der erarbeiteten Wertungsgrundlage des materiellen Rechts auf Grund des gesetzgeberischen269
gg. Keine Berücksichtigung über Art. 13 EuInsVO270
(1) Dogmatische Bedenken270
(2) Praktische Bedenken271
(3) Ergebnis272
hh. Methodisch: Teleologische Reduktion272
c. Vorzugswürdigkeit einer gesellschaftsrechtlichen Qualifikation ??????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????272
d. Ergebnis273
5. Stützende Kontrollüberlegung: Vereinbarkeit des Gesellschafterdarlehensrechts mit der Niederlassungsfreiheit ????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????273
a. Abermals: gemeinsame oder getrennte Prüfung der einzelnen Normen?274
b. Grundlegendes zur Niederlassungsfreiheit und deren Schutzbereich275
c. Insolvenzrecht als „sicherer Hafen“?276
d. Keine Diskriminierung ausländischer Gesellschaften278
e. Beschränkung der Niederlassungsfreiheit278
f. Rechtfertigung dieses Eingriffs283
g. Primärrechtskonforme Auslegung?286
aa. Primärrechtskonforme Auslegung des materiellen Rechts???????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????287
bb. Primärrechtskonforme Auslegung des Kollisionsrechts?288
(1) Heilung durch Anwendung von Art. 13 EuInsVO288
(2) Heilung durch kumulative Sonderanknüpfung ohne Beweislastumkehr288
h. Ergebnis und Folgen für die kollisionsrechtliche Behandlung290
6. Ergebnis290
F. Anwendbarkeit des Gesellschafterdarlehensrechts in den übrigen Konstellationen291
I. In der Inlandsinsolvenz von Gesellschaften aus Drittstaaten und Dänemark291
1. Sedes materiae291
2. Relevante Konstellationen292
a. Hauptinsolvenzverfahren über das Vermögen von Gesellschaften aus Drittstaaten292
b. Hauptinsolvenzverfahren über das Vermögen von Gesellschaften aus Dänemark als Drittstaat i.R.d. EuInsVO293
c. Partielle territoriale Verfahren über das Inlandsvermögen von Auslandsgesellschaften294
3. Übertragbarkeit der Ergebnisse zur EuInsVO294
a. In den möglichen Hauptinsolvenzverfahren294
aa. Über das Vermögen einer dänischen Gesellschaft294
bb. Über das Vermögen einer Gesellschaft aus einem EFTA-Staat????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????295
cc. Über das Vermögen einer US-amerikanischen Gesellschaft ????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????295
b. In partiellen territorialen Insolvenzverfahren296
aa. Über das Inlandsvermögen von Gesellschaften aus den Vereinigten Staaten, Dänemark und den EFTA-Staaten296
bb. Über das Inlandsvermögen sonstiger Gesellschaften aus Drittstaaten296
4. Ergebnis297
II. Außerhalb der Insolvenz, in der Zwangsvollstreckung gegen Auslandsgesellschaften297
1. § 19 AnfG: Maßgeblichkeit des Wirkungsstatuts298
2. Ausnahme für §§ 6, 6a AnfG298
III. Exkurs: Qualifikation von § 135 III InsO300
G. Ausblick und Anregungen de lege ferenda302
I. Ausblick302
II. Anregungen de lege ferenda303
1. Materielles Recht303
2. Internationales Insolvenz- und Gesellschaftsrecht304
H. Zusammenfassung der Ergebnisse306
Literaturverzeichnis308
Sachregister ????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????340

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