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Erwachsenenschutz

Patientenverfügung, Vorsorgeauftrag, Beistandschaft, Fürsorgerische Unterbringung und Kesb

AutorWalter Noser / Daniel Rosch
VerlagBeobachter-Edition
Erscheinungsjahr2018
Seitenanzahl209 Seiten
ISBN9783038751496
Altersgruppe16 – 99
FormatPDF
Kopierschutzkein Kopierschutz/DRM
GerätePC/MAC/eReader/Tablet
Preis34,00 EUR
Anfang 2013 hat das fortschrittliche Erwachsenenschutzgesetz das alte Vormundschaftsrecht abgelöst. An die Stelle eines starren Massnahmenkatalogs sind unterschiedliche Beistandschaften getreten, die ganz auf die Bedürfnisse der schutzbedürftigen Menschen zugeschnitten werden können. Was dies konkret in der Praxis bedeutet, zeigt dieser für Laien geschriebene Beobachter-Ratgeber zum neuen Gesetz. Die neuen Regelungen zum Erwachsenenschutz können uns alle als Angehörige oder durch einen eigenen Schicksalsschlag von heute auf morgen betreffen. Im Zentrum des Erwachsenenschutzgesetzes steht das Selbstbestimmungsrecht. Mit dem neuen Vorsorgeauftrag kann heute jede handlungsfähige Person selber bestimmen, wer im Fall ihrer Urteilsunfähigkeit ihr Rechtsvertreter werden soll. Auch die Patientenverfügung wurde neu geregelt. Abgeschafft wurden die bisherigen Vormundschaftsbehörden, in denen oft Laien amteten. Die neuen Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden, kurz KESB, setzen sich aus Fachleuten unterschiedlicher Richtungen zusammen. Wofür die Behörden zuständig sind, welche Aufgaben ein Beistand hat und was Sie in Ihrem Vorsorgeauftrag für später festhalten können - das alles erfahren Sie in diesem Ratgeber, der auch den gesamten neuen Gesetzestext enthält.

Walter Noser Walter Noser ist Sozialarbeiter. Als Redaktor und Berater im Beobachter-Beratungszentrum ist er zuständig für soziale Themen, Erwachsenenschutz, Schulfragen und Familienrecht. Zudem ist er Geschäftsführer der Stiftung SOS-Beobachter und Autor verschiedener Beobachter-Ratgeber. Daniel Rosch Daniel Rosch ist Jurist (Dr. iur.), Sozialarbeiter (FH), Non-Profit-Manager und teilselbständiger Berater. Er war an diversen Orten im Bereich des Kindes- und Erwachsenenschutzes tätig und ist heute Professor (FH) für Sozialrecht an der Hochschule Luzern und an anderen Fachhochschulen, wo er Berufsleute aus- und weiterbildet.

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Blick ins Buch
Inhaltsverzeichnis
Cover1
Kurztitel2
Titel4
Copyright5
Inhalt6
Vorwort10
1 Das Erwachsenenschutzrecht –eine Einführung12
Von der Vormundschaft zum Erwachsenenschutz13
Schutz für die Schwachen13
Weg mit alten Zöpfen!14
Startschwierigkeiten des Erwachsenenschutzes14
Rechtliche Grundlage: das Schweizerische Zivilgesetzbuch15
Selbstbestimmung und Schutzbedürfnis – eine Abwägung.16
Erwachsenenschutzrecht – ein Gesetz von heute17
Handlungsfähigkeit, Urteilsfähigkeit: zentrale Begriffeim Erwachsenenschutz19
Höchstpersönliche Rechte20
2 Die eigene Vorsorge24
Selber für später bestimmen: der Vorsorgeauftrag25
Das sagt das Gesetz25
Was gehört in den Vorsorgeauftrag?27
Wie schreibt man einen Vorsorgeauftrag?30
Geld für die beauftragte Person31
So wird der Vorsorgeauftrag sicher gefunden32
Genügt eine normale Vollmacht nicht?.34
Der Vorsorgeauftrag tritt in Kraft35
Die Aufgabe der Kesb36
Das müssen beauftragte Personen wissen.38
Kein Vorsorgeauftrag? Das Vertretungsrecht von Verheiratetenund eingetragenen Partnern40
Die Patientenverfügung42
Wer darf eine Patientenverfügung schreiben?42
Was kann man in der Patientenverfügung festlegen?44
Patientenverfügung und Sterbehilfe46
Keine Patientenverfügung – wer ist zur Vertretung berechtigt?47
Die Rolle der Kesb.50
3 Beistandschaften und Beistände.52
Wann ist eine Beistandschaft angezeigt?53
Im Zentrum: das Verhältnismässigkeitsprinzip54
Wer wird verbeiständet?54
Selber eine Beistandschaft beantragen?57
Massgeschneiderter Schutz: verschiedene Beistandschaften.58
Die Begleitbeistandschaft58
Die Vertretungsbeistandschaft59
Vertretung bei der Verwaltung des Vermögens61
Die Mitwirkungsbeistandschaft62
Beistandschaften nach Bedarf kombinieren64
Die umfassende Beistandschaft65
Was passierte mit Massnahmen, die vor 2013angeordnet worden waren?66
Das Ende der Beistandschaft67
Die Beistandschaft wird aufgehoben67
Die Massnahme wird umgewandelt.68
Weiterführende Hilfe69
Beistand und Beiständin – ein Steckbrief.70
Das dürfen Sie von einem Beistand erwarten70
Angehörige oder Bekannte als Beistände72
Privatbeistände, Berufsbeistände.73
Aufgabenkatalog für einen Beistand75
Die Schweigepflicht.76
Die Kesb hat ein Wörtchen mitzureden78
Beschwerden gegen den Beistand.79
4 Die fürsorgerische Unterbringung82
Was bedeutet fürsorgerische Unterbringung?83
Schutzbedürftig: die Gründe für eine fürsorgerische Unterbringung84
Klinik, Spital, Heim – wohin wird man eingewiesen?87
Wer darf einweisen?88
Einweisung durch die Behörde88
Auch Ärzte können einweisen.89
Zurückbehalten nach freiwilligem Eintritt91
Was gilt in Klinik und Heim?92
Wichtige Grundlage: der Behandlungsplan92
Ohne Zustimmung kein Behandlungsplan94
Die Regeln für den Notfall96
Bettgitter, Liftcode, Fixiertisch – bewegungseinschränkendeMassnahmen.97
Hilfe in der Ausnahmesituation: die Vertrauensperson98
Die ärztliche Schweigepflicht.100
Die Entlassung102
Das Entlassungsgesuch102
Das Austrittsgespräch.104
Nicht allein lassen: die Nachbetreuung.104
Wer das Verfahren kennt, kommt weiter106
Die Anhörung nach einer Beschwerde106
Entzug der aufschiebenden Wirkung107
5 Schutz in Heimen110
Was sind Wohn- oder Pflegeeinrichtungen?111
Urteilsunfähige brauchen besonderen Schutz112
Der Betreuungsvertrag sagt, was gilt113
Das gehört in den Betreuungsvertrag114
Wer kann den Betreuungsvertrag abschliessen?115
Überlegungen vor dem Vertragsabschluss.117
Die Hausordnung ist nicht immer verbindlich.118
Weitere Regeln zum Schutz von Urteilsunfähigen im Heim121
Aufsicht über Wohn- oder Pflegeeinrichtungen.123
Zwangsmassnahmen im Heim.124
Wenn die Bewegungsfreiheit eingeschränkt wird124
Wann ist eine bewegungseinschränkende Massnahme zulässig?126
Ängste abbauen: das Gespräch mit der betroffenen Person127
Es braucht ein Protokoll128
Sich wehren: gewusst wie.129
6 Von Behörden und Verfahren.132
Zentral: die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (Kesb)133
Kantonal organisiert.133
Die Aufgaben der Kesb134
Beistand und Behörde ist nicht dasselbe135
Aufsicht über die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden136
Gefährdungsmeldung: die Behörde auf einen Fallaufmerksam machen136
Das Verfahren im Erwachsenenschutz139
Das sind Ihre Rechte139
Tipps für Gespräche mit den Behörden141
Was die Behörde entscheidet, wird verfügt143
Beschwerden gegen Entscheide der Kesb144
Unentgeltliche Rechtspflege146
Die Medien einschalten?147
Anhang150
Gesetzestext.151
Vorlagen183
Adressen.200
Literatur205
Stichwortverzeichnis206

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