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E-Book

Erweiterte berufsbezogene Erreichbarkeit

Lösungsvorschläge zum Gesundheits- und Persönlichkeitsschutz

AutorNatalie Maier
VerlagSpringer Vieweg
Erscheinungsjahr2018
Seitenanzahl436 Seiten
ISBN9783658234706
FormatPDF
KopierschutzWasserzeichen/DRM
GerätePC/MAC/eReader/Tablet
Preis49,99 EUR
Erweiterte berufsbezogene Erreichbarkeit ermöglicht Beschäftigten eine bessere Vereinbarkeit von Arbeit und Privatleben, doch sie kann auch belasten und negative gesundheitliche Folgen nach sich ziehen. Natalie Maier stellt rechtliche und technische Lösungsvorschläge für den Umgang mit erweiterter berufsbezogener Erreichbarkeit vor, die den Kommunikationsbedürfnissen in der modernen Arbeitswelt gerecht werden und die Gesundheit und Persönlichkeitsrechte von Beschäftigten fördern.



Natalie Maier ist wissenschaftliche Mitarbeiterin in der Projektgruppe verfassungsverträgliche Technikgestaltung (provet) unter der Leitung von Prof. Dr. Alexander Roßnagel im Wissenschaftlichen Zentrum für Informationstechnik-Gestaltung (ITeG) der Universität Kassel.

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Blick ins Buch
Inhaltsverzeichnis
Geleitwort des Herausgebers6
Vorwort der Autorin9
Inhaltsverzeichnis10
Abkürzungsverzeichnis17
1 Einführung24
1.1 Stand der Forschung26
1.2 Gang der Arbeit28
2 Definition, Ursachen und Auswirkungen erweiterter berufsbezogener Erreichbarkeit31
2.1 Definition erweiterter berufsbezogener Erreichbarkeit31
2.2 Ermöglichungsfaktoren erweiterter berufsbezogener Erreichbarkeit32
2.2.1 Entwicklungssprünge in der Kommunikationstechnik32
2.2.2 Veränderungen der Arbeitswelt34
2.3 Verbreitung von erweiterter berufsbezogener Erreichbarkeit38
2.4 Gründe für erweiterte berufsbezogene Erreichbarkeit39
2.5 Auswirkungen von erweiterter berufsbezogener Erreichbarkeit40
2.5.1 Arbeits- und organisationspsychologische Modelle40
2.5.2 Auswirkungen nach Befragungen und Studien43
2.5.2.1 Deutschsprachige Befragungen43
2.5.2.2 Experteninterviews44
2.5.2.3 Englischsprachige Studien46
2.5.2.4 Schlussfolgerungen47
2.6 Umgang mit erweiterter berufsbezogener Erreichbarkeit49
2.6.1 Initiativen zur Begrenzung erweiterter berufsbezogener Erreichbarkeit50
2.6.1.1 Verhaltensleitfäden50
2.6.1.2 Technische Lösungen51
2.6.1.3 Anti-Stress-Verordnung52
2.6.2 Bewertung der Initiativen53
2.6.3 Im Projekt „Social Link“ verfolgter Ansatz56
2.6.3.1 Implizite Kommunikation als Lösungsansatz56
2.6.3.2 Architektur einer prototypischen Anwendung58
2.6.3.3 Vorarbeiten für die Gestaltung59
2.6.3.4 Lokale und globale Sicht der Anwendung62
2.7 Anwendungen impliziter Kommunikation: Lösungsansatz zur Reduktion negativer Erreichbarkeitsauswirkungen63
3 Methode vorlaufender Technikgestaltung66
3.1 Technikfolgenabschätzung68
3.2 Technikfolgenbewertung69
3.2.1 Maßstab der Verfassungsverträglichkeit70
3.2.2 Maßstab des einfachen Rechts72
3.3 Technikgestaltung73
3.4 Berücksichtigung arbeitsrechtlicher Vorgaben76
4 Abschätzung der Technikfolgen für das Individuum, die Arbeitswelt und die Gesellschaft79
4.1 Folgen der Nutzung für das Individuum80
4.1.1 Unterstützung des Nutzers80
4.1.2 Steigerung der Einflussnahme auf Kommunikationsentscheidungen80
4.1.3 Verbesserung der Work-Life-Balance81
4.1.4 Zunahme ungestörter Zeiten82
4.1.5 Gefährdung des Schutzes persönlicher Daten83
4.2 Soziale Folgen für die Arbeitswelt84
4.2.1 Produktivitätssteigerungen84
4.2.2 Steigerung der Arbeitsleistung85
4.2.3 Steigende Kontrollmöglichkeiten86
4.3 Soziale Folgen für die Gesellschaft87
4.3.1 Reduktion negativer gesundheitlicher Auswirkungen und Kostenersparnis87
4.3.2 Verletzlichkeit der Gesellschaft88
4.3.3 Überwachungsgesellschaft88
5 Verfassungsrechtliche Vorgaben90
5.1 Europäische Menschenrechtskonvention90
5.2 Charta der Grundrechte der Europäischen Union93
5.2.1 Verhältnis der Grundrechte-Charta zu den Grundsätzen des Unionsrechts94
5.2.2 Reichweite der „Durchführung des Rechts der Union“95
5.2.3 Mittelbare Drittwirkung im Privatrecht98
5.2.4 Zusammenspiel des deutschen und europäischen Grundrechtsschutzes100
5.3 Grundrechtstheorien und -funktionen101
5.3.1 Drittwirkung von Grundrechten im Privatrechtsverhältnis103
5.3.2 Chancen für eine verbesserte Grundrechtsverwirklichung104
5.3.2.1 Recht auf körperliche und geistige Unversehrtheit105
5.3.2.2 Allgemeine Handlungsfreiheit107
5.3.2.3 Berufsfreiheit109
5.3.2.4 Kommunikative Selbstbestimmung114
5.3.3 Gefahren für die Grundrechtsverwirklichung117
5.3.3.1 Recht auf informationelle Selbstbestimmung117
5.3.3.2 Fernmeldegeheimnis123
5.3.3.3 Allgemeines Persönlichkeitsrecht und Schutz der Privatsphäre127
6 Arbeitsrechtliche Vorgaben133
6.1 Das Arbeitsrecht als Ausgleich ungleicher Machtpositionen133
6.2 Der Wissensarbeiter als Arbeitnehmer?135
6.2.1 Der Arbeitnehmerbegriff135
6.2.2 Auseinandersetzung mit der Arbeitnehmereigenschaft des Wissensarbeiters137
6.3 Individualrechtliche Vorgaben zum Persönlichkeits- und Gesundheitsschutz140
6.3.1 Arbeitsschutzrecht140
6.3.1.1 Gefährdungsbeurteilung141
6.3.1.2 Grundsätze des Arbeitsschutzes144
6.3.2 Arbeitszeitrecht146
6.3.2.1 Arbeitszeit im Sinne des Arbeitszeitgesetzes146
6.3.2.2 Erweiterte berufsbezogene Erreichbarkeit als Arbeitszeit?150
6.3.2.3 Schutzvorschriften des Arbeitszeitgesetzes154
6.3.2.3.1 Ruhezeitenregelung155
6.3.2.3.2 Höchstarbeitszeitregelung158
6.3.2.3.3 Sonn- und Feiertagsruhe160
6.3.2.4 Abweichungsmöglichkeiten vom Arbeitszeitrecht161
6.3.2.4.1 Ruhezeitenregelung162
6.3.2.4.2 Höchstarbeitszeitregelung163
6.3.2.4.3 Sonn- und Feiertagsruhe165
6.3.2.5 Anpassungs- und Regelungsvorschläge166
6.3.2.5.1 Höchstarbeitszeitregelung169
6.3.2.5.2 Ruhezeitenregelung172
6.3.2.5.3 Sonn- und Feiertagsruhe174
6.3.3 Bundesurlaubsgesetz180
6.3.4 Gesamtschau der individualrechtlichen Anknüpfungspunkte zur Steuerung erweiterter berufsbezogener Erreichbarkeit184
6.4 Kollektivrechtliche Vorgaben zum Gesundheits- und Persönlichkeitsschutz187
6.4.1 Funktionen und Ziele der Tarifautonomie187
6.4.2 Ziel und Zweck des Betriebsverfassungsrechts190
6.4.3 Beteiligungsrechte des Betriebsrats192
6.4.3.1 § 80 BetrVG192
6.4.3.2 § 87 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG194
6.4.3.3 § 87 Abs. 1 Nr. 3 BetrVG195
6.4.3.4 § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG196
6.4.3.5 § 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG198
6.4.3.6 § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG200
6.4.3.6.1 Ziel und Zweck der Norm200
6.4.3.6.2 Initiativrecht des Betriebsrats202
6.4.3.7 Übertragung von Aufgaben an Arbeitsgruppen207
6.4.4 Zusammenspiel der betrieblichen Gestaltungsmöglichkeiten209
7 Datenschutzrechtliche Vorgaben218
7.1 Regelungen in der Europäischen Union218
7.1.1 Allgemeine Datenschutzrichtlinie219
7.1.2 Datenschutz-Grundverordnung220
7.2 Anwendbare Rechtsnormen des Datenschutzrechts224
7.2.1 Personenbezogene Daten und Daten ohne Personenbezug226
7.2.2 Regelungsebenen der einzelnen nationalen Datenschutzgesetze229
7.2.3 Anwendungen impliziter Kommunikation als Telekommunikationsdienste?230
7.2.3.1 Ganz oder überwiegende Signalübertragung231
7.2.3.1.1 ISO/OSI-Schichtenmodell232
7.2.3.1.2 Andere Ansätze bei OTT-Diensten233
7.2.3.2 Entgeltlichkeit238
7.2.3.3 Zusammenfassende Einordnung von Anwendungen impliziter Kommunikation239
7.2.3.4 ePrivacy-Verordnung241
7.2.4 Anwendungen impliziter Kommunikation als Telemedien?246
7.2.4.1 Telemediendienst247
7.2.4.1.1 Nicht nur reine Signalübertragung247
7.2.4.1.2 Anbieter-Nutzer-Verhältnis248
7.2.4.1.3 Einzelne Peers als Diensteanbieter?249
7.2.4.1.4 Der App-Anbieter als Diensteanbieter?252
7.2.4.1.5 Dienst ohne Diensteanbieter?252
7.2.5 Anwendungen impliziter Kommunikation: weder Telekommunikations- noch Telemediendienste252
7.3 Datenschutz-Grundverordnung254
7.3.1 Sachlicher und räumlicher Anwendungsbereich254
7.3.2 Erlaubnistatbestände257
7.3.3 Der Arbeitgeber als Verantwortlicher?258
7.3.4 Öffnungsklauseln für die Beschäftigtendatenverarbeitung262
7.3.4.1 Art. 6 Abs. 2 DSGVO262
7.3.4.2 Art. 88 Abs. 1 DSGVO263
7.3.5 Nationale Vorschrift zur Ausfüllung von Art. 88 Abs. 1 DSGVO265
7.3.5.1 § 26 Abs. 1 BDSG und die Vorgaben des Art. 88 Abs. 2 DSGVO269
7.3.5.2 Abwägung nach Grundgesetz oder Grundrechte-Charta?272
7.3.5.3 § 26 BDSG bei Anwendungen impliziter Kommunikation274
7.3.5.3.1 Reichweite des Weisungsrechts des Arbeitgebers275
7.3.5.3.2 Anwendungen impliziter Kommunikation und das Weisungsrecht277
7.3.6 Die Betriebsvereinbarung als datenschutzrechtlicher Erlaubnistatbestand279
7.3.6.1 Reichweite der Regelungsbefugnisse in Betriebsvereinbarungen280
7.3.6.1.1 Unterschreitung des gesetzlichen Schutzniveaus280
7.3.6.1.2 Überschreitung des gesetzlichen Schutzniveaus284
7.3.6.2 § 75 Abs. 2 BetrVG und die Datenschutz-Grundverordnung285
7.3.7 Betriebsvereinbarungen bei Anwendungen impliziter Kommunikation286
7.3.7.1 Einräumung der Nutzung ohne eigenen Datenumgang286
7.3.7.2 Einräumung der Nutzung unter Bedingungen286
7.3.7.2.1 Kalendereinträge289
7.3.7.2.2 Kontakte und ihre Priorisierung290
7.3.7.2.3 Benachrichtigung über Verspätungen290
7.3.7.2.4 Nicht signalisierte Anrufe und E-Mails291
7.3.7.2.5 Aktivitätsdaten291
7.3.7.2.6 Standortdaten292
7.3.8 Geeignete Maßnahmen zum Schutz der betroffenen Beschäftigten296
7.3.8.1 Rechtmäßigkeit, Verarbeitung nach Treu und Glauben und Transparenz296
7.3.8.2 Zweckbindung299
7.3.8.3 Datenminimierung304
7.3.8.4 Richtigkeit306
7.3.8.5 Speicherbegrenzung307
7.3.8.6 Integrität und Vertraulichkeit308
7.3.9 Die Einwilligung als datenschutzrechtlicher Erlaubnistatbestand309
7.3.10 Keine gravierenden Änderungen im Beschäftigtendatenschutz durch die Datenschutz-Grundverordnung315
7.4 Datenschutz im Verhältnis zwischen den einzelnen Peers317
7.4.1 Der einzelne Peer als Verantwortlicher oder Auftragsverarbeiter?318
7.4.2 Gemeinsame Datenverarbeitung gemäß Art. 26 DSGVO?320
7.4.3 Peer-to-Peer-Netzwerke als Systeme anonymer Vergemeinschaftung321
7.4.4 Der Vorbehalt des Möglichen322
7.4.5 Das Konzept des Datenschutzes durch Technik324
7.4.5.1 Datenschutz durch Technik in der Datenschutz-Grundverordnung326
7.4.5.1.1 Fehlende Verpflichtung von Herstellern328
7.4.5.1.2 Vorschläge für eine stärkere Adressierung der Hersteller330
7.4.6 Datenschutzgrundsätze332
7.4.6.1 Transparenz333
7.4.6.2 Zweckbindung334
7.4.6.3 Datenminimierung335
7.4.6.4 Richtigkeit von Daten336
7.4.6.5 Speicherbegrenzung336
7.4.6.6 Integrität und Vertraulichkeit337
7.4.6.7 Erforderlichkeit der Adressierung von Herstellern bei den Datenschutzgrundsätzen337
7.4.7 Betroffenenrechte339
7.4.7.1 Informationspflichten341
7.4.7.2 Auskunftsrecht343
7.4.7.3 Löschung, Berichtigung und Einschränkung der Verarbeitung345
7.4.7.4 Nationale Ausnahmen von den Betroffenenrechten348
7.4.7.5 Anwendungen impliziter Kommunikation: Keine Erfüllung von Betroffenenrechten möglich349
7.4.8 Sicherheit personenbezogener Daten354
7.4.8.1 Zu ergreifende Maßnahmen der Datensicherheit359
7.4.8.2 Erforderlichkeit der Adressierung von Herstellern bei der Datensicherheit366
8 Technikgestaltung nach der Methode KORA369
8.1 Vorgaben für die Gestaltung369
8.2 Rechtliche Anforderungen an die Gestaltung370
8.2.1 Selbstbestimmte Arbeitsgestaltung (A1)370
8.2.2 Entfaltung des Einzelnen (A2)371
8.2.3 Gesundheitsschutz (A3)372
8.2.4 Gewährleistung betrieblicher Mitbestimmung (A4)373
8.2.5 Informationelle Selbstbestimmung (A5)374
8.2.6 Kommunikative Selbstbestimmung (A6)375
8.2.7 Schutz vor Kenntnisnahme privater Belange (A7)377
8.2.8 Sicherstellung des Weisungsrechts des Arbeitgebers (A8)377
8.3 Rechtliche Kriterien zur Gestaltung378
8.3.1 Datenvermeidung und Datensparsamkeit (K1)378
8.3.2 Zweckfestlegung, Zweckbindung und Erforderlichkeit (K2)380
8.3.3 Datensicherheit (K3)381
8.3.4 Einfache Bedienbarkeit (K4)381
8.3.5 Einflussnahme auf Kommunikationsentscheidungen (K5)382
8.3.6 Transparenz (K6)383
8.3.7 Überprüfbarkeit und Beeinflussbarkeit (K7)384
8.3.8 Ausreichende Information (K8)384
8.3.9 Erweiterbarkeit (K9)385
8.4 Technische und organisatorische Gestaltungsziele386
8.4.1 Technische Beschränkung der Verarbeitung auf zulässige Zwecke (Z1)386
8.4.2 Kleinteilige Zerteilung der Kontexte und zufällige Wahl von Peers (Z2)387
8.4.3 Löschroutinen (Z3)387
8.4.4 Kennzeichnung und Trennung beruflicher und privater Daten (Z4)388
8.4.5 Automatische Arbeitszeiterfassung (Z5)389
8.4.6 Signalisierung arbeitsrechtlicher Grenzen (Z6)390
8.4.7 Modularer Aufbau (Z7)390
8.4.8 Durchführung von Informations- und Schulungsmaßnahmen (Z8)391
8.4.9 Dringlichkeitsfunktion und Handlungsanweisungen (Z9)392
8.4.10 Kommunikationsprotokoll (Z10)392
8.4.11 Verschlüsselung (Z11)393
8.4.12 Sicherstellung von Verfügbarkeit (Z12)394
8.4.13 Pseudonymisierung (Z13)395
8.4.14 Revidierbarkeit automatischer Anpassungen (Z14)395
8.4.15 Quelloffene Programmierung (Z15)396
8.4.16 Erreichbarkeitsregeln (Z16)397
9 Schlussbetrachtung399
Literaturverzeichnis404

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