Der Begriff der „Unternehmensnachfolge“ ist ein in der Praxis weit verbreiteter Fachbegriff. Bei isolierter Betrachtung des Begriffs und dem Abgleich mit deren Assoziation beim Nutznießer lässt sich feststellen, dass der Begriff „Unternehmensnachfolge“ nicht wortwörtlich die Verhältnisse des eigentlichen Vorgangs wiederspiegelt.
Betrachtet man „Unternehmensnachfolge“ wortwörtlich, ist dieser so zu verstehen, dass ein neues Unternehmen dem bereits bestehenden Unternehmen nachfolgt. Diese Definition würde somit dessen eigentlicher Bedeutung entgegenstehen. Der eigentliche Sinn der Unternehmensnachfolge liegt eben gerade darin, das bestehende Unternehmen fortzuführen. Passender wäre in diesem Fall der Begriff der „Unternehmernachfolge“, der den eigentlichen Sinn besser erkennen lässt.[3]
Eine Unternehmensnachfolge zeichnet sich dadurch aus, dass eine vollständige oder teilweise Überleitung des Eigentums am Unternehmen, welche bei einer GmbH in Form der Übertragung von GmbH-Anteilen besteht, sowie der Verschaffung der Unternehmensleitung, welche in Form der Berufung zum Geschäftsführer erfolgt, durchgeführt wird. Dabei ist zu berücksichtigen, dass grds. nur eigentümer- oder familiengeführte Unternehmen für eine Unternehmensnachfolge in Betracht kommen. Diese Unternehmen werden in der Literatur oftmals als mittelständische Unternehmen bezeichnet, was sie aber nur unter bestimmten Voraussetzungen sind.[4]
Die Charakterisierung eines Unternehmens als mittelständisches Unternehmen wird in der Regel anhand der folgenden Bedingungen festgemacht[5]:
Mind. 50% der Anteile am Unternehmen im Besitz von max. 2 natürlichen Personen oder deren Familienangehörigen
Natürliche Personen gehören der Geschäftsführung an
Eine Überleitung der Unternehmensführung ist für eine Unternehmensnachfolge unabdingbar, da sich in dieser das Handlungsorgan einer Gesellschaft begründet.
Beispiel:[6]
Eine Unternehmerin, verheiratet, dazu Mutter eines Sohnes, betreibt ein Unternehmen in der Rechtsform einer GmbH. Der Sohn arbeitet im Unternehmen mit und wird im Laufe der Zeit zum Geschäftsführer bestellt.
Als letztes signifikantes Merkmal ist auf die persönlichen Gründe des übergebenden Unternehmers einzugehen. Persönliche Gründe können z. B. Alter, Krankheit, Tod oder der Wunsch sich aus dem laufenden Geschäft zurückzuziehen sein.[7]
In der folgenden Abbildung werden die zuvor erläuterten Kriterien in Form eines Prüfungsschemata zusammengefasst:
Abb. 1: Merkmale der Unternehmensnachfolge[8]
Die hohe volkswirtschaftliche Bedeutung von Familienunternehmen in Deutschland wurde letztendlich u. a. vom IfM, dem Bundesverband der Deutschen Industrie e.V. (BDI) und dem Zentrum für Europäische Wirtschaftsforschung GmbH (ZEW) durch Studien dokumentiert und nachgewiesen.
Laut Berechnungen des IfM Bonn unter Verwendung von Daten des Statistischen Bundesamtes wurden in 2011 ca. 95% der Unternehmen in Deutschland als Familienunternehmen klassifiziert.[9]
Abb. 2: Anteil Familienunternehmen in der dt. Wirtschaft[10]
Um überhaupt eine Klassifizierung vornehmen zu können, wurden auf Grundlage verschiedenster Forschungsarbeiten zu diesem Thema vier wesentliche Charakteristika eines Familienunternehmens festgelegt:[11]
Mehrheit der Stimmrechte im Besitz einer oder mehreren Familien
Wahrnehmung von Entscheidungsrechten durch die Familie durch Aus-übung von Geschäftsführungsbefugnissen und/oder von Entscheidungs-und Kontrollrechten bei der Gesellschafterversammlung
Familien wirken grundlegend auf die Unternehmenskultur ein
Familieninterne Weiterführungsabsicht des Unternehmens über die nächs-ten Generationen
Neben den eben genannten Kriterien lassen sich Familienunternehmen in weitere Gruppen, wie bspw. dem Grad der Einbindung der Familie in die unternehmerische Tätigkeit, unterteilen. Dabei wird oftmals zwischen nominellen Familienunternehmen, familienkontrollierten Unternehmen und eigentümergeführten Unternehmen unterschieden. Diese Untergruppen schließen sich jedoch nicht gegenseitig aus, wodurch bei einem Unternehmen auch mehrere Untergruppenklassifikationen zutreffen können:[12]
Nominelle Familienunternehmen zeichnen sich dadurch aus, dass die Unternehmensbezeichnung u. a. einen Familiennamen enthält, wodurch jedoch keine unbedingte Unternehmensführung dieser Familie begründet sein muss. Grund dafür kann z. B. eine Nutzung des Familiennamens der Vorgängerfamilie für Marketingzwecke sein.[13]
Familienkontrollierte Unternehmen sind daran erkennbar, dass das Führungsgremium (Vorstand, Geschäftsführung) mehrheitlich aus Mitgliedern der Familie besteht, welche aber nicht zwangsläufig auch die Anteilsmehrheit am Unternehmen innehaben.
Die erhebliche wirtschaftliche Bedeutung lässt sich am besten neben der Unternehmensgröße anhand von Umsatz- und Beschäftigungszahlen verdeutlichen. Ende 2010, wo die Anzahl der familiengeführten Unternehmen noch bei 91% lag, betrug die Beschäftigungsquote in diesen Unternehmen im Verhältnis zu Gesamtbeschäftigung 55%. Der Anteil des Umsatzes am deutschen Bruttosozialprodukt betrug 47%.[14]
Auf dieser Grundlage lässt sich festhalten, dass den Familienunternehmen in der gesamtwirtschaftlichen Betrachtung eine wesentliche Bedeutung zukommt. Laut einer stichprobenartigen Befragung der 4.400 größten Familienunternehmen wurde geschätzt, dass bei rund 2.100 Familienunternehmen die Unternehmensnachfolge bereits durchgeführt und bei ca. 28,3% bereits geplant wurde. Knapp 75% der befragten Unternehmen, welche den Generationenwechsel bereits vollzogen haben, gaben an, dass die Nachfolge durch ein Familienmitglied angetreten wurde.[15]
Vielen Unternehmern fällt es sichtlich schwer, sich über die Unternehmensnachfolge Gedanken zu machen. Selbst junge Unternehmer sollten sich schon frühzeitig mit der Frage der Nachfolge auseinandersetzen. Schon die bei der Unternehmensgründung gewählte Rechtsform hat Auswirkungen auf die Unternehmensnachfolge.
Eine zeitige Planung sichert nicht nur die Zukunftsbeständigkeit des Unternehmens, sondern es lassen sich auch rechtliche, steuerliche und familiäre Probleme vermindern oder sogar vermeiden.[16] Bei der Planung zu Lebzeiten ergeben sich verschiedenste Gestaltungsmöglichkeiten welche zu den gewünschten Ergebnissen führen, was bei der Nachfolge von Todes wegen verständlicherweise nur eingeschränkt ermöglicht wird.
In diesem Zusammenhang wird an dieser Stelle auf die rechtlichen und steuerrechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten in den Kapiteln 3 und 4 verwiesen, in denen verschiedene Möglichkeiten aufgezeigt werden.
Erfolgreiche Gesellschaften werden oft als Säule der Gesellschaft bezeichnet. Sie schaffen Arbeitsplätze und sorgen mit Innovationen und Technologie für allgemeinen Wohlstand.
Oberstes Ziel der Unternehmensnachfolge muss also sein, dass Unternehmen unbeschadet und zukunftssicher an die nächste Generation weiterzugeben.[17] Kern der Unternehmensübertragung bilden betriebswirtschaftliche Faktoren, welche von den Parteien (Unternehmer, Familie und dem Nachfolger) beeinflusst bzw. bestimmt werden, welche Grundlage für die darauf basierende steuerliche und rechtliche Gestaltung sind.
Je nach wirtschaftlicher Lage des Unternehmens kann der übergebende Unternehmer seine persönlichen Ziele und Wünsche stärker in den Übertragungsprozess einbringen.
Ein nicht zu unterschätzender Einfluss auf die Ziele der Unternehmensnachfolge bilden die Familie und die Familienmitglieder des Unternehmers. Da Familienunternehmen i. d. R. an die nächste Generation, sprich die Abkömmlinge, weitergegeben werden, stellt sich oft die Frage der Gleichbehandlung der Familienmitglieder.
Um familiäre...