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Fehlvorstellungen des Täters und deren »Korrektur« beim Rücktritt vom Versuch nach § 24 Abs. 1 StGB.

AutorSybille Knörzer
VerlagDuncker & Humblot GmbH
Erscheinungsjahr2010
ReiheStrafrechtliche Abhandlungen. Neue Folge 194
Seitenanzahl405 Seiten
ISBN9783428523146
FormatPDF
KopierschutzWasserzeichen
GerätePC/MAC/eReader/Tablet
Preis109,90 EUR
Beim Rücktritt vom Versuch kann der Täter unterschiedlichen Fehlvorstellungen unterliegen, die zwar verschiedene Fragenkreise berühren, zugleich aber auch Verbindungslinien aufweisen. Unter welchen Voraussetzungen entscheidet die unzutreffende Vorstellung des Täters über die zu erbringende Rücktrittsleistung? Was ändert sich an der rechtlichen Bewertung, wenn der Taterfolg eintritt? Wie wirkt es sich aus, wenn der Täter seine Vorstellung im Zeitablauf einer 'Korrektur' unterzieht? Sybille Knörzer setzt sich in der vorliegenden Arbeit zum Ziel, Ungereimtheiten, die bei einer Zersplitterung der Problematik auftreten, aufzulösen und zu erklären. Ausgehend von der grundsätzlichen Beachtlichkeit jeder Fehlvorstellung zeigt sie die besondere Bedeutung auf, die zum einen dem Grad des Gefahrbewusstseins, der ein Umschlagen der geforderten Rücktrittsleistung von bloßer Aufgabe zum aktiven Verhindern bedingt, zum anderen dem Nachweis der entsprechenden Tätervorstellung in einem Strafverfahren zukommt. Tritt der Taterfolg zurechenbar ein, spricht die Autorin der Fehlvorstellung ihr Entlastungspotential ab. Für den Fall der sog. 'Korrektur des Rücktrittshorizonts' schlägt sie eine nach der Richtung der Vorstellungsänderung und dem Beginn der Rücktrittshandlung differenzierende Lösung vor.

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Inhaltsverzeichnis
Vorwort8
Inhaltsverzeichnis10
Einleitung26
A. Der Problemkreis der Fehlvorstellungen beim „besonderen Nachtatverhalten“ des Rücktritts vom Versuch26
B. Aufgabenstellung und Ziele der Arbeit28
C. Einschränkungen30
D. Gang der Untersuchung31
Erster Teil: Zur Illustration – Denkbare Fehlvorstellungen und dabei auftretende Rechtsfragen33
A. Die unterschiedlichen Fehlvorstellungen33
I. „Irrtum“ oder „Fehlvorstellung“33
II. Unterscheidungskriterien34
B. Zur Verdeutlichung der Problematik: Grundfallkonstellationen und Fallbeispiele36
I. Die Fehlvorstellungen des Täters bei ausbleibendem Erfolg36
1. Die Fehlvorstellungen über die Wirkung der Tathandlung und damit die objektiv erforderliche Rücktrittsleistung36
a) Zum Vorteil des Täters36
b) Zum Nachteil des Täters37
2. Die Fehlvorstellungen über die Wirksamkeit der Rücktrittshandlung38
a) Zum Vorteil des Täters38
b) Zum Nachteil des Täters38
II. Die Fehlvorstellungen des Täters bei eintretendem Erfolg (sog. „misslungener Rücktritt“)39
1. Die Fehlvorstellung über die Wirkung der Tathandlung und damit die objektiv erforderliche Rücktrittsleistung39
2. Die Fehlvorstellung über die Wirksamkeit der Rücktrittshandlung39
III. Die „Vorstellungskorrektur“39
1. Die tatsächliche Berichtigung der Fehlvorstellung40
2. Die „Korrektur zur Fehlvorstellung“40
3. Zusammenfassender Beispielsfall zur „Vorstellungskorrektur“40
C. Nähere Bestimmung der einzelnen Fehlvorstellungen und rechtliche Qualifikation41
I. Untersuchung der Fehlvorstellungen über die Wirkung der Tathandlung und damit die objektiv erforderliche Rücktrittsleistung bei ausbleibendem Erfolg42
II. Untersuchung der Fehlvorstellungen über die Wirksamkeit der Rücktrittshandlung bei ausbleibendem Erfolg42
III. Untersuchung der Fehlvorstellungen bei eintretendem Erfolg45
IV. Untersuchung der „Korrekturkonstellationen“45
Zweiter Teil: Die Fehlvorstellungen des Täters über die erforderliche Rücktrittsleistung bei ausbleibendem Erfolg47
A. Die Unterscheidung zwischen dem unbeendeten und dem beendeten Versuch48
I. Methodische Zulässigkeit der Differenzierung nach Versuchsstadien48
II. Die Begriffe unbeendeter und beendeter Versuch51
III. Zwischenergebnis54
B. Die Beurteilungsgrundlage für die Bestimmung der erforderlichen Rücktrittsleistung55
I. Die Entwicklung der Abgrenzung zwischen unbeendetem und beendetem Versuch55
II. Die Abgrenzung nach objektiven Gesichtspunkten57
1. Der Inhalt der objektiven Abgrenzungslehre57
2. Die Bedeutung für Fehlvorstellungen über die zu erbringende Rücktrittsleistung58
III. Die Abgrenzung nach subjektiven Gesichtspunkten60
1. Der Inhalt der subjektiven Abgrenzungslehre60
2. Die Bedeutung für Fehlvorstellungen über die zu erbringende Rücktrittsleistung61
IV. Die Abgrenzung anhand einer gemischt subjektiv-objektiven Methode62
1. Der Inhalt der gemischt subjektiv-objektiven Abgrenzungslehre62
2. Die Bedeutung für Fehlvorstellungen über das Versuchsstadium bzw. die zu erbringende Rücktrittsleistung64
V. Zwischenergebnis65
VI. Kritische Würdigung der vorgebrachten Argumente und eigene Stellungnahme66
1. Ausschluss unbrauchbarer Argumente67
2. Ablehnung der gemischt subjektiv-objektiv abgrenzenden Ansichten68
3. Die Kritik am „Umweg“ über das Erfordernis eines Rücktrittsentschlusses68
4. Die Argumentation aus dem Wortsinn des Gesetzes69
a) Der allgemeine Sprachgebrauch70
aa) Die Kausalität des Verhinderns70
bb) Das Aufgeben70
cc) Zwischenergebnis71
b) Der besondere Sprachgebrauch des StGB71
5. Die Argumentation aus dem Regelungs- und Bedeutungszusammenhang des Gesetzes72
a) Systematische Einwände aus § 24 Abs. 1 StGB selbst72
aa) Objektive Beendigung und Ausbleiben des Erfolges72
bb) Der Zusammenhang mit dem untauglichen Versuch73
cc) Der Zusammenhang mit der Regelung des § 24 Abs. 1 S. 2 StGB74
b) Der Zusammenhang mit der Versuchsregelung76
aa) Der Widerspruch zwischen dem versuchs- und dem rücktrittsrechtlichen Versuchsbegriff76
bb) Der Zusammenhang mit der subjektiven Versuchstheorie77
c) Der Zusammenhang mit der Situation des misslungenen Rücktritts78
d) Der Zusammenhang mit der Unterlassungsstrafbarkeit80
e) Zwischenergebnis80
6. Die Argumentation aus dem Sinn und Zweck der Norm80
a) Der Gedanke der Anreizschaffung und des Opferschutzes80
b) Der Verdienstlichkeitsgedanke82
c) Der Schulderfüllungsgedanke83
d) Der Strafzweckgedanke84
e) Zwischenergebnis86
7. Die Argumentation aus kriminalpolitischen Gesichtspunkten86
a) Die Problematik des Beweises der Tätervorstellung86
b) Rechtssicherheitsaspekte87
VII. Ergebnis zur Beurteilungsgrundlage für die Bestimmung der erforderlichen Rücktrittsleistung88
C. Möglichkeiten der Relativierung des subjektiven Abgrenzungsmaßstabs88
I. Die Relativierung des subjektiven Abgrenzungsmaßstabs durch die Präzisierung der inhaltlichen Anforderungen an die Tätervorstellung90
1. Die Auswirkungen der inhaltlichen Anforderungen an die Tätervorstellung auf die Bestimmung der erforderlichen Rücktrittsleistung90
a) Die Anforderung des Für-möglich-Haltens der Vollendung91
b) Die Anforderung des Für-sicher-Haltens der Vollendung92
c) Zwischenergebnis92
2. Die in der Rechtsprechung und der Literatur vertretenen Auffassungen93
a) Die höchstrichterliche Rechtsprechung93
b) Die in der Literatur vertretenen Auffassungen95
aa) Das Fürmöglichhalten der Vollendung95
bb) Gesteigerte inhaltliche Anforderungen96
cc) Der Rückgriff auf die Ingerenzkriterien96
dd) Die Analogie zum Vorsatzbegriff97
3. Kritische Würdigung der vorgebrachten Argumente und eigene Stellungnahme97
a) Der Begriff der „Vorstellung“98
aa) Der allgemeine Sprachgebrauch98
bb) Der besondere Sprachgebrauch des StGB99
(1) Die intellektuelle Komponente des Vorsatzes99
(2) Die Beurteilungsgrundlage des unmittelbaren Ansetzens99
(3) Der Irrtum des Opfers beim Betrug100
(4) Zwischenergebnis100
b) Die Erforderlichkeit zusätzlicher Elemente101
aa) Das Erfordernis eines Motivationszusammenhangs101
bb) Das Erfordernis eines zusätzlichen voluntativen Elements102
cc) Zwischenergebnis103
c) Die Abstimmung mit den Ingerenzkriterien103
d) Die Festlegung der maßgeblichen Vorstellungsintensität105
aa) Der Verdienstlichkeits- und der Schulderfüllungsgedanke105
bb) Der Gedanke der Anreizschaffung und des Opferschutzes106
cc) Der Strafzweckgedanke107
dd) Zwischenergebnis zu den Rechtsgrundüberlegungen107
4. Ergebnis zu den inhaltlichen Anforderungen an die Tätervorstellung108
II. Die Relativierung des subjektiven Abgrenzungsmaßstabs durch das Heranziehen objektiver Umstände bei der Bildung und der Ermittlung des Inhalts der Tätervorstellung108
1. Die fehlende Tätervorstellung109
a) Die Bedeutung der rechtlichen Beurteilung dieser Fallgestaltung109
b) Der Standpunkt der Rechtsprechung111
aa) Die Leitentscheidung des BGH zum vorstellungslosen Täter111
bb) Die fehlende Möglichkeit zur Vorstellungsbildung112
cc) Die Beschränkung auf Situationen nach besonders gefährlichen und zu schweren Opferverletzungen führenden Gewalthandlungen113
c) Die in der Literatur vertretenen Ansichten114
aa) Der Meinungsstand vor BGHSt 40, 304114
bb) Die überwiegende Ansicht in der Literatur114
(1) Die Kritik an der Begründung des BGH115
(2) Die Begründungsansätze der herrschenden Literatur116
cc) Differenzierende Lösungen117
dd) Die Ansicht Murmanns117
d) Kritische Würdigung der vorgebrachten Argumente und eigene Stellungnahme118
aa) Keine Anwendbarkeit der bisher erarbeiteten Definition118
bb) Vorgehensweise bei der Einordnung der Konstellation119
cc) Das Bestehen einer Obliegenheit zur Reflexion und die Folgen ihrer Nichterfüllung119
(1) Die Obliegenheit des Täters zur Bildung einer Vorstellung hinsichtlich der Vollendungsgefahr120
(2) Die Rechtsfolgen der Verletzung der Reflexionsobliegenheit122
(a) Kein „vorstellungsloses Verhindern“123
(b) „Unfreiwillige“ Vorstellungslosigkeit124
e) Zwischenergebnis zur Fallgestaltung der fehlenden Tätervorstellung124
2. Die Anforderungen an das Fürmöglichhalten124
a) Die Berücksichtigung objektiver Umstände bei der Lösung von Beweisproblemen126
aa) Trennung und Interdependenz von materiellem Recht und seinem Beweis127
bb) Möglichkeiten, Konsequenzen und Grenzen der Ansätze zur Lösung von Beweisproblemen129
(1) Ansätze auf der Ebene des materiellen Rechts129
(a) Konstruktive Möglichkeiten129
(b) Bedeutung für die Ermittlung der erforderlichen Rücktrittsleistung und die Beachtlichkeit von Fehlvorstellungen des Täters130
(c) Kritische Würdigung dieser Ansätze131
(2) Ansätze auf der Ebene der richterlichen Beweiswürdigung132
(a) Gesetzliche und richterrechtliche Vermutungen133
(aa) Konstruktive Möglichkeiten133
(bb) Bedeutung für die Ermittlung der erforderlichen Rücktrittsleistung und die Beachtlichkeit von Fehlvorstellungen des Täters134
(cc) Kritische Würdigung dieser Ansätze136
(b) Tatsächliche Vermutungen137
(aa) Konstruktive Möglichkeiten137
(bb) Bedeutung für die Ermittlung der erforderlichen Rücktrittsleistung und die Beachtlichkeit von Fehlvorstellungen des Täters138
(cc) Kritische Würdigung dieses Ansatzes139
cc) Ansätze zur Lösung von Beweisproblemen in anderen Bereichen des Strafrechts140
(1) Die Berücksichtigung objektiver Umstände bei der Feststellung des Eventualvorsatzes140
(a) Materiell-rechtliche Anforderungen140
(b) Beweisrechtliche Feststellung141
(c) Zwischenergebnis142
(2) Der Sonderfall des Vorsatzes bei der lebensgefährdenden Behandlung, § 224 Abs. 1 Nr. 5 StGB142
(a) Die materiell-rechtliche Lösung des BGH142
(b) Die beweisrechtliche Lösung der herrschenden Literatur143
(3) Die alte Fassung des Hehlereitatbestandes (§ 259 StGB a.F.)144
(a) Der materiell-rechtliche Ansatz145
(b) Die beweisrechtlichen Lösungen145
(aa) Beweisregel145
(bb) Gesetzlicher Erfahrungssatz147
(c) Zwischenergebnis148
(4) Zusammenfassung148
dd) Zwischenergebnis zu den Möglichkeiten der Berücksichtigung objektiver Umstände148
b) Der Standpunkt der Rechtsprechung bei der Bestimmung der erforderlichen Rücktrittsleistung149
aa) Die anfängliche höchstrichterliche Rechtsprechung149
bb) Die scheinbare Normativierung der Tätervorstellung durch BGHSt 33, 295150
cc) Bestätigung dieser Deutung durch die nachfolgende Rechtsprechung151
dd) Präzisierung und Einschränkung dieses Erfahrungssatzes in der neueren Rechtsprechung153
ee) Zusammenfassung der Rechtsprechungsansicht154
c) Die in der Literatur vertretenen Ansichten bei der Bestimmung der Rücktrittsleistung155
aa) Erkennbarkeit der gefahrbegründenden Umstände für den Täter155
bb) Tatsächliches Erkennen der gefahrbegründenden Umstände durch den Täter156
cc) Tatsächlich gebildete Tätervorstellung157
d) Kritische Würdigung der vorgebrachten Argumente und eigene Stellungnahme159
aa) Das Problem des Beweises der Tätervorstellung159
bb) Das Bestehen einer Obliegenheit des Täters zum Fürmöglichhalten der Vollendung160
(1) Widerspruch zum Ausgangspunkt der Maßgeblichkeit der Tätervorstellung160
(2) Das Bestehen einer Obliegenheit des Täters zur Bildung einer Vorstellung bestimmten Inhalts161
(a) Der Wortsinn des § 24 Abs. 1 S. 1 StGB161
(b) Der Bedeutungszusammenhang mit dem Ingerenzgedanken161
(aa) Kein Strafbarkeitswiderspruch162
(bb) Pflichtenwiderspruch genügt163
(cc) Zwischenergebnis163
(c) Die Argumentation aus dem Sinn und Zweck des § 24 Abs. 1 StGB164
(aa) Der Anreiz- und Opferschutzgedanke164
(bb) Der Verdienstlichkeits- und der Schulderfüllungsgedanke165
(cc) Der Strafzweckgedanke166
(d) Zwischenergebnis168
cc) Die Berücksichtigung der gefahrbegründenden Umstände auf der Beweisebene168
(1) Die Unzulässigkeit von Beweis- und Beweislastregeln168
(2) Die Herausbildung und Heranziehung von Erfahrungssätzen168
e) Die gerichtliche Wertung konkreter Indizien169
aa) Die Einlassung des Täters171
bb) Das Verhalten des Täters und seine Vorerfahrungen172
cc) Die Gefährlichkeit und Intensität der Tatbegehung175
dd) Das Opferverhalten und die Opfersituation179
f) Zwischenergebnis zu den Anforderungen an ein Fürmöglichhalten183
3. Ergebnis zur Relativierung der subjektiven Abgrenzung durch das Heranziehen objektiver Umstände bei Bildung und Ermittlung der Tätervorstellung183
D. Ergebnis zum Zweiten Teil185
Dritter Teil: Die Fehlvorstellungen des Täters bei eintretendem Erfolg (sog. „misslungener Rücktritt“)187
A. Die Fehlvorstellung des Täters über die erforderliche Rücktrittsleistung bei eintretendem Erfolg189
I. Die Auswirkung des Kriteriums „nach seiner Vorstellung für möglich halten“ bei der Ermittlung des rücktrittsrechtlichen Versuchsstadiums190
II. Rücktritt gemäß § 24 Abs. 1 S. 1 Alt. 1 StGB von der Vollendung192
1. Kein Ausschluss des Rücktritts nach § 24 Abs. 1 S. 1 Alt. 1 StGB durch Vollendung192
a) Die Tauglichkeit der Stellungnahme Schröders als Ansatzpunkt192
b) Der Ansatz Bachs194
2. Die Differenzierung nach der Irreparabilität des Erfolges195
3. Nichtvollendung der Tat als Voraussetzung des § 24 Abs. 1 S. 1 Alt. 1 StGB196
4. Rücktritt vom Versuch neben Vollendung198
5. Kritische Würdigung der vorgebrachten Argumente und eigene Stellungnahme199
a) Kein Rücktritt von oder trotz der Vollendung199
b) Die systematische Verortung der „Nichtvollendung“200
aa) Wortsinn und Bedeutungszusammenhang200
bb) Vollendungsstrafbarkeit trotz „weggefallenen“ Versuchs201
cc) Nichterforderlichkeit einer Entscheidung203
6. Zwischenergebnis zur Frage des Rücktritts von der Vollendung203
III. Die Nichtvollendung der Tat aufgrund der Fehlvorstellung über die erforderliche Rücktrittsleistung204
1. Die objektive Zurechenbarkeit des entgegen der Tätervorstellung eingetretenen Erfolges205
a) § 24 Abs. 1 StGB als Erfolgszurechnungsnorm205
b) Fehlende objektive Zurechnung des vorzeitig und unerwartet eingetretenen Erfolges207
aa) Die Deutung der Stellungnahmen Ottos, v. Scheurls und Bottkes207
bb) Der Ansatz Puppes208
c) Regelmäßige objektive Zurechnung des vorzeitig und unerwartet eingetretenen Erfolges208
d) Kritische Würdigung der vorgebrachten Argumente und eigene Stellungnahme209
aa) Ablehnung der Einstufung des § 24 Abs. 1 StGB als Erfolgszurechnungsnorm209
bb) Kein objektiver Zurechnungsmangel infolge der Vorzeitigkeit und Unerwartetheit des Erfolgseintritts210
2. Das Vorliegen eines ausreichenden Vorsatzes und die subjektive Zurechenbarkeit des entgegen der Tätervorstellung eingetretenen Erfolges211
a) Das Fehlen eines ausreichenden Vorsatzes211
aa) Fehlender Vorsatz im maßgeblichen Zeitpunkt211
(1) Vorsatz während der gesamten oder entscheidenden Tathandlung212
(2) Vorsatz bis zum Erfolgseintritt213
(3) Vorsatz bei jedem Handlungsschritt214
bb) Fehlender Vollendungsvorsatz214
cc) Vorliegen einer wesentlichen Kausalabweichung216
dd) Ergebnisorientierte Argumentation217
(1) Ungewollte Rückkehr zur Erfolgshaftung217
(2) Unzulässige Objektivierung und Abschneiden des Rücktritts218
(3) Das Dilemma-Argument218
(4) Fehlen des vollen Unrechts219
(5) Sachgerechtigkeitserwägungen220
ee) Die Folgeproblematik des strafbefreienden Rücktritts vom Versuch220
(1) Rücktrittsausschluss durch den Erfolgseintritt221
(2) Rücktrittsmöglichkeit gemäß § 24 Abs. 1 S. 1 StGB222
b) Die vollständige Verwirklichung des subjektiven Tatbestandes223
aa) Vorliegen des Vorsatzes im maßgeblichen Zeitpunkt224
bb) Vorliegen eines inhaltlich ausreichenden Vorsatzes225
cc) Nur unwesentliche Abweichung vom Kausalverlauf226
dd) Ergebnisorientierte Argumente228
(1) Die Belastung des Täters mit dem Erfolgsabwendungsrisiko228
(2) Keine unzulässige Objektivierung und kein Abschneiden des Rücktritts228
(3) Keine Zufallsstrafbarkeit229
(4) Ausreichender Unrechtsgehalt für eine Vollendungsbestrafung230
(5) Praktische Konsequenzen230
c) Kritische Würdigung der vorgebrachten Argumente und eigene Stellungnahme230
aa) Die zeitliche Dimension des Vorsatzes231
(1) Festlegung des äußeren zeitlichen Rahmens durch den Wortlaut der §§ 8, 16 StGB231
(a) Frühestmöglicher Zeitpunkt231
(b) Keine Unterscheidung nach dem Zeitpunkt des Erfolgseintritts231
(c) Mit §§ 8, 16 StGB vereinbare Möglichkeiten232
(2) Keine Abhängigkeit von der Art der Tatbegehung233
(3) Fehlende Eignung der Versuchsbeendigung als maßgeblicher Vorsatzzeitpunkt233
(4) Kein Begleiten der gesamten Tathandlung234
(5) Der Versuchsbeginn i. S. des § 22 StGB als maßgeblicher Vorsatzzeitpunkt235
(6) Zwischenergebnis zur zeitlichen Vorsatzdimension236
bb) Die inhaltliche Dimension des Vorsatzes236
(1) Nichtausreichen eines bloßen „Versuchsvorsatzes“236
(2) Notwendige Differenzierung innerhalb der Fallgruppe des unbeendeten Versuchs237
(3) Das Verhältnis von Tatentschluss und Vorsatz beim vollendeten Delikt238
(4) Zwischenergebnis239
cc) Keine wesentliche Kausalverlaufsabweichung239
dd) Die Überprüfung des gefundenen Ergebnisses240
(1) Die Unzulässigkeit rücktrittsbezogener Argumentationsansätze240
(2) Die Entschärfung des sog. „Dilemma-Arguments“241
(3) Die Unrechtsanalyse243
(a) Die Bedeutung von Handlungs- und Erfolgsunrecht243
(b) Der Einfluss des Rücktritts auf das Handlungsunrecht244
ee) Zwischenergebnis zum erforderlichen Vorsatz und der subjektiven Zurechenbarkeit246
3. Zwischenergebnis zur Frage der Vollendung der Tat246
IV. Die Lösung der Problematik durch eine analoge Anwendung gesetzlicher Irrtumsregeln246
1. Analoge Anwendung des § 35 Abs. 2 StGB247
2. Kritische Würdigung dieses Ansatzes und eigene Stellungnahme248
a) Kein planwidriges Fehlen einer Regelung der Fehlvorstellung über die erforderliche Rücktrittsleistung248
b) Fehlvorstellung über den Erfolgseintritt?248
3. Zwischenergebnis zur Anwendbarkeit gesetzlicher Irrtumsregeln249
V. Ergebnis zur Fehlvorstellung über die erforderliche Rücktrittsleistung bei eintretendem Erfolg249
B. Die Fehlvorstellung des Täters über die Wirksamkeits einer Rücktrittshandlung bei eintretendem Erfolg250
I. Die Auswirkung des Kriteriums „nach seiner Vorstellung für möglich halten“ bei der Ermittlung des rücktrittsrechtlichen Versuchsstadiums251
II. Rücktritt gemäß § 24 Abs. 1 S. 1 Alt. 2 oder S. 2 StGB von der Vollendung252
1. Kein Ausschluss des Rücktritts nach § 24 Abs. 1 S. 1 Alt. 2 oder S. 2 StGB durch Vollendung252
a) Der Rücktritt von der Vollendung252
b) Die Differenzierung nach der Irreparabilität des Erfolges253
2. Nichtvollendung der Tat als Voraussetzung des § 24 Abs. 1 S. 1 Alt. 2 und S. 2 StGB253
3. Zwischenergebnis zur Frage des Rücktritts von der Vollendung254
III. Die Nichtvollendung der Tat aufgrund der Fehlvorstellung über die Wirksamkeit der Rücktrittshandlung254
1. Die objektive Zurechenbarkeit des trotz vermeintlich wirksamen Verhinderungsbemühens eingetretenen Erfolgs255
a) § 24 Abs. 1 StGB als Regelung der objektiven Zurechenbarkeit255
aa) § 24 Abs. 1 StGB als Argument gegen eine objektive Zurechnung255
bb) § 24 Abs. 1 StGB als Argument für eine objektive Zurechnung256
b) Die Anwendung allgemeiner Zurechnungsregeln257
aa) Keine Zurechnungsunterbrechung durch bloßes Erfolgsverhinderungsbemühen257
bb) Sonderfälle der Zurechnungsunterbrechung258
(1) Zurechnungsunterbrechung nur bei einer Verdrängung des ursprünglichen Risikos259
(2) Zurechnungsunterbrechung auch bei einer Vereitelung des Gelingens der Verhinderungshandlung260
(a) Die vorsätzliche Vereitelung des Verhinderungserfolges durch das Opfer selbst260
(b) Die vorsätzliche Vereitelung des Verhinderungserfolges durch Dritte262
(c) Die zufällige Vereitelung des Verhinderungserfolges263
cc) Der Rücktritt im Fall der Zurechnungsunterbrechung264
(1) Die Zulässigkeit eines Rücktritts264
(2) Die anwendbare Rücktrittsvariante265
c) Kritische Würdigung der vorgebrachten Argumente und eigene Stellungnahme265
aa) Ablehnung der Einstufung des § 24 Abs. 1 StGB als objektive Zurechnungsregelung265
bb) Keine Unterbrechung der objektiven Zurechnung durch das Verhinderungsbemühen266
cc) Möglichkeit objektiver Unzurechenbarkeit bei Hinzukommen weiterer Umstände267
(1) Hypothetische Erfolgstauglichkeit des Verhinderungsverhaltens267
(2) Zurechnungsunterbrechende Umstände268
(a) Unvorhersehbarkeit und Vorsätzlichkeit der Vereitelung268
(b) Vereitelung durch das Opfer selbst oder durch Dritte269
(3) Zwischenergebnis zur ausnahmsweisen Unzurechenbarkeit269
dd) Anwendbarkeit des § 24 Abs. 1 S. 2 StGB im Fall der Zurechnungsunterbrechung270
d) Zwischenergebnis zur objektiven Zurechenbarkeit270
2. Der erforderliche Vorsatz und die subjektive Zurechenbarkeit des trotz vermeintlich wirksamen Verhinderungsbemühens eingetretenen Erfolgs271
a) Die Unterbrechung des subjektiven Zurechnungszusammenhangs271
b) Die vollständige Verwirklichung des subjektiven Tatbestandes272
c) Die modifizierende Auffassung von Schliebitz273
aa) Einschränkung der Vorsatzhaftung bei anfänglichem Revokationsentschluss274
bb) Ausweitung der Vorsatzhaftung bei Distanzdelikten275
d) Kritische Würdigung der vorgebrachten Argumente und eigene Stellungnahme275
aa) Vorliegende Tatplanadäquanz276
bb) Kein Bedürfnis für eine Modifikation277
e) Zwischenergebnis zum erforderlichen Vorsatz und der subjektiven Zurechenbarkeit278
3. Zwischenergebnis zur Frage der Vollendung der Tat278
IV. Die Lösung der Problematik durch eine analoge Anwendung gesetzlicher Irrtumsregeln278
1. Analoge Anwendung des § 35 Abs. 2 StGB279
2. Kritische Würdigung dieses Ansatzes und eigene Stellungnahme280
3. Zwischenergebnis zur Anwendbarkeit gesetzlicher Irrtumsregeln281
V. Ergebnis zur Fehlvorstellung über die Wirksamkeit seiner Rücktrittshandlung bei eintretendem Erfolg281
C. Ergebnis zum Dritten Teil282
Vierter Teil: Der maßgebliche Vorstellungszeitpunkt und die Beachtlichkeit einer „Vorstellungskorrektur“283
A. Die Auswirkung der Maßgeblichkeit der Tätervorstellung bei der Ermittlung des rücktrittsrechtlichen Versuchsstadiums284
B. Die Grundentscheidung zwischen Tatplan- und Rücktrittshorizont285
I. Die Abgrenzung zur Problematik des fehlgeschlagenen Versuchs285
II. Die Tatplanperspektive287
1. Der Inhalt der Tatplantheorie287
2. Die für die Maßgeblichkeit des Tatplans angeführten Gründe288
3. Die Kritik an der Tatplantheorie289
III. Der Rücktrittshorizont291
1. Der Inhalt der Theorie vom Rücktrittshorizont291
2. Die für die Maßgeblichkeit des Rücktrittshorizonts angeführten Gründe292
3. Die Kritik an der Lehre vom Rücktrittshorizont293
IV. Der Ansatz Herzbergs294
V. Die Entwicklung der Rechtsprechung294
1. Die anfängliche Differenzierung nach dem Bestehen eines Tatplans294
a) Der Ausgangspunkt in der Rechtsprechung des RG und des BGH294
b) Modifikationen und Einschränkungen der Tatplantheorie296
2. Die Hinwendung des BGH zum Rücktrittshorizont300
a) Die Reichweite der sog. „Würgegriff-“ oder „Mitbewohnerentscheidung“300
b) Die Fortführung der Rechtsprechungswende bis zum sog. „Schläfenschussfall“302
c) Die Vervollständigung der Rechtsprechungswende303
VI. Kritische Würdigung der vorgebrachten Argumente und eigene Stellungnahme305
1. Die Argumentation aus dem Wortsinn des Gesetzes305
2. Die Argumentation aus dem Regelungs- und Bedeutungszusammenhang des Gesetzes307
3. Die Argumentation aus dem Sinn und Zweck der Norm308
a) Der Gedanke der Anreizschaffung und des Opferschutzes308
b) Der Verdienstlichkeits- und der Schulderfüllungsgedanke309
c) Der Strafzweckgedanke309
d) Zwischenergebnis310
4. Bestätigung durch kriminalpolitische und andere rechtlich relevante Überlegungen310
VII. Zwischenergebnis zur Grundentscheidung zwischen Tatplan- und Rücktrittshorizont311
C. Die sich nach Abschluss der Tathandlung ändernde Vorstellung als Problemfall311
I. Notwendige Differenzierungen312
1. Die „Richtung“ der Vorstellungsänderung312
2. Wirkliche und scheinbare Korrektur313
3. Die Frage des Rücktrittsbeginns313
4. Besonders häufig betroffene Ausführungsarten314
II. Die Entwicklung der Rechtsprechung318
1. Die anfängliche höchstrichterliche Rechtsprechung318
2. Die Entscheidung der ersten „echten Korrekturkonstellationen“322
3. Die Festigung und Ausweitung der Rechtsprechung325
4. Die umgekehrte Fallgestaltung328
5. Die mehrfache Vorstellungsänderung und die Grenzen ihrer Beachtlichkeit331
6. Die Fortführung der Rechtsprechung333
7. Zusammenfassung der Rechtsprechungsansicht336
III. Die in der Literatur vertretenen Auffassungen336
1. Die der Rechtsprechung im Ausgangspunkt zustimmende Literatur336
a) Die erfassten Fallgestaltungen337
aa) Vorstellungsberichtigung und „Korrektur zur Fehlvorstellung“337
bb) Für den Täter vorteilhafte und nachteilige Vorstellungsänderungen337
b) Die Grenze des unmittelbar räumlich-zeitlichen Zusammenhangs338
c) Die Begründung in der Literatur340
2. Die Ansätze Jägers und Mayers342
3. Die der Rechtsprechung widersprechenden Auffassungen342
a) Die Kritik an der Zeitpunktverschiebung342
b) Die Kritik an der „Rückverwandlung“ eines beendeten in einen unbeendeten Versuch343
4. Die differenzierende Ansicht Ottos346
IV. Kritische Würdigung der vorgebrachten Argumente und Entwurf eines eigenen Lösungsansatzes348
1. Möglichkeit der Maßgeblichkeit einer geänderten Tätervorstellung349
2. Zulässige und taugliche Differenzierungskriterien350
a) Das Kriterium der „Richtung“ der Vorstellungsänderung350
b) Die Unterscheidung zwischen wirklicher und scheinbarer „Korrektur“352
c) Die Unterscheidung nach dem Rücktrittsbeginn352
d) Die Unterscheidung nach der objektiven Gefährdungslage353
e) Zwischenergebnis zu den Differenzierungskriterien353
3. Der maßgebliche Zeitpunkt für die Festlegung der erforderlichen Rücktrittsleistung bei „verspätetem“ Rücktrittsbeginn354
a) Die Vorstellungsänderung vom Fürmöglichhalten zum Nichtfürmöglichhalten der Vollendung354
aa) Das Bestehen einer Überlegungszeit im Fall der Vollendungsverhinderung355
bb) Der maßgebliche Zeitpunkt für die Festlegung der erforderlichen Rücktrittsleistung356
(1) Fehlende Übertragbarkeit der für das Bestehen einer Überlegungszeit sprechenden Gründe356
(2) Die mögliche Qualifikation des Verhaltens als „Aufgabe der weiteren Tatausführung“357
(3) Die Argumentation aus dem Sinn und Zweck der Norm358
(a) Der Gedanke der Anreizschaffung und des Opferschutzes358
(b) Der Verdienstlichkeits- und der Schulderfüllungsgedanke359
(c) Der Strafzweckgedanke359
(4) Zwischenergebnis zum maßgeblichen Zeitpunkt360
cc) Die Grenzen der Maßgeblichkeit einer Vorstellungsänderung361
dd) Zwischenergebnis zur Vorstellungsänderung vom Fürmöglichhalten zum Nichtfürmöglichhalten der Vollendung362
b) Die Vorstellungsänderung vom Nichtfürmöglichhalten zum Fürmöglichhalten der Vollendung362
aa) Das Bestehen einer Überlegungszeit im Fall der Aufgabe der weiteren Tatausführung363
bb) Der maßgebliche Zeitpunkt für die Festlegung der erforderlichen Rücktrittsleistung364
(1) Keine Qualifikation der Untätigkeit als „Aufgabe“364
(2) Die Argumentation aus dem Sinn und Zweck der Norm365
(3) Zwischenergebnis zum maßgeblichen Zeitpunkt365
cc) Die Grenzen der Maßgeblichkeit einer Vorstellungsänderung366
dd) Zwischenergebnis366
4. Die Anpassung der erforderlichen Rücktrittsleistung an die veränderte Tätervorstellung bei „sofortigem“ Rücktrittsbeginn366
a) Die Vorstellungsänderung vom Fürmöglichhalten zum Nichtfürmöglichhalten der Vollendung367
aa) Die Anpassung der Rücktrittsleistung an die veränderte Tätervorstellung367
(1) Die Qualifikation des Verhaltens als „Aufgeben der weiteren Tatausführung“368
(2) Erforderlichkeit des Bestehens einer Weiterhandlungsmöglichkeit369
bb) Zwischenergebnis370
b) Die Vorstellungsänderung vom Nichtfürmöglichhalten zum Fürmöglichhalten der Vollendung370
aa) Der Vollzug der Tataufgabe371
(1) Die in Literatur und Rechtsprechung an eine Tataufgabe gestellten Anforderungen372
(2) Eigener Ansatz372
bb) Die Anpassung der Rücktrittsleistung375
cc) Zwischenergebnis376
V. Ergebnis zur sich nach Abschluss der Tathandlung ändernden Tätervorstellung377
D. Ergebnis zum Vierten Teil378
Fünfter Teil: Zusammenfassung der Untersuchungsergebnisse und Lösung der gebildeten Beispielsfälle380
A. Die rechtliche Behandlung von Fehlvorstellungen des Täters im Zusammenhang mit dem Rücktritt vom Versuch380
I. Die Fehlvorstellung über die Wirkung der Tathandlung und damit die objektiv erforderliche Rücktrittsleistung bei ausbleibendem Erfolg381
II. Die Fehlvorstellung über die Wirksamkeit der Rücktrittshandlung bei ausbleibendem Erfolg382
III. Die Fehlvorstellungen bei eintretendem Erfolg383
B. Die „Vorstellungskorrektur“384
Literaturverzeichnis387
Sachwortverzeichnis404

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