Vorwort | 8 |
Inhaltsverzeichnis | 10 |
Einleitung | 26 |
A. Der Problemkreis der Fehlvorstellungen beim „besonderen Nachtatverhalten“ des Rücktritts vom Versuch | 26 |
B. Aufgabenstellung und Ziele der Arbeit | 28 |
C. Einschränkungen | 30 |
D. Gang der Untersuchung | 31 |
Erster Teil: Zur Illustration – Denkbare Fehlvorstellungen und dabei auftretende Rechtsfragen | 33 |
A. Die unterschiedlichen Fehlvorstellungen | 33 |
I. „Irrtum“ oder „Fehlvorstellung“ | 33 |
II. Unterscheidungskriterien | 34 |
B. Zur Verdeutlichung der Problematik: Grundfallkonstellationen und Fallbeispiele | 36 |
I. Die Fehlvorstellungen des Täters bei ausbleibendem Erfolg | 36 |
1. Die Fehlvorstellungen über die Wirkung der Tathandlung und damit die objektiv erforderliche Rücktrittsleistung | 36 |
a) Zum Vorteil des Täters | 36 |
b) Zum Nachteil des Täters | 37 |
2. Die Fehlvorstellungen über die Wirksamkeit der Rücktrittshandlung | 38 |
a) Zum Vorteil des Täters | 38 |
b) Zum Nachteil des Täters | 38 |
II. Die Fehlvorstellungen des Täters bei eintretendem Erfolg (sog. „misslungener Rücktritt“) | 39 |
1. Die Fehlvorstellung über die Wirkung der Tathandlung und damit die objektiv erforderliche Rücktrittsleistung | 39 |
2. Die Fehlvorstellung über die Wirksamkeit der Rücktrittshandlung | 39 |
III. Die „Vorstellungskorrektur“ | 39 |
1. Die tatsächliche Berichtigung der Fehlvorstellung | 40 |
2. Die „Korrektur zur Fehlvorstellung“ | 40 |
3. Zusammenfassender Beispielsfall zur „Vorstellungskorrektur“ | 40 |
C. Nähere Bestimmung der einzelnen Fehlvorstellungen und rechtliche Qualifikation | 41 |
I. Untersuchung der Fehlvorstellungen über die Wirkung der Tathandlung und damit die objektiv erforderliche Rücktrittsleistung bei ausbleibendem Erfolg | 42 |
II. Untersuchung der Fehlvorstellungen über die Wirksamkeit der Rücktrittshandlung bei ausbleibendem Erfolg | 42 |
III. Untersuchung der Fehlvorstellungen bei eintretendem Erfolg | 45 |
IV. Untersuchung der „Korrekturkonstellationen“ | 45 |
Zweiter Teil: Die Fehlvorstellungen des Täters über die erforderliche Rücktrittsleistung bei ausbleibendem Erfolg | 47 |
A. Die Unterscheidung zwischen dem unbeendeten und dem beendeten Versuch | 48 |
I. Methodische Zulässigkeit der Differenzierung nach Versuchsstadien | 48 |
II. Die Begriffe unbeendeter und beendeter Versuch | 51 |
III. Zwischenergebnis | 54 |
B. Die Beurteilungsgrundlage für die Bestimmung der erforderlichen Rücktrittsleistung | 55 |
I. Die Entwicklung der Abgrenzung zwischen unbeendetem und beendetem Versuch | 55 |
II. Die Abgrenzung nach objektiven Gesichtspunkten | 57 |
1. Der Inhalt der objektiven Abgrenzungslehre | 57 |
2. Die Bedeutung für Fehlvorstellungen über die zu erbringende Rücktrittsleistung | 58 |
III. Die Abgrenzung nach subjektiven Gesichtspunkten | 60 |
1. Der Inhalt der subjektiven Abgrenzungslehre | 60 |
2. Die Bedeutung für Fehlvorstellungen über die zu erbringende Rücktrittsleistung | 61 |
IV. Die Abgrenzung anhand einer gemischt subjektiv-objektiven Methode | 62 |
1. Der Inhalt der gemischt subjektiv-objektiven Abgrenzungslehre | 62 |
2. Die Bedeutung für Fehlvorstellungen über das Versuchsstadium bzw. die zu erbringende Rücktrittsleistung | 64 |
V. Zwischenergebnis | 65 |
VI. Kritische Würdigung der vorgebrachten Argumente und eigene Stellungnahme | 66 |
1. Ausschluss unbrauchbarer Argumente | 67 |
2. Ablehnung der gemischt subjektiv-objektiv abgrenzenden Ansichten | 68 |
3. Die Kritik am „Umweg“ über das Erfordernis eines Rücktrittsentschlusses | 68 |
4. Die Argumentation aus dem Wortsinn des Gesetzes | 69 |
a) Der allgemeine Sprachgebrauch | 70 |
aa) Die Kausalität des Verhinderns | 70 |
bb) Das Aufgeben | 70 |
cc) Zwischenergebnis | 71 |
b) Der besondere Sprachgebrauch des StGB | 71 |
5. Die Argumentation aus dem Regelungs- und Bedeutungszusammenhang des Gesetzes | 72 |
a) Systematische Einwände aus § 24 Abs. 1 StGB selbst | 72 |
aa) Objektive Beendigung und Ausbleiben des Erfolges | 72 |
bb) Der Zusammenhang mit dem untauglichen Versuch | 73 |
cc) Der Zusammenhang mit der Regelung des § 24 Abs. 1 S. 2 StGB | 74 |
b) Der Zusammenhang mit der Versuchsregelung | 76 |
aa) Der Widerspruch zwischen dem versuchs- und dem rücktrittsrechtlichen Versuchsbegriff | 76 |
bb) Der Zusammenhang mit der subjektiven Versuchstheorie | 77 |
c) Der Zusammenhang mit der Situation des misslungenen Rücktritts | 78 |
d) Der Zusammenhang mit der Unterlassungsstrafbarkeit | 80 |
e) Zwischenergebnis | 80 |
6. Die Argumentation aus dem Sinn und Zweck der Norm | 80 |
a) Der Gedanke der Anreizschaffung und des Opferschutzes | 80 |
b) Der Verdienstlichkeitsgedanke | 82 |
c) Der Schulderfüllungsgedanke | 83 |
d) Der Strafzweckgedanke | 84 |
e) Zwischenergebnis | 86 |
7. Die Argumentation aus kriminalpolitischen Gesichtspunkten | 86 |
a) Die Problematik des Beweises der Tätervorstellung | 86 |
b) Rechtssicherheitsaspekte | 87 |
VII. Ergebnis zur Beurteilungsgrundlage für die Bestimmung der erforderlichen Rücktrittsleistung | 88 |
C. Möglichkeiten der Relativierung des subjektiven Abgrenzungsmaßstabs | 88 |
I. Die Relativierung des subjektiven Abgrenzungsmaßstabs durch die Präzisierung der inhaltlichen Anforderungen an die Tätervorstellung | 90 |
1. Die Auswirkungen der inhaltlichen Anforderungen an die Tätervorstellung auf die Bestimmung der erforderlichen Rücktrittsleistung | 90 |
a) Die Anforderung des Für-möglich-Haltens der Vollendung | 91 |
b) Die Anforderung des Für-sicher-Haltens der Vollendung | 92 |
c) Zwischenergebnis | 92 |
2. Die in der Rechtsprechung und der Literatur vertretenen Auffassungen | 93 |
a) Die höchstrichterliche Rechtsprechung | 93 |
b) Die in der Literatur vertretenen Auffassungen | 95 |
aa) Das Fürmöglichhalten der Vollendung | 95 |
bb) Gesteigerte inhaltliche Anforderungen | 96 |
cc) Der Rückgriff auf die Ingerenzkriterien | 96 |
dd) Die Analogie zum Vorsatzbegriff | 97 |
3. Kritische Würdigung der vorgebrachten Argumente und eigene Stellungnahme | 97 |
a) Der Begriff der „Vorstellung“ | 98 |
aa) Der allgemeine Sprachgebrauch | 98 |
bb) Der besondere Sprachgebrauch des StGB | 99 |
(1) Die intellektuelle Komponente des Vorsatzes | 99 |
(2) Die Beurteilungsgrundlage des unmittelbaren Ansetzens | 99 |
(3) Der Irrtum des Opfers beim Betrug | 100 |
(4) Zwischenergebnis | 100 |
b) Die Erforderlichkeit zusätzlicher Elemente | 101 |
aa) Das Erfordernis eines Motivationszusammenhangs | 101 |
bb) Das Erfordernis eines zusätzlichen voluntativen Elements | 102 |
cc) Zwischenergebnis | 103 |
c) Die Abstimmung mit den Ingerenzkriterien | 103 |
d) Die Festlegung der maßgeblichen Vorstellungsintensität | 105 |
aa) Der Verdienstlichkeits- und der Schulderfüllungsgedanke | 105 |
bb) Der Gedanke der Anreizschaffung und des Opferschutzes | 106 |
cc) Der Strafzweckgedanke | 107 |
dd) Zwischenergebnis zu den Rechtsgrundüberlegungen | 107 |
4. Ergebnis zu den inhaltlichen Anforderungen an die Tätervorstellung | 108 |
II. Die Relativierung des subjektiven Abgrenzungsmaßstabs durch das Heranziehen objektiver Umstände bei der Bildung und der Ermittlung des Inhalts der Tätervorstellung | 108 |
1. Die fehlende Tätervorstellung | 109 |
a) Die Bedeutung der rechtlichen Beurteilung dieser Fallgestaltung | 109 |
b) Der Standpunkt der Rechtsprechung | 111 |
aa) Die Leitentscheidung des BGH zum vorstellungslosen Täter | 111 |
bb) Die fehlende Möglichkeit zur Vorstellungsbildung | 112 |
cc) Die Beschränkung auf Situationen nach besonders gefährlichen und zu schweren Opferverletzungen führenden Gewalthandlungen | 113 |
c) Die in der Literatur vertretenen Ansichten | 114 |
aa) Der Meinungsstand vor BGHSt 40, 304 | 114 |
bb) Die überwiegende Ansicht in der Literatur | 114 |
(1) Die Kritik an der Begründung des BGH | 115 |
(2) Die Begründungsansätze der herrschenden Literatur | 116 |
cc) Differenzierende Lösungen | 117 |
dd) Die Ansicht Murmanns | 117 |
d) Kritische Würdigung der vorgebrachten Argumente und eigene Stellungnahme | 118 |
aa) Keine Anwendbarkeit der bisher erarbeiteten Definition | 118 |
bb) Vorgehensweise bei der Einordnung der Konstellation | 119 |
cc) Das Bestehen einer Obliegenheit zur Reflexion und die Folgen ihrer Nichterfüllung | 119 |
(1) Die Obliegenheit des Täters zur Bildung einer Vorstellung hinsichtlich der Vollendungsgefahr | 120 |
(2) Die Rechtsfolgen der Verletzung der Reflexionsobliegenheit | 122 |
(a) Kein „vorstellungsloses Verhindern“ | 123 |
(b) „Unfreiwillige“ Vorstellungslosigkeit | 124 |
e) Zwischenergebnis zur Fallgestaltung der fehlenden Tätervorstellung | 124 |
2. Die Anforderungen an das Fürmöglichhalten | 124 |
a) Die Berücksichtigung objektiver Umstände bei der Lösung von Beweisproblemen | 126 |
aa) Trennung und Interdependenz von materiellem Recht und seinem Beweis | 127 |
bb) Möglichkeiten, Konsequenzen und Grenzen der Ansätze zur Lösung von Beweisproblemen | 129 |
(1) Ansätze auf der Ebene des materiellen Rechts | 129 |
(a) Konstruktive Möglichkeiten | 129 |
(b) Bedeutung für die Ermittlung der erforderlichen Rücktrittsleistung und die Beachtlichkeit von Fehlvorstellungen des Täters | 130 |
(c) Kritische Würdigung dieser Ansätze | 131 |
(2) Ansätze auf der Ebene der richterlichen Beweiswürdigung | 132 |
(a) Gesetzliche und richterrechtliche Vermutungen | 133 |
(aa) Konstruktive Möglichkeiten | 133 |
(bb) Bedeutung für die Ermittlung der erforderlichen Rücktrittsleistung und die Beachtlichkeit von Fehlvorstellungen des Täters | 134 |
(cc) Kritische Würdigung dieser Ansätze | 136 |
(b) Tatsächliche Vermutungen | 137 |
(aa) Konstruktive Möglichkeiten | 137 |
(bb) Bedeutung für die Ermittlung der erforderlichen Rücktrittsleistung und die Beachtlichkeit von Fehlvorstellungen des Täters | 138 |
(cc) Kritische Würdigung dieses Ansatzes | 139 |
cc) Ansätze zur Lösung von Beweisproblemen in anderen Bereichen des Strafrechts | 140 |
(1) Die Berücksichtigung objektiver Umstände bei der Feststellung des Eventualvorsatzes | 140 |
(a) Materiell-rechtliche Anforderungen | 140 |
(b) Beweisrechtliche Feststellung | 141 |
(c) Zwischenergebnis | 142 |
(2) Der Sonderfall des Vorsatzes bei der lebensgefährdenden Behandlung, § 224 Abs. 1 Nr. 5 StGB | 142 |
(a) Die materiell-rechtliche Lösung des BGH | 142 |
(b) Die beweisrechtliche Lösung der herrschenden Literatur | 143 |
(3) Die alte Fassung des Hehlereitatbestandes (§ 259 StGB a.F.) | 144 |
(a) Der materiell-rechtliche Ansatz | 145 |
(b) Die beweisrechtlichen Lösungen | 145 |
(aa) Beweisregel | 145 |
(bb) Gesetzlicher Erfahrungssatz | 147 |
(c) Zwischenergebnis | 148 |
(4) Zusammenfassung | 148 |
dd) Zwischenergebnis zu den Möglichkeiten der Berücksichtigung objektiver Umstände | 148 |
b) Der Standpunkt der Rechtsprechung bei der Bestimmung der erforderlichen Rücktrittsleistung | 149 |
aa) Die anfängliche höchstrichterliche Rechtsprechung | 149 |
bb) Die scheinbare Normativierung der Tätervorstellung durch BGHSt 33, 295 | 150 |
cc) Bestätigung dieser Deutung durch die nachfolgende Rechtsprechung | 151 |
dd) Präzisierung und Einschränkung dieses Erfahrungssatzes in der neueren Rechtsprechung | 153 |
ee) Zusammenfassung der Rechtsprechungsansicht | 154 |
c) Die in der Literatur vertretenen Ansichten bei der Bestimmung der Rücktrittsleistung | 155 |
aa) Erkennbarkeit der gefahrbegründenden Umstände für den Täter | 155 |
bb) Tatsächliches Erkennen der gefahrbegründenden Umstände durch den Täter | 156 |
cc) Tatsächlich gebildete Tätervorstellung | 157 |
d) Kritische Würdigung der vorgebrachten Argumente und eigene Stellungnahme | 159 |
aa) Das Problem des Beweises der Tätervorstellung | 159 |
bb) Das Bestehen einer Obliegenheit des Täters zum Fürmöglichhalten der Vollendung | 160 |
(1) Widerspruch zum Ausgangspunkt der Maßgeblichkeit der Tätervorstellung | 160 |
(2) Das Bestehen einer Obliegenheit des Täters zur Bildung einer Vorstellung bestimmten Inhalts | 161 |
(a) Der Wortsinn des § 24 Abs. 1 S. 1 StGB | 161 |
(b) Der Bedeutungszusammenhang mit dem Ingerenzgedanken | 161 |
(aa) Kein Strafbarkeitswiderspruch | 162 |
(bb) Pflichtenwiderspruch genügt | 163 |
(cc) Zwischenergebnis | 163 |
(c) Die Argumentation aus dem Sinn und Zweck des § 24 Abs. 1 StGB | 164 |
(aa) Der Anreiz- und Opferschutzgedanke | 164 |
(bb) Der Verdienstlichkeits- und der Schulderfüllungsgedanke | 165 |
(cc) Der Strafzweckgedanke | 166 |
(d) Zwischenergebnis | 168 |
cc) Die Berücksichtigung der gefahrbegründenden Umstände auf der Beweisebene | 168 |
(1) Die Unzulässigkeit von Beweis- und Beweislastregeln | 168 |
(2) Die Herausbildung und Heranziehung von Erfahrungssätzen | 168 |
e) Die gerichtliche Wertung konkreter Indizien | 169 |
aa) Die Einlassung des Täters | 171 |
bb) Das Verhalten des Täters und seine Vorerfahrungen | 172 |
cc) Die Gefährlichkeit und Intensität der Tatbegehung | 175 |
dd) Das Opferverhalten und die Opfersituation | 179 |
f) Zwischenergebnis zu den Anforderungen an ein Fürmöglichhalten | 183 |
3. Ergebnis zur Relativierung der subjektiven Abgrenzung durch das Heranziehen objektiver Umstände bei Bildung und Ermittlung der Tätervorstellung | 183 |
D. Ergebnis zum Zweiten Teil | 185 |
Dritter Teil: Die Fehlvorstellungen des Täters bei eintretendem Erfolg (sog. „misslungener Rücktritt“) | 187 |
A. Die Fehlvorstellung des Täters über die erforderliche Rücktrittsleistung bei eintretendem Erfolg | 189 |
I. Die Auswirkung des Kriteriums „nach seiner Vorstellung für möglich halten“ bei der Ermittlung des rücktrittsrechtlichen Versuchsstadiums | 190 |
II. Rücktritt gemäß § 24 Abs. 1 S. 1 Alt. 1 StGB von der Vollendung | 192 |
1. Kein Ausschluss des Rücktritts nach § 24 Abs. 1 S. 1 Alt. 1 StGB durch Vollendung | 192 |
a) Die Tauglichkeit der Stellungnahme Schröders als Ansatzpunkt | 192 |
b) Der Ansatz Bachs | 194 |
2. Die Differenzierung nach der Irreparabilität des Erfolges | 195 |
3. Nichtvollendung der Tat als Voraussetzung des § 24 Abs. 1 S. 1 Alt. 1 StGB | 196 |
4. Rücktritt vom Versuch neben Vollendung | 198 |
5. Kritische Würdigung der vorgebrachten Argumente und eigene Stellungnahme | 199 |
a) Kein Rücktritt von oder trotz der Vollendung | 199 |
b) Die systematische Verortung der „Nichtvollendung“ | 200 |
aa) Wortsinn und Bedeutungszusammenhang | 200 |
bb) Vollendungsstrafbarkeit trotz „weggefallenen“ Versuchs | 201 |
cc) Nichterforderlichkeit einer Entscheidung | 203 |
6. Zwischenergebnis zur Frage des Rücktritts von der Vollendung | 203 |
III. Die Nichtvollendung der Tat aufgrund der Fehlvorstellung über die erforderliche Rücktrittsleistung | 204 |
1. Die objektive Zurechenbarkeit des entgegen der Tätervorstellung eingetretenen Erfolges | 205 |
a) § 24 Abs. 1 StGB als Erfolgszurechnungsnorm | 205 |
b) Fehlende objektive Zurechnung des vorzeitig und unerwartet eingetretenen Erfolges | 207 |
aa) Die Deutung der Stellungnahmen Ottos, v. Scheurls und Bottkes | 207 |
bb) Der Ansatz Puppes | 208 |
c) Regelmäßige objektive Zurechnung des vorzeitig und unerwartet eingetretenen Erfolges | 208 |
d) Kritische Würdigung der vorgebrachten Argumente und eigene Stellungnahme | 209 |
aa) Ablehnung der Einstufung des § 24 Abs. 1 StGB als Erfolgszurechnungsnorm | 209 |
bb) Kein objektiver Zurechnungsmangel infolge der Vorzeitigkeit und Unerwartetheit des Erfolgseintritts | 210 |
2. Das Vorliegen eines ausreichenden Vorsatzes und die subjektive Zurechenbarkeit des entgegen der Tätervorstellung eingetretenen Erfolges | 211 |
a) Das Fehlen eines ausreichenden Vorsatzes | 211 |
aa) Fehlender Vorsatz im maßgeblichen Zeitpunkt | 211 |
(1) Vorsatz während der gesamten oder entscheidenden Tathandlung | 212 |
(2) Vorsatz bis zum Erfolgseintritt | 213 |
(3) Vorsatz bei jedem Handlungsschritt | 214 |
bb) Fehlender Vollendungsvorsatz | 214 |
cc) Vorliegen einer wesentlichen Kausalabweichung | 216 |
dd) Ergebnisorientierte Argumentation | 217 |
(1) Ungewollte Rückkehr zur Erfolgshaftung | 217 |
(2) Unzulässige Objektivierung und Abschneiden des Rücktritts | 218 |
(3) Das Dilemma-Argument | 218 |
(4) Fehlen des vollen Unrechts | 219 |
(5) Sachgerechtigkeitserwägungen | 220 |
ee) Die Folgeproblematik des strafbefreienden Rücktritts vom Versuch | 220 |
(1) Rücktrittsausschluss durch den Erfolgseintritt | 221 |
(2) Rücktrittsmöglichkeit gemäß § 24 Abs. 1 S. 1 StGB | 222 |
b) Die vollständige Verwirklichung des subjektiven Tatbestandes | 223 |
aa) Vorliegen des Vorsatzes im maßgeblichen Zeitpunkt | 224 |
bb) Vorliegen eines inhaltlich ausreichenden Vorsatzes | 225 |
cc) Nur unwesentliche Abweichung vom Kausalverlauf | 226 |
dd) Ergebnisorientierte Argumente | 228 |
(1) Die Belastung des Täters mit dem Erfolgsabwendungsrisiko | 228 |
(2) Keine unzulässige Objektivierung und kein Abschneiden des Rücktritts | 228 |
(3) Keine Zufallsstrafbarkeit | 229 |
(4) Ausreichender Unrechtsgehalt für eine Vollendungsbestrafung | 230 |
(5) Praktische Konsequenzen | 230 |
c) Kritische Würdigung der vorgebrachten Argumente und eigene Stellungnahme | 230 |
aa) Die zeitliche Dimension des Vorsatzes | 231 |
(1) Festlegung des äußeren zeitlichen Rahmens durch den Wortlaut der §§ 8, 16 StGB | 231 |
(a) Frühestmöglicher Zeitpunkt | 231 |
(b) Keine Unterscheidung nach dem Zeitpunkt des Erfolgseintritts | 231 |
(c) Mit §§ 8, 16 StGB vereinbare Möglichkeiten | 232 |
(2) Keine Abhängigkeit von der Art der Tatbegehung | 233 |
(3) Fehlende Eignung der Versuchsbeendigung als maßgeblicher Vorsatzzeitpunkt | 233 |
(4) Kein Begleiten der gesamten Tathandlung | 234 |
(5) Der Versuchsbeginn i. S. des § 22 StGB als maßgeblicher Vorsatzzeitpunkt | 235 |
(6) Zwischenergebnis zur zeitlichen Vorsatzdimension | 236 |
bb) Die inhaltliche Dimension des Vorsatzes | 236 |
(1) Nichtausreichen eines bloßen „Versuchsvorsatzes“ | 236 |
(2) Notwendige Differenzierung innerhalb der Fallgruppe des unbeendeten Versuchs | 237 |
(3) Das Verhältnis von Tatentschluss und Vorsatz beim vollendeten Delikt | 238 |
(4) Zwischenergebnis | 239 |
cc) Keine wesentliche Kausalverlaufsabweichung | 239 |
dd) Die Überprüfung des gefundenen Ergebnisses | 240 |
(1) Die Unzulässigkeit rücktrittsbezogener Argumentationsansätze | 240 |
(2) Die Entschärfung des sog. „Dilemma-Arguments“ | 241 |
(3) Die Unrechtsanalyse | 243 |
(a) Die Bedeutung von Handlungs- und Erfolgsunrecht | 243 |
(b) Der Einfluss des Rücktritts auf das Handlungsunrecht | 244 |
ee) Zwischenergebnis zum erforderlichen Vorsatz und der subjektiven Zurechenbarkeit | 246 |
3. Zwischenergebnis zur Frage der Vollendung der Tat | 246 |
IV. Die Lösung der Problematik durch eine analoge Anwendung gesetzlicher Irrtumsregeln | 246 |
1. Analoge Anwendung des § 35 Abs. 2 StGB | 247 |
2. Kritische Würdigung dieses Ansatzes und eigene Stellungnahme | 248 |
a) Kein planwidriges Fehlen einer Regelung der Fehlvorstellung über die erforderliche Rücktrittsleistung | 248 |
b) Fehlvorstellung über den Erfolgseintritt? | 248 |
3. Zwischenergebnis zur Anwendbarkeit gesetzlicher Irrtumsregeln | 249 |
V. Ergebnis zur Fehlvorstellung über die erforderliche Rücktrittsleistung bei eintretendem Erfolg | 249 |
B. Die Fehlvorstellung des Täters über die Wirksamkeits einer Rücktrittshandlung bei eintretendem Erfolg | 250 |
I. Die Auswirkung des Kriteriums „nach seiner Vorstellung für möglich halten“ bei der Ermittlung des rücktrittsrechtlichen Versuchsstadiums | 251 |
II. Rücktritt gemäß § 24 Abs. 1 S. 1 Alt. 2 oder S. 2 StGB von der Vollendung | 252 |
1. Kein Ausschluss des Rücktritts nach § 24 Abs. 1 S. 1 Alt. 2 oder S. 2 StGB durch Vollendung | 252 |
a) Der Rücktritt von der Vollendung | 252 |
b) Die Differenzierung nach der Irreparabilität des Erfolges | 253 |
2. Nichtvollendung der Tat als Voraussetzung des § 24 Abs. 1 S. 1 Alt. 2 und S. 2 StGB | 253 |
3. Zwischenergebnis zur Frage des Rücktritts von der Vollendung | 254 |
III. Die Nichtvollendung der Tat aufgrund der Fehlvorstellung über die Wirksamkeit der Rücktrittshandlung | 254 |
1. Die objektive Zurechenbarkeit des trotz vermeintlich wirksamen Verhinderungsbemühens eingetretenen Erfolgs | 255 |
a) § 24 Abs. 1 StGB als Regelung der objektiven Zurechenbarkeit | 255 |
aa) § 24 Abs. 1 StGB als Argument gegen eine objektive Zurechnung | 255 |
bb) § 24 Abs. 1 StGB als Argument für eine objektive Zurechnung | 256 |
b) Die Anwendung allgemeiner Zurechnungsregeln | 257 |
aa) Keine Zurechnungsunterbrechung durch bloßes Erfolgsverhinderungsbemühen | 257 |
bb) Sonderfälle der Zurechnungsunterbrechung | 258 |
(1) Zurechnungsunterbrechung nur bei einer Verdrängung des ursprünglichen Risikos | 259 |
(2) Zurechnungsunterbrechung auch bei einer Vereitelung des Gelingens der Verhinderungshandlung | 260 |
(a) Die vorsätzliche Vereitelung des Verhinderungserfolges durch das Opfer selbst | 260 |
(b) Die vorsätzliche Vereitelung des Verhinderungserfolges durch Dritte | 262 |
(c) Die zufällige Vereitelung des Verhinderungserfolges | 263 |
cc) Der Rücktritt im Fall der Zurechnungsunterbrechung | 264 |
(1) Die Zulässigkeit eines Rücktritts | 264 |
(2) Die anwendbare Rücktrittsvariante | 265 |
c) Kritische Würdigung der vorgebrachten Argumente und eigene Stellungnahme | 265 |
aa) Ablehnung der Einstufung des § 24 Abs. 1 StGB als objektive Zurechnungsregelung | 265 |
bb) Keine Unterbrechung der objektiven Zurechnung durch das Verhinderungsbemühen | 266 |
cc) Möglichkeit objektiver Unzurechenbarkeit bei Hinzukommen weiterer Umstände | 267 |
(1) Hypothetische Erfolgstauglichkeit des Verhinderungsverhaltens | 267 |
(2) Zurechnungsunterbrechende Umstände | 268 |
(a) Unvorhersehbarkeit und Vorsätzlichkeit der Vereitelung | 268 |
(b) Vereitelung durch das Opfer selbst oder durch Dritte | 269 |
(3) Zwischenergebnis zur ausnahmsweisen Unzurechenbarkeit | 269 |
dd) Anwendbarkeit des § 24 Abs. 1 S. 2 StGB im Fall der Zurechnungsunterbrechung | 270 |
d) Zwischenergebnis zur objektiven Zurechenbarkeit | 270 |
2. Der erforderliche Vorsatz und die subjektive Zurechenbarkeit des trotz vermeintlich wirksamen Verhinderungsbemühens eingetretenen Erfolgs | 271 |
a) Die Unterbrechung des subjektiven Zurechnungszusammenhangs | 271 |
b) Die vollständige Verwirklichung des subjektiven Tatbestandes | 272 |
c) Die modifizierende Auffassung von Schliebitz | 273 |
aa) Einschränkung der Vorsatzhaftung bei anfänglichem Revokationsentschluss | 274 |
bb) Ausweitung der Vorsatzhaftung bei Distanzdelikten | 275 |
d) Kritische Würdigung der vorgebrachten Argumente und eigene Stellungnahme | 275 |
aa) Vorliegende Tatplanadäquanz | 276 |
bb) Kein Bedürfnis für eine Modifikation | 277 |
e) Zwischenergebnis zum erforderlichen Vorsatz und der subjektiven Zurechenbarkeit | 278 |
3. Zwischenergebnis zur Frage der Vollendung der Tat | 278 |
IV. Die Lösung der Problematik durch eine analoge Anwendung gesetzlicher Irrtumsregeln | 278 |
1. Analoge Anwendung des § 35 Abs. 2 StGB | 279 |
2. Kritische Würdigung dieses Ansatzes und eigene Stellungnahme | 280 |
3. Zwischenergebnis zur Anwendbarkeit gesetzlicher Irrtumsregeln | 281 |
V. Ergebnis zur Fehlvorstellung über die Wirksamkeit seiner Rücktrittshandlung bei eintretendem Erfolg | 281 |
C. Ergebnis zum Dritten Teil | 282 |
Vierter Teil: Der maßgebliche Vorstellungszeitpunkt und die Beachtlichkeit einer „Vorstellungskorrektur“ | 283 |
A. Die Auswirkung der Maßgeblichkeit der Tätervorstellung bei der Ermittlung des rücktrittsrechtlichen Versuchsstadiums | 284 |
B. Die Grundentscheidung zwischen Tatplan- und Rücktrittshorizont | 285 |
I. Die Abgrenzung zur Problematik des fehlgeschlagenen Versuchs | 285 |
II. Die Tatplanperspektive | 287 |
1. Der Inhalt der Tatplantheorie | 287 |
2. Die für die Maßgeblichkeit des Tatplans angeführten Gründe | 288 |
3. Die Kritik an der Tatplantheorie | 289 |
III. Der Rücktrittshorizont | 291 |
1. Der Inhalt der Theorie vom Rücktrittshorizont | 291 |
2. Die für die Maßgeblichkeit des Rücktrittshorizonts angeführten Gründe | 292 |
3. Die Kritik an der Lehre vom Rücktrittshorizont | 293 |
IV. Der Ansatz Herzbergs | 294 |
V. Die Entwicklung der Rechtsprechung | 294 |
1. Die anfängliche Differenzierung nach dem Bestehen eines Tatplans | 294 |
a) Der Ausgangspunkt in der Rechtsprechung des RG und des BGH | 294 |
b) Modifikationen und Einschränkungen der Tatplantheorie | 296 |
2. Die Hinwendung des BGH zum Rücktrittshorizont | 300 |
a) Die Reichweite der sog. „Würgegriff-“ oder „Mitbewohnerentscheidung“ | 300 |
b) Die Fortführung der Rechtsprechungswende bis zum sog. „Schläfenschussfall“ | 302 |
c) Die Vervollständigung der Rechtsprechungswende | 303 |
VI. Kritische Würdigung der vorgebrachten Argumente und eigene Stellungnahme | 305 |
1. Die Argumentation aus dem Wortsinn des Gesetzes | 305 |
2. Die Argumentation aus dem Regelungs- und Bedeutungszusammenhang des Gesetzes | 307 |
3. Die Argumentation aus dem Sinn und Zweck der Norm | 308 |
a) Der Gedanke der Anreizschaffung und des Opferschutzes | 308 |
b) Der Verdienstlichkeits- und der Schulderfüllungsgedanke | 309 |
c) Der Strafzweckgedanke | 309 |
d) Zwischenergebnis | 310 |
4. Bestätigung durch kriminalpolitische und andere rechtlich relevante Überlegungen | 310 |
VII. Zwischenergebnis zur Grundentscheidung zwischen Tatplan- und Rücktrittshorizont | 311 |
C. Die sich nach Abschluss der Tathandlung ändernde Vorstellung als Problemfall | 311 |
I. Notwendige Differenzierungen | 312 |
1. Die „Richtung“ der Vorstellungsänderung | 312 |
2. Wirkliche und scheinbare Korrektur | 313 |
3. Die Frage des Rücktrittsbeginns | 313 |
4. Besonders häufig betroffene Ausführungsarten | 314 |
II. Die Entwicklung der Rechtsprechung | 318 |
1. Die anfängliche höchstrichterliche Rechtsprechung | 318 |
2. Die Entscheidung der ersten „echten Korrekturkonstellationen“ | 322 |
3. Die Festigung und Ausweitung der Rechtsprechung | 325 |
4. Die umgekehrte Fallgestaltung | 328 |
5. Die mehrfache Vorstellungsänderung und die Grenzen ihrer Beachtlichkeit | 331 |
6. Die Fortführung der Rechtsprechung | 333 |
7. Zusammenfassung der Rechtsprechungsansicht | 336 |
III. Die in der Literatur vertretenen Auffassungen | 336 |
1. Die der Rechtsprechung im Ausgangspunkt zustimmende Literatur | 336 |
a) Die erfassten Fallgestaltungen | 337 |
aa) Vorstellungsberichtigung und „Korrektur zur Fehlvorstellung“ | 337 |
bb) Für den Täter vorteilhafte und nachteilige Vorstellungsänderungen | 337 |
b) Die Grenze des unmittelbar räumlich-zeitlichen Zusammenhangs | 338 |
c) Die Begründung in der Literatur | 340 |
2. Die Ansätze Jägers und Mayers | 342 |
3. Die der Rechtsprechung widersprechenden Auffassungen | 342 |
a) Die Kritik an der Zeitpunktverschiebung | 342 |
b) Die Kritik an der „Rückverwandlung“ eines beendeten in einen unbeendeten Versuch | 343 |
4. Die differenzierende Ansicht Ottos | 346 |
IV. Kritische Würdigung der vorgebrachten Argumente und Entwurf eines eigenen Lösungsansatzes | 348 |
1. Möglichkeit der Maßgeblichkeit einer geänderten Tätervorstellung | 349 |
2. Zulässige und taugliche Differenzierungskriterien | 350 |
a) Das Kriterium der „Richtung“ der Vorstellungsänderung | 350 |
b) Die Unterscheidung zwischen wirklicher und scheinbarer „Korrektur“ | 352 |
c) Die Unterscheidung nach dem Rücktrittsbeginn | 352 |
d) Die Unterscheidung nach der objektiven Gefährdungslage | 353 |
e) Zwischenergebnis zu den Differenzierungskriterien | 353 |
3. Der maßgebliche Zeitpunkt für die Festlegung der erforderlichen Rücktrittsleistung bei „verspätetem“ Rücktrittsbeginn | 354 |
a) Die Vorstellungsänderung vom Fürmöglichhalten zum Nichtfürmöglichhalten der Vollendung | 354 |
aa) Das Bestehen einer Überlegungszeit im Fall der Vollendungsverhinderung | 355 |
bb) Der maßgebliche Zeitpunkt für die Festlegung der erforderlichen Rücktrittsleistung | 356 |
(1) Fehlende Übertragbarkeit der für das Bestehen einer Überlegungszeit sprechenden Gründe | 356 |
(2) Die mögliche Qualifikation des Verhaltens als „Aufgabe der weiteren Tatausführung“ | 357 |
(3) Die Argumentation aus dem Sinn und Zweck der Norm | 358 |
(a) Der Gedanke der Anreizschaffung und des Opferschutzes | 358 |
(b) Der Verdienstlichkeits- und der Schulderfüllungsgedanke | 359 |
(c) Der Strafzweckgedanke | 359 |
(4) Zwischenergebnis zum maßgeblichen Zeitpunkt | 360 |
cc) Die Grenzen der Maßgeblichkeit einer Vorstellungsänderung | 361 |
dd) Zwischenergebnis zur Vorstellungsänderung vom Fürmöglichhalten zum Nichtfürmöglichhalten der Vollendung | 362 |
b) Die Vorstellungsänderung vom Nichtfürmöglichhalten zum Fürmöglichhalten der Vollendung | 362 |
aa) Das Bestehen einer Überlegungszeit im Fall der Aufgabe der weiteren Tatausführung | 363 |
bb) Der maßgebliche Zeitpunkt für die Festlegung der erforderlichen Rücktrittsleistung | 364 |
(1) Keine Qualifikation der Untätigkeit als „Aufgabe“ | 364 |
(2) Die Argumentation aus dem Sinn und Zweck der Norm | 365 |
(3) Zwischenergebnis zum maßgeblichen Zeitpunkt | 365 |
cc) Die Grenzen der Maßgeblichkeit einer Vorstellungsänderung | 366 |
dd) Zwischenergebnis | 366 |
4. Die Anpassung der erforderlichen Rücktrittsleistung an die veränderte Tätervorstellung bei „sofortigem“ Rücktrittsbeginn | 366 |
a) Die Vorstellungsänderung vom Fürmöglichhalten zum Nichtfürmöglichhalten der Vollendung | 367 |
aa) Die Anpassung der Rücktrittsleistung an die veränderte Tätervorstellung | 367 |
(1) Die Qualifikation des Verhaltens als „Aufgeben der weiteren Tatausführung“ | 368 |
(2) Erforderlichkeit des Bestehens einer Weiterhandlungsmöglichkeit | 369 |
bb) Zwischenergebnis | 370 |
b) Die Vorstellungsänderung vom Nichtfürmöglichhalten zum Fürmöglichhalten der Vollendung | 370 |
aa) Der Vollzug der Tataufgabe | 371 |
(1) Die in Literatur und Rechtsprechung an eine Tataufgabe gestellten Anforderungen | 372 |
(2) Eigener Ansatz | 372 |
bb) Die Anpassung der Rücktrittsleistung | 375 |
cc) Zwischenergebnis | 376 |
V. Ergebnis zur sich nach Abschluss der Tathandlung ändernden Tätervorstellung | 377 |
D. Ergebnis zum Vierten Teil | 378 |
Fünfter Teil: Zusammenfassung der Untersuchungsergebnisse und Lösung der gebildeten Beispielsfälle | 380 |
A. Die rechtliche Behandlung von Fehlvorstellungen des Täters im Zusammenhang mit dem Rücktritt vom Versuch | 380 |
I. Die Fehlvorstellung über die Wirkung der Tathandlung und damit die objektiv erforderliche Rücktrittsleistung bei ausbleibendem Erfolg | 381 |
II. Die Fehlvorstellung über die Wirksamkeit der Rücktrittshandlung bei ausbleibendem Erfolg | 382 |
III. Die Fehlvorstellungen bei eintretendem Erfolg | 383 |
B. Die „Vorstellungskorrektur“ | 384 |
Literaturverzeichnis | 387 |
Sachwortverzeichnis | 404 |