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Gemeinschaftskommentar zum Bremischen Personalvertretungsgesetz (BremPersVG)

AutorBernd Sandmann, Bettina Graue, Helke Diers, Karl-Detlef Fuchs, Mi, Onno Dannenberg, Wolfgang Däubler
VerlagKellner, Klaus
Erscheinungsjahr2016
Seitenanzahl800 Seiten
ISBN9783956511103
FormatPDF
KopierschutzWasserzeichen/DRM
GerätePC/MAC/eReader/Tablet
Preis29,99 EUR
Das Bremische Personalvertretungsgesetz bildet die Basis für die Personalratsarbeit der bremischen Verwaltung. Doch wie ist das 1974 in Kraft getretene Gesetz heute zu interpretieren, was sagt die aktuelle Rechtsprechung? Die Arbeitnehmerkammer Bremen bietet mit der nun vorliegenden Kommentierung eine unverzichtbare Entscheidungs- und Handlungsgrundlage für Personalräte, Gewerkschaften, Dienststellen, Richter und Anwälte. 18 kompetente Autorinnen und Autoren von der Arbeitnehmerkammer sowie aus Wissenschaft, Justiz und Gewerkschaften kommentieren die 74 Paragrafen und nehmen auf rund 800 Seiten unter Einbeziehung der neuesten Rechtsprechung ausführlich Stellung: angefangen bei der Wahl und Zusammensetzung des Gremiums, über die Mitbestimmung in sozialen, personellen und organisatorischen Angelegenheiten bis hin zur Zuständigkeit der Gerichte. Das Standardwerk ist das einzige seiner Art und löst nach fast 40 Jahren die erste Kommentierung aus dem Jahr 1979 ab.

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Inhaltsverzeichnis
Cover1
Innentitel2
Schmutztitel4
Impressum5
Hinweis zur Benutzung dieses Kommentars6
Vorwort der Herausgeberin8
Inhaltsübersicht9
Abkürzungsverzeichnis12
Literaturverzeichnis18
Bremisches Personalvertretungsgesetz22
ERSTES KAPITEL Allgemeine Vorschriften25
ZWEITES KAPITEL Der Personalrat26
DRITTES KAPITEL Personalversammlung37
VIERTES KAPITEL Gesamtpersonalrat38
FÜNFTES KAPITEL Mitbestimmung des Personalrates39
SECHSTES KAPITEL Strafvorschriften48
SIEBENTES KAPITEL Gerichtliche Entscheidungen48
ACHTES KAPITEL Ergänzende Vorschriften49
NEUNTES KAPITEL Schlussvorschriften50
Unmittelbar für die Länder geltende Vorschriften der Bundespersonalvertretungsgesetz52
Wahlordnung zum Bremischen Personalvertretungsgesetz54
ERSTER TEIL Wahl des Personalrats56
ZWEITER TEIL Wahl der Jugend- und Auszubildendenvertreter66
DRITTER TEIL Wahl des Gesamtpersonalrats67
VIERTER TEIL Schlussvorschriften69
Kommentar zum Bremischen Personalvertretungsgesetz70
Einleitung Personalvertretung als Grundrechtsausübung70
ERSTES KAPITEL Allgemeine Vorschriften94
§ 1 Geltungsbereich94
§ 2 Gewerkschaften und Vereinigungen von Arbeitgebern107
§ 3 Bedienstete118
§ 4 Beamte124
§ 5 Arbeitnehmer128
§ 6 (aufgehoben)132
§ 7 Dienststellen133
§ 8 Leiter oder Leitung der Dienststelle143
ZWEITES KAPITEL Der Personalrat152
Erster Abschnitt Wahl und Zusammensetzung152
§ 9 Aktives Wahlrecht152
§ 10 Passives Wahlrecht157
§ 11 Ausnahmen159
§ 12 Mitgliederzahl160
§ 13 Gruppenvertretung163
§ 14 Abweichende Sitzverteilung166
§ 15 Wahlgrundsätze und Wahlvorschläge168
§ 16 Bildung des Wahlvorstands, wenn ein Personalrat besteht174
§ 17 Wahl des Wahlvorstands, wenn kein Personalrat besteht177
§ 18 Bestellung des Wahlvorstands durch die Dienststelle178
§ 19 Aufgaben des Wahlvorstands179
§ 20 Schutz der Wahl und Wahlkosten181
§ 21 Anfechtung der Wahl186
§ 22 Jugend- und Auszubildendenvertretung192
§ 22a Ausbildungspersonalrat196
§ 22b Vertretung der Teilnehmer an Maßnahmen der Aus-, Fort- und Weiterbildung an schulischen Einrichtungen201
Zweiter Abschnitt Amtszeit202
§ 23 Dauer202
§ 24 Neuwahl205
§ 25 Abberufung und Ausschluss209
§ 26 Erlöschen der Mitgliedschaft215
§ 27 Ruhen der Mitgliedschaft219
§ 28 Ersatzmitglieder224
§ 29 Entsprechende Geltung für Jugend- und Auszubildendenvertreter233
Dritter Abschnitt Geschäftsführung235
§ 30 Vorstand und Vorsitz235
§ 31 Wahl des Vorstands und Anberaumung von Sitzungen241
§ 32 Teilnahme an Sitzungen246
§ 33 Teilnahme von Beauftragten der Gewerkschaft an den Sitzungen251
§ 34 Beschlußfassung253
§ 35 Gemeinsame und Gruppenangelegenheiten258
§ 36 Aussetzung von Beschlüssen265
§ 37 Sitzungsniederschrift272
§ 38 Geschäftsordnung279
§ 39 Ehrenamt, Schutz vor Benachteiligung, Dienstbefreiung und Freistellung283
§ 40 Sprechstunden317
§ 41 Kosten und Geschäftsbetrieb322
§ 42 Umlageverbot343
DRITTES KAPITEL Personalversammlung346
§ 43 Zusammensetzung346
§ 44 Einberufung353
§ 45 Zeitpunkt und Teilnahme357
§ 46 Befugnisse362
§ 47 Teilnahme von Beauftragten der Gewerkschaften sowie des Leiters der Dienststelle367
VIERTES KAPITEL Gesamtpersonalrat370
§ 48 Bildung370
§ 49 Vorstand und Vorsitz, Amtszeit und Geschäftsführung373
§ 50 Zuständigkeit375
§ 51 Versammlung der Vertreter der Personalräte381
FÜNFTES KAPITEL Mitbestimmung des Personalrats383
Erster Abschnitt383
§ 52 Gleichberechtigte Mitbestimmung und Grundsätze für die Zusammenarbeit383
§ 53 Persönlichkeitsrechte des Bediensteten407
§ 54 Allgemeine Aufgaben des Personalrats420
§ 55 Verwaltungsanordnungen445
§ 56 Behinderungsverbot und Kündigungsschutz453
§ 57 Schweigepflicht463
Zweiter Abschnitt Form und Durchführung der Mitbestimmung473
§ 58 Verfahren473
§ 59 Schlichtungsstelle497
§ 60 Einigungsstelle505
§ 61 Verfahren vor der Einigungsstelle512
§ 62 Dienstvereinbarungen520
Dritter Abschnitt Mitbestimmung in sozialen Angelegenheiten532
§ 63 Beispiele für Mitbestimmung in sozialen Angelegenheiten532
§ 64 Unfall- und Gesundheitsgefahren, Arbeitsschutz560
Vierter Abschnitt Mitbestimmung in personellen Angelegenheiten571
§ 65 Beispiele für Mitbestimmung in personellen Angelegenheiten571
Fünfter Abschnitt Mitbestimmung in organisatorischen Angelegenheiten644
§ 66 Beispiele für Mitbestimmung in organisatorischen Angelegenheiten644
§ 67 Beteiligung bei der Aufstellung von Haushaltsplänen und Personalprogrammen669
Sechster Abschnitt Vertreter der Bediensteten in Verwaltungsräten672
§ 68 Vertreter der Bediensteten in Verwaltungsräten bei Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts, die überwiegend wirtschaftliche Aufgaben erfüllen672
SECHSTES KAPITEL Strafvorschriften679
§ 69 (aufgehoben)679
SIEBENTES KAPITEL Gerichtliche Entscheidungen680
§ 70 Zuständigkeit der Verwaltungsgerichte680
§ 70a Rechtsschutz bei überlagen Gerichtsverfahren689
§ 71 Fachkammer und Fachsenat691
ACHTES KAPITEL Ergänzende Vorschriften694
§ 72 Wahlordnung694
NEUNTES KAPITEL Schlussvorschriften695
§ 73 Geltung von Vorschriften über Betriebsräte695
§ 73a Übergangsregelung696
§ 73b Übergangsvorschrift für am 2. November 2007 bestehende oder nach dem Bremischen Personalvertretungsgesetz in der bis 2. November 2007 geltenden Fassung neu gewählte Personalräte697
§ 73c Übergangsregelung für Jugendvertreter und Ausbildungspersonalräte698
§ 74 Inkrafttreten699
Autorenbiografien700
Stichwortverzeichnis704
Das AntiKündigungsBuch728
Rückcover730

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