5 Die Rolle ambulanter Pflegedienste in der Gewaltprävention
Ambulante Pflegedienste haben eine zentrale Rolle bei der Gewaltprävention in der familialen Pflege alter Menschen. Häufig sind sie die Einzigen, die einen Einblick in die meist isolierten problematischen Pflegesituationen erhalten und damit sind sie auch die Einzigen, die handeln können.
Beratung und Anleitung der Angehörigen sind Aufgaben professioneller Pflege
Die Aufgaben der Pflegekräfte im Rahmen der häuslichen Pflege ergeben sich aus dem SGB XI. Beratung und Anleitung pflegender Angehöriger bzw. der pflegenden Bezugspersonen gehören dabei zu den impliziten Aufgaben der Pflegedienste und der Pflegekräfte – unabhängig vom Umfang der jeweils eigentlich zu leistenden Grundpflege und hauswirtschaftlichen Versorgung. Nach den »Gemeinsamen Empfehlungen zur ambulanten pflegerischen Versorgung« der Spitzenverbände der Pflegekassen und der Vertreter der Pflegeanbieter soll sich die Unterstützung am häuslichen und sozialen Umfeld der Pflegebedürftigen orientieren (GKV-Spitzenverband 1995, S. 6).
Die Pflegeeinrichtungen sind für den Pflegeprozess und die organisatorische Sicherung einer kontinuierlichen professionellen Pflege nach anerkannten Standards selbst verantwortlich. Sie sind im Rahmen der Sicherung einer qualitätsgerechten Pflege verpflichtet, Fehl- und Unterversorgung der pflegebedürftigen Menschen zu verhindern. Erkennen sie Überforderung und Überlastung pflegender Bezugspersonen, müssen sie ihren Aufgaben von Beratung und Anleitung nachkommen (vgl. Kuhn-Zuber 2011, S. 30–33).
Internationaler Ethickodex für Pflegende
Dies wird auch durch den »Ethikkodex für Pflegende« des ICN (International Council of Nurses), eines Zusammenschlusses von nationalen Berufsverbänden der Pflege, deutlich. Danach gehört die umfassende Einbeziehung der Umwelt, in der der pflegebedürftige Mensch versorgt wird, zu den grundlegenden beruflichen Pflichten von Pflegenden. Der Ethikkodex verpflichtet die Pflegenden auch dazu, zum Schutz des pflegebedürftigen Menschen einzugreifen, wenn sein Wohl durch einen Kollegen oder eine andere Person gefährdet ist (vgl. DBfK 2010, S. 3).
5.1 Gewaltprävention als Leitlinie für das Pflegeteam
Wie im ersten Teil dieses Manuals verdeutlicht, ist Gewalt in der Pflege vielschichtig und tritt in unterschiedlichen Formen auf. Eine gewaltfreie Pflege zu gewährleisten, gehört implizit zu jedem Pflegeleitbild. Im Arbeitsalltag ist dies nicht immer gegenwärtig, auch wird in Pflegediensten häufig nicht offen über das Tabuthema Gewalt gesprochen.
Einheitliches Wissen über Gewalt ist notwendig
Um bei einem Gewaltverdacht Handlungssicherheit für alle Mitarbeitenden eines Pflegedienstes zu gewährleisten, ist ein einheitliches Wissen darüber notwendig, was im Einzelnen als Gewalt gegen alte Menschen verstanden wird und wann und wie der Pflegedienst darauf reagiert. Eine offene Gesprächskultur bietet darüber hinaus den Rahmen zur konstruktiven Auseinandersetzung mit dem Thema.
Der Begriff Gewalt wird in verschiedenen Zusammenhängen und von einzelnen Personen ganz unterschiedlich definiert. Für den einen beginnt Gewalt bereits beim Anschreien oder bei abfälligen Bemerkungen, für die andere erst, wenn es um direkte körperliche Gewaltanwendung geht. Im Rahmen der Alten- und Gesundheitspflegeausbildung wird das Thema Gewalt in aller Regel angesprochen und nimmt dort je nach Ausbildungsstätte einen größeren oder kleineren Raum ein. Aber auch hier existiert keine einheitliche Begriffsdefinition. Deshalb ist es zunächst wichtig, sich auf einen gemeinsamen Gewaltbegriff zu verständigen und klar zu definieren, was im eigenen Team bzw. in der Einrichtung unter Gewalt verstanden wird. Dabei ist es sinnvoll, das Pflegeleitbild mit einzubeziehen und die Gewaltprävention den darin formulierten Zielen zuzuordnen. Dies sollte für alle Mitarbeitenden nachvollziehbar kommuniziert werden.
Pflegekräfte sollten eigenes Handeln hinterfragen
Die Auseinandersetzung mit dem Thema führt regelmäßig auch zum Hinterfragen des eigenen Handelns. Denn im Arbeitsalltag stehen Pflegende nicht selten vor der Situation, dass sie Pflegetätigkeiten ausführen sollen, die beim Pflegebedürftigen auf Widerstand stoßen. Dies passiert beispielsweise, wenn eine demenzkranke Pflegebedürftige den Wechsel der Inkontinenzmaterialien ablehnt, der zum Schutz vor einem Dekubitus aber notwendig ist. Hierbei ist es wichtig, dass die Mitarbeitenden die Möglichkeit haben, das Problem gegenüber der Pflegedienstleitung (PDL) und im Team anzusprechen. Eine Offenheit für alternative Wege, die die Betroffenen mit einbeziehen und von den Mitarbeitenden gemeinsam getragen werden, ist dabei unverzichtbar.
Gesprächskultur
Zu einer positiven Gesprächskultur im Pflegedienst sollte es gehören, Probleme mit schwierigen Pflegesituationen in Teambesprechungen regelmäßig aufzugreifen. So erhält jeder einen Rahmen, in dem er seine persönlichen Empfindungen wie Zweifel, Ängste, Schuldgefühle etc. offen äußern kann. Mitarbeitende benötigen besonders in ethisch schwierigen Pflegesituationen den professionellen Rückhalt der Leitung und des Teams.
5.2 Festlegung des Gewaltbegriffs im Team
Die konkrete Formulierung eines Gewaltbegriffs für die Einrichtung kann im Rahmen eines Qualitätszirkels oder in einer zusätzlichen Arbeitsgruppe stattfinden. Je mehr Mitarbeiter daran beteiligt sind, umso breiter ist die Basis im Team. Die Erarbeitung einer Gewaltdefinition ist ein guter Weg zur Sensibilisierung – auch für das eigene Verhalten – und zur Festlegung eines einheitlichen Handelns im Sinne eines Standards. Wichtig ist, dass dieser von allen Mitarbeitenden verinnerlicht wird und keine leere Hülle bleibt.
Eigene Definition
Zur Erarbeitung einer eigenen Definition ist es hilfreich, eine bereits bestehende Definition als Diskussionsgrundlage zu verwenden. Wie im ersten Teil dieses Manuals bereits erläutert, wurde im Projekt PURFAM die Definition gewählt, die u. a. auch die WHO zu Elder Abuse (bedeutet in etwa »Gewalt gegen ältere Menschen im persönlichen Umfeld«) verwendet. Elder Abuse wird beschrieben als: »eine einmalige oder wiederholte Handlung oder ein Fehlen einer gebotenen Handlung innerhalb einer jedweden Beziehung, in der Vertrauen erwartet wird, und die bei einer älteren Person zu Schädigung oder Leid führt« (MILCEA 2010, S. 3) (► Kap. 2.2).
Zur praktischen Anwendung bietet diese kompakte Definition drei Merkmale, anhand derer eine häusliche Pflegesituation auf Gewalt hin überprüft werden kann:
- Tatbestand: eine einmalige oder wiederholte Handlung oder ein Fehlen einer gebotenen Handlung,
- Kontext: innerhalb einer jedweden Beziehung, in der Vertrauen erwartet wird und
- Folge: die bei einer älteren Person zu Schädigung oder Leid führt.
Abb. 5.1: Merkmale von Gewalt gegen ältere Menschen im persönlichen Umfeld
Die Zuordnung beobachteter Vorfälle zu den fünf Formen der Gewalt, also physische Gewalt, psychische oder emotionale Gewalt, sexuelle Gewalt, finanzielle Gewalt und absichtliche oder unbeabsichtigte Vernachlässigung, schafft weitere Klarheit und Struktur, um eine Situation umfassend beurteilen zu können.
Auf dieser Grundlage lässt sich dann ein standardisiertes Verfahren bei Gewaltverdacht in der familialen Pflege wie die PURFAM-Präventionsmaßnahme im Praxisalltag einführen.
5.3 Zusammenfassung
Gewaltprävention in der Pflege alter Menschen gehört zu den impliziten Aufgaben der professionellen Pflege und ist Teil des Pflegeleitbilds. Grundsätzlich sollte in einem Pflegeteam offen über das Tabuthema Gewalt gesprochen werden können und eine Gewaltdefinition im Team erarbeitet werden.
6 Ablaufschema für Pflegesituationen mit Gewaltverdacht
Standardisierte Handlungsabläufe sind ein wichtiges Instrument der Qualitätssicherung im ambulanten Pflegedienst. Für den Umgang mit von Gewalt bedrohten familialen Pflegesituationen gibt es bisher keinen verbindlichen Standard. Ein Ziel des Projekts PURFAM war es, diese Lücke zu schließen, deshalb wurde ein entsprechender Handlungsablauf entwickelt. Dieser basiert auf einem standardisierten Vorgehen im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe (► Kap. 3.7.1) und wurde auf die Arbeitsabläufe im ambulanten Pflegedienst abgestimmt. Die einzelnen Schritte sind in Form eines Flussdiagramms übersichtlich dargestellt (► Abb. 6.1).
Sie finden das PURFAM-Ablaufschema auch im Buchshop des Verlags unter ContentPLUS zum Ausdrucken.
PURFAM-Ablaufschema für Pflegesituationen mit Gewaltverdacht
Abb. 6.1: PURFAM-Ablaufschema für Pflegesituationen mit Gewaltverdacht
Symbole Ablaufschema (vgl. Fröse 2008, S. 48)
Das Schema zeigt das Vorgehen in Situationen mit klarer Gewaltproblematik und akutem Handlungsbedarf sowie in Situationen, in denen ein (mehr oder weniger eindeutiger) Gewaltverdacht besteht. Im Folgenden werden die einzelnen Handlungsschritte näher erläutert.
Darstellung der einzelnen Handlungsschritte
Ausgangspunkt des Handlungsablaufs ist die Beobachtung einer Pflegekraft, die auf Gewalt in der familialen...