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Gladiatorenkämpfe im antiken Rom: Die sich wandelnde Bedeutung der Gladiatur im Wechselspiel der Kräfte zwischen Plebs, Oberschicht und Kaisertum

AutorMarkus Reckzeh
VerlagBachelor + Master Publishing
Erscheinungsjahr2015
Seitenanzahl36 Seiten
ISBN9783958206540
FormatPDF
KopierschutzWasserzeichen/DRM
GerätePC/MAC/eReader/Tablet
Preis12,99 EUR
Die vorliegende Arbeit analysiert die Veränderungen der Motive, die Gladiatorenkämpfen im Römischen Reich zugrunde lagen. Diese Veränderungen gehen mit dem gesellschaftlichen und politischen Wandel von der Römischen Republik bis zum Kaisertum einher. Betrachtet werden die Gladiatorenkämpfe von ihrem Beginn in der römischen Kultur der frühen Republik bis in das Kaisertum. Im Zentrum der Studie steht die Untersuchung der sich wandelnden Gladiatur im Verlauf der drei Epochen des Römischen Reiches. Es wird zum einen die gesellschaftliche Ordnung der jeweiligen Epoche skizziert, anschließend die Ausgestaltung der Gladiatur erläutert und als Abschluss ihre gesellschaftliche und politische Bedeutung, sowie die Motive ihrer Ausrichter thematisiert.

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Leseprobe
Textprobe: Kapitel 2., Die Römische Republik im 3. Jh. v. Chr.: 2.1., Die gesellschaftliche und politische Ordnung in der Römischen Republik im 3. Jh. v. Chr.: Die Entwicklung der römischen Gesellschaftsordnung des 3. Jh. v. Chr. war die Konsequenz aus einer wachsenden Bürgerschaft sowie der territorialen Expansion des Römischen Reiches. Mit ihr ging ebenfalls ein wirtschaftlicher Aufschwung einher, der einer umfassenderen Differenzierung der römischen Sozialordnung den Weg ebnete. Die bis in das dritte vorchristliche Jahrhundert bestehende Regierungsform einer Stadtgemeinde stieß an ihre Kapazitätsgrenzen und bedurfte einer Modernisierung, da die Bevölkerungszahl des Römischen Reiches auf mehrere Millionen anwuchs und verschiedene soziale Schichten in sich vereinte. Aus den politischen Kämpfen um die Vormachtstellung in Rom gingen die Plebejer siegreich hervor, die jedoch nicht, wie vergleichsweise in Athen seit Kleisthenes, die Demokratisierung des politischen Systems mit sich brachte, sondern die Festigung eines neuen Adels und seine Herrschaft forcierte. Ihre Etablierung wurde durch den römischen Sieg im ersten Punischen Krieg (246-241) vorangetrieben und erst zum Ende des 3. Jh. v. Chr. durch den Sieg im zweiten Punischen Krieg (218-201) teilweise umgewandelt. Der Grund für die Etablierung einer archaischen aristokratischen Sozialordnung mit einer Mehrklassengesellschaft und einer kleinen Führungsspitze, anstelle einer neuen Demokratie, ist nicht in der konservativen Einstellung der römischen Bevölkerung, die hauptsächlich aus Bauern besteht, zu suchen, sondern begründet sich in folgender Tatsache: Die aus den Auseinandersetzungen mit den Patriziern siegreich hervorgegangene Gruppe der Plebejer trachtete bereits seit dem fünften Jahrhundert v. Chr. nach einer Partizipation an dem bestehenden politischen System, der Aristokratie, und beabsichtigte nicht, der breiten Bevölkerungsmasse politische Macht zukommen zu lassen. Auf Seiten der armen Bevölkerungsschicht bestand das Interesse an politischer Einflussnahme nur aus dem Grund, um über einen Teil des staatlichen Bodens mitbestimmen zu können. Mit den licinisch-sextischen Gesetzen und der erfolgten Einverleibung Italiens in das Römische Reich, wurde diese Schicht in ausreichendem Maße mit Land versorgt, was ihr Interesse an politischer Teilhabe versiegen ließ. Neben der Plebs formierte sich nun der Senatorenstand, welcher durch Privilegien charakterisiert und mit einem ausgeprägten Selbstbewusstsein ausgestattet war, zu einem neuen Stand. An seiner Seite sollte sich im Laufe des dritten vorchristlichen Jahrhunderts ein weiterer Stand entwickeln, dessen Interesse im Bereich der Geldwirtschaft, des Handels und Handwerks zu platzieren ist. Die Konflikte, die sich zwischen den unterschiedlichen sozialen Gruppierungen im Römischen Reich ergaben, wurden von der politischen Macht der Herrschenden Schicht unter Kontrolle gebracht, die von den mit Land versorgten Bauern unterstützt wurde. Dieser senatorische Adel an der Spitze der römischen Bevölkerung bestand aus einer zahlenmäßig überaus kleinen Gruppe, die ca. 300 männliche Mitglieder umfasste. In ihr profilierte sich eine weitere Spitze, die das Amt des Konsulats, das höchste politische Amt der Römischen Republik, besetzte. Diese viri nobiles wurden von etwa 20 patrizischen und plebejischen Adelsfamilien, sowie einigen neu emporgestiegenen Personen gestellt. An dieser Stelle wird deutlich wie klein die politische Führungselite der Römischen Republik des 3. Jh. v. Chr. war. Eine gewisse, wenn auch geringe Durchlässigkeit des Systems war jedoch dadurch gewährleistet, dass neue Männer und ihre Familien in den elitären Kreis aufgenommen werden konnten. Durch Privilegien, Besitz und ein starkes elitäres Zusammengehörigkeitsgefühl konnte sich die Senatsaristokratie deutlich und scharf von der übrigen Bevölkerung des Römischen Reiches absetzen. Die Vormachtstellung dieser Schicht wurde durch das ausgeklügelte Wahlsystem der Magistrate abgesichert, da sie selbst dieses politische Amt stellte und somit die Volksversammlung beherrschen konnte. Ein weiterer Aspekt, der die Bekleidung öffentlicher Ämter im Endeffekt nur der Aristokratie vorbehielt, liegt in ihrer Charakteristik. In der Regel waren die Ämter unentgeltlich geregelt und der Wahlkampf verlangte darüber hinaus weitere finanzielle Mittel, die nur von den reichen Adelsfamilien zur Verfügung gestellt werden konnten. Zusätzlich dazu befand sich das politische Wissen durch die Ausübung der Magistraturen und weiterer politischer Ämter in ihren Händen, so dass nach Alföldy (1975): 'sie dann im Senat den für wichtige Entscheidungen am ehesten kompetenten Kreis von Fachpolitikern' bildeten. Die Volksversammlungen, an denen theoretisch das gesamte römische Volk teilnehmen konnte, wurde von den Magistraten einberufen. Nur sie besaßen die Rechte, Anträge zu stellen und über sie zu entscheiden. Aufgrund der territorialen Erweiterung des Römischen Reiches auf die italische Halbinsel war es nur einem Teil der Bevölkerung möglich zu den Volksversammlungen nach Rom zu kommen, was in Konsequenz dazu führte, dass ganze Regionen durch Patronats- und Klientelverträge an führende politische Familien gebunden wurden. In diesen Volksversammlungen hatte das Volk durch ihr Abstimmungsrecht die Möglichkeit, den politischen Kurs des Reiches zu unterstützen oder gegen ihn zu stimmen. Um einem möglichen Ungleichgewicht im römischen Senat entgegenzuwirken, wurde das System der Annuität und Kollegialität installiert. Die Richtigkeit des politischen und religiösen Handelns wurde aus der Tradition der aristokratischen Familien und deren Verhaltensweisen, der mos maiorum, hergeleitet und aus dem Grund, die großen Taten der Vorfahren auf die Nachkommen zu übertragen, stets im kollektiven Gedächtnis aufrecht erhalten. Diese Tradition war der Garant für die Stabilität des politischen Systems in der klassischen Republik. Bereits im 3. Jh. v. Chr. bahnte sich die Entwicklung einer weiteren Schicht an, die ab dem 2. Jh. v. Chr. an sozialem und politischem Gewicht gewinnen sollte. Durch die Kriege gegen Karthago wurde die Entwicklung einer Handwerker- und Kaufmannsschicht vorangetrieben, die sogar in der Lage war, dem römischen Staat durch Kredite seine Ausweitung in militärischer und bautechnischer Hinsicht zu ermöglichen. Aus ihr sollte im 2. Jh. v. Chr. der Ritterstand entstehen. Die größte soziale Schicht in der klassischen Römischen Republik des 3. Jhs. v. Chr. wurde von dem Bauerntum gebildet. Innerhalb dieser Schicht gab es jedoch auch eine soziale Untergliederung in die reichen Grundbesitzer in den neuen römischen Kolonien, sowie die Landarbeiter und Klienten. Die letztere Gruppe war in starkem Maße vom Adel abhängig. Die Bauern und das wachsende Proletariat, welches sich in Rom kontinuierlich ausdehnte, konnte durch die neu eroberten Gebiete mit Land versehen werden, so dass sie zu keiner innenpolitischen Gefahr werden konnten. Am meisten profitierte die obere und mittlere Schicht des Bauerntums, die der Aristokratie im Heer als Soldat, sowie in den neuen Kolonien als Bevölkerung diente und somit die erforderliche Stütze des Römischen Reichs bildete. Aus diesem Grund wurde in der Reform der Volksversammlung 241 v. Chr. durch eine komplizierte Veränderung des politischen Systems, die Abstimmungsmodalitäten für die obere und mittlere Schicht der Bauern zu ihren Gunsten verändert, so dass sie mehr politischen Einfluss gewannen. Hierarchisch unterhalb der Bauern befanden sich die Freigelassenen und darunter die Sklaven. Die Freigelassenen kamen in den Besitz des römischen Bürgerrechts und standen bei den Volksversammlungen hinter den politischen Interessen ihrer patroni, der Familien, die sie freigelassen hatten. Somit schufen sich die Adelsfamilien ihre Anhänger, die ihnen bei anstehenden öffentlichen Entscheidungen ihre Unterstützung garantierten. Alföldy (1975) formuliert die Absicherung der Beherrschung des wachsenden römischen Territoriums wie folgt: 'Aber die Möglichkeiten und Wege, Roms Herrschaft über Italien auch durch die Vereinigung der italischen Gesellschaft in einer mehr oder weniger einheitlichen Sozialordnung zu sichern, zeichnete sich bereits lange vor dem zweiten Punischen Krieg ab: Sie lagen in der Aufnahme führender italischer Familien in den Senatorenstand, in der Pflege der politischen und sozialen Beziehungen zwischen der römischen Aristokratie und der Oberschicht der einzelnen Gemeinden, ferner in der Herausbildung einer ausgedehnten, römisch fühlenden bäuerlichen Schicht in weiten Gebieten Italiens'. Das römische Sozialgefüge mit dem Senat als oberste Instanz verfügte über eine ausreichende Stabilität um die heterogene Bevölkerung der Republik im 3. Jh. v. Chr. siegreich durch beide Punische Kriege gegen Karthago zu führen und damit eine Großmacht zu begründen. Obwohl Rom nun eine Großmacht darstellte, verfügte es dennoch nicht über eine schriftliche Verfassung, wie es in heutigen Staaten üblicherweise gehandhabt wird. Anstelle der Verfassung traten andere, damals äquivalente Werte in den Vordergrund. Einerseits wird bereits der Akt des Zusammensiedelns als Konstituierung einer Gemeinde als gültige Verfassung angesehen, andererseits verstanden sich antike Gemeinschaften als eine Verfassung, anstelle einer schriftlich aufgesetzten Verfassung. Abschließend lässt sich die annähernde Omnipotenz des römischen Senats und der Nobilität mit den Worten von Christ (1994) treffend charakterisieren: 'Zu keiner Zeit waren Einfluß und Macht der römischen Führungsschicht im engeren Sinne, der Nobilität, so bedeutsam wie in der Epoche der klassischen römischen Republik. [...] Die auctoritas senatus stellte für die Römer allezeit die höchste Konzentration politischer Autorität dar; für die Vertreter auswärtiger Mächte war der Senat erst recht die entscheidende Instanz der römischen Republik'. Dieses Zitat bringt die exponierte Stellung des Senats an der Spitze der römischen Gesellschaft im 3. Jh. v. Chr. mit ihrer politischen Macht auf den Punkt und charakterisiert ihn als ihr wichtigstes politisches Organ. 2.2., Die Ausgestaltung der Gladiatur im 3. Jh. v. Chr.: Die Gladiatorenkämpfe in der Römischen Republik des 3. Jhs. v. Chr. standen noch am Anfang ihrer Entwicklung und ihrer langen Tradition, die sie im Laufe des Römischen Reiches durchschreiten sollten. Ihr Ursprung ist bis heute kontrovers diskutiert und es lässt sich nicht eindeutig belegen, ob sie von den kultisch-religiösen Auseinandersetzungen zu Ehren eines Verstorbenen der Etrusker übernommen wurden, oder anderen Ursprungs sind. Das überlieferte Datum des ersten Gladiatorenkampfes unterliegt indessen keiner Diskussion, sondern wird auf das Jahr 264 v. Chr. datiert. In diesem Jahr ließ der ehemalige Konsul D. Iunius Brutus Pera zusammen mit seinem Bruder zu Ehren ihres verstorbenen Vaters drei Kämpferpaare gegeneinander antreten. Diese Neuerung diente zur weiteren Ausgestaltung des bereits 'prunkvollen Leichenbegängis[ses]', wie den Worten Köhnes (2000) entnommen werden kann. Im Laufe der klassischen Republik gelten drei weitere Kämpfe als gesichert, die in den Jahren 216, 200 und 183 v. Chr. ausgetragen wurden. Für die Zeit zwischen diesen Begräbnisspektakeln der Republik des 3. Jhs. v. Chr. lassen sich zwar keine weiteren verlässlich ausgetragenen Kämpfe explizit nachweisen, jedoch wird in der Forschung angenommen, dass solche Begräbnisrituale bei weiteren wohlhabenden Bürgern mit hoher sozialer Stellung stattgefunden haben müssen. Charakteristisch für diese ersten bekannten Gladiatorenkämpfe sind die relativ geringe Anzahl der antretenden Gladiatorenpaare, die Austragung auf öffentlichen Plätzen, die private Initiative der Ausrichtung, und der dadurch bedingte provisorische Charakter dieser ersten Kämpfe. Ein weiteres Charakteristikum ist die Übernahme der Bewaffnung der durch die Römer besiegten Volksstämme. Das erklärt, weshalb die Ausdifferenzierung der unterschiedlichen Gladiatorengattungen erst im Laufe der weiteren territorialen Ausdehnung des Römischen Reiches Einzug in die Ausgestaltung der Gladiatur fand. So standen sich bei dem ersten belegten Kampf drei Gladiatorenpaare gegenüber, eine Zahl, die in keinem Verhältnis zu den später ausgerichteten Spektakeln steht. Für die darauf folgenden Austragungen ist eine steigende Anzahl der angetretenen Gladiatorenpaare belegt, die für das Jahr 216 v. Chr. mit 22 Paaren zu Ehren des verstorbenen Marcus Aemilius Lepidus und schließlich mit 60 Paaren für das Jahr 183 v. Chr. bei der Beerdigung des Publius Licinius angeben wird. Bei Backhaus (1978) wird darüber hinaus noch für das Jahr 200 v. Chr. ein Gladiatorenkampf mit 25 Paaren erwähnt. Ihre Dauer wird auf drei bis vier Tage beziffert. Der provisorische Charakter der ersten Kämpfe drückt sich vor allem in den gewählten Darbietungsorten aus. Im Gegensatz zu den späteren institutionalisierten Veranstaltungen sind sie nicht in explizit dafür vorgesehenen Arenen, sondern auf öffentlichen Plätzen zu verorten. Der Grund hierfür ist offensichtlich: der Bau der ersten Arena wurde nicht vor dem ersten Jahrhundert v. Chr. in Pompeji abgeschlossen. Als beliebte Orte dieser Kämpfe, die zu Ehren eines Verstorbenen stattfanden, diente das Forum Boarium, das Forum Romanum und der Circus Maximus, die zentrale Orte des öffentlichen Lebens darstellten. Die private Initiative der Ausrichtung wird vor allem dadurch offenkundig, dass der erste staatlich ausgerichtete Gladiatorenkampf erst auf das Jahr 105 v. Chr. datiert wird. Bis dahin fanden die wenigen privaten Kämpfe zu Ehren der verstorbenen Vorfahren der jeweiligen Familien in Verbindung mit deren öffentlichen Begräbnissen statt. Der erste Gladiatorentyp der römischen Geschichte wird der Samnite gewesen sein, da die Römer die Waffengattung ihrer eroberten Volksstämme übernahmen. Durch die gewonnenen Kriege verfügten die Römer über Kriegsgefangene, die sie in den Kämpfen antreten ließen. Aufgrund der zeitlichen Einordnung der römisch-samnitischen Kriege, die in die Jahre 343-341 v. Chr., 326-304 v. Chr. und 298-290 v. Chr. fallen, liegt es nahe, dass die früheste überlieferte Gladiatorengattung, die in Rom auftrat, die Bewaffnung der Samniten aufwies. Abschließend lässt sich feststellen, dass die Gladiatorenkämpfe der Römischen Republik des 3. Jhs. v. Chr. private Einzelveranstaltungen waren, die ausschließlich zu Ehren einer verstorbenen hochrangigen römischen Person abgehalten wurden. Sie sind hinsichtlich ihrer Größe, sowie ihrer Austragungscharakteristika in keiner Weise mit den späteren Veranstaltungen der späten Republik und in besonderer Weise des Kaisertums zu vergleichen.
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