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Großprojekte der Stadtentwicklung in der Krise.

Der Abschluss städtebaulicher Entwicklungsmaßnahmen am Beispiel Berlins.

AutorJan Stöß
VerlagDuncker & Humblot GmbH
Erscheinungsjahr2009
ReiheSchriften zum Öffentlichen Recht 1117
Seitenanzahl294 Seiten
ISBN9783428528486
FormatPDF
KopierschutzWasserzeichen
GerätePC/MAC/eReader/Tablet
Preis79,90 EUR
Die städtebauliche Entwicklungsmaßnahme war in den 90er Jahren der große Hoffnungsträger der kommunalen Baulandmobilisierung. In dieser Phase gingen viele Gemeinden unter dem Eindruck der Wohnungsnot Ende der achtziger Jahre und den Wachstumserwartungen in Folge der Vereinigung von einem dauerhaft erhöhten Bedarf an Wohnungen, Gewerbeflächen und sozialer Infrastruktur aus. Viele dieser Maßnahmen stehen nun vor dem Abschluss, allerdings unter erheblich veränderten städtebaulichen Rahmenbedingungen. Manche Maßnahmen sind durch die andauernde und sich im Zuge der Finanzkrise noch verschärfende Nachfrageschwäche auf dem Immobilienmarkt auch in bedrohliche Schwierigkeiten geraten und konnten die ursprünglich angestrebte städtebauliche Neuordnung nicht erreichen. Diese Situation wirft nicht nur fiskalische, stadtplanerische und immobilienwirtschaftliche Probleme auf, es stellt sich auch die Frage nach der rechtlichen Bewältigung einer Umsteuerung der Entwicklungsmaßnahme. Voraussetzungen und Rechtsfolgen der Aufhebung des Entwicklungsrechts sind aber in vielerlei Hinsicht ungeklärt. Jan Stöß zeigt deshalb die rechtlichen Probleme auf, die sich im Rahmen der Umsteuerung, Aufhebung und Abwicklung der Entwicklungsmaßnahme stellen und leistet einen bewusst praxisorientierten Beitrag zur Lösung. Die Untersuchung zeigt, dass die Entwicklungsmaßnahme trotz aller Probleme ein krisenfestes Instrument ist. Sie kann auch in Zeiten einer rückläufigen demographischen Entwicklung und einer zyklischen Schwäche des Immobilienmarktes einen Beitrag vor allem zur nachhaltigen Innenentwicklung unserer Städte leisten.

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Inhaltsverzeichnis
Inhaltsverzeichnis6
Erster Teil: Tatsächliche und rechtliche Ausgangspunkte der Untersuchung14
§ 1 Einleitung14
I. Einführung in die Problemstellung14
II. Gegenstand der Untersuchung19
III. Gang der Untersuchung20
§ 2 Entwicklung des Rechts der städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme21
I. Das Städtebauförderungsgesetz22
1. Wandlung des Staats- und Planungsverständnisses seit den sechziger Jahren23
2. Die Entwicklungsmaßnahmen nach dem Städtebauförderungsgesetz25
a) Außenentwicklungsmaßnahme mit überörtlichem Charakter25
b) Instrument einer „integrierten Entwicklungsplanung“25
c) Staatliche Durchführungsverantwortung26
d) Gemeindliche Erwerbspflicht26
e) Abschöpfung von Bodenwertsteigerungen27
f) Aufhebung nur nach durchgeführter Entwicklung28
II. Die städtebauliche Entwicklungsmaßnahme als Auslaufmodell29
1. Änderung der städtebaulichen Situation in den siebziger und achtziger Jahren29
2. Die Entwicklungsmaßnahmen nach dem Überleitungsrecht des BauGB31
III. Die Reaktivierung der Entwicklungsmaßnahme im BauGB-Maßnahmegesetz33
1. „Neue Wohnungsnot“ Ende der achtziger Jahre und das „Boxberg“-Urteil des Bundesverfassungsgerichts33
2. Die Entwicklungsmaßnahmen nach dem BauGB-Maßnahmengesetz36
a) Instrument der Stadtentwicklungsplanung36
b) Innenentwicklungsmaßnahme37
c) Förmliche Festlegung durch gemeindliche Satzung37
d) Verstärkte Kooperation mit Privaten38
e) Verweis auf die Aufhebungsregelung im Sanierungsrecht38
IV. Wiederaufnahme der Entwicklungsmaßnahme in das Voll- und Dauerrecht 199339
V. Weitere Angleichung an das Sanierungsrecht mit dem BauROG 199841
VI. Rechtslage nach dem EAG Bau 200442
VII. Gesetz zur Innenentwicklung der Städte 200744
1. Stärkung der Innenentwicklung45
2. Die Befristung der Durchführungszeiträume bei Sanierungsmaßnahmen und Anpassungen des Aufhebungsrechts48
3. Änderungen des Ausgleichsbetragsrechts51
4. Weitere Änderungen am Verfahrensrecht53
VIII. Fazit zur Rechtsentwicklung54
§ 3 Der Rechtmäßigkeitsmaßstab der städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme56
I. Anwendungsbereich der städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme57
1. Gesamtmaßnahme58
2. In Stadt und Land58
3. Vorliegen eines qualifizierten öffentlichen Interesses59
4. Anwendungszwang59
II. Ziele, Gegenstände und Arten städtebaulicher Entwicklungsmaßnahmen60
1. Ziele städtebaulicher Entwicklungsmaßnahmen60
2. Gegenstände städtebaulicher Entwicklungsmaßnahmen61
3. Arten städtebaulicher Entwicklungsmaßnahmen62
a) Außen- und Innenentwicklung62
b) Abgrenzung zur städtebaulichen Sanierungsmaßnahme63
c) Unterschiede zwischen Außen- und Innenentwicklungsmaßnahmen65
III. Die materiellen Festlegungsvoraussetzungen für den städtebaulichen Entwicklungsbereich66
1. Kongruenz mit den räumlichen Zielen und Zwecken nach § 165 Abs. 2 BauGB66
2. Erforderlichkeit für das Wohl der Allgemeinheit67
a) Eigentumsrechtliche Bedeutung des Gemeinwohlerfordernisses67
b) Die gesetzlichen Beispiele69
aa) Deckung eines erhöhten Bedarfs an Wohn- und Arbeitsstätten69
bb) Gemeinbedarfs- und Folgeeinrichtungen71
cc) Wiedernutzung brachliegender Flächen72
3. Subsidiarität der städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme73
4. Zügige Durchführung innerhalb eines absehbaren Zeitraums75
IV. Fazit zum rechtlichen Rahmen für den Einsatz des Instruments77
§ 4 Probleme städtebaulicher Entwicklungsmaßnahmen am Beispiel Berlins78
I. Die Berliner Entwicklungsbereiche78
II. Änderung der Rahmenbedingungen der Stadtentwicklung seit Mitte der neunziger Jahre85
1. Ausbleiben des Bevölkerungswachstums87
2. Kein Wachstum der Wirtschaft87
3. Leerstand bei Gewerbeimmobilien87
4. Keine Nachfrage nach Wohnflächen88
5. Einbrechen der Bodenpreise88
6. Landeshaushalt in erheblicher Notlage89
7. Ausbleiben von externen Wachstumsimpulsen90
8. Ausblick auf weitere Entwicklungsperspektiven91
9. Zwischenergebnis91
III. Folgen des Wandels der städtebaulichen Rahmenbedingungen für die Entwicklungsmaßnahmen91
1. Verzögerung der Durchführung der Maßnahme92
2. Infragestellung des Entwicklungskonzepts92
3. Rechtsunsicherheit bei der entwicklungsrechtlichen Genehmigung nach §§ 144, 145 BauGB92
4. Übernahmeverlangen der Eigentümer nach § 168 BauGB93
5. Wegfall der Refinanzierungsmöglichkeiten durch die Abschöpfung von Bodenwertsteigerungen94
a) Erwerb von Grundstücken zu hohen Anfangswerten94
b) Reprivatisierung zu nicht kostendeckenden Preisen95
c) Geringe Refinanzierungsmöglichkeiten der öffentlichen Ausgaben durch Ausgleichsbetrag96
d) Situation bei vorzeitiger Abschöpfung des Ausgleichsbetrages im Rahmen von Abwendungsvereinbarungen97
6. Unfinanzierbarkeit des gemeindlichen Grunderwerbs97
7. Drohende Schaffung städtebaulicher Missstände98
8. Zwischenergebnis98
IV. Umsteuerung der Berliner Entwicklungsbereiche99
Zweiter Teil: Der Weg zur Beendigung der städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme103
§ 5 Rechtswidrigwerden und Funktionslosigkeit einer städtebaulichen Entwicklungssatzung103
I. Die Rechtsprechung zum Geltungsverlust von städtebaulichen Entwicklungssatzungen105
1. Rechtsprechung zum Außerkrafttreten der städtebaulichen Entwicklungssatzung bei einem späteren Wegfall der Festlegungsvoraussetzungen105
a) Wegfall eines erhöhten Bedarfs an Wohn- und Arbeitsstätten106
b) Wegfall eines Bedarfs an Gemeinbedarfs- und Folgeeinrichtungen108
c) Nachträgliche Perspektive für vertragliche Einigungen108
d) Keine zügige Durchführung innerhalb eines absehbaren Zeitraums109
e) Exkurs: Folgen zögerlicher Durchführung der Entwicklung für die Verfügungs- und Veränderungssperre nach § 144 BauGB112
f) Ergebnis der Rechtsprechungsanalyse zum Außerkrafttreten der städtebaulichen Entwicklungssatzung bei Wegfall der Festlegungsvoraussetzungen116
2. Rechtsprechung zur Funktionslosigkeit einer Entwicklungssatzung117
3. Lösung der Rechtsprechung: Verweis auf die Aufhebungspflicht120
II. Stellungnahme zur Möglichkeit eines automatischen Geltungsverlusts121
1. Das Außerkrafttreten einer städtebaulichen Entwicklungssatzung wegen Wegfalls der Festlegungsvoraussetzungen121
a) Rechtsdogmatische Einordnung des Außerkrafttretens von Normen bei einer nachträglichen Änderung der tatsächlichen Verhältnisse121
b) Zum Beispiel: Zweckentfremdungsverbote bei Wegfall der Wohnraumknappheit123
c) Die Bedeutung des § 214 Abs. 3 Satz 1 BauGB125
d) Die Bedeutung der Rechtssicherheit unter Berücksichtigung des Wandels des Entwicklungskonzeptes128
e) Zwischenergebnis131
2. Das Funktionsloswerden städtebaulicher Entwicklungssatzungen131
3. Ergebnis zum Geltungsverlust einer städtebaulichen Entwicklungssatzung134
§ 6 Die Änderung der Ziele und Zwecke der Entwicklungsmaßnahme135
I. Das Entwicklungskonzept im Rechtssystem136
1. Begriff des Entwicklungskonzepts136
2. Rechtliche Relevanz des Entwicklungskonzepts im städtebaulichen Entwicklungsrecht138
a) Anknüpfungen an das Entwicklungskonzept im BauGB139
b) Unterschiede zu sonstigen informellen Planungen141
aa) Gesetzliche Ausgestaltung142
bb) Rechtliche Bindungswirkung142
cc) Faktische Außenwirkung144
dd) Konkreter Durchführungsbezug144
c) Ergebnis und Folgerungen145
II. Anforderungen an das Entwicklungskonzept, insbesondere bei einer späteren Änderung der Entwicklungsziele145
1. Formelle Anforderungen146
a) Zuständigkeit für die Entwicklungsplanung146
b) Frage der Veröffentlichungspflicht150
c) Beteiligungserfordernisse153
d) Zwischenergebnis155
2. Materielle Anforderungen155
a) Abwägungsgebot156
b) Übermaßverbot158
c) Vertrauensschutzprinzip158
d) Zügigkeitsgebot160
e) Bindungen durch allgemeine entwicklungsrechtliche Planungsgrundsätze und den Rechtmäßigkeitsmaßstab des § 165 BauGB161
f) Beibehaltung der „Identität“ der Entwicklungsmaßnahme als Ermessensgrenze?165
3. Ergebnis zu den Anforderungen an das Entwicklungskonzept166
§ 7 Voraussetzungen und Grenzen für die Aufhebung des städtebaulichen Entwicklungsrechts167
I. Allgemeine Strukturfragen des § 162 BauGB168
II. Aufhebung der Entwicklungssatzung nach durchgeführter Entwicklung entsprechend § 162 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BauGB171
1. Durchführung nach Maßstab des gemeindlichen Entwicklungskonzepts – keine „Totalentwicklung“171
2. Mindestprogramm einer durchgeführten Entwicklung bei einer „eingeschränkten Durchführung“172
a) Festsetzung der Entwicklungsbebauungspläne173
b) Durchführung der Ordnungsmaßnahmen174
aa) Abschluss der Bodenordnung, insbesondere der Enteignungsverfahren174
bb) Herstellung und Änderung der Erschließungsanlagen177
cc) Beseitigung städtebaulicher Missstände, insbesondere Freilegung von Grundstücken177
c) Errichtung von Gemeinbedarfs- und Folgeeinrichtungen178
d) Durchführung sonstiger Baumaßnahmen179
e) Ergebnis: Strategie der „eingeschränkten Durchführung“181
III. Aufhebung der Entwicklungssatzung wegen Undurchführbarkeit der Entwicklung entsprechend § 162 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB182
1. Undurchführbarkeit am Maßstab des gemeindlichen Entwicklungskonzepts – Vorrang der Anpassung der Entwicklungsziele182
2. Undurchführbarkeit wegen mangelnder Finanzierbarkeit183
3. Undurchführbarkeit wegen fehlender Investitionsbereitschaft privater Investoren185
4. Ergebnis zur Undurchführbarkeit der Entwicklung186
IV. Aufhebung wegen Aufgabe der Entwicklungsabsicht aus anderen Gründen entsprechend § 162 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 BauGB186
1. Gebundene Ermessensentscheidung unter Berücksichtigung privater Belange187
2. Fallgruppen der Aufgabe der Entwicklungsabsicht189
a) Nachträgliche Mitwirkungsbereitschaft der Eigentümer189
b) Rückgang der Nachfrage nach entwickelten Nutzungen190
c) Kommunale Finanzierungsschwierigkeiten191
d) Veränderte politische Prioritätensetzungen191
e) Aufgabe der Entwicklungsabsicht trotz Zurückbleibens städtebaulicher Missstände?192
f) Ergebnis zur Aufgabe der Entwicklungsabsicht193
V. Teilaufhebung der Entwicklungssatzung entsprechend § 162 Abs. 1 Satz 2 BauGB und Verhältnis zu § 163 BauGB193
1. Prüfung möglicher Konflikte bei einer Teilaufhebung194
2. Verhältnis zur Abschlusserklärung nach § 163 BauGB194
3. Besonderheiten der Abschlusserklärung nach § 163 BauGB im Entwicklungsrecht197
a) Abschlusserklärung nach Durchführung197
b) Abschlusserklärung vor Durchführung198
4. Ergebnis zu Teilaufhebung und Abschlusserklärung199
VI. Abgrenzungsfragen zwischen den verschiedenen Aufhebungsgründen199
VII. Ergebnis zu den Rechtsgrundlagen der Aufhebung201
Dritter Teil: Verfahrens- und Rechtsschutzfragen beim Abschluss der städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme203
§ 8 Abwicklungsaufgaben beim Abschluss der Entwicklungsmaßnahme204
I. Abwicklung einzelner Bau- und Ordnungsmaßnahmen205
1. Grundsatz der Fertigstellung vor Aufhebung205
2. Ausnahmen von der Fertigstellung vor Aufhebung206
II. Löschen des Entwicklungsvermerks und der personenbezogenen Daten207
III. Abwicklung der Rechtsbeziehungen zum Entwicklungsträger und Auflösung des Treuhandvermögens208
1. Beendigung des Vertragsverhältnisses208
2. Rechenschaftspflicht des Entwicklungsträgers211
3. Übertragung des Treuhandvermögens211
4. Haftungsübergang212
IV. Veräußerung und Rückübertragung von Grundstücken214
1. Allgemeine Reprivatisierungspflicht214
a) Vorrangige Berücksichtigung früherer Eigentümer215
b) Inhalt von Bau- und Nutzungsverpflichtungen mit Grunderwerbern nach der Aufhebung216
c) Fortgeltung der Bindung an den Verkehrswert217
2. Ausnahmen beim Erwerb von Grundstücken für öffentliche Zwecke217
V. Ermittlung und Erhebung von Ausgleichsbeträgen218
1. Überblick zur Ermittlung von Ausgleichsbeträgen219
a) Bestimmung des Anfangswertes222
b) Bestimmung des Endwertes224
2. Verfahren zur Erhebung von Ausgleichsbeträgen226
a) Allgemeine Verfahrensfragen des § 154 BauGB226
b) Grundsatz der Erhebungspflicht229
c) Ausnahmefälle des Absehens vom Ausgleichsbetrag229
aa) Absehen in Bagatellfällen229
bb) Absehen in Härtefällen oder im öffentlichen Interesse231
VI. Abrechnung der Entwicklungsmaßnahme und Überschussverteilung233
§ 9 Rechtsschutzfragen bei dem Abschluss der städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme235
I. Ansprüche gegen Aufhebung der Entwicklungssatzung236
II. Ansprüche auf Aufhebung der Entwicklungssatzung238
III. Ansprüche auf Rückübertragung und Rückenteignung von Grundstücken, Bestand von Enteignungsbeschlüssen243
1. Anspruch auf Rückübertragung von Grundstücken nach § 164 BauGB243
2. Anspruch auf Rückenteignung von Grundstücken nach § 102 BauGB245
3. Bestand rechtshängiger Enteignungsbeschlüsse246
a) Allgemeine Grundsätze zum maßgeblichen Zeitpunkt247
b) Maßgeblicher Zeitpunkt bei einer nachträglichen Änderung tatsächlicher Umstände im Baulandverfahren248
c) Maßgeblicher Zeitpunkt bei Enteignungen auf Grundlage einer zeitlich begrenzten Entwicklungssatzung250
aa) Sonderrolle des städtebaulichen Entwicklungsrechts251
bb) Beschleunigungsmaxime im Enteignungsverfahren251
d) Schlussfolgerungen zum Bestand von rechtshängigen Enteignungsbeschlüssen253
IV. Ansprüche von Vertragspartnern der öffentlichen Hand bei Aufhebung der Entwicklungssatzung253
1. Kein vertraglicher Primäranspruch auf Durchführung der Entwicklungsmaßnahme253
2. Sekundäransprüche bei rechtmäßiger Aufhebung255
a) Schadensersatz wegen Pflichtverletzung255
b) Anpassungsansprüche nach § 60 VwVfG255
3. Sekundäransprüche bei rechtswidriger Aufhebung258
V. Ansprüche anderer Eigentümer bei Aufhebung der Entwicklungssatzung258
1. Rechtswidrige Aufhebung der Entwicklungssatzung259
2. Rechtmäßige Aufhebung der Entwicklungssatzung259
VI. Ansprüche von Eigentümern bei rechtswidrigem Unterlassen der Aufhebung261
1. Übernahmeverlangen gemäß § 168 BauGB262
2. Schadensersatz- und Entschädigungsansprüche263
VII. Zusammenfassende Bewertung der Risiken für die Gemeinde263
Zusammenfassung der Ergebnisse der Untersuchung in Thesen265
I. Zur Rechtsgeschichte der städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme265
II. Zum Rechtmäßigkeitsmaßstab der städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme266
III. Zu den Problemen städtebaulicher Entwicklungsmaßnahmen bei einem Wandel der städtebaulichen Rahmenbedingungen am Beispiel Berlins266
IV. Zum Rechtswidrigwerden und der Funktionslosigkeit städtebaulicher Entwicklungssatzungen268
V. Zur Bedeutung des Entwicklungskonzepts270
VI. Zu den Voraussetzungen der Aufhebung der Entwicklungssatzung271
VII. Zu den Abwicklungsaufgaben der Gemeinde273
VIII. Zu den Rechtsschutzfragen bei der Aufhebung der Entwicklungssatzung276
Literaturverzeichnis279
Sachwortverzeichnis293

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