Diplomarbeit aus dem Jahr 2007 im Fachbereich BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern, Note: 1,6, Europa-Universität Viadrina Frankfurt (Oder), Sprache: Deutsch, Abstract: Die Grunderwerbsteuer führte schon seit jeher ein stiefmütterliches Dasein innerhalb des deutschen Steuerrechts. Sowohl in der Fachliteratur als auch innerhalb der Finanzverwaltung fristet sie auch heute noch ein Schattendasein. Dies ist vornehmlich darauf zurückzuführen, dass nur ein geringer Betrag der Einnahmen von Bund, Ländern und Kommunen auf sie entfällt. Vom Gesamtaufkommen im Jahre 2005 in Höhe von 489.166.000.000 ? entfielen nur 4.812.000.000 ? auf die GrESt. Dieses entspricht weniger als 1 %.
Bei genauerer Betrachtung fällt allerdings auf, dass sie bei Unternehmenskäufen eine nicht zu vernachlässigende Größe darstellt. So steigt das Transaktionsvolumen für Unternehmensübernahmen seit einigen Jahren wieder konsequent an. Speziell Finanzinvestoren (z. B. Private-Equity-Gesellschaften) suchen lohnende Übernahmeziele. Die noch immer günstige Bewertung des deutschen Immobilienmarktes zieht vermehrt ausländische Investoren an. Das größte Transaktionsvolumen, bei dem hauptsächlich Immobilienvermögen übertragen wurde (ca. 7 Mrd. ?), bestand beim Kauf der Viterra AG - einer Tochtergesellschaft der E.ON AG - durch die Deutsche Annington im Jahre 2005. Diese Transaktion verursachte eine Grunderwerbsteuer in Höhe von 81.000.000 ?. Belastungen mit GrESt in dieser Größenordnung können bei Unternehmen zu massiven Problemen führen und sind eine nicht zu vernachlässigende Größe.
So kann diese signifikante Belastung mit GrESt zu Liquiditätsengpässen führen und im schlimmsten Fall die Existenz des Unternehmens bedrohen. Oftmals ist den an der Übernahme beteiligten Unternehmen auch im Vorfeld nicht bewusst, dass GrESt ausgelöst werden könnte. Eine steuerliche Beratung, in der die GrESt einbezogen wird, ist daher unbedingt nötig. Sollte es zur geplanten Änderung der Berechnung des Bedarfswertes kommen, so würde sich die Bemessungsgrundlage der GrESt bei der Übertragung von Anteilen an grundstücksbesitzenen Gesellschaften erhöhen. Die Folge wäre eine signifikant höhere Belastung mit GrESt.
Aus diesem Grunde ist die Beschäftigung mit GrESt in der vorliegenden Arbeit angezeigt.
1.1 Inhalt und Zielsetzung der Arbeit
Diese Arbeit soll dem Leser einen Einstieg ins Grunderwerbsteuergesetz ermöglichen. Zur Erleichterung des Verständnisses wird dazu in Kapitel 2 eine kurze Einführung zu Konzept und Funktionsweise des Grunderwerbsteuergesetzes vorangestellt. Der Hauptteil der Arbeit beschäftigt sich mit der Übertragung von Unternehmensanteilen an grundstücksbesitzenden Kapital- und Personengesellschaften. Diese Gestaltungen spielen in der Steuerberatungspraxis eine maßgebliche Rolle und verursachen durch eine Vielzahl von Regelungen die zum Teil relativ große Rechtsunsicherheit. Dabei werden aktuelle Fälle und Gestaltungsmöglichkeiten betrachtet, die im Falle von Konzernumstrukturierungen auftreten können.
1.2 Abgrenzung des Themas
Die vorliegende Arbeit soll dem Leser einen Überblick über mögliche Grundstücksübertragungen zwischen Rechtsträgern vermitteln. Hierbei liegt der Schwerpunkt nicht auf der Übertragung eines Grundstücks, sondern auf der Übertragung von Anteilen an grundstücksbesitzenden Gesellschaften. Die Arbeit soll dem Leser die komplizierten Anwendungsnormen des § 1 Abs. 2a und Abs. 3 GrEStG verständlich erklären und zu eigenen Gestaltungsüberlegungen anregen. Zu beachten ist, dass nur grunderwerbsteuerliche Aspekte bei der Übertragung von Anteilen beachtet werden. Ertrag- und umsatzsteuerliche sowie sonstige Aspekte, die ebenfalls für eine unternehmerische Entscheidung von Bedeutung sind, werden demzufolge nicht analysiert. Durch die Bandbreite des Themas ist eine Klärung aller auftretenden Probleme in diesem Umfange hier nicht möglich. Für weiterführende Überlegungen wird auf die einschlägige Kommentarliteratur verwiesen.
2 Allgemeine Einführung in das Konzept der Grunderwerbsteuer
Bei der Grunderwerbsteuer handelt es sich um eine Rechtsverkehrssteuer. Dabei ist der Grundstücksumsatz Gegenstand der GrESt. Im GrEStG sind die Rechtsvorgänge einzeln aufgeführt, die der GrESt unterliegen. Die Auslegung des GrEStG richtet sich vornehmlich nach dem Zivilrecht, da die Steuertatbestände auf Rechtsänderungen am Grundstück anzuwenden sind. Dabei ist die wirtschaftliche Betrachtungsweise, die sonst vornehmlich im Steuerrecht gilt, hierbei nur anzuwenden, wenn das Gesetz es ausdrücklich vorsieht (§ 1 Abs. 2 GrEStG).
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