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Handbuch Europarecht

Band 3: Beihilfe- und Vergaberecht

AutorWalter Frenz
VerlagSpringer-Verlag
Erscheinungsjahr2007
Seitenanzahl1130 Seiten
ISBN9783540310594
FormatPDF
KopierschutzDRM
GerätePC/MAC/eReader/Tablet
Preis109,99 EUR

Band 3 behandelt das hochaktuelle Beihilfe- und Vergaberecht. Er stellt die Grundstruktur des Beihilfenverbotes und die einzelnen Beihilfeformen dar. Schwerpunkt dabei: Inwieweit kann die Erbringung von Leistungen der Daseinsvorsorge im Gefolge der Altmark Trans-Rechtsprechung staatlich unterstützt werden. Bei den Ausnahmen vom Beihilfenverbot sind Änderungen der europäischen Verordnungen und der Leitlinien der Kommission berücksichtigt. Mit neuen Richtlinien (RL 2004/18/EG (VKR); RL 2004/17/EG (SKR)) und der in der jüngsten EuGH-Rechtsprechung (Halle, Mödling, Carbotermo, Bari) problematisierten Abgrenzung ausschreibungsfreier In-House-Geschäfte.

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Leseprobe

Kapitel 9 Allgemeiner Rahmen des Vergaberechts (S. 526-527)

§ 1 Bedeutung im Gefüge des Gemeinschaftsrechts

A. Begriff und ökonomische Bedeutung


Mit dem Begriff Vergaberecht sind alle Normen beschrieben, die den Einkauf durch den Staat regeln. Dabei werden die Wörter Einkauf und Staat gemeinhin weit verstanden. Das Vergaberecht umfasst daher die Gesamtheit der Vorschriften, die dem Staat, seinen Untergliederungen und staatsnahen Institutionen bei jeder Form der vertraglichen und entgeltlichen Beschaffung von Sach- oder Dienstleistungen eine bestimmte Vorgehensweise vorschreiben. In wirtschaftlicher Hinsicht ist die Bedeutung der öffentlichen Auftragsvergabe groß. So schätzte die europäische Kommission im Jahr 1998 den Umfang der öffentlichen Aufträge auf über 700 Milliarden Euro, was etwa 11 % des Bruttosozialprodukts der Gemeinschaft entsprach. In neuerer Zeit wird eine Steigerung dieser Werte auf circa 1,5 Billionen Euro bzw. 16 % des Bruttosozialprodukts angenommen. ,

Die EU-Osterweiterung ist dabei noch nicht abgeschlossen. Es kann daher mit Sicherheit angenommen werden, dass der absolute Auftragswert heute noch erheblich höher liegt. Bei diesen Zahlen ist allerdings zu beachten, dass sich ein Großteil der Aufträge unterhalb der Schwellenwerte der Vergaberichtlinien, also aktuell den RL 2004/18/EG4 sowie 2004/17/EG5, bewegt und damit aus deren Anwendungsbe reich herausfällt. Dazu hat sich aber eine vielfältige Rechtsprechung herausgebildet. , Daher hat die Kommission nunmehr ihr Verständnis insbesondere für den unterschwelligen Bereich in einer Mitteilung zusammengefasst, ohne aber neue rechtliche Regeln einzuführen. Außerdem werden zur Zeit nur 3 % aller Aufträge über die nationale Grenze hinweg an ausländische Unternehmen vergeben.

Darüber hinaus wird der bedeutende Markt für Rüstungsgüter nur teilweise von den europäischen Vergaberichtlinien erfasst. Die oben genannten absoluten Auftragswerte stimmen damit nicht ohne weiteres mit dem Anwendungsbereich der europäischen Vergaberichtlinien überein. Neben dem Umfang ist auch die volkswirtschaftliche Bedeutung des Vergaberechts nicht zu verkennen. So helfen effektive Vergabevorschriften mit einklagbaren Rechten dabei, die ökonomischen Probleme des Nachfragemonopols der Staaten zu lösen und schützen die wirtschaftlich oft schwächeren Bieter. Aber auch für die nachfragenden Staaten hat das Vergaberecht Vorteile. Insbesondere bei einem Zwangsbedarf der staatlichen Auftraggeber werden diese durch klare Vergaberegeln vor einer Ausnutzung der Zwangssituation durch überstarke Bieter geschützt. Darüber hinaus wird durch die Ermittlung des wirtschaftlichsten bzw. preisgünstigsten Angebots und der damit erzielten Spareffekte eine effiziente Allokation der knappen Geld- und Leistungsressourcen gewährleistet.

B. Katalysatorwirkung des Vergaberechts für die Verwirklichung der Unternehmerfreiheiten

Ausweislich des zweiten Erwägungsgrundes der VergabekoordinierungsRL 2004/18/EG zielt das sekundärrechtliche Vergaberecht auf eine effektive Verwirklichung der unternehmerischen Grundfreiheiten. Die Vergaberichtlinien sind mithin als Ausprägung der Grundfreiheiten zu begreifen und wurden erlassen, um die Wirksamkeit der Grundfreiheiten und die Öffnung des öffentlichen Beschaffungswesen für den gemeinschaftsweiten Wettbewerb zu garantieren. Das ist gelungen. , Auch der EuGH hat anerkannt, dass die Vergaberichtlinien – und damit das Vergaberecht an sich – die tatsächliche Verwirklichung der Grundfreiheiten zum Ziel haben.

Inhaltsverzeichnis
Vorwort7
Inhaltsübersicht9
Inhaltsverzeichnis13
Abkürzungsverzeichnis61
Teil I Beihilferecht67
Kapitel 1 System des Beihilferechts und seine Bedeutung69
§ 1 Funktion und Grundaufbau69
§ 2 Struktur des Beihilfetatbestands75
§ 3 Bedeutung für nationale Beihilfen89
§ 4 Bedeutung für Gemeinschaftsbeihilfen91
§ 5 Sonderregelungen95
§ 6 Internationales Subventionsrecht111
Kapitel 2 Begünstigung als Grundelement des Beihilfebegriffs117
§ 1 Weites Verständnis der Begünstigung117
§ 2 Finanzielle Zuwendungen und Garantien123
§ 3 Vertragliche Vergünstigungen151
§ 4 Systemwidrige Befreiungen180
§ 5 Unterstützung gemeinwohlbezogener Dienste213
§ 6 Öffentlich-rechtlicher Rundfunk235
§ 7 Infrastrukturmaßnahmen244
§ 8 Bedeutung einer Beteiligung an Selbstverpflichtungen249
§ 9 Einbettung staatlicher Begünstigung in einen Zertifikathandel252
Kapitel 3 Selektive staatliche Begünstigung257
§ 1 Dreifache Begrenzung des Beihilfebegriffs257
§ 2 Belastung des staatlichen Haushalts262
§ 3 Rückführbarkeit der Begünstigung auf den Staat275
§ 4 Begünstigung bestimmter Unternehmen oder Produktionszweige283
Kapitel 4 Wettbewerbsverfälschung und Handelsbeeinträchtigung309
§ 1 Wettbewerbsverfälschung309
§ 2 Grenzüberschreitende Handelsbeeinträchtigung320
§ 3 De-minimis-Verordnung325
Kapitel 5 Ausnahmen329
§ 1 System329
§ 2 Zwingende Einzelausnahmen329
§ 3 Fakultative Einzelausnahmen336
§ 4 Ratsentscheidung in außergewöhnlichen Fällen442
§ 5 Freistellung für gemeinwohlbezogene Dienstleistungen444
Kapitel 6 Beihilfeverfahren471
§ 1 Zuständigkeiten von Kommission und Rat471
§ 2 Anwendungsbereich der Beihilfeverfahrensverordnung475
§ 3 Das Genehmigungsverfahren478
§ 4 Die Kontrollverfahren495
§ 5 Nach einer Entscheidung512
§ 6 Allgemeine Regelungen514
§ 7 Verbleibende Bedeutung nationaler Stellen516
Kapitel 7 Rücknahme von Beihilfen519
§ 1 Kommissionsentscheidung519
§ 2 Vollzug durch nationale Behörden528
§ 3 Rückerstattung zu Unrecht zurückgeforderter Beihilfen543
§ 4 Rückgriffsmöglichkeiten?551
§ 5 Rücknahme von Gemeinschaftsbeihilfen durch nationale Behörden554
Kapitel 8 Rechtsschutz in Beihilfesachen559
§ 1 Allgemeiner Rahmen559
§ 2 Rechtsschutz vor den Gemeinschaftsgerichten560
§ 3 Rechtsschutz vor nationalen Gerichten577
Teil II Vergaberecht589
Kapitel 9 Allgemeiner Rahmen des Vergaberechts591
§ 1 Bedeutung im Gefüge des Gemeinschaftsrechts591
§ 2 Primärrechtliches Vergabeeuroparecht599
§ 3 Konkretisierung639
§ 4 Internationales Vergaberecht649
§ 5 Entwicklung des Sekundärrechts653
§ 6 Allgemeiner Prüfungsaufbau673
Kapitel 10 Ausschreibungspflichtige Vorgänge675
§ 1 Allgemeiner Anwendungsbereich der Vergaberichtlinien675
§ 2 Öffentlicher Auftrag680
§ 3 Schwellenwerte720
§ 4 Ausnahmetatbestände in den Richtlinien736
Kapitel 11 PPP- und Inter-state-Konstellationen767
§ 1 Begrifflichkeit und Abgrenzung767
§ 2 In-house-Geschäfte769
§ 3 Veräußerung von Gesellschaftsanteilen und Gründung von Gesellschaften801
§ 4 Interkommunale Zusammenarbeit und Inter-state-Geschäfte817
§ 5 Dienstleistungskonzession835
Kapitel 12 Öffentliche Auftraggeber und mögliche Bieter845
§ 1 Öffentlicher Auftraggeber845
§ 2 Bieter als Auftragnehmer911
Kapitel 13 Maßgebliche Kriterien929
§ 1 Grundsystem929
§ 2 Eignungskriterien933
§ 3 Zuschlagskriterien942
§ 4 Vergabefremde Kriterien956
Kapitel 14 Vergabeverfahren981
§ 1 Offenes Verfahren981
§ 2 Nichtoffenes Verfahren995
§ 3 Verhandlungsverfahren998
§ 4 Wettbewerblicher Dialog1006
§ 5 Verfahren in Sondergebieten1019
§ 6 Veröffentlichungen1023
§ 7 Ablauf des Verfahrens1043
§ 8 Elektronische Auktionen1045
Kapitel 15 Nachprüfung1051
§ 1 Wirksame und rasche Nachprüfung1051
§ 2 Antragsbefugnis bei behauptetem Rechtsverstoß1060
§ 3 Nachprüfungsansätze1066
§ 4 Zuständige Instanzen1072
§ 5 Rechtsfolgen1074
§ 6 Nachprüfung durch die Kommission1082
§ 7 Bescheinigungsverfahren1085
§ 8 Schlichtung1086
§ 9 Rechtsschutz im Unterschwellenbereich1088
§ 10 Rechtsschutz gegen eine Aufhebungsentscheidung1092
Literaturverzeichnis1099
Rechtsprechungsverzeichnis (EuGH, EuG)1139
Verzeichnis der Kommissionsentscheidungen1151
Vorschriftenverzeichnis1155
Sachwortverzeichnis1167

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