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Klassifizierung und Bewertung von Finanzinstrumenten nach IFRS 9

Chancen und Herausforderungen für Finanzinstitute

AutorSilke Schmid
VerlagGRIN Verlag
Erscheinungsjahr2013
Seitenanzahl106 Seiten
ISBN9783656417439
FormatePUB/PDF
Kopierschutzkein Kopierschutz/DRM
GerätePC/MAC/eReader/Tablet
Preis31,99 EUR
Bachelorarbeit aus dem Jahr 2012 im Fachbereich BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern, Note: 1,5, Duale Hochschule Baden-Württemberg, Karlsruhe, früher: Berufsakademie Karlsruhe, Sprache: Deutsch, Abstract: Der IAS 39 hatte über ein Jahrzehnt Gültigkeit. Während dieser Zeit wurde der IAS 39 wegen seiner Komplexität vielfach kritisiert und mehrfach überarbeitet. Ebenfalls kam es durch das Harmonisierungsprojekt der International Financial Reporting Standards (IFRS) und den United States Generally Accepted Accounting Principles (US-GAAP) zur Anpassung des Standards. Durch den Ausbruch der Finanzkrise rückte der Rechnungslegungsstandard IAS 39 erneut in den Fokus der Politik. Die Group of Twenty (G20), die aus Finanzministern und Zentralbankpräsidenten besteht, forderte die internationalen Standardsetzer zu einer Überarbeitung der Bilanzierung von Finanzinstrumenten auf. Dadurch wurde die Ablösung des IAS 39 durch den neuen Rechnungslegungsstandard IFRS 9 angestoßen. Das Projekt zur Ablösung des IAS 39, das sogenannte Project Replacement of IAS 39, gliedert sich in drei Phasen. Diese befassen sich mit den Vorschriften zur Klassifizierung und Bewertung von Finanzinstrumenten, deren Wertminderung und mit den Vorschriften des Hedge Accounting. Im Oktober 2010 wurden die Vorschriften zur Klassifizierung und Bewertung von Finanzinstrumenten verabschiedet und somit die erste der drei Phasen beendet. Die Anwendung dieser Neuerungen des IFRS 9 wird für die nichteuropäische Finanzindustrie ab dem 01. Januar 2015 verpflichtend sein. Eine vorzeitige Anwendung ist auf freiwilliger Basis bereits vorher erlaubt. Von diesem Wahlrecht wurde von nichteuropäischen Finanzinstituten in der Praxis bereits vereinzelt Gebrauch gemacht. Eine Übernahme des IFRS 9 in europäisches Recht ist derzeit von der Kommission der Europäischen Union (EU-Kommission) noch nicht zeitlich determiniert. Trotzdem müssen sich europäische Finanzinstitute bereits heute mit der Thematik der Rechnungslegungsvorschriften für Finanzinstrumente befassen, um bei der Einführung der neuen Vorschriften in der EU bzw. bei der erstmaligen verpflichtenden Anwendung angemessen agieren zu können. Aufgrund der Aktualität der aufgezeigten Thematik und der Wichtigkeit der Rechnungslegung von Finanzinstrumenten für den Finanzsektor setzt sich diese wissenschaftliche Arbeit mit den künftigen Vorschriften zur Bilanzierung von Finanzinstrumenten auseinander. Hierbei wird ausschließlich die erste Phase mit den Rechnungslegungsvorschriften zur Klassifizierung und Bewertung von Finanzinstrumenten thematisiert.

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Leseprobe

2. IFRS Foundation


 

2.1. Die Organe der IFRS Foundation


 

Die IFRS Foundation wurde im Jahr 1973 gegründet und hat die Entwicklung neuer internationaler Rechnungslegungsstandards zum Ziel.[13]

 

Die IFRS Foundation ist die Trägerorganisation des IASB und setzt sich aus mehreren Organen zusammen.[14]

 

 

Abb. 1: Die Struktur der IFRS Foundation[15]

 

Wie in Abbildung 1 ersichtlich, handelt es sich bei den Organen der IFRS Foundation um die Treuhänder (Trustees), das IASB, das International Financial Reporting Interpretations Committee (IFRIC), den Standards Advisory Council (SAC) und das Monitoring Board.

 

Das IASB und das IFRIC bilden zusammen das Standardisierungsgremium. Dieses wird durch die Trustees ernannt, finanziert und überwacht.[16] Die Ernennung und Überwachung der Treuhänder erfolgt wiederum durch das Monitoring Board. Die Treuhänder sind weiterhin für die Ernennung der Mitglieder des IFRIC und des SAC zuständig, welches das IASB bei der Entwicklung neuer IFRS durch die Erteilung strategischer Empfehlungen unterstützt.

 

Für die Entwicklung neuer Standards ist jedoch ausschließlich das Standardisierungsgremium, also das IASB und das IFRIC zuständig. Das IASB übernimmt die Entwicklung neuer IFRS. Die Ausarbeitung von Interpretationen neuer Rechnungslegungsstandards erfolgt durch das IFRIC.[17]

 

2.2. Das IASB


 

Das IASB ist das unabhängige Gremium der IFRS Organisation mit Sitz in London. Wie seine Trägerorganisation, die IFRS Foundation, wurde das IASB im Jahr 1973 gegründet.[18] Bis zum Jahr 2002 trug es den Namen International Accounting Standards Committee IASC.[19] Aus diesem Grund sind ältere Rechnungslegungsstandards mit der Bezeichnung IAS benannt. Neuere Standards, die durch das IASB erlassen werden, tragen hingegen die Bezeichnung IFRS. Die Namensänderung erfolgte aufgrund einer neuen organisatorischen und strategischen Ausrichtung der IFRS Foundation.

 

Aufgabe des IASB ist es verständliche, umsetzbare und weltweit anerkannte Rechnungslegungsstandards von höchster Qualität zu entwickeln, die auf klaren Prinzipien beruhen.[20] Weiterhin ist das IASB verantwortlich für die Veröffentlichung neuer Rechnungslegungsstandards sowie für die Zustimmung zu Interpretationen der internationalen Rechnungslegungsvorschriften, die durch das IFRIC entwickelt werden.[21]

 

2.3. Das Standardsetzungsverfahren (Der Due Process)


 

Die Entwicklung eines neuen IFRS durch das IASB erfolgt im Rahmen eines mehrstufigen, komplexen Standardsetzungsverfahrens, dem sogenannten Due Process.[22] Dieser bezieht bei der Entwicklung neuer Rechnungslegungsstandards die interessierte Öffentlichkeit und internationale externe Rechnungslegungsexperten mit ein. Dadurch kann die Erreichung des Ziels des IASB, die Sicherstellung einer hohen Qualität und einer weltweiten Akzeptanz der Rechnungslegungsstandards, gewährleistet werden.[23] Zur Sicherstellung der angemessenen und ausreichenden Transparenz im Standardsetzungsverfahren wurde vom IASB im Jahr 2009 ein Handbuch zu dieser Thematik veröffentlicht.[24] Dieses regelt die genauen Detailvorschriften zur Schaffung neuer Rechnungslegungsstandards.[25]

 

Der Due Process ist in sieben Phasen unterteilt. Diese sind in Abbildung 2 ersichtlich.

 

 

Abb. 2: Der Due Process[26]

 

Am Anfang des Due Process steht die Einreichung neuer Vorschläge zu kritischen Rechnungslegungsthemen durch interessierte Personen. Diese Themenvorschläge werden anschließend vom IASB bewertet und einer Analyse unterzogen.[27] In einer öffentlichen Sitzung wird daraufhin die Aufnahme eines Themas in das Arbeitsprogramm des IFRIC festgelegt.[28] Sollte ein Thema nicht in das Arbeitsprogramm aufgenommen werden, wird es für mindestens 30 Tage der Öffentlichkeit zur Kommentierung zur Verfügung gestellt und erneut über eine Aufnahme durch das IFRIC abgestimmt. Eine einfache Mehrheit ist für die Aufnahme des Themas in die Agenda ausreichend.[29]

 

Um die Relevanz und Aktualität des Arbeitsprogramms zu gewährleisten, wird dieses regelmäßig überprüft und unwichtige Themen von der Agenda gestrichen bzw. zurückgestellt.[30]

 

Zu den Themen der Agenda bzw. zu den Standardentwürfen des IASB werden Interpretationen, sogenannte Draft Interpretations, erstellt. Über diese wird durch das IFRIC abgestimmt. Die Entscheidungen des IFRIC basieren dabei auf sogenannten Issue Summaries. Dabei handelt es sich um Informationsschreiben, die zur Entscheidungsfindung durch das IASB erstellt werden.[31]

 

Kann eine Einigung bezüglich einer Draft Interpretation durch das IFRIC erzielt werden, wird das IASB informiert. Bei der Zustimmung des IASB zu einer Draft Interpretation wird diese zu einer öffentlichen Kommentierungsphase freigegeben.[32] Bei einem Widerspruch veröffentlicht das IASB die Gründe und entscheidet darüber, ob der Entwurf an das IFRIC zurückgegeben wird oder das Rechnungslegungsthema künftig durch das IASB selbst behandelt werden soll.[33] Anschließend werden die Draft Interpretations im Rahmen einer Kommentierungsphase für mindestens 60 Tage der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt. Alle Kommentare werden danach durch das IFRIC abgewogen und in die endgültige Interpretation mit einbezogen. Bei erheblichen Änderungen kann das IFRIC über eine erneute Vorlage des Standardentwurfs abstimmen.[34]

 

Nach der Kommentierungsphase erfolgt eine erneute Abstimmung des IFRIC. Bei der Erzielung eines Konsenses, welcher bei einem positiven Votum von mindestens drei Mitgliedern vorliegt, erfolgt erneut die Einbeziehung des IASB.[35] Lehnt das IASB die endgültige Draft Interpretation ab, erstellt es eine Analyse der Ablehnungsgründe und Bedenken. Außerdem entscheidet das IASB darüber, ob das Thema auf die eigene Agenda übertragen oder erneut durch das IFRIC bearbeitet wird. Bestätigte Draft Interpretations werden vom IASB als neue IFRS veröffentlicht.[36]

 

2.4. Der EU Endorsement Process


 

Bei dem Due Process bzw. bei der Entwicklung eines neuen Rechnungslegungsstandards handelt es sich wie in Kapitel 2.3 veranschaulicht, um einen komplexen Prozess. Für die erste Phase des IAS 39 Replacement Project ist der Due Process bereits abgeschlossen.[37] Die neuen Regelungen zur Klassifizierung und Bewertung von Finanzinstrumenten sind ab dem 01. Januar 2015 für nichteuropäische Finanzinstitute verpflichtend anzuwenden, wobei bereits heute die Anwendung auf freiwilliger Basis möglich ist.[38]

 

Für europäische kapitalmarktorientierte Unternehmen sind jedoch nur die Rechnungslegungsstandards des IASB anzuwenden, die das EU-Komitologieverfahren durchlaufen haben und damit Rechtsgültigkeit in der EU erlangen.[39] Das Komitologieverfahren bzw. die Anerkennung der IFRS erfolgt in der EU im sogenannten Endorsement Process.[40]

 

 

Abb. 3: Der Endorsement Process[41]

 

Beim Endorsement Process handelt es sich wie in Abbildung 3 ersichtlich um ein mehrstufiges Anerkennungsverfahren mit dem Zweck, dem IASB nicht die alleinige Kompetenz zur Setzung von Rechnungslegungsstandards zu überlassen.[42]

 

Veröffentlicht das IASB einen neuen Rechnungslegungsstandard, muss dieser den Endorsement Process durchlaufen. Die European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG), eine Expertengruppe, die als Vertreter der europäischen Interessen agiert, hat hierbei die Aufgabe die Arbeit der nationalen europäischen Rechnungslegungsgremien zu koordinieren.[43] Dabei tritt sie in Kontakt mit Interessensgruppen und gibt Handlungsempfehlungen zur Annahme oder Ablehnung eines Standards an die EU-Kommission ab.[44] Diese Vorschläge werden anschließend der EU-Kommission vorgelegt.[45] Bei einer beabsichtigten Übernahme oder Änderung einer Rechnungslegungsnorm muss die Vorlage des Vorschlags zudem beim europäischen Parlament und dem Europäischen Rat erfolgen.[46]

 

In einem weiteren Schritt wird die Standards Advisory Review Group (SARG), eine Prüfgruppe für Standardübernahmeempfehlungen, in den Endorsement Process mit einbezogen. Sie berät die EU-Kommission hin-sichtlich des...

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