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E-Book

Künstlersozialversicherungsrecht

Versicherungspflicht, Künstlersozialabgabe, Betriebsprüfung

AutorJoachim Berndt
VerlagGabler Verlag
Erscheinungsjahr2009
Seitenanzahl171 Seiten
ISBN9783834999061
FormatPDF
KopierschutzDRM
GerätePC/MAC/eReader/Tablet
Preis46,99 EUR
Das vorliegende Buch gibt einen Überblick über die Versicherungspflicht selbstständiger Künstler und Publizisten, die Künstlersozialabgabe der Verwerter und damit einhergehender Rechtsfragen. Es ermöglicht dem (Steuer-) Berater die rasche Einarbeitung in ein neues Rechtsgebiet und schützt so Unternehmer und Mandanten.


Prof. Dr. Joachim Berndt ist als Rechtsanwalt und Referent zum Sozialversicherungsrecht ein ausgewiesener Experte mit langjähriger Erfahrung. Er lehrt Wirtschaftsrecht an der Fachhochschule Oldenburg/Ostfriesland/Wilhelmshaven.

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Leseprobe
§ 2 Entwicklung des Künstlersozialversicherungsgesetzes (S. 27-28)

Das KSVG vom 27. Juli 1981 1 ist durch eine Reihe von Verordnungen ergänzt, im Übrigen durch zahlreiche Gesetze geändert und modifiziert worden. 2 Eckpunkte markieren die drei Änderungsgesetze zum Künstlersozialversicherungsgesetz.

A. Erstes und Zweites Gesetz zur Änderung der Künstlersozialversicherung

Das Erste Gesetz zur Änderung der Künstlersozialversicherungsgesetz 3 verbessert die Durchführung des Gesetzes und vereinfacht das Beitragsverfahren. Außerdem werden – zwischenzeitlich wieder abgeschaffte – bereichsspezifische Abgabesätze (Wort, Bildende Kunst, Musik, Darstellende Kunst) eingeführt. Die Abgabepflicht wird auf weitere Unternehmen ausgedehnt. Das Zweite Gesetz zur Änderung des Künstlersozialversicherungsgesetzes 4 führt neben Verbesserungen des Versicherungsschutzes auch zu Einschränkungen bei der Versicherungspflicht.

B. Drittes Gesetz zur Änderung der Künstlersozialversicherung

Seit einigen Jahren nehmen die Zahl der Versicherten in der Künstlersozialversicherung und damit auch der Finanzbedarf stark zu. Dies schlägt sich auch in der Erhöhung der Künstlersozialabgabe nieder. Der Beitragssatz ist von 3,8 % (2002) bis auf 5,8 % (2005) gestiegen. Die zunehmende Zahl der Versicherten lässt sich auf einen Wandel des Arbeitsmarktes zurückführen. Über den engeren Kreis der Künstler und Publizistenhinaus üben immer mehr Angehörige künstlerischer/publizistischer Berufe ihre Arbeit selbständig und nicht mehr in einem abhängigen Beschäftigungsverhältnis aus. Viele Kultureinrichtungen und -unternehmen verzichten auf die Beschäftigung von Arbeitnehmern und arbeiten stattdessen – je nach Auftragslage – lieber mit Selbständigen zusammen. Demgegenüber steigen die Einnahmen aus der Künstlersozialabgabe nur langsam.

Dies liegt vor allem daran, dass eine erhebliche Anzahl abgabepflichtiger Unternehmen ihrer Abgabepflicht nicht nachkommt. Zwar sind die klassischen Unternehmen der Kultur- und Medienlandschaft (Verlage, Theater-, Konzert- und Gastspieldirektionen, Rundfunk und Fernsehen, Galerien, Kunsthandel, Rundfunk, Werbeagenturen, Aus- und Fortbildungseinrichtungen für künstleri sche/publizistische Berufe etc.) nahezu flächendeckend erfasst, in anderen Bereichen bestehen jedoch beträchtliche Erfassungslücken. Unternehmen, die ihrer Abgabepflicht nicht nachkommen, verschaffen sich einen Wettbewerbsvorteil gegenüber ihrer Konkurrenz und gefährden das System der Künstlersozialversicherung. Auch Versicherte, die eigentlich gar nicht versicherungspflichtig sind – etwa weil sie die vorgeschriebene Geringfügigkeitsgrenze von 3.900 € jährlich unterschreiten – tragen zur Instabilisierung des Systems bei.

Mit dem Dritten Änderungsgesetz zum Künstlersozialversicherungsgesetz 5 schafft der Gesetzgeber die Voraussetzungen für eine lückenlose Erfassung der Verwerter künstlerischer und publizistischer Leistungen. Die Deutsche Rentenversicherung prüft, ob der Arbeitgeber seine gesetzlichen Verpflichtungen im Zusammenhang mit der Künstlersozialabgabe erfüllt. 6 Bisher wurde diese Aufgabe von der Künstlersozialkasse nur unzureichend wahrgenommen. Die Neuregelung wird in den nächsten Jahren zu einer massiven Einnahmeerhöhung führen. 7 Die Künstlersozialkasse bleibt weiterhin zuständig für die Prüfung der Künstlersozialabgabe bei Unternehmen ohne Beschäftigte und bei den Ausgleichsvereinbarungen. Sie behält die Funktion der Einzugsstelle für die Künstlersozialabgabe.
Inhaltsverzeichnis
Vorwort5
Inhaltsübersicht6
Abkürzungsverzeichnis14
Literaturverzeichnis19
§ 1 Grundlagen der Künstlersozialversicherung20
A. Soziale Absicherung für Künstler und Publizisten20
B. Versicherungspflicht und Versicherungsfreiheit20
C. Versicherungsumfang21
D. Leistungen23
E. Die Rolle der Künstlersozialkasse23
§ 2 Entwicklung des Künstlersozialversicherungsgesetzes24
A. Erstes und Zweites Gesetz zur Änderung der Künstlersozialversicherung24
B. Drittes Gesetz zur Änderung der Künstlersozialversicherung24
§ 3 Versicherungspflicht selbständiger Künstler und Publizisten26
A. Künstler27
B. Rechtsprechung – Überblick30
C. Rechtsprechung – Fallgruppen31
D. Publizistik ( Wort)42
E. Lehrtätigkeit44
F. Gemischte Berufsbilder – Schwerpunkt der Tätigkeit45
G. Selbständige Tätigkeit46
H. Erwerbsmäßig und nicht nur vorübergehend52
I. Beschäftigung von nicht mehr als einem Arbeitnehmer52
§ 4 Versicherungsfreiheit kraft Gesetzes53
A. Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung53
B. Versicherungsfreiheit – Rentenversicherung55
C. Versicherungsfreiheit – Krankenversicherung57
§ 5 Versicherungsfreiheit auf Antrag59
A. Berufsanfänger59
B. Höherverdienende60
§ 6 Versicherungspflicht und weitere Erwerbstätigkeit61
A. Geringfügige Beschäftigung oder geringfügige selbständige Tätigkeit61
B. Abhängige Beschäftigung61
C. Sonderfall: Unständige Beschäftigung62
D. Selbständige Tätigkeit63
E. Vorübergehende Aufgabe der selbständigen künstlerischen Tätigkeit63
§ 7 Versicherungspflicht und Rentenbezug64
A. Fortführung der selbständigen künstlerischen/ publizistischen Tätigkeit64
B. Beendigung der selbständigen künstlerischen/ publizistischen Tätigkeit64
§ 8 Wahl einer gesetzlichen Kranken-/Pflegekasse65
A. Wahlrecht65
B. Wechsel von der privaten zur gesetzlichen Krankenversicherung66
C. Übergang von freiwillige gesetzlichen Krankenversicherung zur gesetzliche Pfl ichtversicherung66
D. Wechsel der Krankenkasse67
§ 9 Beiträge – Beitragsverfahren68
A. Beiträge68
B. Beitragsverfahren72
§ 10 Leistungen74
A. Krankengeld74
B. Mutterschaftsgeld – Erziehungsgeld – Elterngeld74
C. Leistungen der Agentur für Arbeit76
§ 11 Internationales Künstlersozialversicherungsrecht79
A. Territorialprinzip – Tätigkeitsortprinzip79
B. Über- und zwischenstaatliches Sozialversicherungsrecht79
C. Sozialversicherungsabkommen82
D. Drittländer83
§ 12 GmbH- Geschäftsführer84
A. Versicherungspflicht – GmbH- Geschäftsführer84
B. Künstlersozialbgabepflicht der GmbH?86
§ 13 Aktuelle Werte in der Künstlersozialversicherung 200888
A. Allgemeine sozialversicherungsrechtliche Geringfügigkeitsgrenze88
B. Geringfügigkeitsgrenze für selbständige Künstler und Publizisten88
C. Beitragsbemessungsgrenze (Rentenversicherung) für selbstständige Künstler und Publizisten88
D. Beitragsberechnung88
E. Mindest-, Höchstbeiträge zur Künstlersozialversicherung89
F. Befreiung von der Krankenversicherungspflicht als „ Höherverdienender“89
§ 14 Künstlersozialabgabe der Verwerter90
A. Konzeption des Abgabeverfahrens90
B. Unternehmerbegriff des KSVG92
C. Geltungsbereich des KSVG – Internationales Recht – Verwerterstatut93
D. Abgabepflichtige Unternehmen – § 24 KSVG94
E. Werbung/Öffentlichkeitsarbeit für eigene Zwecke – § 24 Abs. 1 S. 2 KSVG107
F. Generalklausel – § 24 Abs. 2 S. 1 KSVG112
§ 15 Abgabesatz und Bemessungsgrundlage115
A. Bemessungsgrundlage – § 25 Abs. 1 KSVG115
B. Beteiligung mehrer Unternehmer an der Verwertung122
C. Verjährung126
§ 16 Abgabepflicht von Gesang- und Musikvereinen128
A. Musikvereine als typischer Verwerter – § 24 Abs. 1 S. 1 KSVG128
B. Ausbildungseinrichtungen für künstlerische Tätigkeiten – § 24 Abs. 1 S. 1 Nr. 9 KSVG128
C. Musikvereine als nicht typischer Verwerter ( § 24 Abs. 2 KSVG)128
§ 17 Abgabepflicht von Veranstaltern130
A. Beteiligung mehrerer Unternehmen – Wer ist meldepfl ichtig?130
B. Zahlungen an Künstler durch Dritte133
C. Verträge mit ausländischen Produktionsgesellschaften134
D. Zahlungen an Dritte – Ausländersteuer135
E. Auslandstournee eines deutschen Künstlers135
F. Nachweis abhängiger Beschäftigung bei ausländischen Künstlern135
§ 18 Abgabepflicht von Ausstellungs- und Messegesellschaften137
A. Eigenveranstaltungen137
B. Fremdveranstaltungen138
C. Werbung oder Öffentlichkeitsarbeit für Zwecke des eigenen Unternehmens138
§ 19 Abgabepflicht von Banken, Versicherungen und Finanzdienstleistern139
§ 20 Abgabepflicht von Industrieunternehmen141
§ 21 Abgabepflicht im Zusammenhang mit der Verwertung von Design – Leistungen142
A. Typische Designer-Leistungen142
B. Selbständig tätige Künstler/Designer142
C. Abgabepflichtiges Entgelt143
D. Gelegentliche Auftragserteilung143
§ 22 Verfahren zur Erhebung der Künstlersozialabgabe144
A. Meldung der abgabepflichtigen Entgelte144
B. Vorauszahlungen145
C. Herabsetzung/Entfall der Vorauszahlungen145
D. Schätzung146
§ 23 Aufzeichnungspflichten147
A. Anforderungen an die Aufzeichnungen147
B. Anforderungen bei Verwendung technischer Hilfsmittel147
C. Aufbewahrung der Aufzeichnungen147
D. Vorlagepflichten148
E. Ordnungswidrigkeit148
§ 24 Ausgleichsvereinigungen149
A. Rechte und Pflichten der Ausgleichsvereinigungen149
B. Vorteile für die Mitglieder der Ausgleichsvereinigungen149
C. Verfahren149
D. Beispiele bestehender Ausgleichsvereinigungen:150
§ 25 Betriebsprüfungen152
A. Rentenversicherungsträger152
B. Künstlersozialkasse152
C. Art und Umfang der Betriebsprüfungen152
§ 26 Gesetzliche Grundlagen157
A. Gesetz über die Sozialversicherung der selbständigen Künstler und Publizisten ( Künstlersozialversicherungsgesetz – KSVG)157
B. Verordnung über die Überwachung der Entrichtung der Beitragsanteile und der Künstlersozialabgabe nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz ( KSVG- Beitragsüberwachungsverordnung)179
C. Entgeltverordnung185

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