Das kleine Energiebündel
Was ist das eigentlich für ein Superlicht, das einerseits so einschneidend wie ein Skalpell sein kann, andererseits so sanft in den Organismus eingreift, dass selbst die zarte Babyhaut unverletzt bleibt?
Eine ganz besondere Strahlung
Laser ist ein Kunstwort aus den Anfangsbuchstaben von Light Amplification by Stimulated Emission of Radiation. Auf gut Deutsch heißt das so viel wie: Lichtverstärkung durch angeregte Aussendung von Strahlen. Es handelt sich dabei um eine sehr energiereiche elektromagnetische Strahlung, die von Schwingungsvorgängen in Gasen oder Feststoffen ausgelöst wird.
Das äußerst starke künstliche Licht unterscheidet sich von dem Licht der Glühbirne und von dem natürlichen Licht der Sonne gleich in mehrfacher Hinsicht:
• Es setzt sich nicht aus einem ganzen Gemisch von Farben zusammen, sondern ist fast einfarbig (monochromatisch). Das heißt, die Wellen des je nach Lasertyp erzeugten ultravioletten, sichtbaren oder infraroten (ultraroten) Lichts sind nahezu gleich lang.
• Die große Intensität der Strahlen entsteht durch ihre Synchronizität: Die Lichtwellen des Lasers schwingen alle im gleichen Takt. Der Wellenberg und das Wellental haben stets den gleichen Abstand. Dadurch streut das sichtbare oder unsichtbare Licht, das aus dem Gerät austritt, nicht wie gewöhnliches Licht in alle Richtungen. Es ist vielmehr ein fein gebündelter Strahl, der die ganze Energie buchstäblich auf den Punkt bringt.
Charakteristisch für Laserlicht ist, dass selbst auf große Entfernung die Stärke der Strahlen kaum abnimmt. Einzige und wichtigste Ausnahme: die Softlaser zur Selbstbehandlung. Diese Instrumente sind nämlich so konstruiert, dass der gebündelt austretende Strahl sich schon nach wenigen Zentimetern optisch aufweitet und somit auch eine Flächenbestrahlung von Gewebe gut möglich ist.
Laser ist nicht gleich Laser
Von der Art des Lasers hängt natürlich ab, was man in der Medizin damit anfangen und welche Effekte man erzielen kann. Man wählt beispielsweise die Lichtfarbe, die ein Instrument hervorbringen soll, danach aus, wie das Gewebe beschaffen ist, das man mit dem Strahl treffen will. Denn jedes Gewebe reagiert auf seine Weise auf eine bestimmte Lichtfarbe, also auf eine andere Wellenlänge. Zudem spielt eine Rolle, mit welcher Intensität (Leistung in Milliwatt) der Laser ans Werk geht. Und ob das Licht gleichmäßig oder gepulst auf das Gewebe trifft. Die Hightech-Laser, mit denen Ärzte fast unblutig Blasen- und Gallensteine zertrümmern, Knochen schneiden, Tätowierungen entfernen oder Tumorgewebe zerstören, sind für die sanfte Biostimulation von Zellen und Gewebe regelrecht »überqualifiziert«. Auch die von Schönheitschirurgen und Kosmetikspezialisten zur Faltenbehandlung eingesetzten Wunderwaffen – gepulste Farbstofflaser, Ultra-Pulse-CO2-Laser, Rubin- und Argonlaser – gehen mit sehr viel mehr Power als der kompakte Bio-Laser zur Sache.
Mit einer Energieleistung von 3000 bis 10000 Milliwatt (mW) erzeugen die medizinischen Profi-Instrumente eine thermische Wirkung. Das heißt, die Laserstrahlen fräsen, glätten oder schleifen die Haut, indem sie das Gewebe im Zielgebiet regelrecht verdampfen. Etwas behutsamer gehen die neuen Cool-Touch-Laser vor, obwohl auch sie mit Wärme arbeiten. Doch bei ihnen hält ein spezielles Kühlsystem die Temperatur an der Hautoberfläche so niedrig, dass sich die Wärme erst in den unteren Hautschichten entwickelt.
Auf die richtige Wellenlänge kommt es an
Ganz ohne Hitze kommen Niedrigenergielaser (Low-Level-Laser) aus, die in die Kategorie der Softlaser gehören. Die Stifte für den Hausgebrauch arbeiten mit weniger als 5 Milliwatt und produzieren eine kalte Lichtenergie. Diese kann die Haut daher weder erwärmen noch verletzen oder anderweitig schädigen. (Allerdings sollte man nicht in den Laserstrahl blicken. Aber darauf kommen wir noch.) Die mobilen Stifte haben meist eine Wellenlänge von 630 bis 670 Nanometer (nm). Sie erzeugen ein verdichtetes Licht aus dem roten Spektrum des sichtbaren Anteils elektromagnetischer Strahlung.
Profis greifen in der Regel zu Instrumenten, deren Laserstrahlen eine Wellenlänge von 780 bis 904 Nanometer erreichen. Ihr Licht liegt im (unsichtbaren) Infrarotbereich und dringt etwas tiefer in die Haut ein. Diese MID-Laser oder Mid-Power-Laser zählen mit einer Leistung von weniger als 50 Milliwatt definitionsgemäß aber ebenfalls zur Gruppe der »weichen Laser«.
Bio-Laser contra Laserpointer
Mobile Softlaserstifte wiegen meist weniger als 100 Gramm; der Durchmesser des Strahls an der Austrittstelle beträgt etwa 4 Millimeter, die Geräte sind batteriebetrieben und die Farbe des Lichts ist rot. Fällt Ihnen an dieser Stelle etwas auf? Richtig: Die Beschreibung trifft auch auf Laserpointer zu, jene oft nur zigarettengroßen Zeigestifte, mit denen man einen roten Lichtpunkt auf entfernte Dinge werfen kann.
Bei manchen dieser Geräte reicht der Strahl bis zu 600 Metern weit. Einfache Zeigestifte sind (zum Beispiel als Schlüsselanhänger) selten teurer als zehn Euro. Für zertifizierte Bio-Laser muss man schon etwas tiefer in die Tasche greifen. Batteriebetriebene Pocketstifte gibt es für rund neunzig Euro, Kombi-Instrumente, mit denen sich Akupunkturpunkte bequem aufspüren lassen, kosten je nach Bauart und Hersteller hundert Euro und mehr.
Das technische Innenleben der Zeigestifte unterscheidet sich auf den ersten Blick nicht sonderlich von den Therapielasern für den Hausgebrauch. In beiden Systemen steckt eine rote Laserdiode. Die Wellenlänge der Laserpointer liegt meist über 600 nm. Unterschiede gibt es in der Stärke: 3-Milliwatt-Stäbe haben eine Reichweite von 200 Metern, 4- bis 4, 5-Milliwatt-Stäbe reichen bis zu 400 Metern weit. Im Vergleich: Gängige Softlaser besitzen eine Leistung, die unter 5 mW liegt, bei einer Wellenlänge von etwa 630 bis 650 nm.
Warum nicht gleich den Laserpointer nehmen?
Da stellt sich natürlich die Frage, ob nicht ein preiswerter Laserpointer genauso gut zur Biostimulation taugt wie ein qualifizierter Softlaserstift. Warum also nicht kurzerhand den Zeigestab zweckentfremden und seinen gebündelten Lichtstrahl auf Akupunkturpunkte oder direkt auf schmerzende Körperstellen lenken? Um dann womöglich die erstaunliche Erfahrung zu machen, dass mit dem schlichten Laserpointer tatsächlich ebenfalls eine positive Wirkung zu erzielen ist.
Gleiches ist nicht dasselbe, sagt der Volksmund. Es spricht zwar nichts dagegen, kleine Wunden und Hautverletzungen sofort mit dem Laserpointer zu bestrahlen, wenn gerade kein Bio-Laser zur Hand ist.
Aus Sicherheitsgründen sollte man für die Selbstbehandlung jedoch die dafür vorgesehenen therapeutischen Laserstifte benutzen. Diese Empfehlung kommt nicht von ungefähr: Bei den Bio-Lasern können Sie davon ausgehen, dass das Gerät die vom Hersteller angegebene Ausgangsleistung konstant erbringt. Darauf kann man sich bei den optischen Zeigestiften offenbar nicht verlassen. Wie sich bei messtechnischen Untersuchungen herausgestellt hat, liegen die tatsächlichen Werte oftmals deutlich über (!) den Herstellerangaben.
Und das kann buchstäblich ins Auge gehen. Wenn beispielsweise der stark gebündelte Strahl direkt in das ungeschützte Auge trifft, kann ein bleibender Schaden auf der Netzhaut oder auf der Hornhaut des Augapfels entstehen. Bei den Softlasern, die für die Selbstbehandlung gedacht sind, ist das, wie ein Blick auf die Sicherheitsklassen zeigt, bei weitem nicht so riskant.
Mit Sicherheit um Klassen besser
Einer europäischen Norm gemäß werden Laser nach ihrer Strahlungsstärke in verschiedene Sicherheitsklassen eingeteilt. Laser der Klasse 1 gelten wegen der geringen Leistung und der Wellenlänge im sichtbaren Bereich als ungefährlich.
Auch bei Klasse 2 ist das Auge normalerweise durch den natürlichen Lidschlussreflex geschützt. Durch das geschlossene Auge können Laserstrahlen dieser Stärke jedenfalls nicht dringen. Dennoch sind Laserpointer der Klassen 1 und 2 nicht in jedem Fall unbedenklich, wie Kontrollen ergaben. Etliche Geräte unterschiedlicher Hersteller waren falsch gekennzeichnet und gehörten eigentlich in die gefährliche Klasse 3B. Das betrifft vor allem die amerikanische Laserklasse 3A (meist in römischen Ziffern geschrieben: IIIA), die der europäischen Klasse 3B entspricht.
Hinzu kommt, dass die angegebene Ausgangsleistung allein schon durch neu eingelegte Batterien deutlich höher sein kann. Da sich selbst bei den Zeigestiften mit niedriger Milliwattzahl der Durchmesser des Laserstrahls auf große Entfernungen kaum ändert, kann das Auge empfindlich verletzt und langfristig die Sehfähigkeit beeinträchtigt werden.
Bei den Softlasern zur Selbstbehandlung – die allesamt zur Klasse 3A zählen – hat man versucht, dieses Gesundheitsrisiko von vornherein auszuschalten. Sie sind, wie schon gesagt, aus Sicherheitsgründen so konstruiert, dass sich der gebündelt ausgesendete Lichtstrahl aufweitet. Somit richtet ein versehentlicher Blick in den Laserstrahl dank des Lidschlussreflexes, der normalerweise innerhalb einer Viertelsekunde erfolgt, keinen Schaden am Auge an. Bei diesen Bio-Lasern darf man allerdings nicht mit einer Brille, einem Fernglas oder mit anderen optischen Hilfsmitteln in den Strahl blicken, da er sich dann wieder gefährlich bündeln könnte.
Bei den leistungsstärkeren Profilasern der Klasse 3B müssen zusätzliche Bestimmungen, etwa nach den Unfallverhütungsvorschriften, eingehalten werden. Denn das Laserlicht dieser Kategorie ist keineswegs harmlos. Bereits ein zehn Sekunden langer Blick in...