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Lebenswelt zwischen den Systemen der Jugendpsychiatrie und der Jugendhilfe

Jugendliche Leistungsempfänger des §35a SGB VIII

AutorSean Stevens
VerlagGRIN Verlag
Erscheinungsjahr2018
Seitenanzahl119 Seiten
ISBN9783668782785
FormatPDF
Kopierschutzkein Kopierschutz
GerätePC/MAC/eReader/Tablet
Preis36,99 EUR
Bachelorarbeit aus dem Jahr 2016 im Fachbereich Soziale Arbeit / Sozialarbeit, Note: 1,0, Katholische Hochschule Nordrhein-Westfalen, Sprache: Deutsch, Abstract: Die Anzahl von Kindern und Jugendlichen mit psychischer Beeinträchtigung, welche zurzeit in Einrichtungen der Stationären Jugendhilfe leben ist hoch. Für die Entwicklung einer psychischen Erkrankung bilden diese Jugendlichen eine Hochrisikopopulation. Die Prävalenz von Psychischen Störungen in der stationären Jugendhilfe liegt bei 59,9%. Jugendliche mit zwei oder mehreren Störungen beträgt 37%. Diese Zahlen deuten auf eine sehr weite Verbreitung von komplexen, schwer zu behandelnden Störungsbildern bei Kindern und Jugendlichen, welche in der stationären Jugendhilfe leben. Schwierige und belastende Lebenssituationen, wie z.B. zerrüttete Familienverhältnisse und massive Konflikte, schlechte Wohnverhältnisse, traumatische Erfahrungen wie Misshandlung und Vernachlässigung etc., sind deutliche Risikofaktoren zur Entwicklung einer psychischen Störung. Die meisten der Kinder, welche in Jugendhilfeeinrichtungen leben, waren schon mit einer oder mit mehreren dieser Risikofaktoren konfrontiert. Ein Großteil der Kinder, welche in Jugendhilfeeinrichtungen leben kommt aus zerrütteten Familienverhältnissen. Daher ist eine Kooperation zwischen der Jugendhilfe und der Kinder- und Jugendpsychiatrie wichtig und wünschenswert. Diese Zusammenarbeit ist eigentlich im §35a SGB VIII geregelt, welcher allerdings keine konkreten Hilfeleistungen definiert. Es ist im Sinne dieses Paragraphen oft Auslegungssache, welches Hilfesystem für welches Problem zuständig ist. Gerade der Umgang mit Jugendlichen, welche nur schwer von den Hilfemaßnahmen der Jugendhilfe und Jugendpsychiatrie erreicht und im Hilfesystem gehalten werden können, man spricht auch von 'hard-to-reach-' Klientengruppen, fällt angesichts der unkonkreten Formulierung des §35a sehr schwer. Es gibt viele Ideen, welche die Kooperation konkretisieren wollen. Es gibt empirische Arbeiten, Bücher Modelle und Arbeitskreise. Dennoch ist es bei der Arbeit mit psychisch belasteten Jugendlichen wichtig, sowohl die Belastung, als auch den Jugendlichen in seiner Ganzheit zu sehen und zu verstehen. Möchte man die Modelle der Hilfesysteme optimieren, kommt man nicht daran vorbei, den Jugendlichen ein Mitspracherecht zu geben und ihre Einschätzung der Lage, als Resultat ihrer eigenen Biographie und Erfahrungen, anzuhören und ernst zu nehmen. Diese Thesis, soll die Perspektive von Jugendlichen erfassen, welche sowohl Lebenserfahrung im Bereich der stationären Jugendhilfe als auch der Jugendpsychiatrie gemacht haben.

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