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Möglichkeiten der Inklusion im Sportunterricht

AutorSara Racaniello
Verlagdisserta Verlag
Erscheinungsjahr2017
Seitenanzahl157 Seiten
ISBN9783959354059
FormatPDF
KopierschutzWasserzeichen/DRM
GerätePC/MAC/eReader/Tablet
Preis34,99 EUR
Inklusion ist ein hochaktuelles Thema, das jede und jeden betrifft. Die Teilhabe an allen Bereichen des Lebens ist ein Menschenrecht, das durch die Verabschiedung der Menschenrechtskonvention aktueller denn je ist. Besonders Lehrerinnen und Lehrer stehen in der besonderen Verantwortung, Unterricht für alle Schülerinnen und Schüler zu ermöglichen und alle gleichberechtigt am Unterrichtsgeschehen teilhaben zu lassen. Dieses Buch greift die Thematik auf und versucht sie von unterschiedlichen Seiten zu beleuchten. Es werden die wichtigsten Begriffe definiert und erläutert, auf welchem Weg es zur heutigen Behindertenrechtskonvention kam. Im Zentrum des Buches steht die Implementierung der Inklusion im Unterricht. Dies wird erst im Allgemeinen und darauffolgend spezifisch am Beispiel des Sportunterrichts ausgeführt. Einige Best Practice Beispiele sollen zeigen, wie Inklusion bereits aktiv angewendet wird. Dieses Buch soll so als eine Einführung zur Inklusion dienen, von der sowohl Laien als auch Profis profitieren können.

Sara Racaniello wurde 1988 in St. Gallen in der Schweiz geboren. Sie durchlief ihre schulische Laufbahn in der Schweiz und wuchs am Bodensee auf. Ihr Lehramtsstudium begann die Autorin an der Universität Zürich und führte dieses an der Universität Konstanz in den Fächern Deutsch, Italienisch, Sport und Englisch weiter. Ein Jahr des Studiums verbrachte sie an der Eastern Oregon University in den USA. 2016 schloss die Autorin ihr Studium erfolgreich ab. Bereits während des Studiums konnte sie viele Eindrücke zum Thema Inklusion sammeln, welche sie durch die Arbeit an diesem Buch vertiefte und festigte. Die Kenntnisse unterschiedlicher Schulsysteme und Kulturen halfen der Autorin bei der Erstellung dieser Studie und haben massgeblich zu ihrer Fertigstellung beigetragen.

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Leseprobe
Kapitel 4: Die Entwicklung des deutschen Schulsystems: Die folgenden Abschnitte widmen sich den geschichtlichen Hintergründen des deutschen Schulsystems. Es soll dargestellt werden, wie Deutschland zu einem solch ausdifferenzierten System kam, in dem sich die Förderschulen zu einem eigenen Zweig etabliert haben. Für die Gegenwart sollen die wichtigsten Fakten für die verschiedenen Bundesländer dargelegt werden, die eine sehr unterschiedliche Auffassung und Umsetzung von Inklusion haben. Ein kurzer Exkurs geht auf die Geschichte des Behindertensports ein, die eng verwoben ist mit jener der Schulsysteme. 4.1 Auf dem Weg zur Förderschule: Die Gesellschaft zur Zeit des 18. Jahrhunderts war geprägt von Großfamilien, in denen sich jeder um jeden kümmerte und jeder seinen Fähigkeiten entsprechend etwas beitrug. Niemand wurde ausgeschlossen und alle hatten am Leben in der Familie und der Gemeinschaft teil. Zu dieser Zeit war es normal, dass man sich um kranke oder behinderte Familienmitglieder kümmerte, niemand dachte daran diese abzuschieben. Die Stärkeren halfen den Schwächeren und die Schwächeren trugen zur Gesellschaft das bei, was ihnen möglich war. In der Mitte des 18. Jahrhunderts kam es zur Industrialisierung und die Großfamilien wurden immer weiter verdrängt. Die Kleinfamilie wurde zum neuen Gesellschaftsmodell. Gearbeitet wurde nicht mehr in den Familien, sondern in Fabriken, welche keinen Platz für Menschen mit Behinderung hatten. Doch nicht nur die Fabriken hatten keinen Platz, ebenso für die Familien wurden diese Menschen immer mehr zur Last. Ihre vorherigen Betätigungsmöglichkeiten waren nicht mehr vorhanden und da immer mehr Frauen arbeiten gingen, war auch niemand mehr zu Hause, der sich um die Familienmitglieder mit Behinderung kümmern konnte. Dies war die Zeit, in der viele Institutionen wie 'Krüppelheime, Zuchthäuser, Gefängnisse, Irrenanstalten, Waisenhäuser, Kindertagesstätten, Pflegeanstalten und Seniorenheime' (Heubach, 2013, S. 29) entstanden, welche die betroffenen Menschen aufnahmen. Kümmerte sich zu Beginn des Jahrhunderts das Pflegepersonal noch aufopferungsvoll um die ihnen anvertrauten Menschen, so sah die Praxis gegen Ende des Jahrhunderts erschreckend anders aus. Die Industrialisierung bestimmte die Arbeit in den Institutionen und Menschen mit Behinderung wurden nun als defizitär betrachtet; das medizinische Modell von Behinderung hatte überhandgenommen. Dies ging sogar soweit, dass man 1890 zu wissen glaubte, dass Geisteskrankheiten vererbbar seien. In der Folge wurden die Patienten geschlechtergetrennt gehalten und in vielen Fällen sogar sterilisiert. Die Situation verschlimmerte sich zunehmend, Menschen mit Behinderung wurden immer weiter aus der Gesellschaft gedrängt. Während des Ersten Weltkrieges wurden ungefähr 70'000 Menschen mit geistiger Behinderung in den verschiedenen Institutionen getötet und um 1920 war man allgemein der Ansicht, dass Menschen mit Behinderung 'Untermenschen' seien, deren Leben es nicht wert sei, gelebt zu werden (vgl. Heubach, 2013, S. 28-30). Es herrschte der Glaube vor, dass eine solche Tötung ein Akt der Gnade sei und sie wurde mit folgendem Gedankengang gerechtfertigt: Wenn ich als mündiger Bürger dieses Recht [auf einen selbstbestimmten Tod] etwa bei Krebs für mich beanspruche, dann müssen diejenigen, die nicht für sich sprechen können, also geistig Behinderte, psychisch Kranke, Altersverwirrte und Bewußtlose, vom Staat dieselbe Gnade zugesprochen bekommen, da sie sicher noch mehr als ich unter ihrer hoffnungslosen und qualvollen Existenz leiden (Dörner, 1994, S. 380). In jenem Jahr wurde ebenfalls Alfred Hoches und Karl Bindings Schrift Zur Freigabe der Vernichtung lebensunwerten Lebens herausgegeben, welche die Praxis jener Zeit und später jene des Nationalsozialismus rechtfertigen sollte (vgl. Dörner, 1994, S. 379). Die Schule zur damaligen Zeit sah eine ähnliche Praxis vor. Noch im 19. Jahrhundert wurden Kinder, die eine Behinderung aufwiesen, aus der Schule ausgeschlossen. Erst nach und nach entstanden Schulen, aber auch Anstalten, für Schülerinnen und Schüler mit Behinderung, damals noch als 'gehörlose, blinde und ´verkrüppelte´ Schüler' (Siedenbiedel & Theurer, 2015a, S. 16) bezeichnet. Der Jahrhundertwechsel brachte Hilfsschulen für Kinder mit verschiedenen Behinderungen, gefolgt von den ersten Sonderschulen während der Weimarer Republik hervor (vgl. Siedenbiedel & Theurer, 2015a, S. 16). Während dieser Zeit wurde auch die erste allgemeine Schulpflicht beschlossen. Seit 1919 ist es für Kinder Pflicht, eine Schule zu besuchen. Dies galt jedoch nur für alle als 'normal' angesehenen Kinder. Obwohl es bereits diverse Hilfsschulen gab, war ein Besuch dieser Schulen nur jenen Kindern gestattet und für jene vorgesehen, die mit Lernproblemen zu kämpfen hatten, blind oder taubstumm waren. Bereits zu diesem Zeitpunkt wurde der Grundstein für das selektive und gegliederte Schulsystem der deutschen Bundesrepublik geschaffen. Im Grundschulgesetz von 1920 wurde eine Trennung von Grundschule und Hilfsschulen beschlossen. In diesem Gesetz wurde festgeschrieben, dass alle Kinder das Recht auf einen Schulbesuch haben, dass jedoch jene mit Lernproblemen oder Behinderungen, die den Körper oder die Sinne betreffen, davon ausgeschlossen werden. Erstaunlich ist, dass der Wunsch nach dieser expliziten Trennung von den Lehrkräften der Hilfsschulen ausging, die bemüht waren, ihr eigenes Schulsystem auszubauen und auszudifferenzieren. Das Reichsschulpflichtgesetz verhärtete diese Trennung und die Sonderschule entwickelte sich als eigener Zweig im deutschen Schulsystem (vgl. Hensen et al., 2014, S. 103). Es folgten die düsteren Jahre des Nationalsozialismus. Viele Kinder und Menschen mit Behinderung wurden Opfer der Massenmorde und Zwangssterilisierungen des Euthanasieprogrammes. Die wenigen, die überlebten, fristeten ihr Dasein in den etablierten, jedoch nun stark heruntergekommenen Hilfsschulen, deren Ziel es war, die Kinder mit Behinderung von den 'normalen' Kindern fernzuhalten (vgl. Hensen et al., 2014, S. 103-104; Siedenbiedel & Theurer, 2015a, S. 16). Nach Ende des Krieges wurde das Schulsystem der Weimarer Republik wieder aufgenommen und weitergeführt. Es entstand ein noch ausgereifteres Sonderschulwesen, das zeitweise zwölf unterschiedliche Schwerpunkte der Förderung aufwies (vgl. Hensen et al., 2014, S. 104). In jene Schulen wurden alle Schülerinnen und Schüler aufgenommen, die 'nicht den gesellschaftlichen Vorstellungen von Bildungsfähigkeit und Normalität ent[sprachen]' (Blanck, Edelstein, Powell, 2012, S. 17). 1958 wurde der Verein Lebenshilfe für das geistig behinderte Kind e.V. (heute: Lebenshilfe e.V.) gegründet, der aktiv für eine Verbesserung der Lebensumstände von Menschen und speziell Kindern mit Behinderung eintrat. Das Ziel des Vereins war und ist es, dass für Menschen mit Behinderung lebenswürdigere Umstände geschaffen werden, beispielsweise durch das Einrichten von adäquaten Wohnräumen oder auch Behindertenwerkstätten (vgl. Heubach, 2013, S. 31). 1960 wurde in der Bundesrepublik beschlossen, dass auch Kinder mit geistiger und körperlicher Behinderung ein Recht auf einen Schulbesuch haben und dass die entsprechenden Sonderschulen dafür geschaffen werden müssen. Auf Bestreben der Eltern wurde die Schulpflicht für geistig behinderte Kinder eingeführt. Doch wie bereits in der Weimarer Republik wurde das Sonderschulwesen als eigenständiger Zweig angesehen, was auch in näherer Zukunft so bleiben sollte (vgl. Speck, 2011, S. 10; Jürgens & Miller, 2013, S. 172). In den 1970er Jahren wurden in Deutschland die verschiedenen Empfehlungen zum integrativen Unterricht verabschiedet, die bereits oben beschrieben wurden. Der erste Integrationsversuch fand 1976 an der Fläming-Grundschule in Berlin statt (vgl. Trumpa, Janz, Heyl & Seifried, 2014, S. 243). 1986 gab es deutschlandweit insgesamt 50 Klassen mit integrativer Beschulung, die sich um 897 Schülerinnen und Schüler kümmerten. Von diesen Kindern wurde bei 166 ein sonderpädagogischer Förderbedarf diagnostiziert (vgl. Degener & Diehl, 2015, S. 133). Die meisten Versuche jener Zeit kamen zu dem Ergebnis, dass die gemeinsame Beschulung von Kindern ohne Behinderung und Kindern mit Behinderung möglich sei, wenn, wie in den Empfehlungen von 1973 beschrieben, die nötigen Rahmenbedingungen geschaffen werden (vgl. Speck, 2011, S. 31). [...]. 4.2 Exkurs: Der Behindertensport: Die Organisation des Behindertensportes ist eng mit der Geschichte der Weltkriege verknüpft und soll daher bereits an dieser Stelle ihren Platz finden. Sport wurde im 19. Jahrhundert unter einer sehr funktionellen Sichtweise betrachtet. Die verschiedenen Institutionen organisierten Sportmöglichkeiten für Kinder und Jugendliche, vor allem für solche mit Hör-, Seh-, oder physischen Beeinträchtigungen. Ziel war es, dass Kinder und Jugendlichen zum einen gebildet wurden und möglicherweise später als Arbeitskraft nützlich sein konnten, zum anderen sollten sie Ausdauer und Selbstständigkeit sowie Regeln und Disziplin lernen. In dieser Zeit entstanden ebenfalls die ersten Sportgruppen für Erwachsene mit Behinderung. Während und nach dem Ersten Weltkrieg vermehrten sich die sportlichen Angebote für Menschen mit Behinderung. Viele Soldaten wurden in den Kämpfen verletzt und kehrten mit irreversiblen körperlichen und psychischen Beeinträchtigungen zurück. Sport wurde damals als ergänzende Therapiemethode für psychologische Beeinträchtigungen eingesetzt. Nach dem Ersten Weltkrieg entstanden Sportgruppen, deren Ziel es war, den Menschen die Freude am Sport näherzubringen, ihnen einen Treffpunkt in der Gesellschaft zu bieten und ihre eigene Leistungsfähigkeit auszubilden bzw. zu erhalten. Dies jedoch mit einem ähnlichen Hintergrund wie bereits bei den Sportgruppen der Kinder und Jugendlichen vor dem Krieg. Bei Menschen mit Behinderung sollte die Fähigkeit zu arbeiten wiederhergestellt und dann erhalten werden (vgl. Heubach, 2013, S. 34). Der Nationalsozialismus unterteilte die Menschen mit Behinderung in zwei Kategorien: Solche, die einen Wert für die Gesellschaft hatten und solche, die als wertlos angesehen wurden. Letztere wurden Opfer des Euthanasieprogramms, während erstere speziell gefördert wurden. Dies galt sowohl für Kinder und Jugendliche, als auch für Erwachsene. Sie wurden in Organisationen wie die Hitlerjugend oder den Bund deutscher Mädel aufgenommen und sportlich gefördert. Ein ganz anderes Vorgehen wurde bei den verletzten Soldaten angewandt. Diese waren hochangesehene Mitglieder der Gesellschaft, die ähnlich wie im Ersten Weltkrieg, Sport als Rehabilitations- und Therapiemethode verschrieben bekamen. Zum Ausdruck der Anerkennung wurden Leistungssportwettkämpfe und das Reichsversehrtensportabzeichen eingeführt. Die Kriegsversehrten des Zweiten Weltkriegs gründeten daraufhin ihre eigenen Sportgruppen und fünf Jahre nach Ende des Krieges fanden in den Disziplinen Schwimmen und Leichtathletik 'die ersten deutschen Versehrtensportmeisterschaften' (Heubach, 2013, S. 35) statt. Im Folgenden wurde die Arbeitsgemeinschaft Deutscher Versehrtensport (ADV) gegründet, einige Jahre später zu Deutscher Versehrtensportbund umbenannt, daraufhin zu Deutscher Versehrtensportverband e.V. und 1975 wurde schließlich der heutige Name Deutscher Behindertensportverband (DBS) etabliert. Die Änderungen des Namens erfolgten aufgrund der laufenden Veränderung des Klientels. Zu Beginn waren hauptsächlich Kriegsversehrte in den Gruppen und Vereinen zu finden. Nach und nach wurden diese weniger und die Anzahl der Menschen mit Behinderung, welche nicht dem Krieg geschuldet waren, nahm Überhand (vgl. Heubach, 2013, S. 34-35). Betrachtet man das heutige Angebot des DBS, lässt sich erkennen, dass für jeden etwas dabei ist. Menschen mit Behinderung können sich im gediegenen Freizeitsport betätigen, sie können an vielfältigen Rehabilitations- und Präventionssportarten teilhaben und haben ebenso die Möglichkeit sich auf höchstem Niveau, beispielsweise bei den Paralympics, mit anderen im Wettkampf- und Leistungssport zu messen. Anzumerken bleibt die bis heute offensichtliche Trennung von Menschen ohne Behinderung und Menschen mit Behinderung. Sport wird fast ohne Ausnahme in der jeweiligen Gruppe vollzogen und obwohl es mittlerweile Anstrengungen gibt, diese Praxis zu überwinden (siehe Best Practice Beispiele am Ende des Buchs), ist es noch ein langer Weg bis zu einem gleichberechtigten, inklusiven neben- und miteinander (vgl. Heubach, 2013, S. 35-36). Inklusion muss von den Menschen selbst ausgehen und beginnt in ihren Köpfen (vgl. Hensen et al., 2014, S. 275).
Blick ins Buch
Inhaltsverzeichnis
Möglichkeiten der Inklusion im Sportunterricht1
Inhaltsverzeichnis3
Abbildungsverzeichnis6
Tabellenverzeichnis7
Abkürzungsverzeichnis8
1 Einleitung9
1.1 Einführung und Problemstellung9
1.2 Fragestellung und Zielsetzung9
1.3 Aufbau11
2 Definitionen12
2.1 Exklusion, Separation & Segregation12
2.2 Integration und Inklusion13
2.3 Behinderung16
2.3.1 Medizinisches Modell vs. Soziales Modell17
2.3.2 Sozialgesetzbuch IX18
2.3.3 Weltgesundheitsorganisation (WHO)18
2.3.4 UN-BRK19
3 Auf dem Weg zur UN-BRK22
3.1 Internationale Entwicklungen22
3.2 Politische Entwicklungen in Deutschland32
3.3 Exkurs: Elternwahlrecht und Abschaffung Förderschulen34
4 Die Entwicklung des deutschen Schulsystems39
4.1 Auf dem Weg zur Förderschule39
4.2 Exkurs: Der Behindertensport43
4.3 Fakten zum deutschen Bildungssystem44
4.3.1 Integrationsforschung45
4.3.2 Daten zur sonderpädagogischen und inklusiven Förderung in Deutschland und den Bundesländern48
4.3.3 Überrepräsentation bestimmter Gruppen in Förderschulen54
4.3.4 Schulabschlüsse55
4.3.5 Internationaler Vergleich57
5 Inklusion und Schule59
5.1 Abgrenzung Integration und Inklusion im Kontext der Schule59
5.2 Ziele der Inklusion für die Schule61
5.3 Akteure63
5.3.1 Lehrkräfte63
5.3.2 Schülerinnen und Schüler66
5.3.3 Eltern68
5.4 Instrumente für eine erfolgreiche Inklusion70
5.4.1 Index für Inklusion70
5.4.2 4-A Schema74
5.5 Allgemeine Unterrichtsgestaltung76
5.5.1 Rahmenbedingungen76
5.5.2 Methoden79
5.5.3 Probleme86
5.6 Schwierigkeiten für eine erfolgreiche Inklusion88
5.6.1 Etikettierungs - Ressourcen - Dilemma89
5.6.2 Spezialisten - Generalisten - Dilemma93
5.6.3 Einstellungen der beteiligten Akteure94
5.6.4 Bildungsstandards und Bewertung95
5.7 Vorteile des inklusiven Unterrichts97
6 Inklusion und Schulsport100
6.1 Bedeutung des Sports100
6.2 Ziele103
6.3 Einstellung der Akteure104
6.3.1 Einstellung Lehrkräfte105
6.3.2 Einstellung Schülerinnen und Schüler107
6.4 Unterrichtsgestaltung108
6.4.1 Rahmenbedingungen109
6.4.2 Methoden111
6.4.3 Probleme118
6.5 Vorteile120
7 Best Practice Beispiele122
7.1 Schule122
7.1.1 Laufen, Springen, Werfen122
7.1.2 "Nach oben"123
7.1.3 Bewegen im Wasser124
7.1.4 Gemeinsames Handballspielen129
7.2 Vereine131
7.2.1 Hockey spielen in Jena131
7.2.2 Rollstuhlbasketball132
8 Fazit134
9 Literaturverzeichnis136
10 Anhang150

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