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Patrimonium - Feudum - Territorium.

Zur Fürstensukzession im Spannungsfeld von Familie, Reich und Ständen am Beispiel welfischer Herrschaft im sächsischen Raum bis zum Jahre 1688.

AutorGerhard Pfannkuche
VerlagDuncker & Humblot GmbH
Erscheinungsjahr2011
ReiheSchriften zur Verfassungsgeschichte 83
Seitenanzahl608 Seiten
ISBN9783428534975
FormatPDF
KopierschutzWasserzeichen
GerätePC/MAC/eReader/Tablet
Preis109,90 EUR
Die Arbeit behandelt die Sukzession im Welfenhause aus verfassungshistorischer Sicht. Sie bindet die Frage der Nachfolge in fürstliche Herrschaft in den Kontext des schon seit Generationen verschiedentlich ausgeleuchteten Themas der Gestalt des insbesondere spätmittelalterlichen Reichsfürstentums ein. Die Sukzession wird als Indikator eines Prozesses der Versachlichung - fürstlicher - Herrschaft herausgestrichen. An der Behandlung der Nachfolgefrage wird der Grad der Abstraktion der Herrschaft von der Person des Herrschers und seinem Haus sinnfällig gemacht. Gerade in der Ausgestaltung der Verfügungsbefugnis des Herrschaftsträgers über die Zuordnung einzelner Herrschaftspositionen brach sich ein transpersonales Herrschaftsverständnis bahn. Ausgehend und gegliedert nach der tripolaren Einbindung fürstlicher Herrschaft in die Lehnsbeziehung zum Reich, die dynastische Verbindung und die Beziehungen zu den Ständen wird nach dem Wirken der einzelnen Pole auf die Herrschaftsnachfolge geforscht. Ein Hauptaugenmerk gilt dabei dem Nachlass, dem Patrimonium, seiner Zusammensetzung und entsprechend seiner Auseinandersetzung: Was genau wurde in welcher Form geteilt oder eben ungeteilt, in welcher Gemeinschaft belassen? Aus dieser Untersuchung lassen sich Vorstellungen zur lehnrechtlichen Bindung, zur Umsetzung lehnrechtlicher Normen, zur Konstruktion der Dynastie, insbesondere dem Verhältnis vom Gesamthaus zur (Teil-)Linie sowie dem ständischen Wirken ablesen.

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Inhaltsverzeichnis
Vorwort8
Inhaltsverzeichnis12
Einleitung: Gegenstand, konkrete Fragestellung, Quellen und Gang der Untersuchung22
I. Fürstentum und Sukzession22
II. Aufgabenstellung30
III. Gang und Quellen der Untersuchung39
A. Herzog, Graf, Lehen und Allod im Hochmittelalter – Mobilität und Disponibilität dieser Herrschafts- und Rechtspositionen im Erbgang und unter Lebenden vor der Errichtung des Herzogtums Braunschweig-Lüneburg 123542
I. „Landesteilungen“ als Erscheinung eines Verfallsprozesses?42
II. Komitat, Allodium und Dukat in Sachsen im Hochmittelalter47
1. Grafschaftsrechte in den Händen des sächsischen Adels47
a) Der comitatus – Versuch einer Beschreibung47
aa) Gestalt – Grundlagen47
bb) Erblichkeit des Komitats52
cc) Das Verhältnis von Grafschafts- zu Allodialrechten55
dd) Verfugung der Komitatsrechte – Kumulationen62
ee) Personales Verständnis der Grafschaft und Unteilbarkeit70
b) Die Sukzession in gräfliche und auch vogteiliche Gerechtsame72
aa) Das Dunkel um die Weitergabe der Komitatsrechte72
bb) Hintergründe – möglicher – Integrität des comitatus im Erbfall77
cc) Nachfolge bei Erlöschen des Geschlechts im Mannesstamm79
dd) Verfügungen über Komitatsrechte unter Lebenden83
ee) Fazit84
2. Sukzession und Verfügungsbefugnis in den Allodialkomplexen sächsischer Grafengeschlechter86
a) Die Erbfolge nach Allodialrecht86
b) Die Erbengemeinschaft89
c) Bindungen in Stamm und Familie92
aa) Das Wart- und Beispruchrecht95
bb) Stammgut und Adelsrecht111
3. Das sächsische Herzogtum132
a) Sukzessionsabfolge im sächsischen Dukat133
aa) Vom Liudolfinger Otto bis zum Billunger Magnus133
bb) Klimax der Erblichkeit?137
cc) Die Nachfolge Magnus’ durch Lothar von Süpplingenburg138
dd) Heinrich der Stolze141
ee) Heinrich der Löwe142
ff) Fazit145
b) Rückschau und Vorschau: Hemmnisse der Dukatsteilung bis 1180148
III. Wandel der Herrschaftsstrukturen im 12. und 13. Jahrhundert158
1. Im Kleinen: Bündelung von Herrschaftsrechten in festeren, flächenbezogenen Einheiten161
a) Die Burg161
b) Hausklöster164
c) Allgemeiner: „Verflächung“165
d) Veränderung von Grafschaft und Vogtei167
e) Ein Fazit und die Teilung von 1202173
2. Im Großen: Veränderungen des Reichsverfassungsgefüges – die Einbindung der welfischen Herrschaft in dieses Gefüge – der Lehnsnexus175
a) Die Feudalisierung der Reichsverfassung – die Errichtung des Herzogtums Braunschweig-Lüneburg175
aa) Das Delegationsmodell175
bb) Vom Sturz des Löwen bis zur Errichtung des Herzogtums Braunschweig-Lüneburg178
cc) Welfisches Patrimonium und Lehnsnexus187
b) Lehnrechtliche Vorgaben für die Sukzessionsbehandlung191
aa) Schwierigkeiten aus der mittelalterlichen Anschauung von Recht191
bb) Die königliche Lehnrechtssetzung192
cc) Die Rechtsbücher194
dd) Die Urkunde von 1235198
B. Die Herrschaftsnachfolge im Herzogtum Braunschweig-Lüneburg – Erb- und Disponibilitätsregelungen der Welfen seit 1235200
I. Die Zeit bis zum Lüneburger Erbfolgestreit – die Zeit der grundlegenden Teilungen200
1. Überblick über die Sukzessionsfälle und ihre Behandlung im Welfenhaus in der Zeit von 1235 bis zur Mitte des 14. Jahrhunderts200
a) Die Nachfolge nach Otto dem Kind – die Teilung von 1267/69200
b) Die Nachfolge Johanns von Lüneburg203
c) Die Nachfolge nach dem Tod Albrechts des Großen von Braunschweig – die Teilung von 1291203
d) Die Nachfolgeregelung in Grubenhagen nach dem Tod Heinrichs des Wunderlichen205
e) Die Nachfolge nach Albrecht II. von (Göttingen-)Braunschweig bis zur Teilung von 1345207
f) Die Nachfolge Ottos des Strengen von Lüneburg210
2. Prinzipien der Nachfolge- und Nachlassregelung in dieser Zeit211
3. Sukzession im Dreieck Reich, Familie und „Land“216
a) Die Berücksichtigung des Lehnsnexus bei der Sukzessionsbehandlung216
aa) Im Welfenhaus216
bb) Ein Vergleich zur Beachtung des Lehnsnexus’ außerhalb der welfischen Lande225
cc) Fazit231
b) Familienbindungen – dynastische Räson bei der Sukzessionsbehandlung233
aa) Bestimmungen von Söhnen für den geistlichen Stand234
bb) Erbverschreibungen und Erbverbrüderungen – Sicherungen kollateraler Erbfolge238
c) „Land“, Rat und Stände – territoriale und personale Hemmnisse der Teilungen neben Reich und Familie241
aa) Erfassung des Regelungssubstrates, des Teilungsgegenstandes in hausrechtlichen Bestimmungen – „Land“?242
bb) Räte und Stände245
II. Der Lüneburger Erbfolgestreit247
1. Der kaiserliche Standpunkt248
a) Das Verständnis des Reichs vom Fürstentum Lüneburg – die Belehnungen der Askanier 1355 und 1370248
b) Die lehnrechtliche Fragestellung des Erbfolgekonflikts250
2. Die welfische Nachfolgelösung252
a) Die Vereinbarungen zwischen Wilhelm von Lüneburg und Magnus von Braunschweig von 1355252
b) Magnus II. statt Ludwig als Nachfolger für Lüneburg256
c) Die Erbverbrüderung Magnus’ II. mit Otto dem Quaden von Göttingen im Jahre 1370260
3. Das Aufeinandertreffen der Standpunkte nach dem Tode Wilhelms – im Brennpunkt: Der Streit um die Huldigung der Städte Lüneburg und Hannover262
a) 1370: Die Stadt Lüneburg huldigt den Welfen262
b) Die Erörterungen der Huldigungspflicht der Stadt Hannover265
c) Kriegshandlungen268
d) Die welfisch-askanische Sühne von 1373269
4. Dynastische Neuordnung im Welfenhaus sowie im Verhältnis zu den Askaniern und das Ende des Erbfolgekrieges270
a) Die Nachfolgeregelung für Braunschweig von 1374270
b) Die Neuordnung der Herrschaftsbeteilungen der Brüder Bernhard, Friedrich und Heinrich gerade im Verhältnis zu den Askaniern – die Modifizierungen der Sühne von 1373 in den Jahren 1377 und 1386 sowie ihre Aufhebung 1387271
c) Die Abgrenzung Lüneburgs von Braunschweig – die Verabredungen der Brüder Friedrich, Bernhard und Heinrich 1388274
d) Der Rückzug der Askanier – die Einigung von 1389277
e) Die Vereinbarungen Ottos des Quaden mit dem Landgrafen Hermann von Hessen über die Nachfolge in Göttingen aus dem Jahre 1381 und die Neuordnung des Verhältnisses dieser Linie zu den Linien Lüneburg und Braunschweig seit 1383277
5. Eine Zusammenschau: Die Wirkungen und Veränderungen des Konflikts in der welfischen Sukzessionsbewältigung279
a) Kennzeichen der Versachlichung281
b) Gegenanzeichen zur Versachlichung291
c) Fazit293
III. Fürstentümer und Gesamthaus – die Sukzession im 15. Jahrhundert294
1. Einheitsversuche unter den Nachkommen Magnus II. nach dem Lüneburger Erbfolgestreit – Konsequenzen aus dem Konflikt mit dem Reich?294
a) Die „Zusammensetzung“ der Lande Braunschweig und Lüneburg durch Friedrich, Bernhard und Heinrich 1394294
b) Die Belehnung von 1403296
c) Die Teilung von 1409297
d) Die Neujustierung des Verhältnisses im Jahre 1414300
e) Die Einigung von 1415301
f) Die Samtbelehnung von 1420302
g) Die (Neuver-)Teilung von 1428303
h) Der „Verkauf“ von 1433305
i) Das Einigungswerk von „Calenbergern“, Lüneburgern und einem Braunschweiger im Jahre 1442309
2. Die Nachfolgebehandlung innerhalb der sich verfestigenden welfischen Fürstentümer312
a) Lüneburg312
b) Grubenhagen316
aa) Der Vertrag von 1402317
bb) Die Einigung von 1481318
c) Göttingen320
d) Braunschweig und „Calenberg“322
aa) Die Teilung von 1432322
bb) Die Regelung der Nachfolge nach Wilhelm dem Älteren bis zur Mutschierung von 1483324
cc) Die Regelung der Nachfolge nach Wilhelm dem Jüngeren bis zum Teilungsrezess von 1495327
e) Das Ende der Göttinger Frage331
3. Zusammenfassung334
a) Das Gefüge des welfischen Gesamthauses334
b) Die Stabilität der welfischen Fürstentümer im 15. Jahrhundert337
IV. Die Veräußerung von Herrschaftsrechten und ihre Beschränkung bis etwa 1500344
1. Alienation von Herrschaftstiteln – Mobilisierung der Herrschaftsordnung344
a) Zum Verhältnis von Veräußerung zur Teilung der Herrschaft344
b) Lehnrechtliche und überkommene landrechtliche Hemmnisse der Alienation347
c) Erscheinungsformen der lebzeitigen Verfügungen über Herrschaft seit dem Hochmittelalter351
2. Die Verfügungsbeschränkungen in den welfischen Erb- und Hausrechtsregelungen356
a) Bindungsabreden und Typen hausrechtlicher Regelung356
b) Vereinbarungen aus der Zeit bis zum letzten Drittel des 14. Jahrhunderts360
c) Regelungen aus der Zeit des letzten Drittels des 14. bis zum ausgehenden 15. Jahrhundert364
aa) Bestimmungen in den gemeinschaftserhaltenden oder -herstellenden Nachfolgeregelungen364
bb) Regelungen in den Erbverbrüderungen369
d) Zusammenfassung379
3. Alienation und Stände385
V. Primogenitur in den Linien, Reibung zwischen den Linien und Sukzessionsordnung im Gesamthaus – die Sukzession im 16. und 17. Jahrhundert388
1. Die Sukzession in den welfischen Fürstentümern des 16. und beginnenden 17. Jahrhunderts388
a) Braunschweig-Wolfenbüttel bis 1634388
aa) Das Pactum Henrico-Wilhelminum von 1535388
bb) Das Testament des Herzogs Julius von 1582396
b) Calenberg-Göttingen bis 1584400
c) Lüneburg bis 1635402
aa) Vorausschau402
bb) Die Abteilung der Harburger Nebenlinie 1527404
cc) Die Abteilung Gifhorns 1539412
dd) Die Regelungen der Nachfolge Herzog Ernsts des Bekenners in der Celler Hauptlinie in den Jahren 1555 und 1559417
ee) Die Neugestaltung der Harburger Abteilung im Jahre 1560419
ff) Die Abteilung der Linie Dannenberg von der Hauptlinie Celle im Jahre 1569421
gg) Die Neuregelung der Abteilung Dannenbergs von 1592423
hh) Die Regelung der Nachfolge Herzog Wilhelms des Jüngeren in der Hauptlinie von 1592427
ii) Der Vergleich unter den Söhnen Wilhelms des Jüngeren von 1610428
jj) Die erneute Einigung der Söhne Wilhelms vom 15. April 1611429
d) Grubenhagen bis zu seinem Erlöschen 1598432
e) Eine Zusammenschau: Beschreibung und Bewertung der Lösungsmodelle433
2. Samtlehen und Gesamthausgefüge im 16. Jahrhundert443
3. Die Neuordnung im Welfenhaus 1584–1636 – die Verteilung der erledigten Linien Calenberg, Grubenhagen und Wolfenbüttel449
a) Die Erledigung der Linie Calenberg-Göttingen im Jahre 1584 und das Problem der Haftung des Nachfolgers für Schulden des Vorgängers449
b) Die Erledigung des Hauses Grubenhagen 1596454
c) Die Verteilung der Verlassenschaft des 1634 erledigten mittleren Hauses Braunschweig457
aa) Die Ausgangslage und das Moratorium von 1634457
bb) Die Rechtsstandpunkte der prätendierenden Linien Celle und Dannenberg in den widerstreitenden Gutachten458
cc) Der Vergleich über die Wolfenbütteler Verlassenschaft vom 14. Dezember 1635 (Hauptteilungsrezess)473
dd) Die Behandlung der von Friedrich Ulrich hinterlassenen Schulden477
ee) Der Akzidenzvertrag vom 10. Dezember 1636479
ff) Die Neufassung des Hauptteilungsrezesses vom 10. Dezember 1636485
gg) Die Zuordnung Calenbergs innerhalb der Celler Hauptlinie mit Vertrag vom 27. Januar 1636486
hh) Der Abschluss der Auseinandersetzung um das Wolfenbütteler Erbe489
d) Ein Resümee489
4. Haus, Fürstentum und Primogenitur – die Sukzession in den welfischen Linien seit dem zweiten Drittel des 17. Jahrhunderts492
a) Die Nachfolge im neuen Haus Braunschweig492
b) Die Nachfolge im neuen Haus Lüneburg: Die Fürstentümer Lüneburg und Calenberg-Göttingen – Primogenitur und Kurwürde in der hannoverschen Linie497
aa) Die Regelung seiner Nachfolge durch Herzog Georg von Calenberg bis zu seinem Testament von 1641498
bb) Der Adäquationsvergleich von 1646506
cc) Der Hildesheimer Vergleich von 1665 zwischen den Brüdern Georg Wilhelm und Johann Friedrich508
dd) Der Aufstieg des späteren Kurfürsten Ernst August und das Celler Erbe (1648–1682)511
ee) Die Errichtung einer Primogeniturordnung im Testament Ernst Augusts von 1682515
ff) Der Widerstand gegen die Erstgeburtsordnung durch den Zweitgeborenen521
gg) Die Neufassung des Testaments Ernst Augusts von 1688537
hh) Die zweite Widerstandswelle gegen die Primogeniturordnung bis zur so genannten Prinzenverschwörung von 1691539
c) Eine Schlussbetrachtung: Die große Zeit der Fürstentestamente542
C. Ergebnisse548
I. Zäsuren, Kontinuitäten und Wandel in den Bedingungen und der Gestaltung der Herrschaftsnachfolge und -weitergabe im sächsisch-welfischen Raum548
1. Zäsursetzung548
2. Optionen und Schemata welfischer Erbfallbehandlung552
3. Stationen der Versachlichung fürstlicher Herrschaft555
II. Längsschnitte: Dynastie – Reich – Stände – Hausrecht561
1. Dynastie561
2. König und Reich565
3. Stände566
4. Hausrecht574
Quellen und Literatur584
I. Ungedruckte Quellen584
1. Niedersächsisches Hauptstaatsarchiv Hannover584
2. Niedersächsisches Staatsarchiv Wolfenbüttel584
II. Gedruckte Quellen584
III. Literatur588
1. Aus der Zeit vor 1800588
2. Aus der Zeit von 1800 bis 1900589
3. Seit 1900591
Sachverzeichnis608

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