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Polizeiforschung für Studium und Praxis

Lehr- und Studienbriefe Kriminalistik/Kriminologie, Band 11

AutorReinhard Mokros
VerlagVerlag Deutsche Polizeiliteratur
Erscheinungsjahr2013
Seitenanzahl109 Seiten
ISBN9783801106911
FormatePUB
KopierschutzDRM
GerätePC/MAC/eReader/Tablet
Preis12,99 EUR
Der vorliegende Lehr- und Studienbrief liefert einen Überblick über Begriff und Gegenstand der Polizeiforschung. Das Verhältnis zur Polizeiwissenschaft wird ebenso thematisiert wie die Unterschiede zwischen kriminologischer Forschung und Polizeiforschung. Ferner sind die Entwicklung dieses Forschungsgebietes in Deutschland und seine institutionelle Verankerung zentrale Aspekte der Darlegungen. Anhand ausgewählter Forschungsberichte stellt der Autor aktuelle Themen der Polizeiforschung vor und gibt ergänzend dazu einen Überblick über die zur Verfügung stehenden Methoden. Das Abschlusskapitel ist eine Handreichung für die Konzeption empirischer Forschungsarbeiten, die vor allem für Studierende in einem Bachelor- oder Masterstudiengang von Interesse ist.

Reinhard Mokros, Vizepräsident der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung NRW (FHöV NRW) Seit November 2008 Vizepräsident der FHöV NRW für Lehre und Forschung. Studium der Soziologie und Politikwissenschaft an der Fernuniversität Hagen und Absolvent des ersten Masterstudienganges Kriminologie und Polizeiwissenschaft an der Ruhr-Universität Bochum 2003 - 2008 Dozent für Eingriffsrecht und Kriminologie an der FHöV NRW, Abteilung Duisburg.

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Leseprobe
1Einführung in die Polizeiforschung
1.1 Begriff und Gegenstand
Der Begriff Polizeiforschung ist mehrdeutig und seine Bedeutung erschließt sich auch nicht auf den ersten Blick: Geht es um "Forschung in der Polizei, für die Polizei oder über die Polizei? Oder alles zusammen und gleichzeitig?" Darüber gibt es kein einheitliches Verständnis. Eine erste Annäherung an den Begriff könnte die Definition des Gegenstandsbereiches der Polizeiforschung sein.
Außer Frage steht, dass sich die Polizeiforschung wissenschaftlich mit der Institution "Polizei" befasst. Als "Polizei" werden in Deutschland die Polizeibehörden in den Bundesländern, das Bundeskriminalamt und die Bundespolizei bezeichnet. Ist die Polizeiforschung also Forschung über die Polizei im herkömmlichen Sinne? Diese Eingrenzung würde den tatsächlichen Gegebenheiten kaum gerecht.
Denn heute ist der Polizeivollzugsdienst nur ein Akteur, der für die Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit zuständig ist. Die Polizei kooperiert bei ihrer Aufgabenerfüllung mit anderen Behörden sowie mit den Kommunen und deren Einwohnern in Form von Ordnungspartnerschaften und Kriminalpräventiven Räten. "Wachpolizei", "Freiwilliger Polizeidienst", "Kommunaler Sicherheits- und Ordnungsdienst" und private Sicherheitsdienstleister werden neben und teilweise gemeinsam mit der Polizei tätig.
Nach Auffassung von Lange hat die Polizeiforschung nur zwei Möglichkeiten, mit diesen Entwicklungen umzugehen: "Sie legt ihre eigene Bezeichnung sehr weit aus und thematisiert dies alles auch - dann muss sie sich aber die Frage stellen, wieso sie sich dann noch Polizeiforschung nennt; oder sie blendet all diese Veränderungen und die damit an Bedeutung gewinnenden Akteure aus und untersucht klar abgegrenzt ausschließlich die Polizei als Akteur."
In dieser Absolutheit stellt sich (n. Ansicht d. Verf.) die Frage nach dem Gegenstandsbereich der Polizeiforschung nicht. Nach dem hier vertretenen Verständnis handelt es sich auch um "Polizeiforschung", wenn außer der Polizei noch andere Akteure Gegenstand der Forschung sind, jedenfalls dann, wenn diese in Kooperation mit der Polizei tätig sind.
Als Begründung dafür kann auf die Begrifflichkeiten des Polizeirechts verwiesen werden. Dort wird zwischen dem "materiellen" und dem "formellen" Polizeibegriff unterschieden. Während Letzterer nur die "im Vollzugsdienst tätigen Dienstkräfte der Polizei" meint, bezeichnet der "materielle Polizeibegriff" die Gefahrenabwehr insgesamt. Dazu gehört auch die Verhütung von Straftaten, also die polizeiliche Kriminalprävention.
Auch wenn man bei der Bestimmung des Gegenstandsbereichs der Polizeiforschung den Blick nicht auf die Akteure richtet, sondern auf deren Handeln, kommt man zum gleichen Ergebnis. Feltes hat dies bei der Definition des Gegenstandsbereiches der Polizeiwissenschaft getan und das Akteurshandeln als "Polizieren" bzw. "Policing" bezeichnet. Damit ist "das gesamte staatliche, private, ökonomische, von Verbänden und Bürgerinitiativen getragene Handeln gemeint, das auf Erreichung von Rechtsordnung und/oder (auch subjektiv empfundener) Rechtssicherheit zielt - und zwar durch Repression und Prävention".
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