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Primärrechtsschutz nach Zuschlagserteilung bei einer Vergabe öffentlicher Aufträge.

Der oberhalb der Schwellenwerte bestehende vergaberechtliche Primärrechtsschutz des nichtberücksichtigten Bieters nach Zuschlagserteilung.

AutorTobias Schneider
VerlagDuncker & Humblot GmbH
Erscheinungsjahr2010
ReiheMünsterische Beiträge zur Rechtswissenschaft 178
Seitenanzahl367 Seiten
ISBN9783428524839
FormatPDF
KopierschutzWasserzeichen
GerätePC/MAC/eReader/Tablet
Preis99,90 EUR
Mit der Erteilung des Zuschlags für einen öffentlichen Auftrag endet der vergaberechtliche Primärrechtsschutz des nichtberücksichtigten Bieters. Durch den Zuschlag kommt ein zivilrechtlicher Vertrag zwischen Auftraggeber und Bieter zustande, dessen Wirksamkeit von vorherigen Verfahrensfehlern bei der Vergabe grundsätzlich nicht berührt wird. Eine Aufhebung im Nachprüfungsverfahren ist ausgeschlossen. Dieser Rechtsschutzbeschränkung steht die aus dem Verfassungs- und dem Europarecht herzuleitende Garantie effektiven Primärrechtsschutzes gegenüber, die auch bei den - teilweise staatlichen - öffentlichen Auftraggebern greift. Zur Erfüllung dieser Rechtsschutzvorgabe muss deshalb zumindest vor Zuschlagserteilung ein lückenloser Primärrechtsschutz gewährleistet sein. Eine umfassende Überprüfung des Nachprüfungsverfahrens zeigt indes nicht unerhebliche Rechtsschutzlücken auf. Es bedarf daher einer Korrekturmöglichkeit nach Zuschlagserteilung. Anknüpfungspunkt muss die Auflösbarkeit des zivilrechtlichen Vertrags sein.

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Blick ins Buch
Inhaltsverzeichnis
Vorwort8
Inhaltsverzeichnis10
Abkürzungsverzeichnis22
Einleitung28
A. Begriff und wirtschaftliche Bedeutung des Vergaberechts28
B. Entwicklung des Vergaberechts29
C. Anlass der Untersuchung29
D. Gang der Untersuchung31
Kapitel 1: Primärrechtsschutz im deutschen Recht33
A. Definition des Primärrechtsschutzes33
B. Verfassungsrechtliche Vorgaben für die Existenz und Effizienz von Primärrechtsschutz35
I. Grundgesetzliche Justizgewährleistungen35
II. Die Rechtsweg- und Rechtsschutzgarantie des Art. 19 Abs. 4 GG36
1. Das Fehlen ausdrücklicher und konkludenter Primärrechtsschutzvorgaben37
a) Die systematische Stellung des Art. 19 Abs. 4 GG38
b) Grundsatz des repressiven Rechtsschutzes38
2. Herleitung einer Primärrechtsschutzgarantie aus der Garantie subjektiven Rechtsschutzes39
a) Garantie eines subjektiven Rechtsschutzes40
b) Vorgaben durch das subjektive Recht41
aa) Die Existenz subjektiver Rechte42
bb) Die Entwicklung des subjektiven aus dem objektiven Recht42
cc) Inhalt des subjektiven (staatverpflichtenden) Rechts44
(1) Herleitung einer allgemeinen Integritätspflicht und eines korrelierenden Integritätsanspruchs45
(2) Inhalt des Integritätswiederherstellungsanspruchs: Bestand und/oder Wert?46
dd) Zwischenergebnis47
3. Garantie eines vorrangigen, weil effektiveren Primärrechtsschutzes47
a) Inhalt der Effektivitätsgarantie: Vorrang des Primärrechtsschutzes48
b) Ausnahmen von dem Vorrang der Pflicht zur Wahrung der bestandsmäßigen Integrität49
aa) Unbeachtlichkeit tatsächlich ineffektiver Ausgestaltung des Primärrechtsschutzverfahrens49
bb) Entgegenstehendes Interesse des Betroffenen unbeachtlich50
cc) Ausgestaltungsvorbehalt und Eingriffsrechtfertigung: Das Gebot ausgewogenen Rechtsschutzes51
4. Zwischenergebnis53
III. Exkurs: Vorgaben aus dem Justizgewährleistungsanspruch gem. Art. 20 Abs. 3 GG i.V.m. Art. 2 Abs. 1 GG54
1. Herleitung des allgemeinen Justizgewährleistungsanspruchs54
2. Unterschiede zwischen der Rechtsschutzgarantie des Art. 19 Abs. 4 GG und dem allgemeinen Justizgewährleistungsanspruch56
a) Zurückbleiben in subjektiv-rechtlicher Hinsicht57
b) Zurückbleiben in objektiv-rechtlicher Hinsicht58
3. Zwischenergebnis60
C. Europarechtliche Vorgaben für die Existenz von Primärrechtsschutz60
I. EMRK60
II. Gemeinschaftsrecht62
1. Gemeinschaftsrechtliche Vorgaben hinsichtlich der Gewähr effektiven Rechtsschutzes62
a) Effektiver Rechtsschutz als Allgemeiner Rechtsgrundsatz des Gemeinschaftsrechts62
b) Die mitgliedstaatliche Verpflichtung zur effektiven Durchführung von Gemeinschaftsrecht63
2. Vorrangiger Primärrechtsschutz als gemeinschaftsrechtlicher effektiver Rechtsschutz?64
Kapitel 2: Geltung der Primärrechtsschutzvorgaben im Vergaberecht67
A. Grundlagen des Vergaberechts und des Vergaberechtsschutzes67
I. Inhalt vergaberechtlichen Primär- und Sekundärrechtsschutzes68
II. Die Bedeutung vergaberechtlichen Primärrechtsschutzes68
III. Entwicklung des vergaberechtlichen Rechtsschutzes, insbesondere des Primärrechtsschutzes70
1. Ausgangspunkt: Die Ambivalenz des Vergaberechts als Schutz der Bieter und der öffentlichen Haushalte71
2. Die europäische Entwicklung zum (effektiven) Vergaberechtsschutz72
3. Die nationale Entwicklung aufgrund europäischer Vorgaben74
B. Geltung der verfassungsrechtlichen (Primär-)Rechtsschutzvorgaben im Vergaberecht76
I. Schutzbereich des Art. 19 Abs. 4 GG77
1. Die öffentliche Gewalt im Sinne des Art. 19 Abs. 4 GG77
a) Die Grundrechtsbindung der vollziehenden Gewalt78
aa) Die Grundrechtsbindung der privatrechtlich handelnden Verwaltung79
(1) Überblick über den Meinungsstand79
(2) Gründe für die Grundrechtsbindung privatrechtlich handelnder Verwaltung81
(a) Ablehnung des aktivistischen Ansatzes81
(b) Ablehnung des funktionalen Ansatzes84
(c) Zustimmung zum institutionellen Ansatz86
bb) Die Grundrechtsbindung privatrechtlich organisierter Verwaltung87
(1) Überblick über den Meinungsstand87
(2) Kriterien für die Grundrechtsbindung privatrechtlich organisierter Verwaltung88
(a) Die öffentlich-rechtliche Organisationsform als hinreichendes, nicht aber notwendiges Kriterium88
(b) Ablehnung der Rechtsträgerschaft als Kriterium90
(c) Ablehnung des funktionalen Kriteriums der öffentlichen Aufgabe92
(d) Das organisatorische Kriterium der Beherrschung93
cc) Zwischenergebnis97
b) Die Grundrechtsbindung des öffentlichen Auftraggebers98
aa) Die klassischen Auftraggeber: Gebietskörperschaften99
bb) Mittelbare Staatsverwaltung und öffentlich-rechtliche Organisationsform99
cc) Privatrechtsförmige Unternehmen99
dd) Verbände102
ee) Natürliche Personen102
ff) Baukonzessionäre102
c) Zwischenergebnis103
2. Der Bieter als Träger des Grundrechts aus Art. 19 Abs. 4 GG104
3. Die subjektiven (staatverpflichtenden) Rechte im Vergaberecht105
II. Zwischenergebnis107
C. Geltung der europarechtlichen (Primär-)Rechtsschutzvorgaben im Vergaberecht107
Kapitel 3: Grundlagen des vergaberechtlichen Rechtsschutzsystems109
A. Das materielle Anspruchssystem109
I. Der Anspruch aus § 97 Abs. 7 GWB109
II. Inhalt des Anspruchs aus § 97 Abs. 7 GWB110
1. Begrenzung auf bieterschützende Vergabevorschriften110
2. Anspruch auf formell und materiell fehlerfreie Vergabeentscheidung112
a) Die Verletzung materiell-rechtlicher Vorschriften112
b) Die Verletzung formell-rechtlicher Vorschriften112
3. Der Zuschlagserteilungsanspruch114
a) Die Vertragsfreiheit des öffentlichen Auftraggebers114
b) Die Reduktion der Vertragsfreiheit116
aa) Die Reduktion der Vertragspartnerwahlfreiheit117
bb) Die Reduktion der Vertragsabschlussfreiheit118
(1) Rechtsdogmatische Herleitung des Zuschlagserteilungsanspruchs119
(2) Die entgegenstehende Vertragsabschlussfreiheit des Auftraggebers121
B. Das prozessuale Durchsetzungssystem123
I. Einführung in den Vergabe(primär)rechtsschutz123
1. Das Verfahren vor der Vergabekammer124
2. Das Verfahren vor dem Oberlandesgericht124
II. Der vorbeugende Charakter des vergaberechtlichen Primärrechtsschutzes125
III. Die Überprüfbarkeit der Vergabeentscheidung127
Kapitel 4: Die Erledigungswirkung der Zuschlagserteilung130
A. Die Zuschlagserteilung und ihre Konsequenzen130
I. Zivilrechtlicher Vertragsschluss durch den Zuschlag als Annahmeerklärung131
1. Die zivilrechtliche Einordnung der Auftragsvergabe131
2. Die zivilrechtliche Funktion der Zuschlagserteilung133
II. Die Folgen der Qualifizierung als zivilrechtlicher Vertrag für die (Nicht-)Aufhebbarkeit der Zuschlagserteilung134
1. Die grundsätzliche Nichtaufhebbarkeit zivilrechtlicher Verträge134
2. Die Auswirkungen dieser Grundsätze auf die (Nicht-)Aufhebbarkeit des Zuschlags135
3. Die Voraussetzung der Wirksamkeit von Vertrag und Zuschlag137
a) Unwirksamkeit aufgrund eines Verstoßes gegen bieterschützende Vergabevorschriften138
aa) Unwirksamkeit gem. § 134 BGB138
(1) Aberkennung der Verbotsgesetzeigenschaft aus formellen Gründen138
(2) Aberkennung der Verbotsgesetzeigenschaft aus materiellen Gründen139
(3) Ausnahmsweise Anerkennung der Verbotsgesetzeigenschaft140
(a) Das Zuschlagsverbot des § 115 Abs. 1 GWB141
(b) Die Zuschlagsverbote gem. § 118 Abs. 1 und 3 GWB143
(c) Das Zuschlagsverbot gem. § 13 VgV144
bb) Unwirksamkeit gem. § 138 Abs. 1 BGB146
b) Unwirksamkeit aufgrund eines Verstoßes gegen nicht-bieterschützende Vorschriften147
c) Unwirksamkeit aufgrund eines Verstoßes gegen höherrangiges Recht148
d) Zwischenergebnis: Die regelmäßige Wirksamkeit von Vertrag und Zuschlag149
III. Die Erledigungswirkung der Zuschlagserteilung149
1. Der Begriff der Erledigung150
2. Die Erledigung des Vergabeverfahrens150
3. Die Erledigung des Nachprüfungsverfahrens bzw. des Nachprüfungsbegehrens151
a) Sinnlosigkeit des Nachprüfungsverfahrens nach Zuschlagserteilung151
b) Keine Auswirkungen auf die Antragsbefugnis gem. § 107 Abs. 2 GWB154
4. Die Erledigung des Bieteranspruchs155
B. Die Vereinbarkeit der Erledigungswirkung der Zuschlagserteilung mit den verfassungs- und europarechtlichen Primärrechtsschutzvorgaben155
I. Die scheinbare Lösung des Problems: Die Vorabinformationspflicht156
II. Die Vereinbarkeit der Erledigungswirkung mit den verfassungsrechtlichen Primärrechtsschutzvorgaben158
1. Anwendbarkeit des Rechtsschutzmaßstabs des Art. 19 Abs. 4 GG158
a) Die Vorwirkung des Art. 19 Abs. 4 GG auf den behördlichen Rechtsschutz158
b) Keine rechtspräklusive Wirkung der Zuschlagserteilung159
2. Die Erledigungswirkung als Beschränkung der Rechtsschutzgarantie161
3. Die Rechtfertigungsfähigkeit der Erledigungswirkung161
a) Die Verfassungspositionen in der vergaberechtlichen Konkurrenzsituation162
aa) Die Vertragsfreiheit162
bb) Der pacta-sunt-servanda-Grundsatz163
cc) Die Rechtssicherheit164
dd) Die Funktionsfähigkeit der Verwaltung165
b) Effektiver Primärrechtsschutz vor Zuschlagserteilung als Voraussetzung für die Rechtfertigung der Erledigungswirkung165
aa) Funktionsfähigkeit der Verwaltung165
bb) Rechtssicherheit166
cc) Vertragsfreiheit167
III. Die Vereinbarkeit der Erledigungswirkung mit den europarechtlichen Primärrechtsschutzvorgaben169
1. Die Vereinbarkeit der einstufigen Vergabe mit der RMRL169
2. Die Vereinbarkeit der Erledigungswirkung mit der RMRL bei effektivem Vergabeprimärrechtsschutz vor Zuschlagserteilung171
Kapitel 5: Schwächen des Primärrechtsschutzes vor Zuschlagserteilung174
A. Die Vorabinformationspflicht gem. § 13 VgV175
I. Formelle Wirksamkeit des § 13 VgV176
1. Die Kongruenz von § 13 VgV mit § 97 Abs. 6 GWB177
a) Formelle Bedenken: Begriffliche und inhaltliche Inkongruenz der Nichtigkeitsfolge mit § 97 Abs. 6 GWB?178
aa) Die Kongruenz von § 13 S. 1 – 5 VgV mit § 97 Abs. 6 GWB178
bb) Der systematische Zweckzusammenhang zwischen § 13 S. 1 – 5 mit S. 6 VgV179
cc) Die Nichtigkeit als kartellvergaberechtliche und nicht zivilrechtliche Frage180
b) Materielle Bedenken: Kongruenz von § 13 VgV mit den kartellvergaberechtlichen Grundsätzen?181
aa) Kein Verstoß gegen den Grundsatz der Nichtaufhebbarkeit182
bb) Kein Verstoß gegen den Unerheblichkeitsgrundsatz183
(1) Systematische Begründung: § 13 S. 6 VgV als begründende Ausnahme183
(2) Rationale Begründung: § 13 S. 6 VgV als rechtfertigende Ausnahme184
2. Vereinbarkeit von § 13 S. 6 VgV mit Art. 20 Abs. 3 GG189
3. Vereinbarkeit von § 13 S. 6 VgV mit der Rechtsmittelrichtlinie189
II. Der Anwendungsbereich der Vorabinformation gem. § 13 VgV190
1. Adressaten der Vorabinformation190
a) Die zu Informierenden und Informierten des offenen Vergabeverfahrens191
b) Die zu Informierenden und Informierten des nichtoffenen Vergabeverfahrens191
c) Die zu Informierenden und Informierten des Verhandlungsverfahrens192
d) Zwischenergebnis und Lösungsvorschlag193
2. Die Rechtsschutzfrist des § 13 S. 2 – 4 VgV194
a) Fristbeginn195
b) Fristumfang197
aa) Die Kürze der Frist mit Blick auf das Erreichen des Zuschlagsverbots des § 115 Abs. 1 GWB197
bb) Weitere faktische Fristverkürzungsmöglichkeiten199
c) Zwischenergebnis und Lösungsvorschlag200
3. Inhalt und Umfang der Vorabinformation202
a) Relevanz von Inhalt und Umfang202
aa) Die Festlegung des Streitgegenstands im Nachprüfungsantrag202
bb) Die Zulässigkeit und Begründetheit i. S. d. § 110 Abs. 2 GWB204
cc) Das Kostenrisiko204
b) Der erforderliche Inhalt und Umfang205
c) Die Rechtsfolge einer unzureichenden Information207
aa) Allgemeine Ablehnung der Nichtigkeitsfolge des § 13 S. 6 VgV207
bb) Keine „Rechtfertigung“ durch separate Nachprüfbarkeit der Vorabinformation i.R.d. § 107 ff. GWB208
cc) Keine „Rechtfertigung“ durch die Überprüfung der Vorabinformation i.R.d. Nachprüfung der Zuschlagserteilung209
d) Zwischenergebnis und Lösungsvorschlag210
III. Die de-facto-Vergabe212
1. Wirksamkeit von de-facto-Vergaben213
a) Keine Nichtigkeit gem. § 13 S. 6 VgV analog213
b) Keine Nichtigkeit gem. § 134 BGB216
aa) Kein Verbotsgesetzcharakter der §§ 97 Abs. 1 i.V.m. 101 Abs. 1 GWB216
bb) Kein Verstoß gegen das Verbot von Umgehungsgeschäften217
cc) Kein regelmäßiger Verstoß gegen das Verbotsgesetz aus Art. 88 Abs. 3 S. 3 EGV218
c) Keine Nichtigkeit gem. § 138 BGB219
d) Keine Nichtigkeit wegen Verstoßes gegen höherrangiges Recht220
2. Effektiver Primärrechtsschutz gegen de-facto-Vergaben222
a) Die Zulässigkeit des Nachprüfungsverfahrens222
b) Keine Vorabinformationspflicht i.R.d. de-facto-Vergabe225
aa) Keine unmittelbare Anwendbarkeit des § 13 VgVauf de-facto-Vergaben225
(1) Grammatikalische Auslegung226
(2) Systematische Auslegung227
(3) Historische Auslegung228
(4) Teleologische Auslegung229
(5) Richtlinienkonforme Auslegung231
bb) Partielle analoge Anwendung des § 13 VgVauf de-facto-Vergaben233
(1) Partielle Analogiefähigkeit von § 13 VgV234
(2) Planwidrige Regelungslücke236
(a) Abstellen auf den Verordnungsgeber236
(b) Abstellen auf den parlamentarischen Ermächtigungs- und Gesetzgeber237
(3) Unvergleichbarkeit der Sachverhalte238
(a) Die subjektive „Vorwerfbarkeit“ gegenüber dem Auftraggeber und die Zielrichtung der Informationspflicht239
(b) Die „Bösgläubigkeit“ des erfolgreichen Bieters241
(c) Die Rechtsunsicherheit aufgrund der Nichtigkeitsfolge242
(4) Zwischenergebnis244
cc) Zwischenergebnis und Lösungsvorschläge245
(1) Die Relevanz der Rechtsschutzlücke245
(2) Lösungsvorschläge247
IV. Zwischenergebnis249
B. Das Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer gem. §§ 102 ff. GWB250
I. Das erstinstanzliche Zuschlagsverbot des § 115 Abs. 1 GWB250
1. Die Voraussetzungen der zulässigen und zustellungsfähigen Antragstellung nach § 115 Abs. 1 GWB251
a) Die Zulässigkeit des Nachprüfungsantrags251
b) Die Zustellungsfähigkeit des Nachprüfungsantrags252
2. Die Voraussetzung der Zustellung des Nachprüfungsantrags gem. § 110 Abs. 2 GWB253
a) Rechtsschutz gegen die ablehnende Zustellungsentscheidung vor Ablauf der Zuschlagsverbotsfrist des § 13 VgV255
b) Rechtsschutz gegen die ablehnende Zustellungsentscheidung nach Ablauf der Zuschlagsverbotsfrist des § 13 VgV256
c) Zwischenergebnis und Lösungsvorschlag257
3. Das Zuschlagsverbot nach bieterfreundlicher Vergabekammerentscheidung258
II. Eilverfahren auf Gestattung der Zuschlagserteilung261
1. Die zulässige Antragstellung gem. § 115 Abs. 2 S. 2 GWB262
a) Die Zweiwochenfrist des § 115 Abs. 2 S. 1 GWB262
b) Das Anwaltserfordernis gem. § 117 Abs. 3 GWB263
2. Der eingeschränkte Prüfungskatalog264
a) Die alleinige Grundlage der Interessenabwägung264
b) Die (behauptete) Vorbestimmtheit der Interessenabwägung266
3. Die Endgültigkeit der Entscheidung270
4. Zwischenergebnis und Lösungsvorschlag271
C. Gerichtlicher Rechtsschutz vor dem OLG272
I. Das „zweitinstanzliche Zuschlagsverbot“ des § 118 Abs. 1 S. 1 u. 2 GWB273
1. Die Tatbestandswirkung des vergaberechtlichen Suspensiveffekts273
2. Die Voraussetzungen des Eintritts des Suspensiveffekts276
a) Das Antragserfordernis bei ablehnenden Vergabekammerentscheidungen276
b) Die Inkenntnissetzung des Auftraggebers gem. § 117 Abs. 4 GWB277
c) Die offensichtliche Zulässigkeit der Beschwerde279
d) Die „Untätigkeitsbeschwerde“ gem. § 116 Abs. 2 GWB280
aa) Die Problematik der „Untätigkeitsbeschwerde“280
bb) Die Wirkung der Wiedereinsetzung284
cc) Zwischenergebnis und Lösungsvorschlag284
(1) Die Erweiterung der Rückwirkung auf das Zuschlagsverbot285
(2) Die Sicherstellung einer ausreichenden Information des Antragstellers286
(3) Die Modifizierung der Fiktionswirkung des § 116 Abs. 2 GWB286
II. Die Verlängerung des Zuschlagsverbots gem. § 118 Abs. 1 S. 3 GWB287
1. Die Notwendigkeit der Verlängerung des Zuschlagsverbots288
2. Die effektive Ausgestaltung des Verlängerungsrechtsschutzes gem. § 118 Abs. 1 S. 3 GWB289
a) Die zweiwöchige Entscheidungsfrist gem. § 118 Abs. 1 S. 2 u. 3 GWB289
b) Der eingeschränkte Prüfungskatalog des § 118 Abs. 2 GWB292
c) Die Endgültigkeit der Entscheidung295
3. Zwischenergebnis295
III. Das Eilverfahren auf Gestattung der Zuschlagserteilung297
1. Der eingeschränkte Prüfungskatalog gem. § 121 Abs. 1 S. 1 u. 2 GWB298
2. Die Endgültigkeit der Entscheidung301
3. Zwischenentscheidung und Lösungsvorschlag302
Kapitel 6: Ausnahmen von der Erledigungswirkung306
A. Vergabeprimärrechtsschutz nach Zuschlagserteilung de lege lata306
I. Bisherige Ablehnung eines Vergabeprimärrechtsschutzes nach Zuschlagserteilung307
II. Primärrechtsschutz in anderen Verteilungssituationen307
1. Die Entwicklung im Beamtenrecht308
2. Die Entwicklung hinsichtlich der Einstellung in den öffentlichen Dienst309
3. Die Entwicklung hinsichtlich der Vergabe von Marktständen310
4. Der Stand des Primärrechtsschutzes in anderen Bereichen310
5. Zwischenergebnis310
III. Europarechtliche Entwicklung311
1. Die Stadt-Halle-Entscheidung311
2. Die Entscheidungen „Koppensteiner“ und „Santex“312
a) Effektivität auch im Einzelfall312
b) Keine Auswirkung auf die Erledigungswirkung von Zuschlag und Vertrag313
3. Die Entscheidungen „Bockhorn/Braunschweig“, „Müllentsorgungsdienste“314
a) Differenzierung zwischen Vertragsverletzung und Verletzungsfolgen315
b) Die Folgen der Entscheidung315
4. Zwischenergebnis317
IV. Begründung einer Aufhebbarkeit von Zuschlag und Vertrag de lege lata318
1. Trennung von Zuschlag und Vertrag319
a) Die öffentlich-rechtliche Einordnung der Auftragsvergabe320
b) Die Anwendung der Zweistufentheorie322
c) Exkurs: Die Qualifizierung des Vergabevertrags als öffentlich-rechtlicher Vertrag324
2. Aufhebbarkeit von Zuschlag und Vertrag324
a) Primärrechtsschutzgewährleistung nach Zuschlagserteilung325
aa) Anspruch auf Verpflichtung zur Inanspruchnahme eines Vertragsauflösungsrechts325
(1) Kein Ausschluss des materiell-rechtlichen Anspruchs durch die Zuschlagserteilung326
(2) Verfassungsrechtliche Bedenken327
bb) Geltendmachung des Anspruchs im Nachprüfungsverfahren328
b) Begründung vertraglicher Auflösungsrechte330
aa) Vereinbarungsunabhängige Vertragsauflösungsrechte330
(1) § 8 VOB/B330
(2) Kündigung aus wichtigem Grund331
(3) Wegfall der Geschäftsgrundlage331
(4) Andere Vertragsauflösungsrechte332
bb) Vereinbarungsabhängige Vertragsauflösungsrechte332
V. Zwischenergebnis332
B. Vergabeprimärrechtsschutz nach Zuschlagserteilung de lege ferenda332
Literaturverzeichnis335
Sachverzeichnis364

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